Mängel durch Subunternehmer werden nicht behoben. Wie verhalte ich mich als HU?

29. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
tanyue
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängel durch Subunternehmer werden nicht behoben. Wie verhalte ich mich als HU?

Hallo liebes Forum,

ich bin ein Vermittler von Aufträgen in der PV-Branche. Hierzu habe ich eine Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmer (Installateur) begonnen. Es wurde ein Vertrag mit den Haftungsbestimmungen geschlossen.

Nun sind bei einem Kunden erhebliche Mängel bei der Installation entstanden und die durchgeführten Arbeiten sind auch nicht alle Gesetzeskonform durchgeführt worden. Daraufhin wurde mir, da ich sozusagen in erster Linie der Auftragnehmer bin, eine Mängelrüge mit angemessener Frist übermittelt.

Da aus meiner Sicht der Subunternehmer hier in der Nachbesserungspflicht ist, habe ich Ihn umgehend von der Mängelrüge in Kenntnis gesetzt. Die bei mir eingegangene Mängelrüge und die gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung wurde von mir direkt an den Subunternehmer digital übermittelt. Der Empfang und die Bestätigung, dass die Mängel fristgerecht beseistigt werden, wurde mir per Mail mehrmals bestätigt.

Leider ist es nun so, dass der Subunternehmer, angeblich aus gesundheitlichen Gründen, die Mängel nicht fristgerecht beseitigen kann. Seine Frist wurde schon einmal unter Absprache mit der Kundin verlängert. Die zweite Frist läuft nun ebenfalls ab und es scheint so, dass die Behebung der Mängel erneut nicht durchgeführt werden kann.

Mir stellt sich nun die Frage, ob ich als "Hauptunternehmer" Schadensersatzansprüche gegenüber dem Subunternehmer stellen kann, sofern ich nun aufgrund seiner Nicht-Mitwirkung, auf ein anderes Unternehmen zurückgreifen muss, um die Mängel beheben zu lassen. Kann ich die dabei entstehenden Mehrkosten/Zusatzkosten beim Subunternehmer geltend machen?

Beste Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat:
Kann ich die dabei entstehenden Mehrkosten/Zusatzkosten beim Subunternehmer geltend machen?

Das hängt maßgeblich von den Haftungsvereinbarungen im Vertrag ab.

Grundsätzlich ja, wenn das nicht wirksam ausgeschlossen wurde.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8947 Beiträge, 1902x hilfreich)

Zunächst einmal ist der Kunde zufriedenzustellen. Das hat Vorrang.
Und dann geht man an den Subunternehmer

Evtl sollte man sich einen anderen Partner suchen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2250 Beiträge, 494x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Das hängt maßgeblich von den Haftungsvereinbarungen im Vertrag ab.

Hier scheint es aber an allen Grundlagen zu fehlen.
Zitat (von tanyue):
Es wurde ein Vertrag mit den Haftungsbestimmungen geschlossen.

Dann sollte man den Vertrag lesen.
Zitat (von tanyue):
ich bin ein Vermittler von Aufträgen in der PV-Branche.

Zitat (von tanyue):
Hierzu habe ich eine Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmer (Installateur) begonnen.

Vermittler oder GU?
Zitat (von tanyue):
da ich sozusagen in erster Linie der Auftragnehmer bin,

Also GU oder doch nur Vermittler?

Zitat (von tanyue):
Leider ist es nun so, dass der Subunternehmer, angeblich aus gesundheitlichen Gründen, die Mängel nicht fristgerecht beseitigen kann.

Ist das "Problem" des Sub's ;)

Zitat (von tanyue):
Mir stellt sich nun die Frage, ob ich als "Hauptunternehmer" Schadensersatzansprüche gegenüber dem Subunternehmer stellen kann, sofern ich nun aufgrund seiner Nicht-Mitwirkung, auf ein anderes Unternehmen zurückgreifen muss, um die Mängel beheben zu lassen.

Ohne den Vertrag zu kennen, nicht wirklich beantwortbar.

Zitat (von tanyue):
Kann ich die dabei entstehenden Mehrkosten/Zusatzkosten beim Subunternehmer geltend machen?

Das "Kann ich" erinnert mich an HvS, wer es fragen muss, kann es nicht ;)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat:
Hier scheint es aber an allen Grundlagen zu fehlen.

Ja. Es mag böse klingen, aber es wirkt eben so, als würde das eigene Geschäft auf recht wackeligen Beinen gebaut sein, wenn man derart banale Dinge als Unternehmer nicht sauber geregelt hat.

Aus Kundensicht wird das auf Sie zurückfallen, auch wenn Sie sich erklären..
Hängen bleibt: „der (also Sie) setzt komische Leute ein und ich musste ewig warten".

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17846 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von tanyue):
Daraufhin wurde mir, da ich sozusagen in erster Linie der Auftragnehmer bin, eine Mängelrüge mit angemessener Frist übermittelt.
Genau so soll es sein. Deinen Kunden interessieren deine Subs nicht. Deinen bisherigen Angaben nach bist du der Auftragnehmer und, gegenüber dem Kunden, für die Mängelbeseitigung verantwortlich.

Was zwischen dir und dem Sub läuft, das braucht deinen Kunden nicht zu interessieren. Wie du die Mängel abstellst, das ist ganz alleine deine Angelegenheit.

Ob du deinen Sub in Regress nehmen kannst, das steht in eurem Vertrag.

Signatur:

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2585 Beiträge, 412x hilfreich)

Nur mal so noch zur Ergänzung:

Der Kunde wird irgendwann auch das Recht bekommen vom Vertrag zurückzutreten.
Dann wird es Deine Aufgabe sein das Zeug wieder vom Dach runter zu holen (oder dem Kunden das zu bezahlen).

Wie und mit wem Du das tust ist egal, solange dem Kunden kein Schaden zurückbleibt.

Und jetzt kommt die Crux:
Je nachdem, was Du mit Deinem Sub in diesem Rahmenvertrag vereinbart habt, kann es sogar sein, dass Du die Zeit, die der Sub für die Nachbesserung braucht, diesem auch noch bezahlen musst. Nämlich dann, wenn ihr im Innenverhältnis die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen habt oder wenn Du bei Deinem Sub nur die Dienstleistung der Installation bestellt hast. Das kann man unter Geschäftsleuten durchaus machen.

Du hast Deinem Kunden Mist abgeliefert und Du musst gegenüber Deinem Kunden dafür geradestehen.
Was Du mit Deinen Dienstleistern und Erfüllugnsgehilfen vereinbart hast interessiert den Kunden nicht.

Wärst Du wirkich nur Vermittler, dann sähe das anders aus, aber anhand Deiner Beschreibung ist das mindestens Zweifelhaft. Ein Vermittler ist nicht der Auftragnehmer. Du behauptest aber irgendwie beides zu sein. Das geht nicht.
Entweder Du bist Auftragnehmer, dann stellst Du die geleisteten Arbeiten in Rechnung.
Oder Du bist Vermittler, dann stellst Du eine Vermittlungsprovision in Rechnung und alles andere macht der Kunde mit dem Vermittelten Dienstleister aus.

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