Lehrer schikaniert und erpresst Schüler

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hoffnungrecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Lehrer schikaniert und erpresst Schüler

Hallo,

ich komme mir schikaniert vor, weil ich nicht nicht auf die Klassenfahrt ins Ausland mitgefahren bin. Um mein Geld zurück zu bekommen, muss ich mich selbst darum kümmern, indem ich mich selbst mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setze, dafür brauche ich aber ein Formular, das der Lehrer von dem Reiseveranstalter bekommen hat. Wir mussten darauf warten und es hieß, der Lehrer würde das Formular uns per Email schicken, nun will er uns es nach der Abschlussfeier austeilen. Bis zur Abschlussfeier dauert es noch zwei Wochen. Ich fühle mich erpresst auf die Abschlussfeier zu gehen. Darf der Lehrer uns diese Unterlagen so lange vorenthalten und uns erpressen? Ich wollte von Anfang an nicht mitfahren, aber er hat gesagt, die teuere Klassenfahrt(300Euro) wäre pflicht, in Rheinland-Pfalz ist es nicht pflicht, aber ich wollte Ärger vermeiden und habe das Geld überwiesen, wusste aber nicht, dass der Lehrer mich und einpaar andere, die auch nicht mitgefahren sind, so schwer machen würde, an das Geld zu kommen.

Was kann ich unternehmen? Darf der Lehrer so was? Werde versuchen mit der Schulleitung zu sprechen, aber ich glaube nicht, dass sie etwas unternehmen wird.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5635 Beiträge, 2515x hilfreich)

Du hast eine Fahrt gebucht und bist nicht mitgefahren.

Der Lehrer ist überhaupt nicht verpflichtet, dich bei irgendwas zu unterstützen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hoffnungrecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Fahrt musste ich aber buchen, hatte keine andere Wahl. Er hat nämlich darauf bestanden, dass die Fahrt pflicht ist. Sonst hätte ich die Fahrt nicht gebucht.

Mir geht es darum, dass er die Reiserücktrittsunterlagen erst nach der Abschlussfeier austeilen will, obwohl es am Anfang hieß, dass er uns diese per Email schicken wird, nach dem er sie vom Reiseveranstalter erhalten hat
Ich fühle mich erpresst auf die Abschlussfeier zu gehen, um das Formular zu bekommen. Er kann doch diese Unterlagen wie abgemacht vorher per Email schicken, ich könnte mich dann darum kümmern und das Geld wieder zurückbekommen, aber wenn ich das Formular erst nach der Abschlussfeier bekomme, zieht es alles in die Länge und bis ich mein Geld bekomme dauert es einfach länger. Wenn es dann Probleme gibt, keinen den Lehrer nicht mehr erreichen, weil dann ja Ferien sind.

-- Editiert von Hoffnungrecht123 am 06.06.2018 16:45

-- Editiert von Hoffnungrecht123 am 06.06.2018 17:04

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3781x hilfreich)

Zitat:
Werde versuchen mit der Schulleitung zu sprechen, aber ich glaube nicht, dass sie etwas unternehmen wird.


Glauben heißt nicht Wissen und weil wir hier die Details nicht kennen, ist zuerst mal das Gespräch mit der Schullleitung der beste Weg.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124098 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von Hoffnungrecht123):
Ich fühle mich erpresst auf die Abschlussfeier zu gehen.

Mit dem Gefühl dürfte man alleine sein.



Zitat (von Hoffnungrecht123):
Die Fahrt musste ich aber buchen, hatte keine andere Wahl.

Nö, musste man nicht.
Man hätte sich auch vorher informieren können. Das man die richtige Reihenfolge nicht eingehalten hat fällt unter "selbst schuld".


Erpressung ist nirgens zu sehen



Zitat (von Hoffnungrecht123):
Werde versuchen mit der Schulleitung zu sprechen, aber ich glaube nicht, dass sie etwas unternehmen wird.

Einfach mal versuchen.

Denn selbst wenn es kein Ergebnis geben sollte - eine juristisch korrekte Frist wäre 14 Tage würde man ihn heite auffordern ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hoffnungrecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Würde ich denn mit der Aufforderung überhaupt was erreichen, wenn er doch die Reiserücktrittsunterlagen eh nicht mir zukommen lassen muss. Er ist ja also im Rechten und zu nichts verpflichtet. Wenn mein Geld dann dahin ist, ist quasi mein Pech. Schön. Aber der Lehrer behindert mich doch dabei meinen Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, indem er die Herausgabe der Unterlagen hinauszögert, oder nicht?

Es kann doch einfach nicht sein, dass der Lehrer machen kann, was er will.

"Du hast eine Fahrt gebucht und bist nicht mitgefahren.

Der Lehrer ist überhaupt nicht verpflichtet, dich bei irgendwas zu unterstützen. "

Was passiert, wenn ich dem Bildungsministerium Rheinland-Pfalz mitteile, dass die Lehrer die Klassenfahrten ins Ausland als verbindlich betrachten und alle Schüler mitfahren müssen, obwohl es keine Klassenfahrtpflicht gibt. Würden man dann mit der Schule darüber reden, sodass der Lehrer niemanden mehr zwingen kann mitzufahren?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39372 Beiträge, 14147x hilfreich)

Es interessiert das Ministerium überhaupt nicht, wie Ihr innerschulisch was auch immer ausgestaltet. Wie wärs mit dem altmodischen Weg, einen Brief zu schreiben, mitzuteilen, dass man an der Schlußfeier nicht teilnehme und um Übersendung des Abgangszeugnisses sowie der Unterlage xy zu bitten, unter Fristsetzung.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

*puh*

ich versuche es mal diplomatisch:

Du hast eine Reise gebucht und bist nicht mitgefahren. Da kann - außer Dir - niemand was für. Aus welchem Grund ÜBERHAUPT eine Erstattung im Raus steht, erschliesst sich mir nicht; wenn Du ein Hotel buchst, bezahlst und nicht kommst, bekommst Du auch kein Geld zurück.

WENN der Reiseveranstalter nun schon kulante Angebote macht (was ich noch nicht glauben kann): was spricht dagegen, dass Du Dir das blöde Formular selbst von dessen Website runterlädtst oder dort nachfragst, ob sie Dir das zuschicken können?

Der wirklich einzige Grund, warum auf einer Klassenreise bei no-shows Geld zurück fliessen KÖNNTE, wäre eine Erkrankung eines der Schüler und eine entsprechende Reiserücktrittsklausel oder -versicherung der Schule. War das der Fall?

Das Gespräch mit der Schulleitung kannst Du ja gerne suchen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39372 Beiträge, 14147x hilfreich)

Für so etwas hätte ich als Schulleiter keine Zeit. Aber ich wäre vor allen Dingen mit so Worten wie "Erpressung" vorsichtig. Das hier hat nicht mal ansatzweise was damit zu tun, kann aber ganz schnell als "falsche Verdächtigung" ausgelegt werden. Und dann ist der Staatsanwalt dabei, als Ermittlungsbehörde.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7893 Beiträge, 1622x hilfreich)

Der Reiseveranstalter ist dir doch bekannt - und die Überweisung hatte sicherlich auch einen Zweck und lässt sich beim Veranstalter nachweisen.

Was spricht denn dagegen, das Formular selber beim Reiseveranstalter einzufordern und die Sache selber in die Hand zu nehmen.

Erwachsenwerden fängt manchmal mit Kleinigkeiten an :-)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14247 Beiträge, 4433x hilfreich)

Hallo,

"Erpressung" sehe ich hier auch nicht, wenn überhaupt dann ist es eine Nötigung (zum Besuch der Abschlussfeier).

Da aber erstens die Feier vielleicht sowieso Pflicht ist (?), und zweitens das Formular sicher auch anders zu bekommen ist, fällt imho auch eine Nötigung flach.

Und die Frage mit welchem Recht hier überhaupt eine Rückerstattung der Reisekosten durchgesetzt werden kann ist immer noch unbeantwortet.
Es mag ja sein, dass eine Teilnahme an Klassenfahrten nicht verpflichtend ist, aber hier wurde nun mal zugestimmt, ja sogar bezahlt (Verträge sind einzuhalten).
Was ist denn das eigentlich für ein Formular? Gibt es überhaupt sowas wie eine Rücktrittsversicherung (und zwar eine die auch bei "nicht mehr wollen" greift)? Ich könnte mir vorstellen, dass es nur um die gesparten Kosten geht (insbesondere das Essen).

Stefan

PS: Bist du schon volljährig? Wenn nicht könnte das nämlich einiges ändern.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14247 Beiträge, 4433x hilfreich)

Hallo,

"Erpressung" sehe ich hier auch nicht, wenn überhaupt dann ist es eine Nötigung (zum Besuch der Abschlussfeier).

Da aber erstens die Feier vielleicht sowieso Pflicht ist (?), und zweitens das Formular sicher auch anders zu bekommen ist, fällt imho auch eine Nötigung flach.

Und die Frage mit welchem Recht hier überhaupt eine Rückerstattung der Reisekosten durchgesetzt werden kann ist immer noch unbeantwortet.
Es mag ja sein, dass eine Teilnahme an Klassenfahrten nicht verpflichtend ist, aber hier wurde nun mal zugestimmt, ja sogar bezahlt (Verträge sind einzuhalten).
Was ist denn das eigentlich für ein Formular? Gibt es überhaupt sowas wie eine Rücktrittsversicherung (und zwar eine die auch bei "nicht mehr wollen" greift)? Ich könnte mir vorstellen, dass es nur um die gesparten Kosten geht (insbesondere das Essen).

Stefan

PS: Bist du schon volljährig? Wenn nicht könnte das nämlich einiges ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Hoffnungrecht123):
Die Fahrt musste ich aber buchen, hatte keine andere Wahl.

Nö, musste man nicht.

Doch. Wenn die Klassenfahrt eine Schulveranstaltung war, musste er. Die Teilnahme an Schulveranstaltungen ist nämlich Pflicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124098 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von Hoffnungrecht123):
Ich wollte von Anfang an nicht mitfahren, aber er hat gesagt, die teuere Klassenfahrt(300Euro) wäre pflicht, in Rheinland-Pfalz ist es nicht pflicht, aber ich wollte Ärger vermeiden

Ich gehe mal davon aus, das der TS da richtig recherchert hat ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39372 Beiträge, 14147x hilfreich)

Klkassenfahrten sind schon aus Gründen der Versicherung eigentlich immer Schulveranstaltungen. Das muss sich auch nicht aus dem Landesschulgesetz ergeben, das kann die Schulordnung sein, das kann auch ein Beschluss der internen Schulkonferenz sein oder aber, je nach Schulordnung auch die Entscheidung des Direktors, der Elternversammlung der Klasse (wenn die Kids noch minderjährig sind), wobei letztere in der Regel nur über das Reiseziel und die Kosten mitbestimmen können.

Für eine Schulveranstaltung spricht ja auch das, was der Fragesteller geschrieben hat. Er schreibt ja selbst, dass die Klassenfahrt Pflicht gewesen sei.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124098 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Für eine Schulveranstaltung spricht ja auch das, was der Fragesteller geschrieben hat.

Was wäre da denn? Das er nicht mitgefahren ist oder das der Leher nur behauptet hat es eine Pflicht?



Zitat (von wirdwerden):
Er schreibt ja selbst, dass die Klassenfahrt Pflicht gewesen sei.

Nö, da lese ich anderes.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Er schreibt, es wäre keine Pflicht gewesen. Wahrscheinlich hat ihn der Lehrer dazu gedrängt oder die Eltern.

Wie auch immer. Hier ist es auch KEINE Pflicht. Wer nicht mit auf Klassenfahrt möchte/kann, der geht so lange in eine Parallelklasse. Das war es auch schon. Soll doch der Lehrer die Kosten übernehmen. Hier gibt es auch Fahrten im dreistelligen Bereich und manche Kinder/Jugendliche können nicht mitfahren. Manche wenden sich dann an die Hilfe, da wird die Fahrt bezahlt, andere gehen eben so lange in eine andere Klasse.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14247 Beiträge, 4433x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Soll doch der Lehrer die Kosten übernehmen.
Warum? Gebucht hat doch offensichtlich der TS.

Ihm geht es auch gar nicht darum, dass der Lehrer das zahlt, sondern der Veranstalter (warum es da einen Anspruch gibt wissen wir ja immer noch nicht).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

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