Hallo,
Ich habe bei der MVG ein Jahreskarte (Übertragbar) abonniert.
Leider ist es bei uns oft der Fall das die Post mit 4-5 Tagen Verzögerung zugestellt wird.
(Leider sind wir ein Ausbildungsbezirk für DHL & co.)
Nachdem die Karte jedoch 7 Werktage ! vor der Gültigkeit nicht da war, kontaktiere ich die Hotline der MGV.
Mit wurde mitgeteilt, das ich noch eine Woche warten soll, die Karte wurde ja per Einschreiben verschickt.
Nun ist heute der 2. und die Karte ist leider immer noch nicht da.
Evtl. in der Post verloren, Falsch ein geschmissen etc.
Die Karte wird nun neu Versendet, diese ist jedoch frühestens am 7. da (Laut MVG).
Ich habe dies per Email Reklamiert, und bat darum dies im Preis zu berücksichtigen,
dies wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, ich hätte mich früher melden müssen !
Dies hatte ich ja auch gemacht, und mit wurde ja gesagt ich solle noch abwarten.
Leider steht dieser Fall auch nicht in den AGB des Betreibers.
Mal ganz blöd gefragt, muss ich rechtlich für die zeit in der Ich die Karte nicht erhalten habe und auch nicht nutzen konnte trotzdem zahlen ?
MVG Fahrkarte druch Post nicht zugestellt !
2. Dezember 2020
Thema abonnieren
Frage vom 2. Dezember 2020 | 12:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
MVG Fahrkarte druch Post nicht zugestellt !
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2020 | 12:31
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Ich habe dies per Email Reklamiert, und bat darum dies im Preis zu berücksichtigen,
dies wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, ich hätte mich früher melden müssen !
Der MVV ist 100% beweispflichtig, dass die Karte bei Ihnen angekommen ist.
-- Editiert von vundaal76 am 02.12.2020 12:32
#2
Antwort vom 2. Dezember 2020 | 13:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatNachdem die Karte jedoch 7 Werktage ! vor der Gültigkeit nicht da war, kontaktiere ich die Hotline der MGV. :
Wenn man die Versandzeiten betrachtet, war dies deutlich zu spät.
Man hätte hier mindestenzs 14 Tage besser noch 3 Wochen zuvor tätig werden müssen.
ZitatMal ganz blöd gefragt, muss ich rechtlich für die zeit in der Ich die Karte nicht erhalten habe und auch nicht nutzen konnte trotzdem zahlen ? :
Wenn es Dein Verschulden ist (z.B. wegen "zu spät gemeldet") kann das gut sein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Dezember 2020 | 13:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zur Ergänzung, die Bestellung war am 14.11.2020.
Und laut MVG "Rechtzeitig" für eine Karte ab dem 1.12.2020
#4
Antwort vom 2. Dezember 2020 | 16:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
Zunächst wirst du zahlen müssen. Kontrolleure interessiert nicht, warum und wieso...
Du solltest die Einzeltagestickets aufheben...
Dann später die Reklamation für die *verlorenen* Tage/Kosten nochmals ansetzen.
#5
Antwort vom 2. Dezember 2020 | 16:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatZur Ergänzung, die Bestellung war am 14.11.2020. :
Und laut MVG "Rechtzeitig" für eine Karte ab dem 1.12.2020
Ich gehe mal davon aus, das dem MVG Deine besondere Situation nicht bekannt ist bzw. war.
#6
Antwort vom 2. Dezember 2020 | 17:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Situation meinst du ?
Das mit der Post, habe ich dem MVG berichtet
Und jetzt?
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