Mahnbescheid aus Briefkasten verschwunden

16. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)
Mahnbescheid aus Briefkasten verschwunden

Ich streite mich mit einem Bekannten um rund 2000 Euro. Er meint ich schulde sie ihm, ich halte ihn für einen Betrüger. Habe auch genügend Zeugen die meine Sicht stützen. Vor Gericht hätte er daher keine Chance.

Er hat mir letztens per Einschreiben einen Mahnbescheid angedroht wenn ich nicht zahle um mich ein zu schüchtern. Da an einem bestimmten Tag letzer Woche Post bei mir nicht angekommen ist (und auch nicht zum Absender zurück kam), habe ich den begründeten Verdacht, dass mir der Betrüger einen Mahnbescheid hat zustellen lassen. Dann hat er - befürchte ich - vor meiner Wohnung gewartet und ihn aus dem Briefkasten gezogen. Das hat er getan damit ich nichts von dem Mahnbescheid erfahre und somit die Frist zum Widerspruch versäume. Da der Typ keine Skrupel und sowieso kriminelle Neigungen hat, ist ihm sowas durchaus zu zu trauen.

Wie kann ich nun erfahren wo ich Widerspruch einlegen muss? Bei welchem Gericht oder Amt? Muss er den Mahnbescheid bei dem Amtsgericht an seinem Wohnort in Aftrag gegeben haben oder kann das überall in Deutschland sein? Wo muss das Mahnverfahren gemeldet sein damit ich dort wiedersprechen kann?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BenQ01
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich würde mal beim zentralen Mahngericht des Bundeslandes nachfragen, in dem derAntragsteller wohnt. Sollte es mehrere zentrale Mahngerichte in diesem Bundesland geben, würde ich bei allen nachfragen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ist das Ganze (vorsichtig formuliert) nicht etwas abwegig? Unterstellen wir mal, er hat wirklich einen Mahnbescheid beantragt. Vom Antragseingang, Aktenzeichenvergabe, Eintragung, Überprüfung des Zahlungseinganges, vergeht je nach Arbeitsbelastung in dem Gericht wie viel Zeit? Du scheinst es ja zu wissen. Obwohl ich in der Branche arbeite, können für diese Vorgänge Tage bis Wochen vergehen, je nachdem. Und in der Urlaubszeit jetzt erst recht. So, auch bei der Postausgangsstelle gibt es gewisse Rückstaus (andere nennen es Arbeitsvorrat), die Du genau im Griff hast? So, dann wird das alles irgendwann zur Post gefahren, dort bearbeitet, weitere xy Tage. Je nachdem. Und dann noch die Lieferunsicherheit bei der Belastung durch den Briefträger.

So, und das alles kannst Du voraussagen, auf den Tag genau? Respekt! Das heisst also, da muss jemand im schlechtesten Fall mehrere Wochen (!) auf der Lauer liegen. Täglich, unter Berücksichtigung der schwankenden Zustellungszeiten des Briefträgers. So, und das alles nochmal bei Zustellung des Vollstreckungsbescheides.

Noch Fragen?

wirdwerden

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Der Fragesteller übersieht auch, dass die Zustellung eines immerhin gerichtlichen Mahnbescheides in der Regel nicht einfach durch Einwurf in den Briefkasten erfolgt, vielmehr ist dieses nur in Ausnahmefällen (§ 180 ZPO ) möglich.

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich werde morgen mal beim Mahngericht für dieses Bundesland anrufen und schauen, ob die mir telefonisch eine Auskunft geben können.

Zitat (von Spezi-2):
Der Fragesteller übersieht auch, dass die Zustellung eines immerhin gerichtlichen Mahnbescheides in der Regel nicht einfach durch Einwurf in den Briefkasten erfolgt, vielmehr ist dieses nur in Ausnahmefällen (§ 180 ZPO ) möglich.


Wenn ich nicht zuhause bin weil ich tagsüber auf der Arbeit bin, ist das doch schon eine dieser Ausnahmefälle, oder?

Zitat (von wirdwerden):

Noch Fragen?

Ja, Du hast schon recht dass es eher unwahrscheinlich ist. Aber ich weiß von einem anderen Bekannten, dass der Typ um den es hier geht bereits früher schon zu anderen Leuten an die Wohnung gefahren ist um dort die Briefkästen nach Verwertbarem aus zu räubern. Der ist echt psycho was das angeht und ihm ist das durchaus zu zu trauen.

Signatur:

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

In der Praxis ist die Briefkastenzustellung jedoch die Regel, wenn niemand zuhause ist. Dennoch ist die Geschichte zieml. abwegig, siehe wird werden.

Um die Frage

Zitat:
Muss er den Mahnbescheid bei dem Amtsgericht an seinem Wohnort in Aftrag gegeben haben oder kann das überall in Deutschland sein?


aber dennoch zu beantworten:

Die Bundesländer haben jeweils ein zentrales Mahngericht (NRW hat 2, und einige Bundesländer haben gemeinsam nur eines, wie z.B. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

Baden-Württemberg Amtsgericht Stuttgart
Bayern Amtsgericht Coburg
Berlin* Amtsgericht Wedding
Brandenburg* Amtsgericht Wedding
Bremen Amtsgericht Bremen
Hamburg* Amtsgericht Hamburg-Altona
Hessen Amtsgericht Hünfeld
Mecklenburg-Vorpommern* Amtsgericht Hamburg-Altona
Niedersachsen Amtsgericht Uelzen
Nordrhein-Westfalen OLG-Bezirk Köln: Amtsgericht Euskirchen
Im Übrigen: Amtsgericht Hagen
Rheinland-Pfalz* Amtsgericht Mayen
Saarland* Amtsgericht Mayen
Sachsen* Amtsgericht Aschersleben
Sachsen-Anhalt* Amtsgericht Aschersleben
Schleswig-Holstein Amtsgericht Schleswig
Thüringen* Amtsgericht Aschersleben

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Ich werde morgen mal beim Mahngericht für dieses Bundesland anrufen und schauen, ob die mir telefonisch eine Auskunft geben können.


Können könnte sie, aber werden werden sie nicht. Man sollte schon schriftlich anfragen.

Noch ist ja auch nichts verloren, selbst wenn es so ist, wie vermutet. Es kommt ja auch noch der Vollstreckungsbescheid, gegen den man Einspruch einlegen kann.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Denkbar wäre es.
Aber es wäre ein unglaublicher Zufall wenn er genau zu dem Zeitpunkt dort gewesen wäre.
Oder ist er arbeitslos und kann dort den ganzen Tag warten ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Oder ist er arbeitslos und kann dort den ganzen Tag warten ...

Ja er ist tatsächlich arbeitslos und hat auch sonst kaum soziale Kontakte. Wie gesagt, etwas ähnliches hat er schonmal in der Vergangenheit bei jemand anderem gemacht.

Signatur:

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Er müsste ja nicht einen Tag warten, sondern jeden Tag einschliesslich Samstags gegebenenfalls über Wochen, und dann das ganze nochmals wegen des Vollstreckungsbescheides.

wirdwerden

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#10
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ggf. genügt ein Anruf in der Geschäftsstelle des AGs um zu erfahren, wie weit der MB ist.
Das schränkt das "Warten" doch stark ein..

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