Mahnbescheid auf alten namen, wie verhalten ?

7. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.01.2024 18:13:03
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid auf alten namen, wie verhalten ?

Hallo, person x wurde leider Opfer eines identitäts Diebstahls. Damals wurde der Anbieter lets Pass geackt und seine Daten sind leider in den Umlauf gekommen.
Laut dem schufa ident Service stehen diese sogar nun im darknet.

Seit her hatt er jede woche Mahnungen von Bestellungen, zeitschriftenabos, kostenpflichtigen onlinediensten und fitnisstudios erhalten.

Natürlich wurde alles angezeigt, jedoch wurden von 4 Anzeigen bereits 3 eingestellt, da der Täter nicht ermittelt werden konnte.

Da dies auch nicht mehr aufhörte hatt er offiziell seinen Vornamen ändern lassen. Und bis zur offiziellen Änderung wurde auch jeder Fall Kaufhaus, Inkasso und Co. Mit der Anzeige eingestellt.

Nun hatt er seinen neuen Vornamen schon seit fast 2 Monate und der Postbote wirft bei ihm weiterhin Briefe mit meinem alten Vornamen ein.

Es wird weiterhin mist mit seinem alten namen gebaut.
Daher hat er jeden Brief mit dem alten Namen mit der Aufschrift Empfänger unbekannt versehen und in den Postkasten geschmissen.

Was wäre nun falls er einen mahnbescheid mit dem alten Namen erhalten sollte?

Muss / sollte er darauf reagieren?
Gilt so eine Zustellung überhaupt als korrekt ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124564 Beiträge, 40378x hilfreich)

Zitat (von 4825583):
Nun hatt er seinen neuen Vornamen schon seit fast 2 Monate und der Postbote wirft bei ihm weiterhin Briefe mit meinem alten Vornamen ein.

Steht der neue Vorname am Briefkasten und der alte Vorname ist weg?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12320.01.2024 18:13:03
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, dar alte vorname Beispiel Thomas wurde entfernt und der neue Name nur der Anfangsbuchstabe (dieser ist auch anders) zb. L ersetzt also zb. L. Müller

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124564 Beiträge, 40378x hilfreich)

Zitat (von 4825583):
Hallo, dar alte vorname Beispiel Thomas wurde entfernt und der neue Name nur der Anfangsbuchstabe (dieser ist auch anders) zb. L ersetzt also zb. L. Müller

Dann würde ich den Zusteller beim nächsten Mal abfangen und fragen wie das denn so um die Rudimentäre Kenntnis der Buchstaben bestellt ist, was denn so schwer an einer ordnungsgemäß Zustellung ist.

Alternativ kann man es auch immer nehmen, Absender erfassen und dann mit "hier nicht wohnhaft" zurücksenden.
Irgendwann kommt das ganze dann korrekt adressiert an, wenn der Absender ordentlich arbeitet. Oder es läuft ins leere.



Zitat (von 4825583):
Gilt so eine Zustellung überhaupt als korrekt ?

Ja, denn es besteht ja Personenidentität.



Zitat (von 4825583):
Muss / sollte er darauf reagieren?

Nein, das ist freiwillig.
Das „muss" kommt dann erst später, wenn man eventuell eintretende Nachteile zu tragen hat, da man hier nicht entsprechend gehandelt hat.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17288 Beiträge, 9526x hilfreich)

Hm.

Wenn Lisa Müller heiratet und nach der Hochzeit Lisa Schmidt (geb. Müller) heißt, dann muss sie trotzdem die Rechnungen bezahlen, die noch auf Lisa Müller lauten - wenn den die Rechnung berechtigt ist..

Rechnungen, die berechtigt sind, kann man nicht mit "ich heiße jetzt anders" aus der Welt schaffen.
Und unberechtigte Rechnungen muss man nicht bezahlen - aber das liegt nicht an der Namensänderung.

Zitat (von 4825583):
Muss / sollte er darauf reagieren?
Gilt so eine Zustellung überhaupt als korrekt ?

Ja - es wurde ja an die richtige Person zugestellt, nur dass die inzwischen anders heißt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.01.2024 18:13:03
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke für die Antwort.


Heißt also zusammengefasst.

Solange das alte name drauf steht kann ich die Breite wie gewohnt zurück senden, sollte mein neuer Name darauf stehen sollte ich reagieren.

Sollte etwas vom Gericht kommen egal ob mit alten oder neuen Namen, sollte ich somit Auf jeden Fall reagieren.

Korrekt ?

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