Lohnpfändung - Überweisungsbeschluss

10. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)
Lohnpfändung - Überweisungsbeschluss

Angenommen ich bekomme einen Brief, dass ein Inkassounternehmen gegen einen meiner Mitarbeiter einen "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" erwirkt hat. Nun hätte ich ja vermutlich nicht besonders viel Lust mich zum Erfüllungsgehilfen eines solchen Unternehmens zu machen, schon gar nicht, wenn der MA ein guter Mann ist und ich ihm ja als Arbeitgeber einen gewissen Schutz bzw. Rücksichtnahme auf seine Interessen schuldig bin.
Bisher habe ich diesen angeblichen Beschluss noch nicht zu Gesicht bekommen ... also denke ich mal, dass ich noch gar nichts ´machen muss.
Was aber wenn die mir den beschluss wirklich schicken, wie kann ich meinen MA dann noch schützen?
Irgendjemand Tipps?

danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Sie müssen den pfändbaren Teil des Arbeitslohnes selbst berechnen und an den Pfandgläubiger abführen. Machen Sie dabei etwas falsch, dann machen Sie sich ersatzpflichtig.

Sie sollten diese lästige Verpflichtung ernst nehmen. Sie selbst sind offenbar Unternehmer und würden selbst sicherlich auch verärgert sein, wenn Ihre Schuldner nicht zahlen und Ihre Pfändungsversuche nach einem gewonnenen Prozess nur deshalb ins Leere gehen, weil die Drittschuldner es aus falsch verstandener Solidarität gut mit Ihren Gläubigern meinen.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)

@miad:
Du solltest dein Einstellung überdenken.
Einmal hast du fälschlicherweise angenommen, ein Inkassounternehmen könnte auf eigene Faust Lohnpfändungen veranlassen und dann verteufelst du den Gläubiger und fragst, wie du den Schuldner schützen kannst!?

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#4
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

Also erstens habe ich nicht fälschliccherweise angenommen, dass das Inkassobüro auf eigene Faust eine Lohnpfändung vornimmt, sondern ich weigere mich nur, den Lohn meines Mitarbeiters auf ein formloses Schreiben hin irgendwohin zu überweisen.

Zweitens habe ich sehr wohl ein Interesse daran, Partei für meinen MA zu nehmen. Erstens wäre er wohl in Zukunft weit weniger loyal, wenn ich hier nicht zu ihm halte und zweitens wird wohl auch seine Arbeitsmotivation sinken, wenn er in Zukunft nur noch den nicht pfändungsfähigen Teil seines Gehalts bekommt. Und gibt es nicht auch eine gesetzliche Pflicht, dass der AG seinen AN "wohlwollend gegenüberstehen" muss? Habe ich wohl irgendwann mal gelesen.

Ich habe ihm selbstverständlich geraten sich mit dem Gläubiger zu einigen, Ratenzahlung oder irgendsowas zu vereinbaren. X ist da leider nicht besonders einsichtig und nach seinen Schilderungen kann ich das auch verstehen. Mir ist auch klar, dass es keine dauerhafte Lösung ist, hier die Lohnpfändnung zu verhindern. Aber wie gesagt, ich habe keine Lust hier den Büttel für irgendeine gierige bank zu spielen ...



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#5
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, um es noch einmal ganz klar verständlich zu schreiben. Allein die Androhung des Inkassounternehmens, dass sie eine Pfändungs - und Überweisungsbeschluss erwirken wollen, hat keinerlei Auswirkungen. So lange es keinen gibt, dürfen Sie keine Pfändung des Lohnes vornehmen . Erst wenn Ihnen ein Pfändungs - und Überweisungsbeschluss vorgelegt wird, dann müssen Sie , ob Sie wollen oder nicht, den pfändbaren Betrag an den Gläubiger abführen.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)

@miad: Das hast du aber (immer noch) nicht eindeutig klar gemacht:

Zuerst schreibst du, das Inkassobüro habe einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bewirkt, jetzt heißt es, es sei ein formloses Schreiben gewesen?

.......aber vielleicht steh ich auch einfach auf dem Schlauch.....

-- Editiert von HeHe am 12.12.2008 13:10

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