Hallo!
Ich hab schon vor einigen Monaten hier einen Beitrag verfasst. Um kurz zu erklären:
Ich habe im Laufe von etwa 5 Jahren einer ehemaligen guten Freundin immer wieder Rechnungen bezahlt, Geld geborgt und ein Auto gekauft (von dem der Kaufvertrag auf meinen Namen lautet).
Seit 2 Jahren versuche ich sie dazu zu bewegen mir zumindest ein bisschen jedes Monat zurückzuzahlen (die Freundschaft ist schon seit fast 3 Jahren beendet). Insgesamt geht es um ca. 15.000,- Euro. Ich habe sie vor ca. 3 Monaten angerufen und gemeint sie sollte doch mal was "rüberwachsen" lassen - war sie einsichtig und meinte ich soll ihr das alles mal schicken was ich von ihr noch bekomme und sie sieht sichs an und überweist mir dann mal was.
Wie ich mir erwaret habe hat sich danach NICHTS mehr getan und ich habe vor 3 Wochen einen Manhnbescheid an sie ausstellen lassen. Sie hat ohne Angabe von Gründen Widerspruch eingelegt.
Ich habs mir angesehen - ich kann etwa 11.000,- Euro schwarz auf weiß nachweisen, sprich in Form von Banküberweisungen an sie oder an Firmen denen sie was schuldete (Tierarzt, Strom, Krankenkasse usw.).
Vielleicht ist es eine blöde Frage, ich hatte noch nie das Vergnügen vor Gericht zu sein. Aber wie sieht das jetzt aus wenn ich mir einen Anwalt nehme (was ich Anfang nächster Woche auch tun werde)?
Was kostet mich das? Schon klar, kann man nicht genau sagen. Nur meine Befürchtung ist die dass ich dann auch noch auf den Anwaltskosten sitzenbleibe. Obwohl ich mir denke dass ich die besseren Karten habe, sprich die Beweise für 11.000,- Euro an Zahlungen an sie. Mein Vorteil wäre auch dass sie null Ahnung hat was ich alles nachweisen kann, sie hat den Fehler gemacht und sich das alles nicht so peinlich genau aufgeschrieben wie ich das getan habe. Sie hat sich vermutlich NICHTS aufgeschrieben!
Danke mal im Vorfeld für die Antworten!
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Mahnbescheid gegen ehemalige gute Freundin
25. November 2012
Thema abonnieren
Frage vom 25. November 2012 | 18:30
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
Mahnbescheid gegen ehemalige gute Freundin
#1
Antwort vom 25. November 2012 | 19:13
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16229x hilfreich)
Der Anwalt wird nach dem Streitwert bezahlt, anteilig. Da du jenseits der 5000€ bist, dürfte das vor dem landgericht landen und dann ist da eh Anwaltspflicht. Er wird eine Vorauszahlung verlangen. Wenn sie verliert, bekommst du das Geld von ihr erstattet (sofern sie es bezahlen kann).
Alles andere solltest du mit dem Anwalt besprechen. Frag ihn doch vorab noch vor der Beratungsstunde, was bei 15000€ bzw. 11000€ Streitwert inklusive Gerichtsgebühren auf dich zukäme, wenn du verlierst, wieviel Anzahlung er will.
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#2
Antwort vom 25. November 2012 | 20:29
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1267x hilfreich)
Hallo,
quote:
Obwohl ich mir denke dass ich die besseren Karten habe, sprich die Beweise für 11.000,- Euro an Zahlungen an sie.
Was aus meiner Sicht eine totale Fehleinschätzung ist.
Ob die Zahlungen nachgewiesen werden können, ist völlig unerheblich. Es wäre nachzuweisen, dass die Zahlungen als Darlehn erfolgt sind und eine Rückzahlung vereinbart wurde.
Sonst könnte die Gegenseite argumentieren, dass die Zahlungen als Schenkung erfolgten.
ich sehe da keine guten Aussichten. Auf dem Gerichtswege würde ich hier ein Scheitern vorhersagen.
LG nero
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