Laie vs. Jurist - ratsam oder nicht?

16. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)
Laie vs. Jurist - ratsam oder nicht?

Hallo zusammen,

eine allgemeine Frage. Ich bin kein Freund davon, wegen jedem Schnupfen gleich zum Arzt zu rennen. Kann man dieses Prinzip auf die Juristerei übertragen?

Ihr werdet bspw. von einem gegnerischen Rechtsbeistand angeschrieben. Ihr seid wissentlich im Recht, es wird argumentiert, dass der Himmel grün ist. Kurz: die Sache ist eindeutig. Würdet ihr:

a) die Füße still halten mit dem Wissen, dass ihr den Rechtsweg zweifelsfrei gewinnt, wobei es vermutlich ohnehin nicht verhandelt werden wird

b) als Laie die Forderungen der Gegenseite zurückweisen, die Tatsachen richtigstellen und der Gegenseite freundlich aufzeigen, dass diese eindeutig im Unrecht ist, in der Hoffnung, die Angelegenheit damit schnell und außergerichtlich abzuschließen?

Die Kehrseite könnte bei letzterem sein, der Gegenseite dadurch zusätzliche Angriffsfläche zu eröffnen. Außerdem stellt sich mir die Frage, ob der Rechtsbeistand aus mo­ne­tären Gründen nicht auch im Unrecht eher anstrebt, vor Gericht zu ziehen

Option c), sich einen eigenen Rechtsbeistand einzuholen, ist vermutlich der bequemste und sicherste Weg, aber die lassen wir mal bewusst außen vor im Sinne der Eingangsfrage.

Natürlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung und man kann nichts verallgemeinern, aber mich würde interessieren, wozu ihr tendiert und warum ihr einen der beiden Wege bevorzugt oder auch ablehnt.

Liebe Grüße,
Nighty

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn du dir 100%ig sicher bist, lass den Anwalt mit seinem/seinen Schreiben ins Leere laufen.

Dann kann dir das hier

Zitat:
Außerdem stellt sich mir die Frage, ob der Rechtsbeistand aus mo­ne­tären Gründen nicht auch im Unrecht eher anstrebt, vor Gericht zu ziehen


völlig egal sein. Wenn du sicher nichts zu befürchten hast

Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, könnte sich bei einem Schriftwechsel durchaus das hier ergeben:
Zitat:

Die Kehrseite könnte bei letzterem sein, der Gegenseite dadurch zusätzliche Angriffsfläche zu eröffnen.


Also ist es im Endeffekt alleine deine eigene Beurteilung der rechtssicheren Einschätzung der Lage.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von NightmareAngel):
wozu ihr tendiert und warum ihr einen der beiden Wege bevorzugt oder auch ablehnt.
Kommt halt drauf an.
zB was für ein Schnupfen das ist...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Als erstes würde ich dem Anwalt zurück schreiben, er möge mir das Original der Mandatserteilung senden. Mehr nicht...
Kommt dann was und wieder das blas-bla..., dann gibt es zum einen die Möglichkeit selbst einen Anwalt einzuschalten, oder sich mit der Materie auseinander zu setzen.
Ich hatte mal mit einem Abmahnanwalt zu tun... Lange im Netz recherchiert, eigenes Schreiben zurück, nochmal angeschrieben wurden, ignoriert, nie wieder was gekommen....
Auch in Unterhaltssachen bin ich mittlerweile recht gut und würde erst zu einem Anwalt gehen, wenn eine Gerichtsverhandlung ansteht.
Es gibt ja auch unter den Anwälten solche und solche... Wenn ich einen gefunden habe, dann heißt das ja nicht, dass er gut ist! Manche haben keine Lust, noch weniger Ahnung als ich oder wollen eigentlich nur Geld an mir verdienen. Das kann zum Problem werden!
Man kann also nicht immer sagen: selber erstmal antworten oder gleich zum eigenen Anwalt...
Etwas falsch zu antworten kann natürlich passieren... deswegen nie "rum diskutieren", sondern seine Sätze auf wenige Worte beschränken, wie "da bin ich nicht mit einverstanden...Und sich vorher mit dem Thema auseinander setzen... Im Netz ist sicherlich auch nicht alles richtig, aber es gibt gute Foren und Seiten von Anwälten. Und einen ähnlich gelagerten Fall findet man zwar nicht immer, aber die Wahrscheinlichkeit ist groß... Dazu noch Gerichtsurteile abrufen und man hat zumindest ein Grundgerüst!
Letztendlich ist auch nicht der gegnerische Anwalt das "Problem", sondern der Richter, der mitunter Urteile fällt, die jeglicher Logik widersprechen und Gesetze auslegt wie er das für richtig hält...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Ich mache das immer von der Gegenseite abhängig.

Das geht von kompletter Ignoranz (weil zB. dem Inkasso schon alles gesagt wurde), schreibe ich kurz zurück oder fange an zu "spielen" (erst mal Schreiben zurückweisen und (Original)Vollmacht anfordern, dann weitere Infos, dann ...)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Die Kehrseite könnte bei letzterem sein, der Gegenseite dadurch zusätzliche Angriffsfläche zu eröffnen.


Eines der Hauptprobleme. Ich habe letztlich auch wieder im ersten Entwurf eine Formulierung verwendet, die der Gegenseite einen Ansatzpunkt gegeben hätte (und da dort ein Anwalt sitzt, hätte der das sicherlich bemerkt). Man soll ja keine schlafenden Hunde wecken. ;)

Ich persönlich regele meine Fälle selbst, wenn es

1. nur um vergleichsweise geringe Beträge (in meinem Weltbild: unter 500 EUR) geht,

2. der Sachverhalt rechtlich relativ klar ist (also keine komplexen Verjährungsregeln oder Interpretation von BGH-Rechtsprechung erforderlich ist) und

3. die Gegenseite mir nicht unsympathisch ist (bei Deppen auf der Gegenseite lasse ich die dann gerne meine Anwaltskosten zahlen, das haben die verdient).

Denn zum einen sind mir solche Fälle den Aufwand einer Anwaltskonsultation nicht wert (mein letzter Anwalt war auch eher nicht so gut beim Zeitmanagement, daher müßte ich sonst wieder einen neuen suchen), zum anderen macht es mir auch Spaß, "gegen einen Anwalt zu gewinnen". ;)

Ich habe natürlich eine RSV, aber die mußte ich erst zweimal ziehen, weil wegen der Streitwerte sowieso Anwaltszwang bestand.

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