Landwirt belästigt ganze Siedlung

30. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb411218-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Landwirt belästigt ganze Siedlung

Hallo an die Gemeinde

Hoffe der thread ist hier recht am Platz sonst entschuldige ich mich im vorraus...
Mein bzw unser Problem ist das wir einen Landwirt haben der sich um nichts schert...
Ich versuche es mal zu schildern...
Vorab möchte ich sagen das es nur diesen einen Bauern betrifft...er hat einen dieser Monstertraktoren mit Anhänger wo er immer Futter für seine Tiere holt, Strohballen ect ect... Grundsätzlich wird volle Pulle gefahren... Direkt an meinem Haus rechts vor links missachtet ohne da auch nur ans bremsen zu denken... Zudem enden nach meinem Grundstück die Gehwege und die str ist als Sackgasse ausgewiesen und endet auf einem Flurbereinigungsweg.. Gibt einige Kinder und Frauen mit Kinderwågen und der str.. Bei denen auch nicht langsamer gefahren wird.. Kommt ihm ein Fahrzeug entgegen sprich wir Anwohner haben wir fast keine Chance vorbei zukommen.. Ist nun vorne durchgefahren Holt er sein stinkenden Futter aus einem Silo.. Fährt damit durchs Wohngebiet und kommt bei mir links am aus raus wo er zuvor das rechts vor links missachtet hat.. Und das geht ab Mittag bis abends... Dieses Stroh zeug stinkt so dermaßen das man keine Fenster und Türen offen lassen kann und man wird aus seinem eigenen Hof vertrieben... Er verliert auch viel von seinem strohstinke zeug und die ganzen Anwohner räumen ihn den dreck auch noch hinterher.. Er hätte eine ausweichmöglichkeit auf die Hauptstraße.. Was kürzer wäre und weniger kurven hätte aber warum er dort nicht fährt ist uns eine Frage... Ich wohne jetzt es 4 Jahre dort und von Nachbarn weiss ich das er Jahrzehnte die str damit belästigen tut.. Unsere Autos stehen auch immer draussen um nur ihn zu bremsen auch mit Erfolg... Den die Polizei gab uns recht solange drei Meter eingehalten werden.. Was kann man dagegen tun waren beim bgm für Geschwindigkeitsänderung und würden abgewimmelt.. Mein nächster Schritt ist wohl Landratsamt und Ordnungsamt... Denn es geht ich kann es nicht anders sagen uns allen mächtig aufn Sack. Jeder andere Landwirt ist ein paradebeispiel.... Kann die Gemeinde ein tonnage Schild anbringen das ihn dann verpflichtet andersherum zu fahren... Oder ein Anwohner Schild... Hab noch vergessen zu erwähnen das gegenüber ein fussballplatz ist und wir schon darauf warten das erste Kind platt unter seinen Trecker von der str kratzen müssen.. Weil es muss immer erst etwas passieren damit eingegriffen wird.... Wann fängt Belästigung durch ständiges fahren an... Wobei die Landwirte wieder tausende Ausnahmegenehmigungen haben... Auch verstehe ich das ich auf dem Land wohne das hat aber nichts damit zu tun denn andere Bauern Verhalten sich auch nicht wie dieser... Vielen dank


-- Editiert von Moderator am 30.03.2015 13:41

-- Thema wurde verschoben am 30.03.2015 13:41

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// Hoffe der thread ist hier recht am Platz

Nein, ist er nicht. Auch wenn die Sache für euch vor Ort ärgerlich ist.
Das ist das Forum Arbeitsrecht - und deine Entschuldigung vorab zieht nicht, insofern du offenbar blind postest.

:forum:

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Ich habe jetzt nicht verstanden wogegen der Bauer denn überhaupt verstossen soll, ausser dass er wohl angeblich rechts vor links misachtet und Heu verliert das er nicht aufhebt. Das wäre dann ein Fall für das Ordnungsamt. Jeder darf so etwas "anzeigen". Hast du das schon gemacht?

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#3
 Von 
fb411218-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Arbeitsrecht des bauerns:)

Lärmbelastigung
Geruchsbelästigung
Dreck = Ordnungsamt
Was muss man als Anwohner alles hinnehmen zu welchen Uhrzeit wieoft
Evtl str Schilder die das fahren unterbinden.. Denn er hat nen hauptverkehrsweg vor der Türe und er ärgert die Leute aus voller Absicht..
Haben schweres Gerät die selben Vorschriften wie Pkw oder Lkw.. Der Kerl ist angeblich auf Kriegsfuß mit der Siedlung weil er damals ein stinkesilo ddirekt gegenüber der Siedlung gebaut hat und er das wieder wegmachen müsste... Und ich Krieg das nun doppelt ab weil ich das eckhaus habe.... Rauf runter den ganzen verfluchten Tag und dann muss man sich Mist anhören wir sind Bauern wir dürfen das wann wir wollen... Und das ist Mist und nun will ich mich wehren mit welchen Mitteln auch immer

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Nun, wenn das ein öffentlicher Weg ist, dann darf er dort auch fahren. So oft er will, wie jeder andere auch. Und wenn da Beweirschaftungswege sind, darf er diese ebenfalls befahren obwohl normale Pkw und Lkw das nicht dürften.

Geschwindigkeitsüberschreitung kann nur Polizei/Ordnungsamt messen und verfolgen.

Das rechts/vor links Problem wäre unter Umständen ein Fall des § 315c StGB .
Also Beweise sichern und anzeigen.
Ich hätte da zwar eine andere Lösung, aber die ist nicht für jeden geeignet und mit Gesundheitsrisiken verbunden.

Die Verschmutzungen stellen nicht nur eine Verschmutzung dar, sondern auch eine mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Auch hier gilt: Beweise sichern und anzeigen



Ansonsten weiter schön eng parken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb411218-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
So oft er will, wie jeder andere auch. Und wenn da Beweirschaftungswege sind, darf er diese ebenfalls befahren obwohl normale Pkw und Lkw das nicht dürften.

Geschwindigkeitsüberschreitung kann nur Polizei/Ordnungsamt messen und verfolgen.

.


Privatpersonen die auf und abfahren können eine aufn Deckel bekommen...
Aber der muss....
Auch privatfirmen die blitzen schon für die Kommune.... Nennt sich KVÜ :)

Es ist halt ****** mit dem parken weil es halt nur ein Idiot ist und man alle anderen auch bestraft...
N schild mit ne Beschränkung der tonnage wäre toll...
Soviele idioten gibt es eigentlich nich aber die sind immer so gut verteilt das man immer einen vor der Haustür hat.. Wir möchten nur das er mit seinen Monster den Gegebenheiten entsprechen fährt und 40 oder 50 sind mit diesem Teil definitiv zu schnell.. Der könnte dem ganzen Ärger aus dem Weg gehen würde er die Hauptstraße. Benutzen... Zwei Häuser zwischen ihm und dem ortsausgang und ne kürzere Strecke..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
N schild mit ne Beschränkung der tonnage wäre toll...

Bist Du Berufsoptimist? Oder warum glaubst Du das er sich daran hält?



Ob da jetzt 40km/h oder 50km/h zu viel sind ist unerheblich. Das zählt erst dann wenn man einen zwischen den Trekkerreifen rauskratzen muss.
Wenn dort 50km/h gelten dann kann erst ab 56 km/h sanktioniert werden.



Aber es gibt da so schöne "Hoppel-Schwellen" die zum langsam fahren animieren weil man sonst mit dem Kopf an das Dach knallt. Dazu muss da aber erst mal eine 30er Zone sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb411218-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und damit hat uns der bgm abgewimmelt... Mit der Geschwindigkeit bekommt man ihn nicht...weil er kann ja auch 50 auf ner engen str fahren aber wenn was passiert wäre er ja den Gegebenheiten nicht ordnungsgemäß gefahren.... Ich hab ich schalte erstmal das Ordnungsamt und Bund für Naturschutz ein... Denn an seinem Silo sieht es aus wie sau und nebenan ist gleich wasserschutzgebiet

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Der Kerl ist angeblich auf Kriegsfuß mit der Siedlung
Na ist das ein Wunder bei der Vorgeschichte dort? Das ganze ist wohl eine Landwirtschaftliche Gegend, aber vor seinem Haus will dann keiner mehr ein Silo etc haben! Der Frust bei dem Bauern ist irgendwie schon zu verstehen.

Auch ist es egal, ob eine andere Strecke kürzer ist oder sonstwas, die Strassen sind für Alle da, jeder darf sie nutzen. Wenn ihr eine Anwohnerstrasse wollt, dann bitte zahlt auch die Kosten die für den Bau der Strasse etc notwendig waren. Der Bauer hat mit seinen von ihm gezahlten Steuern die Strasse bei Euch genau so wie ihr mitbezahlt, also darf er sie auch nutzen!

Zitat:
Der könnte dem ganzen Ärger aus dem Weg gehen würde er die Hauptstraße. Benutzen
Den Ärger zwischen dir und dem Bauern hast doch du ins rollen gebracht würde ich sagen. Der Bauer war ja dort schon vor deinem Hauskauf am fahren. Du bist erst danach hinzugekommen, willst jetzt aber eine schon bestehende Situation nach deinem Wunsch ändern, soory aber das finde ich nicht ok!
Beschwere dich doch mal lieber bei dem Verkäufer deines Hauses, dass er dich nicht über das Fahren des Bauern dort unterrichtet hat.

Mein Verständniss jedenfalls hat hier eher der Bauer, er war vor dir da, du bist erst später gekommen. Und da gleiches Recht für Alle gilt, hat er nunmal auch das gleiche Recht wie du dort zu fahren...

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Zitat:
Direkt an meinem Haus rechts vor links missachtet ohne da auch nur ans bremsen zu denken... ...Gibt einige Kinder und Frauen mit Kinderwågen und der str.. Bei denen auch nicht langsamer gefahren wird.



Das "Erbrecht" rechtfertigt aber nun keine Gefährdungen von Menschen. Wenn diese tatsächlich vorliegt sollte man das bei der Polizei anzeigen. Gefährdende Fahrweise gibt schnell so was um die 60-80 Euro Bussgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Bei Nötigung gibts auch Sanktionen.

-- Editiert von maestro1000 am 07.04.2015 23:13

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