Guten Tag,
da ich kein eigenes Unterforum für Lebensmittelrecht finden konnte, hoffe ich, dass mein Thema hier trotzdem geduldet wird.
Ich möchte den Versuch trotzdem nicht ungenutzt lassen, hier nach Hilfestellung zu fragen.
Also, mal angenommen, jemand hat ein Rezept für ein Nahrungsergänzungsmittel in Pulverform und möchte dieses gerne als Fertigprodukt verkaufen.
Worauf muss diese Person dann achten? Dass das Produkt angemeldet werden muss ist klar. Aber wie sieht es mit z.B. einer Analyse der verwendeten Stoffe aus? Muss diese immer zwingend gemacht werden?
Was muss noch alles erledigt werden damit das Produkt gewerblich verkauft werden kann?
Ist der ganze Aufwand für eine Privatperson lohnend?
Ich hoffe, ihr könnt mir ein paar von diesen grundlegenden Fragen beantworten oder allgemein Meinungen zu diesem Unterfangen kundtun.
Schönes Wochenende,
Linthe
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Lebensmittelrecht-Eigenes Nahrungsergänzungsmittel
12. April 2014
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Frage vom 12. April 2014 | 11:01
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensmittelrecht-Eigenes Nahrungsergänzungsmittel
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#1
Antwort vom 14. April 2014 | 11:08
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
Ist der ganze Aufwand für eine Privatperson lohnend?
Nicht wirklich. Wer würde denn bei dir kaufen, wovon willst du die Werbung finanzieren etc.?
"Lohnen" tut sich das nur für betrügerische Quacksalber, die ihre wirkungsfreien Mittelchen dann als "Heilmittel für alles von Husten bis Krebs" für 100 EUR/Fläschchen an dumme Esoterikgläubige verticken.
-- Editiert BigiBigiBigi am 14.04.2014 11:10
#2
Antwort vom 15. April 2014 | 12:55
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
quote:
Ist der ganze Aufwand für eine Privatperson lohnend?
Das muss man selbst entscheiden.
Als Entscheidungshilfe:
Kosten für Produktverpackung, Design & Klischeekosten, rechtliche Dinge, Zertifizierungen, Untersuchungskosten
ca. 20 - 25.000 €
zzgl. Warenbestand Verpackungsmaterial, Rohwaren, Werbung?, Kleinkram
Dem entgegen zustellen:
Kunden
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-- Editiert spatenklopper am 15.04.2014 12:56
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#3
Antwort vom 15. April 2014 | 18:04
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 832x hilfreich)
Zur Frage nach der Notwendigkeit der Analyse der verwendeten Stoffe:
Als Anbieter haftet man für das Produkt, d.h. auch für Schäden, die durch evtl. verunreinigte Substanzen oder falsche Dosierungen hervorgerufen werden.
Wenn man das Risiko eingehen möchte, kann man natürlich auf die Analyse verzichten.
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#4
Antwort vom 15. April 2014 | 22:08
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
quote:
Wenn man das Risiko eingehen möchte, kann man natürlich auf die Analyse verzichten.
Dann muss man das Produkt allerdings auch selbst an den Endverbraucher vertreiben, kein Händler wird sich ein nicht untersuchtes Lebensmittel ins Regal stellen.
Auch funktioniert das nur eine sehr begrenzte Zeit, man wird von amtlicher Seite irgendwann dazu aufgefordert eine Analyse des Produkts durchführen zu lassen.
-- Editiert spatenklopper am 15.04.2014 22:11
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