Längerer Zeitraum

9. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)
Längerer Zeitraum

Hallo hab mal wieder ne Frage:
Wie würden sie die Aussage "längerer Zeitraum" definieren??

Hintergrund:
Meine Ex-Partnerin sagte in einer Gerichtsverhandlung das sie über einen "längeren Zeitraum" nicht mit der gemeinsamen GbR in Konkurrenz getreten ist......es waren ca. 4 Wochen. Nun steht eine Verhandlung gegen sie wegen uneidlicher Falschaussage an in der ich Nebenkläger bin.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 632x hilfreich)

Seit wann ist die Nebenklage im Falle einer uneidlichen FA zulässig? Das wäre was ganz neues....

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#2
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich bin durch diese Aussage der Geschädigte

Mein Anwalt hat die Nebenklage beantragt und um Akteneinsicht nach der Beendigung der Ermittlungen gefordert

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 632x hilfreich)

Ich prophezeie Ihnen die Nichtzulassung der NK.

Akteneinsicht werden Sie bekommen. Die Nebenklage ist in Ihrem Fall allerdings gesetzlich ausgeschlossen.

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#4
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

Stellt sich die Frage wie dann mein Anwalt sowas beantragen kann.......hatte eh schon den Verdacht das ich da kein besonderes Exemplar dieser Zunft gefunden habe. Nur hier in der Region machen die Herren ZU wenn sie PKH hören

Aber auf die beantragung kam schon die Mitteilung des AK keine Ablehnung der NK

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#5
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

Meine Frage zielte ja mehr darauf ab was Sie/Ihr unter einem "lämgeren Zeitraum" verstehen würdet

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#6
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

also "längerer Zeitraum" ist ja nun sehr relativ.
Wenn ich sage: "Ich habe über einen längeren Zeitraum nichts mehr gegessen", dann heißt das wohl 6-10 Stunden.
Wenn ich sage: "Ich war über einen längeren Zeitraum nicht mehr in Urlaub", dann können das Monate oder Jahre sein.

Bei Konkurrenztätigkeiten (die ja jede für sich immer was dauern dürften), würde ich unter "längerer Zeitraum" Monate, wenn nicht gar Jahre verstehen.

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#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1707x hilfreich)

Meine Ex-Partnerin sagte in einer Gerichtsverhandlung das sie über einen längeren Zeitraum nicht mit der gemeinsamen GbR in Konkurrenz getreten ist......es waren ca. 4 Wochen. Nun steht eine Verhandlung gegen sie wegen uneidlicher Falschaussage

So ein Schwachsinn (ich meine nicht Sie persönlich).
Wieso gibt sich ein Gericht denn mit so einer schwammigen Aussage zufrieden, anstatt nachzufragen, wie lange genau (oder wenigstens ungefähr) dieser Zeitraum denn sein soll?

Auf sowas dann auch noch einen Falschaussagetatbestand aufbauen zu wollen, zeugt schon von reichlich wenig Durchblick.

Als nächstes fragt mich ein Gericht als Zeugin, ob der Täter groß oder klein war. Ich sage 'klein' (weil kleiner als ich), und weil der StA meint, mit 1,70m sei man nicht mehr klein, habe ich ein Strafverfahren am Hals? :augenroll:

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#8
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

@Mareike

Ich kenne mich nicht so aus als das ich sagen kann das es normal bei Gericht ist das ALLE Verhandlungen im 30min Takt angesetzt werden. Bei diesem Gericht ist es so. Die Verhandlung begann 5min zu spät und in den verbleibenden 25min sollte ich als Beschuldigter sowie 4 Zeugen vernommen werden incl aushandeln des Urteils. Das ganze dauerte dann ca 30min länger und man merkte wie die Staatsanwältin langsam unruhig wurde.
Der von mir eröffnete Threat bezieht sich nur auf eine von ca 15-20 weiteren Unwahrheiten. Der hier genannte Punkt ist mir nur beim lesen der einzelnen Protokolle aufgefallen. Teilweise wurden von ihr drei verschiedene Versionen zu einem Sachverhalt zur Aussage gebracht.....interessiert hat es keinen Richter Und auch keinen Staatsanwalt bzw. hat sich vielleicht keiner die Mühe gemacht die Akten richtig zu lesen.
Trotzdem würden mich weitere Meinungen interessieren.

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#9
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

@Mareike: wenn Sie "klein" sagen und der Täter ist 2,10m, _dann_ wäre das aber Grund für ein Strafverfahren, auch wenn "klein" natürlich schwammig ist.

Ob das Gericht hätte nachfragen müssen, hängt wohl davon ab, welche Rolle die Dauer in dem Verfahren gespielt hat - was sich anhand der bisherigen Angaben nicht feststellen lässt.

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#10
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

@ no1
Es spielte in dem Verfahren damls keine große Rolle.
Könnte aber ja jetzt wegen der uneidlichen Falschaussage und was Schadensersatzansprüche aus der gemeinsamen GbR betrifft. Na neuestem Stand hat sie schon vorher in Untreue zum Nachteil der GbR gehandelt.
Wie difinieren denn andere "längerer Zeitraum" ??

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#11
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1586x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6993 Beiträge, 3911x hilfreich)

Was jemand unter einem längeren Zeitraum versteht, dass hängt ganz allein von der Betrachtungsweise dieser Person ab. Das wird auch in den vorherigen Beiträgen immer deutlich. Eine allgemeingültige Definition von "längerer Zeitraum" wird man wohl kaum finden. Es hängt immer von den Umständen des Einzelfalles und der betreffenden Person ab, die sich dazu äußert. Würde die StA eine Anklage wegen Falschaussage auf so eine Bemerkung bei einer Vernehmung stützen, würde ich mich schon fragen, ob der jeweilige StA nicht etwas übereifrig ist. Aber offensichtlich bestehen ja noch weitere Vorwürfe.

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