Langwierige Verfahrensdauer/ unklares Vorgehen des Anwalts

10. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Schwub04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Langwierige Verfahrensdauer/ unklares Vorgehen des Anwalts

Vorweg:

Ich habe nicht viel Erfahrung im Umgang mit Anwälten und Co., sollte die Frage etwas dumm wirken, bitte ich um Nachsicht.

Mir ist bewusst, daß es schwierig ist, das Verhalten anderer Anwälte zu kommentieren und Dauer von Prozess und Co. einzuschätzen.

Folgende Situation

Eine ältere Person, die bereits seit vielen Jahren in Deutschland lebt, spricht fast kein Deutsch und versteht wenig von diesem Land. Das wurde bereits missbraucht. Ihr wurde eine Art "Betreuer" aufgenötigt, der ihr bei Dingen wie Behördengängen, Umgang mit dem Vermieter, Strom- und Gasversorgung und Co. helfen sollte. Dazu hat er alle Unterlagen und Vollmachten erhalten. Die zu betreuende Person hatte keinerlei Dokumente mehr. Nicht einmal die Bankkarte. Da der Betreuer aber seinen Pflichten nicht nachkam, und er und seine Freunde sehr aggressiv auf Anfragen reagierten, hat sich die Person an einen Anwalt aus ihrem Land, der hier eine Anwaltskanzlei hat, gewandt. Dieser hatte nach eigener Aussage den Betreuer angeschrieben. Da dieser nicht reagierte Bzw keine Schreiben zugestellt werden konnten, hat der Anwalt angegeben, daß das über das Gericht gehen müßte.

Beauftragt wurde der Anwalt 2021. Seit dem hat sich nichts erkennbares getan. Auch gibt es keine Äusserungen von ihm bezüglich Fortschritt. Die Person geht regelmäßig in die Kanzlei. Bei jedem Besuch bezahlt sie. Quittungen werden keine ausgestellt.

1. Wie lange dauert so etwas erfahrungsgemäß circa?

2. Ist die Art der Bezahlung normal? Ich hatte zweimal Kontakt mit Juristen und habe zu Beginn bezahlt, und beim Gang vor Gericht vorher die Gerichtskosten.

Danke im Voraus.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127520 Beiträge, 40830x hilfreich)

Zitat (von Schwub04):
Bei jedem Besuch bezahlt sie.

Für was konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Schwub04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

Zitat (von Harry van Sell):
Für was konkret?


das konnte sie mir nicht sagen. Für den Termin vlt. ?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35945 Beiträge, 6101x hilfreich)

Zitat (von Schwub04):
Ihr wurde eine Art "Betreuer" aufgenötigt,
Wann wurde der Betreuer bestellt? Von wem?
Offenbar konnte die Person ihre behördlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln und/oder hatte auch keine Personen im Umfeld, die ihr dabei behilflich sein konnten.
Zitat (von Schwub04):
und er und seine Freunde
Wieso hatte der Betreuer Freunde? Grundsätzlich arbeiten Betreuer allein für eine betreute Person.
Welches Einkommen hat die Person denn?
Ist mit *Verfahren* der erste Besuch beim Anwalt gemeint?
Zitat (von Schwub04):
Bei jedem Besuch bezahlt sie. Quittungen werden keine ausgestellt.
Das ist wenig glaubhaft und vor allem sehr unschön, wenn ein Anwalt aus dem Herkunftsland seine Mandantin abzockt.
Wie viel hat sie denn bisher bezahlt? Wie oft war sie dort?
...wegen Termin? ---hatte sie denn Termine?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40280 Beiträge, 14326x hilfreich)

Ehe jemandem ein offizieller Betreuer zur Seite gestellt wird, gibt es ein Gerichtsverfahren, in welchem die Betroffene mit Übersetzer angehört wird, falls letzterer erforderlich ist. Dann bekommt sie einen Beschluss, aus welchem sich der Umfang der Betreuung ergibt. Das ist klar geregelt; es gibt keine "Art" Betreuer, ist wie bei einer Schwangerschaft. Ein bissele schwanger gibt es nicht, eine Art Betreuer auch nicht. Keine Ahnung, was das für ein Rechtsanwalt sein soll. Jedenfalls, wenn da ein Mandat bestehen sollte, dann hat sie auch Durchschriften von Schriftsätzen, Rechnungen, was weiß ich, was die Tätigkeit des RA dokumentiert.

Es sind also zwei Sachen zu klären: ist eine Betreuung eingerichtet und was tut dieser Rechtsanwalt bzw. hat er getan, ist es überhaupt ein RA mit deutscher Zulassung? Warum nimmst Du Dir nicht mal einen Tag Zeit für die alte Lady, gehst mit ihr zum örtlichen Amtsgericht, klärst das mit der Betreuung und dann marschiert Ihr zum Anwalt und guckt, was da passiert ist?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127520 Beiträge, 40830x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ehe jemandem ein offizieller Betreuer zur Seite gestellt wird, gibt es ein Gerichtsverfahren

Falsch, das ist nur bei gerichtlich bestellten Betreuern der Fall.


Bei allen anderen Betreuern ist das im Rahmen der Vertragsfreiheit aushandelbar, in welcher Art das dann sein soll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40280 Beiträge, 14326x hilfreich)

Ich bin bei der Vorgeschichte von einem gerichtlich bestellten Betreuer, nicht von was anderem ausgegangen. Aber deshalb ja auch mein Rat, das als ersten Schritt abzuklären.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schwub04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten.

Mit "Art von Betreuer" meinte ich, daß dieser nicht bestellt wurde. Laut Aussage der Person wurde er ihr von einer ihr bekannten Person irgendwie aufgeschwatzt. Diese zählt ebenfalls zu den Freunden von diesem Betreuer.

Sie hat in der Tat Schwierigkeiten bei vielen Dingen. Allerdings sollte eine Hilfe, die ja bezahlt wird von ihr, auch Leistung zeigen. Laut ihrer Aussage ist das aber fast nie erfolgt. Im Gegenteil, wenn sie sich beschwerte oder nicht das machte, was er wollte, stand dann die vermittelnde Person auf der Matte und dann wurde die Dame zusammengestaucht.



Zitat (von Anami):
Ist mit *Verfahren* der erste Besuch beim Anwalt gemeint?


Damit meinte ich den Vorgang von der Beauftragung des Anwaltes bis zum Abschluss.

Zitat (von Anami):
Das ist wenig glaubhaft und vor allem sehr unschön, wenn ein Anwalt aus dem Herkunftsland seine Mandantin abzockt.
Wie viel hat sie denn bisher bezahlt? Wie oft war sie dort?
...wegen Termin? ---hatte sie denn Termine?


Ob der Anwalt sie abzockt, weiß ich jetzt nicht. Ich weiß nur aufgrund ihrer Aussage, daß sie öfters dahin geht, zahlt, und keinerlei Tätigkeitsnachweis hat.

Wie oft sie da war und wieviel sie gezahlt hat, weiß ich nicht. Werde ich nachfragen. Sie hat mir aber öfters berichtet, daß sie zum Anwalt müsse. Auf den Versuch einer Absage hatte dieser wohl ungehalten reagiert. Und was der Sinn der Besuche war, kann ich nicht sagen. Wie gesagt, sie weiß bis jetzt nicht, wie die Sache weitergeht.



-- Editiert von User am 12. August 2023 21:33

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35945 Beiträge, 6101x hilfreich)

Zusammenfassung:
Eigentlich weißt du gar nichts.
Was diese Dame dir erzählt, ist wenig glaubhaft.

Zitat (von Schwub04):
Allerdings sollte eine Hilfe, die ja bezahlt wird von ihr, auch Leistung zeigen.
Nö, oft genug ist das nicht so. Außerdem ist unbekannt, welche *Leistung* der Anwalt bringen soll.
Falls der Anwalt der Dame bei jeden Besuch erläutert, wie es in D so geht mit solchen Verfahren, darf er dafür auch Honorar verlangen.
Zitat (von Schwub04):
Vorgang von der Beauftragung des Anwaltes bis zum Abschluss.
Das ist kein Verfahren.

Welches Geld hat die Dame zur Verfügung, wenn sie den Anwalt in bar bezahlt?
Sprichst du ihre Sprache?

-- Editiert von User am 13. August 2023 13:04

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40280 Beiträge, 14326x hilfreich)

Was wissen wir? Eine ältere Dame hat irgend jemanden beauftragt, was auch immer für sie zu tun. Hiergegen sollte irgend eine dritte Person (möglicherweise ein Anwalt) irgend etwas tun. Man kennt weder den Umfang der Beauftragung/Vollmacht, noch weiß man, was da wie auch immer umgesetzt wurde. Man weiß nicht, was Person zwei tun sollte/tun wollte/getan hat.

Hier ist doch erst einmal genaue Sachverhaltsermittlung angesagt; dann hat man vielleicht auch die Chance, etwas neu zu regeln, abzustellen. Vielleicht langt ja schon das einfache Widerrufen einer Vollmacht?

Erklär uns, wie wir helfen sollen, etwas zu ändern, wenn man nicht weiß, was zu ändern ist?

wirdwerden

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