Hallo zusammen,
ich habe einen ziemlich dreisten Fall und brauche eure Einschätzung, ob die Rechnung rechtens ist.
Die Fakten:
• Ich habe auf einem privaten Parkplatz (Supermarktgelände mit klaren Parkverbotsschildern) geparkt – Fehler meinerseits, das gestehe ich ein.
Der Grundstückseigentümer hat angeblich den Abschleppdienst beauftragt.
Der Abschlepper ist angefahren, hat aber nicht abgeschleppt, weil mein Auto die ganze Zeit am selben Platz stand (ich war vor Ort, habe nicht umgeparkt, Auto nicht bewegt).
• Trotzdem kam eine Rechnung über mehrere hundert Euro – mit dem Posten „Leerfahrt", weil das Auto „nicht mehr da" gewesen sei.
Meine Sicht:
• Das Auto war die ganze Zeit da – ich kann das mit Standortverlauf (Google Maps Timeline), Fotos mit Zeitstempel und Zeugen (Freunde, die dabei waren) beweisen.
• Es wurde nichts abgeschleppt, also keine tatsächliche Leistung erbracht – nur eine Anfahrt, die offenbar auf falscher Info basierte.
• Eine Leerfahrt setzt doch voraus, dass der Auftrag unnötig war, weil das Fahrzeug weg ist. Hier war es nicht weg – also keine Leerfahrt, oder?
Und habe öfter gelesen, dass die sich 1,5 Jahre später melden.
Fragen an euch:
1. Muss ich überhaupt etwas zahlen, wenn nichts abgeschleppt wurde?
2. Ist die Leerfahrt-Pauschale hier unberechtigt, weil das Auto nicht weg war?
Was denkt ihr ?
Lüge einer Leerfahrt Berechnung vom Abschleppdienst
1. November 2025
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Frage vom 1. November 2025 | 23:40
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Lüge einer Leerfahrt Berechnung vom Abschleppdienst
#1
Antwort vom 2. November 2025 | 01:19
Von
Status: Bachelor (3014 Beiträge, 1238x hilfreich)
Zitat :weil mein Auto die ganze Zeit am selben Platz stand (ich war vor Ort, habe nicht umgeparkt, Auto nicht bewegt).
Soll das heißen, du hast dein Auto nur abgestellt und warst ständig in unmittelbarer Nähe?
Wann (Jahr, Wochentag, Stunde) und in welcher Region ist das passiert?
Von wem kam die Rechnung?
Wie hoch ist die Rechnung (auf die Zehnerstelle genau reicht)?
#2
Antwort vom 2. November 2025 | 01:32
Von
Status: Student (2447 Beiträge, 555x hilfreich)
Zitat :• Ich habe auf einem privaten Parkplatz (Supermarktgelände mit klaren Parkverbotsschildern) geparkt – Fehler meinerseits, das gestehe ich ein.
Man begeht einen, einem selbst klaren Parkverstoß, und will anschließend die Folgen mit scheinheiligen Begründungen abwehren?
Sorry
@ 3,141592653
da verstehe ich auch Deinen Heilungsversuch nicht mehr.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. November 2025 | 02:07
Von
Status: Bachelor (3014 Beiträge, 1238x hilfreich)
Zitat :Man begeht einen, einem selbst klaren Parkverstoß, und will anschließend die Folgen mit scheinheiligen Begründungen abwehren?
Sorry
@ 3,141592653
da verstehe ich auch Deinen Heilungsversuch nicht mehr.
Och, da wird schon noch was hängen bleiben. Lehrgeld eben.
Aber wenn das wirklich mehrere hundert € für eine Leerfahrt sind... Das muss man dann auch nicht unterstützen.
Vor allem, wenn ggf. durch ein milderes Mittel (Aufforderung zum Entfernen) das gleiche Ergebnis erreicht werden hätte können. Und wenn wirklich keine Leerfahrt stattgefunden hat... Betrüger (v.a. in diesem Gewerbe ja auch oft zu finden) muss man auch nicht unterstützen.
Aber für das Falschparken könnte so oder so noch eine Vertragsstrafe, oder gar eine Unterlassungsaufforderung kommen. Die Wahrscheinlichkeit könnte natürlich mit Gegenwehr gegen die Abschleppkosten steigen...
#4
Antwort vom 2. November 2025 | 10:20
Von
Status: Lehrling (1230 Beiträge, 207x hilfreich)
Zitat :hat aber nicht abgeschleppt, weil mein Auto die ganze Zeit am selben Platz stand
Ich verstehe diesen Satz nicht:
Deshalb wird ja abgeschleppt! Weil das Auto immer am selben Platz steht!
-- Editiert von User am 2. November 2025 10:22
#5
Antwort vom 5. November 2025 | 10:04
Von
Status: Philosoph (12701 Beiträge, 4588x hilfreich)
Zitat :Ich verstehe diesen Satz nicht:
So schwer ist es nicht. Und wenn man das weil durch ein obwohl ersetzt, wird es glasklar.
Zitat :Deshalb wird ja abgeschleppt! Weil das Auto immer am selben Platz steht!
Wenn eine Leerfahrt berechnet wird, dass Fahrzeug aber immer noch und ohne Unterbrechung am selben Platz steht, wurde das Fahrzeug nicht abgeschleppt.
Dann ist anzunehmen, dass der Abschlepper entweder blind war, oder überhaupt kein Abschleppversuch und damit auch keine reale Leerfahrt stattgefunden hat.
-- Editiert von User am 5. November 2025 10:06
#6
Antwort vom 5. November 2025 | 10:14
Von
Status: Student (2381 Beiträge, 816x hilfreich)
Ich vermisse in der Schilderung den Teil, aus dem hervorgeht, wann der Abschlepper auf dem Parkplatz angekommen ist.
Vielleicht kam der ja erst tatsächlich, nachdem das Auto wieder weggefahren wurde?
Es soll vorkommen, dass so eine Anfahrt durchaus mal länger dauert ...
#7
Antwort vom 5. November 2025 | 11:04
Von
Status: Unparteiischer (9495 Beiträge, 2016x hilfreich)
Leerfahrt = Abschlepper war vor Ort aber die Fahrt vergebens....
Ich schliesse mich Garfield an
#8
Antwort vom 5. November 2025 | 11:44
Von
Status: Philosoph (12701 Beiträge, 4588x hilfreich)
Zitat :Vielleicht kam der ja erst tatsächlich, nachdem das Auto wieder weggefahren wurde?Es soll vorkommen, dass so eine Anfahrt durchaus mal länger dauert ...
Ich gehe doch mal stark davon aus, dass auch die vergebliche Anfahrt zeitlich dokumentiert ist, ansonsten wüsste ich nicht, wie eine Leerfahrt sonst berechtigt abgerechnet werden sollte.
Und dann kommen wir zu diesem Punkt ->
Zitat :
• Das Auto war die ganze Zeit da – ich kann das mit Standortverlauf (Google Maps Timeline), Fotos mit Zeitstempel und Zeugen (Freunde, die dabei waren) beweisen.
Wenn also auf der Rechnung Leerfahrt xx.xx.xxxx 13:27 Uhr steht, das Fahrzeug des TE aber nachweislich um 15:00 Uhr noch auf dem Parkplatz stand, stimmt was nicht.
#9
Antwort vom 5. November 2025 | 13:12
Von
Status: Schlichter (7212 Beiträge, 1648x hilfreich)
Zitat :1. Muss ich überhaupt etwas zahlen, wenn nichts abgeschleppt wurde?
Ja.
Das muss man z.B. auch, wenn man zum Auto zurückkehrt, während der Abschlepper gerade vorbereitet, das Auto aufzuladen oder anzuhängen.
Dann zahlt man trotzdem die Abschleppkosten, denn sind ja durch das eigene Fehlverhalten entstanden. Man hat aber den Vorteil, daß man das Auto nicht erst wieder "auslösen" muss, und eine Standgebühr des Abschleppers kann natürlich auch nicht berechnet werden.
Zitat:2. Ist die Leerfahrt-Pauschale hier unberechtigt, weil das Auto nicht weg war?
Das kann man nicht pauschal beanworten.
Wenn der Abschlepper überhaupt erst eingetroffen ist, nachdem das falsch geparkte Auto schon wieder weg war, muss man das selbstverständlich bezahlen.
Dazu muss man wissen, a) wann kam der Abschlepper, und b) wann hat man das Auto wieder weggefahren? Und das beides muss man nachweisen können.
Wenn das Auto noch dort stand, als der Abschlepper kam, aber nicht abgeschleppt wurde, kommt es darauf an, warum es nicht abgeschleppt wurde.
Es ist ja denkbar, daß das Auto so "unglücklich" dort stand, daß es nicht abgeschleppt werden konnte. Dann muss der "Falschparker" selbstverständlich trotzdem den vergeblichen Einsatz zahlen.
Nicht zahlen muss er nur dann nicht, wenn es in Wirklichkeit gar keinen Einsatz gegeben hat. Das müsste der Autofahrer nachweisen. Was schwierig werden dürfte, wenn der Hausrechtsinhaber bestätigt, den Abschlepper gerufen zu haben, und der Fahrer des Abschleppwagens bestätigt, daß er dort war, aber das Auto entweder a) schon wieder weg war, oder b) aus technischen Gründen nicht abgeschleppt werden konnte.
Es kann natürlich sein, daß beide lügen, oder auch nur der Abschlepper-Fahrer. Falls der Parkplatz kamera-überwacht ist, wäre es theoretisch u.U. möglich, nachzuvollziehen, was sich dort im Zeitraum x bis y Uhr zugetragen bzw. nicht zugetragen hat.
Man könnte als betroffener Autofahrer ja aber auch einfach mal zum Telefon greifen (das Ding zum Wechselsprechen, nicht Whatsapp!), und beim Abschleppunternehmen nachfragen. So als erster Schritt. Vielleicht klärt sich das dann ja alles schon auf.
#10
Antwort vom 5. November 2025 | 14:33
Von
Status: Legende (18119 Beiträge, 6063x hilfreich)
Einfach mal zu dem Fehler stehen den man gemacht hat und das Lehrgeld bezahlen. Natürlich nur dann, wenn der Abschlepper auch kam. Ich schließe mich diesbezüglich den Vorpostern an.Zitat :Was denkt ihr ?
#11
Antwort vom 6. November 2025 | 11:08
Von
Status: Lehrling (1993 Beiträge, 267x hilfreich)
Zitat :Der Abschlepper ist angefahren, hat aber nicht abgeschleppt, weil mein Auto die ganze Zeit am selben Platz stand (ich war vor Ort, habe nicht umgeparkt, Auto nicht bewegt).
Ich kann der Begründung nicht folgen!?
Zitat :Das Auto war die ganze Zeit da – ich kann das mit Standortverlauf (Google Maps Timeline), Fotos mit Zeitstempel und Zeugen (Freunde, die dabei waren) beweisen.
Das ändert aber doch überhaupt nix an der Tatsache des unberechtigten Parkens.
Zitat :Es wurde nichts abgeschleppt, also keine tatsächliche Leistung erbracht – nur eine Anfahrt, die offenbar auf falscher Info basierte.
Doch, es wurde die Leistung einer Leerfahrt erbracht.
Sei froh, dass man nicht abgeschleppt hat, das wäre teurer geworden.
#12
Antwort vom 6. November 2025 | 12:06
Von
Status: Philosoph (12701 Beiträge, 4588x hilfreich)
Zitat :Ich kann der Begründung nicht folgen!?
Siehe für eine mögliche Erklärung #5 in Verbindung mit #8 letzter Absatz.
Zitat :Das ändert aber doch überhaupt nix an der Tatsache des unberechtigten Parkens.
Aber etwas an der Frage, ob eine Leerfahrt eines Abschleppers zu bezahlen wäre, oder eben nicht.
Zitat :Doch, es wurde die Leistung einer Leerfahrt erbracht.
Genau das ist eben nicht klar.
Es wurde eine Leerfahrt berechnet, ob sie tatsächlich stattgefunden hat, ist die entscheidende Frage bezüglich der Kostentragungspflicht und genau darum geht es hier.
Aber um das überhaupt eventuell beantworten zu können, muss Peter_Meyer Informationen nachliefern.
Zitat :Sei froh, dass man nicht abgeschleppt hat, das wäre teurer geworden.
Darum geht es hier nun wirklich überhaupt nicht.
Und jetzt?
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