Leistung als kostenpflichtig angeben.

9. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
H1five
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistung als kostenpflichtig angeben.

Hallo,

Ich hatte vor ca. zwei Jahren eine Schulung bei einem Steuerberater. Mir wurde von dem Unternehmen, welches mich zur Schlung geschickt hat gesagt, dass es kostenfrei ist.

Ich habe Monate später eine Rechnung über fast 1000€ bekommen. Auf Nachfrage nach Rechnungserhalt hat der Steuerberater gesagt, dass die ersten 5 Stunden kostenfrei sind und jede weitere Stunde Geld kostet.

So nun zu meiner Frage, muss der Steuerberater mich über die anfallenden Kosten nicht im Vorhinein aufklären? Ich wusste von nichts und niemand hat irgendwas erwähnt.

Ich arbeite schon seit 2 Jahren mit ihm zusammen, er hat mir in der Schulung seine Software etc. gezeigt.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
Mir wurde von dem Unternehmen, welches mich zur Schlung geschickt hat gesagt, dass es kostenfrei ist.


Was heißt das:

War das Unternehmen dein damaliger AG?
Hast du dich dort selbst angemeldet (also den Schulungsvertrag geschlossen) oder der AG?

-- Editiert von HeHe am 09.09.2021 16:15

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
H1five
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Unternehmen ist mein Franchisegeber. Ich habe weder einen Vertrag,noch etwas anderes mit dem Steuerberater abgeschlossen. Erst im Nachhinein habe ich ein Vertrag mit ihm abgeschlossen, aber nicht für die Schulung. In dem Vertrag steht nichts, dass es 200€ pro h kostet. Ich bin selbstständig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Ich denke man sollte den Sachverhalt mal strukturiert und verständlich schildern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Ich versteh´s auch nicht.

Was bedeutet das jetzt die Sache "mit im Nachinein geschlossenen Verträgen", in denen "nichts von 200 EUR steht"??. Scheinbar hängt das ja doch mit der alten Geschichte zusammen.

Am besten stellst du mal den kompletten Text der von unterschriebenen Vereinbarung/Verträge/Anmeldung hier ein (OHNE NAMEN)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
H1five
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Ich versteh´s auch nicht


Ich habe einige Tage nach dem Gespräch einen Vertrag mit dem Steuerberater abgeschlossen. Er kümmert sich um die Steuerangelegenheiten meiner Firma. Ich hatte nur um einige Tage Zeit gebeten, um mir den Vertrag mit ihm durchzulesen. Daher "im Nachhinein" einen Vertrag abgeschlossen.

Nochmal chronologisch:

Am Tag X hatte ich einen Termin bei dem genannten Steuerberater damit er mir seine Software vorstellt und mir genau erklärt, wie und welche Unterlagen ich einreichen soll. Ich war in etwa 8 Std. Vorort.

Im Vertrag ist die Bezahlung für seine Leistung genau geregelt:
-Für jeden Mitarbeiter für den er eine
Abrechnung erstellt, die Summe x.
- umsatzabhängige Vergütung
etc.

Die Frage ist eigentlich nur, ob ich den Tag den ich dort Vorort war, bezahlen muss. Mir wurde weder Vor- oder während des Gespräches in irgendeiner Form mitgeteilt, dass es kostenpflichtig ist. Auch schriftlich habe ich dazu nichts unterzeichnet.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von H1five):
Die Frage ist eigentlich nur, ob ich den Tag den ich dort Vorort war, bezahlen muss.

Na derzeitiger Darstellung: nein. Der StB teilt ja mit, das 5h gratis sind.



Zitat (von H1five):
Mir wurde weder Vor- oder während des Gespräches in irgendeiner Form mitgeteilt, dass es kostenpflichtig ist.

Da sich das aus dem Gesetz ergibt, benötigt es da keine gesonderte Mitteilung.
Das ein Steuerberater keinen ganzen Tag eine Schulung ohne Vergütung macht, ist allgemein bekannt, besonders in Unternehmerkreisen



Zitat (von H1five):
Mir wurde von dem Unternehmen, welches mich zur Schlung geschickt hat gesagt, dass es kostenfrei ist.

Dann müsste man mal den Wortlaut dieser vertraglichen Vereinbarung mit diesem Unternehmen prüfen, was sich daraus ergibt.




-- Editiert von Harry van Sell am 10.09.2021 17:36

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ein Steuerberater keinen ganzen Tag eine Schulung ohne Vergütung macht, ist allgemein bekannt, besonders in Unternehmerkreisen


Zumindest waren die ersten fünf Stunden unstrittig ohne gesonderte Vergütung. Daher stellt sich die Frage auf welcher Basis die restlichen drei Stunden abgerechnet werden sollen und ohne gesonderte Honorarvereinbarung müsste, wenn überhaupt, nach der Gebührenordnung für Steuerberater abgerechnet werden. Und da ist fraglich wie der Steuerberater seine Forderung von 200€/h begründen will.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Und da ist fraglich wie der Steuerberater seine Forderung von 200€/h begründen will.
Wo kommen die 200 Euro/h eigentlich her?

Zitat (von H1five):
Ich habe Monate später eine Rechnung über fast 1000€ bekommen. Auf Nachfrage nach Rechnungserhalt hat der Steuerberater gesagt, dass die ersten 5 Stunden kostenfrei sind und jede weitere Stunde Geld kostet.
Zitat (von H1five):
In dem Vertrag steht nichts, dass es 200€ pro h kostet.
Steht auf der Rechnung 200 Euro / Stunde?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wo kommen die 200 Euro/h eigentlich her?


Das habe ich dem Beitrag #2 entnommen.

-- Editiert von Alter Sack am 11.09.2021 12:06

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.829 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen