Leute in der eigenen Werkstatt arbeiten lassen

2. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
go683977-70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leute in der eigenen Werkstatt arbeiten lassen

Hallo,

ich habe eine Holzwerkstatt, die ich privat und rein als Hobby betreibe. Das hat sich nun im Dorf herumgesprochen, auch was ich darin herstelle und ich habe nun vermehrt Anfragen von Nachbarn, ob sie nicht in der Werkstatt mit helfen könnten. Wie sieht das rechtlich aus, muss ich mich da absichern?

Vielleicht noch ein paar Fakten

- relativ große und vielseitig ausgestattete Werkstatt --> mir fehlt also die Zeit, immer und alles jedes Mal zu kontrollieren, ob es noch 100% sicher ist und funktioniert
- Die Nachbarn würden auch gern dort arbeiten, wenn ich selber meinen Job ausübe und nicht vor Ort bin
- Die Nachbarn sind alles Laien, ich würde mich nicht mehr als Laie bezeichnen, bin aber selber kein gelernter Tischler/Schreiner/Zimmermann
- bisher sind alle Interessenten Ü18, U18 würde ich erstmal nicht zulassen

Muss ich mich da erstmal um gar nichts kümmern? Reicht ein einfaches formelles Schriftstück aus, wo die komplette Verantwortung bei den Nachbarn liegt? Muss es ein Schreiben vom Anwalt sein?

Danke für die Hilfe

-- Editiert von User am 2. Oktober 2024 13:46

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von go683977-70):
Wie sieht das rechtlich aus, muss ich mich da absichern?
Schwierig, umständlich, ja, du solltest dich absichern.

Wobei wollen die Nachbarn mithelfen?
Soll das bei der Herstellung deiner hobbymäßigen Tischlerarbeiten sein?
Was wollen die Nachbarn herstellen?
Und die wollen dort allein --arbeiten---, während du deinem eigentlichen Job nachgehst?

Du würdest Laien deine Maschinen und den Raum anvertrauen?

Zitat (von go683977-70):
Muss ich mich da erstmal um gar nichts kümmern?
Da wäre fatal und würde uU erbärmlich enden.
Zitat (von go683977-70):
Reicht ein einfaches formelles Schriftstück aus, wo die komplette Verantwortung bei den Nachbarn liegt?
Auf keinen Fall.
Zitat (von go683977-70):
Muss es ein Schreiben vom Anwalt sein?
Der wird sowas nicht schreiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go683977-70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wobei wollen die Nachbarn mithelfen?
Soll das bei der Herstellung deiner hobbymäßigen Tischlerarbeiten sein?
Was wollen die Nachbarn herstellen?
Und die wollen dort allein --arbeiten---, während du deinem eigentlichen Job nachgehst?


Für mich und meine Familie baue ich selber Möbel, das wird auch so bleiben. Ich baue aber auch für unsere Region aus eigener Kasse Projekte für die Natur (Nistkästen, Bienenwiegen, Futterkrippen, Bänke, Papierkörbe etc.). Bei den Projekten für die Region würden sie gerne behilflich sein.

Ja, sie wollen dort allein arbeiten.
Zitat (von Anami):
Du würdest Laien deine Maschinen und den Raum anvertrauen?


Die teuren Maschinen, die ich selber nutze, natütlich nicht. Ich habe aber mehrere kleinere, gebrauchte Maschinen, die würden sie dann benutzen, ja. Die Werkstatt ist auch videoüberwacht und wir sind ein kleines Dorf, da kennt jeder jeden und mir ist da jetzt auch keiner unsympathisch.

Mit Laien meine ich natürlich keine Menschen mit zwei linken Händen. Die Leute haben selber schon Jahrzehnte Erfahrung. Laie eben nur im Sinne von "Sie haben es nicht gelernt in Form einer Ausbildung".

Zitat (von Anami):
Der wird sowas nicht schreiben.


Warum sollte ein Anwalt so etwas nicht machen. Wenn ich ihm den Auftrag gebe, er möge ein Schriftstück aufsetzen, damit ich gegen alle Eventualitäten abgesichert bin, warum sollte er das ablehnen.

-- Editiert von User am 2. Oktober 2024 14:30

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von go683977-70):
Warum sollte ein Anwalt so etwas nicht machen.
Frag einen bzw. beauftrage einen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6494 Beiträge, 1531x hilfreich)

Seine Hobbywerkstatt darf man uneingeschränkt mit anderen Hobbyisten teilen - so wie man auch seinen Partykeller mit anderen Partyfreaks teilen darf.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17307 Beiträge, 9531x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Seine Hobbywerkstatt darf man uneingeschränkt mit anderen Hobbyisten teilen - so wie man auch seinen Partykeller mit anderen Partyfreaks teilen darf.

Ja - aber wenn "was passiert", stellt sich die Frage der Haftung.

Außerdem geht es ja nicht darum, dass die anderen Hobbyisten die Werkstatt für sich selbst nutzen.
Es klingt irgendwie so, als ob die anderen Hobbyisten dem Fragesteller zuarbeiten wollen/sollen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Seine Hobbywerkstatt darf man uneingeschränkt mit anderen Hobbyisten teilen
Teilen? Der TE will sie aber anderen Hobbyisten zur Verfügung stellen, während er seinem Broterwerb anderswo nachgeht und die sympathischen Laienbastler allein dort werkeln lässt.

...gegen alle Eventualitäten absichern......ganz so uneingeschränkt geht das mE nicht...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von go683977-70):
Wie sieht das rechtlich aus, muss ich mich da absichern?

Nein, das ist freiwillig.
Das „muss" kommt dann erst später, wenn man eventuell eintretende Nachteile zu tragen
hat, da man hier nicht entsprechend gehandelt hat.



Zitat (von eh1960):
Seine Hobbywerkstatt darf man uneingeschränkt mit anderen Hobbyisten teilen - so wie man auch seinen Partykeller mit anderen Partyfreaks teilen darf.

Richtig.

Und wenn es zu einem Haftungsfall kommt, dann hat am am Ende weder Hobbywerkstatt noch Partykeller noch Haus und trotzdem immer noch jede Menge Schulden.



Zitat (von go683977-70):
Warum sollte ein Anwalt so etwas nicht machen. Wenn ich ihm den Auftrag gebe, er möge ein Schriftstück aufsetzen, damit ich gegen alle Eventualitäten abgesichert bin, warum sollte er das ablehnen.

Weil Anwälte nur Juristen sind und nicht irgendwelche Fabelwesen die Wunder vollbringen können - auch wenn der eine oder andere Jurist das anders darstellen mag ...
Er kann ein Schriftstück das es nicht geben darf also nicht erschaffen



Zitat (von go683977-70):
mir fehlt also die Zeit, immer und alles jedes Mal zu kontrollieren, ob es noch 100% sicher ist und funktioniert

Es gilt erst mal Dein "alles", Deine Pflicht, somit Deine "komplette Haftung".

Vertraglich lässt sich aber einiges regeln / ausschließen.



Zitat (von go683977-70):
Muss es ein Schreiben vom Anwalt sein?

Nö.
Aber die meisten selbst zusammengeklempnerten Schriftstücke verfehlen regelmäßig das was man "gerichtsfest" nennt.

Insoweit wäre es sinnvoll das Fachleute machen zu lassen.

Zumal es mit einem Zettelchen für die Nachbarn mitunter nicht getan ist, baurechtliche und andere rechtliche Fragen (Versicherung, UVV, ...) sollten auch geklärt sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1003 Beiträge, 294x hilfreich)

In anbetracht dieser Ausgangslage:

Zitat (von go683977-70):
Ich baue aber auch für unsere Region aus eigener Kasse Projekte für die Natur (Nistkästen, Bienenwiegen, Futterkrippen, Bänke, Papierkörbe etc.). Bei den Projekten für die Region würden sie gerne behilflich sein.


würde ich ja fast schon über einen Verein nachdenken. Das würde die Haftung von dir persönlich auf den Verein verschieben wenn man das richtig macht - und da gibts dann auch entsprechende Haftpflichtversicherungen.

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#9
 Von 
bagos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hello

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 1650x hilfreich)

Wenn man in die Richtung repair Cafe geht, wird man vielleicht auch in Sachen Rechtstexte und rechtlicher Fragen fündig. Vielleicht fragt der TE hier mal nach:

https://www.reparatur-initiativen.de/seite/kontakt-impressum

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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