Loveparade

17. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
MRechlin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Loveparade

Hallo, meine Freundin ist eine der Sammelklägerin im aktuellen "Loveparade" Prozess. Nun wird das Verfahren aller Voraussicht eingestellt. Kommen nun Kosten auf sie zu? Muss sie ev für die Anwaltskosten aufkommen. Der Anwalt sagte ihr vor 10 Jahren es kämen keine Kosten auf sie zu. Leider hat sie das aber nicht schriftlich. Danke und mit freundlichen Grüßen, Markus Rechlin

-- Editiert von MRechlin am 17.04.2020 18:20

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sammelklagen gibt es so in Deutschland nicht. Eingestellt wird nach meiner Kenntnis das Strafverfahren. Da kann die Freundin aber nicht Klägerin sein. Anklage hat die Staatsanwaltschaft erhoben, wenn ich recht erinnere. Ob da noch Zivilverfahren gelaufen sind, keine Ahnung. Wen sie mit welchem Mandat beauftrag hat, das wissen wir hier auch nicht. Welche Auskunft soll man also geben?

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eingestellt wird nach meiner Kenntnis das Strafverfahren.

Korrekt.



Zitat (von wirdwerden):
Da kann die Freundin aber nicht Klägerin sein.

Es gibt das Konstrukt des Nebenklägers und das des Adhäsionsverfahrens.
Eines von beiden könnte vorliegen.



Zitat (von wirdwerden):
Wen sie mit welchem Mandat beauftrag hat, das wissen wir hier auch nicht.

Das müsste man mal prüfen



Zitat (von MRechlin):
Der Anwalt

Welcher / wessen Anwalt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Es dürfte sich wohl um eine Nebenklage handeln. Da käme notfalls die Prozesskostenhilfe für solche Kosten auf, da es ja um ein Delikt gegen das Leben (fahrlässige Tötung) geht. Siehe hier: https://www.kanzlei-kaempf.net/strafrecht-rechte-des-opfers-einer-straftat-teil-1-zeugenbeistand-nebenklage/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Da käme notfalls die Prozesskostenhilfe für solche Kosten auf,

die aber doch vorher hätte beantragt werden müssen. Oder ist das im Nebenklageverfahren auch nachträglich möglich?
Strafrecht war halt nie mein Thema.

Zitat (von MRechlin):
Der Anwalt sagte ihr vor 10 Jahren es kämen keine Kosten auf sie zu.

Da waren wohl Gerichtskosten gemeint, vermutet

berry

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Ja, wenn das Verfahren eingestellt wird, bleiben die Anwaltskosten am Nebenkläger hängen.

Wenn man das Risiko nicht will, muß man sich auf die Staatsanwaltschaft verlassen, die ist ja auch dafür da, Straftaten zu verfolgen. Wenn man unbedingt selber mitklagen will, hat man ein Kostenrisiko.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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