Mache ich mich Strafbahr ?

6. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Darkwingducks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mache ich mich Strafbahr ?

Hallo, ich habe dieses Forum Online gefunden und hoffe, dass ihr mir einen Rat geben könnt.

Zu zeit kommt es ja mal wieder gehäuft zu Betrugsfällen im Zusammenhang mit Schufaheld / Creditfy.my / Euro & NRW Inkasso.

Ich war Online auf der Suche nach einem Kredit.
Leider habe ich (ja das habe ich wohl überlesen) das Angebot dieser Ominösen Prepaid Kreditkarte für 99 € angeschlossen.

Dieser Fehler fiel mir keine 10 Min, nach der Beantragung auf, daher habe ich den Gesamten Vorgang per E-Mail widersprochen (Wie in den AGB aufgeführt / Mit der verlangen Antragsnummer / Alle Daten waren auch Korrekt).

Der Widerruf wurde jedoch erst nach 10 WERKTAGEN !!!!!
Bearbeitet, die Karte wurde trotzdem versendet. (Nach exakt 8 Werktagen)

Ich habe die Annahme verweigert.

Kurz darauf wurde ich angemahnt, da die entstandenen Kosten dennoch von mir zu tragen wären.
Nach langen Klärungsversuchen erhielt ich nur weitere Mahnungen, und automatisiere Antworten die überhaupt in keinster Weise auf mein Anliegen zurücknahmen.

Laut den AGB war mein Widerruf rechtzeitig, und die genanten Kosten hätte ich nur tragen müssen, wenn ich nicht widerrufen hätte UND die Zustellung der Karte abgelehnt hätte.

Nun erhalte ich von insgesamt 5 Unternehmen Post / Mails & Anrufe.

Das ganze war / ist so schlimm, das ich bereits meine E-Mail Adresse und meine Rufnummer ändern musste.

Angeblich hätte ich jeden Vorgang mit eine Handy TAN bestätigt, und eine Ausweiskopie übermittelt.
Bei einem Vorgang hätte ich sogar einen Vertrag unterzeichnet.

Das ist NIE passiert.

Ich habe bei allen Unternehmen eine Datenauskunft beantragt, lediglich 1 Firma Reagierte darauf.

Die angegebene Handynummer mit der ich angeblich die TAN bestätigt hätte existiert noch nicht einmal.
Ich habe selber versucht diese Nummer anzurufen!
Die Angebliche Ausweiskopie wurde auch nicht mitgesendet.

Nun erhalte ich jede Woche 1-2 Schreiben, ich sage mal mit DROHUNGEN!
Kontopfändung, Vollstreckungsbescheiden, Lohnpfändung, EV usw.........

Das Peichnliche dabei ist, das die Briefe oft in Gelben Umschlägen mit dem Aufdruck: "Wichtige Frischsache" / "Letzte Mahnung" oder mit einer Fetten Aufschrift "INKASSO" versehen sind.

Mir ist es langsam wirklich peinlich, was denkt sich nur mein Postbote dabei, wenn er jede Woche solche Briefe bei mir zustellt?

Wie ich mittlerweile online nachgesehen habe lag der Fehler wohl dran auf ich auf die Schreiben reagiert hatte, und daher habe ich nun wohl keine Ruhe mehr.

So viel dazu.

Leider kann auch die Polizei nichts machen, Mann müsste eine sammelklage anstreben, bzw. ich müsste zunächst auf meine Kosten eine bzw. 5 Negativefestllungsklage einleiten.

Zu den Diversen Firmen: Es ist bei KEINER Firma ein Datenschutzbeauftragter genannt ! im besten falle eine Mail wie zb. Info@euro-collect.de (Dies soll angeblich der Datenschutz beauftrage sein).

Nun habe ich mir gedacht, das ich auf die Briefe künftig schreibe EMPFÄNGER VERSTORBEN - zurück an Absender !

Dass es sich ja offensichtlich um betrug handelt.

Mache ich mich in diesem fall strafbar ?
Was für Tipps hätte ihr für mich, ohne das ich viel Geld vorstecken müsste etc. ?




-- Editiert von Darkwingducks am 06.05.2021 16:12

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Darkwingducks):
ch habe bei allen Unternehmen eine Datenauskunft beantragt, lediglich 1 Firma Reagierte darauf.

Und die sitzen alle in der EU bzw. in DE?



Zitat (von Darkwingducks):
bzw. ich müsste zunächst auf meine Kosten eine bzw. 5 Negativefestllungsklage einleiten.

Nö, die wollen was, die müssten klagen - was sie in der Regel nicht machen werden. Denn Betrüger und Gerichte sind so kompatibel wie Teufel und Weihwasser ...



Zitat (von Darkwingducks):
Mache ich mich in diesem fall strafbar ?

Sehe ich nicht so.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Darkwingducks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,

Schon mal danke für deine Antwort.

Ja die Anwälte / Inkassos sitzen alle In DE
(Bei diesen wurde auch die Datenauskünfte nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung beantragt,
die Anfragen und höflichen Erinnerungen habe ich alle noch.)

Hinter jedem angeblichen Abschluss stecken wiederum Firmen die einen Sitz in den USA oder United Kingdom haben.

Diese sind jedoch ausnahmslos auf die Intaxx Bv in den NL zurückzuführen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Dann würde ich die Verweigerung mal beim zuständigen Datenschutzbeauftragten anzeigen- man möge prüfen und ein Bußgeld verhängen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
BE CE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich es gerade bemerkt habe : Nein, auch ich sehe keinerlei "Betrug", wenn man auf zugestellte Briefumschläge den Vermerk aufbringt "Empfänger unbekannt". Auch "Verstorben" dürfte noch zulässig sein, sofern der Briefempfänger tatsächlich sich erwehren will gegen Betrugsversuche ihm gegenüber; und nichts anderes scheint ja laut SV zu passieren, denn trotz nicht existenter Zahlungspflicht wird fortwährend zur Zahlung genötigt und darüber getäuscht, es bestehe dennoch eine Anspruchsgrundlage hierfür.
Vielleicht würde es auch nützen, den Briefträger einzuweihen, damit man sich weniger "schämt".

Signatur:

Ich weiß, dass ich nichts weiß.

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Jedem Autor der Briefe eine DSGVO-Auskunft abverlangen. Erfolgt innerhalb eines Monats keine Rückmeldung, dann die Landesdatenschutzbeauftragten informieren.

Bei Rechtsanwälten kann man zukünftig die jeweilige Rechtsanwaltskammer informieren. Bei Inkassounternehmen die jeweilige Aufsichtsbehörde (Landgericht).

Verbraucherschutz- und Wettbewerbszentralen informieren.

Man könnte über eine Strafanzeige nachdenken insbesondere wegen Verdachts auf Betrugsversuche, Nachstellung und Datenschutzverstößen. Ob hier strafrechtliche Relevanz gegeben ist, hängt von zu vielen Einzelheiten ab, um das hier beantworten zu können.

Die Briefe ungeöffnet zurückzusenden, das würde ich nicht machen. Vielleicht ist ja doch irgendwann etwas Interessantes drin?

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