Lohnt sich eine Anzeige wegen Verleumdung?

10. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Strohhut123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnt sich eine Anzeige wegen Verleumdung?

Guten Tag,

ich beschreibe kurz das Thema:
Mitte Oktober bekam ich eine Anzeige wegen Verwendung von Sachbeschädigung und Verwendung von rechtswidrigen Kennzeichen. Ich habe mich direkt an einen Anwalt gewannt. Heute, am 10. März bekam ich einen Brief von ihm, das Verfahren wurde eingestellt. Die Gesamtkosten für die Erstberatung und alles weitere liegen bei ca. 800€. Für mich als Azubi nicht wenig.

Es wird etwas komplizierter: Ein Freund von mir wurde wegen der selben Sache angezeigt. Er war direkt bei der Polizei aussagen und hat sich informiert, worum es ging. Ohne ihn wüsste ich jetzt auch nicht, worum es ging, da ich ja direkt beim Anwalt war. Es handelt sich um eine Bekannte, die wohl der Meinung ist, wir hätten ihr Haus "beschmiert". Auch bei ihm wurde das Verfahren eingestellt.

Im Endeffekt gibt es für mich keine Folgen. Allerdings, wie ich schon sagte, sind 800€ nicht wenig für mich. Ebenfalls sehe ich es nicht ein, dass mich jemand anzeigt, weil er sich dachte, ich könnte es ja gewesen sein, ohne jegliche Gründe oder Beweise vorzulegen. Er hat ja keine negativen Folgen daraus.

Mein Freund hat dazu noch ein Schreiben von seinem Anwalt. In diesem schreibt er, dass die anzeigende Person bei der Polizei aussagte, ich hätte sie vor fast 3 Jahren in einem Club bedrängt. Ich war schockiert, als ich dies las. Ich denke nicht, dass dazu noch etwas kommt, da die Aussage frei aus der Luft gegriffen wurde. Jedoch sehe ich dies als üble Nachrede an.

Lohnt es sich bei diesem Fall diese Person wegen Nachrede (aufgrund des Briefes meines Freundes) und wegen Verleumdung anzuzeigen? Hätte ich Chancen, dass ich mein Geld für den Anwalt von ihr erstattet bekomme? Ich habe etwas von einer 3-monatigen Frist gelesen. Zwischen Oktober und März liegen ja ca. 4 Monate. Wäre eine außergerichtliche Lösung besser, also wenn ich direkt zu der Person gehe, die mich angezeigt hat?

Und nochmal am Ende, "offiziell" wüsste ich ja nicht, worum es geht. Nur wegen meinem Freund, der ebenfalls angezeigt wurde und direkt bei der Polizei war, weiß ich es.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Danke im Voraus für alle Antworten :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116385 Beiträge, 39261x hilfreich)

Zitat (von Strohhut123):
Ebenfalls sehe ich es nicht ein, dass mich jemand anzeigt, weil er sich dachte, ich könnte es ja gewesen sein, ohne jegliche Gründe oder Beweise vorzulegen.

Ob man das nun einsieht oder nicht, ist nicht relevant.
Das man derartige Anzeigen stellt, ist jedenfalls vom System gestattet.



Zitat (von Strohhut123):
Und nochmal am Ende, "offiziell" wüsste ich ja nicht, worum es geht.

Das ist ja nun Dein Problem, wenn Du Dich nicht kümmerst.



Zitat (von Strohhut123):
Lohnt es sich bei diesem Fall diese Person wegen Nachrede (aufgrund des Briefes meines Freundes) und wegen Verleumdung anzuzeigen?

Kommt ganz darauf an, was man sich unter "Lohnt es sich" vorstellt.



Zitat (von Strohhut123):
Hätte ich Chancen, dass ich mein Geld für den Anwalt von ihr erstattet bekomme?

Ich sehe da keine realistischen.




-- Editiert von Harry van Sell am 10.03.2022 16:16

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30573 Beiträge, 5454x hilfreich)

Obwohl du offiziell eigentlich gar nichts weißt--- meinst du, du könntest deine Bekannte jetzt (außergerichtlich) erpressen ?

Oder habe ich deine Schilderung falsch verstanden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Strohhut123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Oder habe ich deine Schilderung falsch verstanden?


Mit "offiziell nichts wissen" meine ich nur, dass ich ohne meinen Freund nicht wüsste worum es geht, da er mir die Informationen ja gegeben hat und ich von meinem Anwalt nur Schreiben über den Status des Verfahrens, aber nicht den Inhalt bekommen habe.

Ich will auch niemanden erpressen, aber evtl. lässt sich ja eine Lösung finden, wenn man erstmal spricht.
Wenn ihr keine Chancen für mich seht, muss ich es halt so akzeptieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30573 Beiträge, 5454x hilfreich)

Zitat (von Strohhut123):
Mit "offiziell nichts wissen" meine ich nur, dass ich ohne meinen Freund nicht wüsste worum es geht,
Ja, DAS habe ich durchaus verstanden.
Zitat (von Strohhut123):
aber evtl. lässt sich ja eine Lösung finden, wenn man erstmal spricht.
Daraus verstehe ich nun:
-Du hast die Rechnung deines Anwaltes zu zahlen. Deine einzige ärgerliche Folge.
-Du gehst zu deiner Bekannten, bittest um ein Gespräch.
-Du sagst ihr, dass du weißt, was sie in der Aussage zu Protokoll gegeben hat, sagst ihr, dass das nicht stimmt und du sie wegen Verleumdung anzeigen wirst. ODER sie zahlt dir die 800,- dann verzichtest du auf die Anzeige.
SO?
Das wäre für mich noch immer eine ziemlich dämliche Erpressung.

Deine Anwaltskosten haben NICHTS mit der Aussage deiner Bekannten zu einer Sache von vor 3 Jahren zu tun.
Deine Anwaltskosten sollst du dafür zahlen, dass dein Anwalt dich vor weiterer Strafverfolgung wegen Sachbeschädigung und Verwendung rechtswidriger Kennzeichen bewahrt hat. Er hat nämlich die Einstellung des Verfahrens erreicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Strohhut123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Daraus verstehe ich nun:
-Du hast die Rechnung deines Anwaltes zu zahlen. Deine einzige ärgerliche Folge.
-Du gehst zu deiner Bekannten, bittest um ein Gespräch.
-Du sagst ihr, dass du weißt, was sie in der Aussage zu Protokoll gegeben hat, sagst ihr, dass das nicht stimmt und du sie wegen Verleumdung anzeigen wirst. ODER sie zahlt dir die 800,- dann verzichtest du auf die Anzeige.
SO?
Das wäre für mich noch immer eine ziemlich dämliche Erpressung.

Deine Anwaltskosten haben NICHTS mit der Aussage deiner Bekannten zu einer Sache von vor 3 Jahren zu tun.
Deine Anwaltskosten sollst du dafür zahlen, dass dein Anwalt dich vor weiterer Strafverfolgung wegen Sachbeschädigung und Verwendung rechtswidriger Kennzeichen bewahrt hat. Er hat nämlich die Einstellung des Verfahrens erreicht.


Die Aussage wegen Bedrängung will ich ja nicht als Grundlage nehmen, aber so etwas zu sagen ist trotzdem eine Unverschämtheit.
Natürlich ist das irgendwie Erpressung, sollte aber nicht direkt so bezeichnet werden. Sollte ich eine Anzeige wegen Verleumdung machen, dann wäre dass eben aufwendig für uns beide. Ist es da nicht besser zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen?
Ich habe schon bemerkt, dass ich mir keine Hoffnung machen sollte. Ich werde eben mit den Anwaltskosten leben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5488 Beiträge, 2482x hilfreich)

Zitat (von Strohhut123):
Natürlich ist das irgendwie Erpressung, sollte aber nicht direkt so bezeichnet werden.


Doch. Weil es eine Erpressung ist.

Wenn du das lieber einen Anwalt machen lässt, dann ist das dein gutes Recht. Aber das musst du dann halt auch selbst bezahlen.


-- Editiert von Moderator am 10.03.2022 19:24

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116385 Beiträge, 39261x hilfreich)

Zitat (von Strohhut123):
sollte aber nicht direkt so bezeichnet werden.

Man kann es auch als "Hüpfel-Müpf" bezeichnen.
Da strafrechtlich relevante Handlungen von Staatanwaltschaft und Gericht allerdings nicht am Namen, sondern am Sachverhalt festgemacht werden, wird einem eine optimistische Bezeichnung aber nichts helfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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