Mahnbescheid mit Falschen Namen erhalten, was nun ?

1. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Darkwolf91
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
Mahnbescheid mit Falschen Namen erhalten, was nun ?

Person A erhält einen Mahnbescheid, der im Briefkasten eingeworfen wurde.

Person A öffnet diesen Bescheid und stellt erst nach dem Öffnen Fest das die Daten nicht stimmen.

Beispiel:

Person A heist:

Herr David Klose geb. Huber
Musterstraße 2 in 22222 Musterhausen
Geb: 01.03.1990

Die Daten auf Dem Bescheid
Beispiel B:

Frau Huber Klose
Musterstraße 2 in 22222 Musterhausen
Geb: 01.03.1992


Die Forderung auf dem Bescheid sagt Person A allerdings nichts.


Nun die Frage:

Wie soll sich Person A verhalten ?
Wurde hier versehentlich Falsche Post geöffnet ?
Sollte Person A dennoch widersprechen ?
Kann aus so einem Bescheid dennoch vollstreckt werden ?

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32 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von Darkwolf91):
Wie soll sich Person A verhalten ?

Dem Gericht mitteilen, das der Zusteller offenbar nicht der Schriftsprache mächtig ist und falsch zugestellt hat.
Man möge für solch wichtigen Zustellungen doch bitte Leute mit mehr Hang zur Sorgfalt betrauen.



Zitat (von Darkwolf91):
Wurde hier versehentlich Falsche Post geöffnet ?

Nö, das war kein Versehen, das war grob fahrlässig.
Was im übrigen eine Straftat darstellt



Zitat (von Darkwolf91):
Sollte Person A dennoch widersprechen ?

Natürlich nicht.



Zitat (von Darkwolf91):
Kann aus so einem Bescheid dennoch vollstreckt werden ?

Durchaus ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Darkwolf91):
Herr David Klose geb. Huber
Musterstraße 2 in 22222 Musterhausen
Geb: 01.03.1990

Die Daten auf Dem Bescheid
Beispiel B:

Frau Huber Klose
Musterstraße 2 in 22222 Musterhausen
Geb: 01.03.1992



Also, gleiche Adresse, gleicher Familienname, unterschiedliches Geschlecht und Geburtsdatum.
Da wird man dem Zusteller wohl kaum einen Vorwurf machen können.

Kennt den Person A (Herr Klose) eine Frau Huber Klose die am 01.03.1992 geboren wurde?
Wenn Ja, ist oder war diese Frau Huber Klose an dieser Adresse gemeldet und in welcher Beziehung steht sie zu Herrn Klose?

Das Herr xxx ein amtliches Schreiben an Frau xxx geöffnet hat ist natürlich ein Problem, denn bei angemessener Prüfung hätte ihm das vor Öffnen des Briefes auffallen müssen.

-- Editiert von Alter Sack am 01.12.2021 17:28

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von Darkwolf91):
Herr David Klose

Zitat (von Darkwolf91):
Frau Huber Klose

Zitat (von Alter Sack):
gleicher Familienname

Da empfehle ich doch mal einen Besuch bei Optiker ...



Zitat (von Alter Sack):
Da wird man dem Zusteller wohl kaum einen Vorwurf machen können.

Falscher Name und falsches Geschlecht sollte ein Zusteller erkennen können, das sind Basics seines Berufes. Wenn er das nicht beherrscht, ist das selbstverständlich mehr als genug ihm das vorzuwerfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Darkwolf91
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein eine Frau Huber Klose kennt Person a nicht & gibt es auch nicht. (zumindest nicht an dieser Adresse und auch nicht bekannt)

Des weiteren

ja man könnte von einem Schreibfehler ausgehen, aber so viele ?



Auch der Antragssteller ist Person A unbekannt.


Könnte hier dennoch gegen Person A vollstreckt werden.

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#5
 Von 
Darkwolf91
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Zur Ergänzung am Briefkasten auf auf der Klingel steht Nur:

David Klose

Kein Fam. oder Co.

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#6
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da empfehle ich doch mal einen Besuch bei Optiker ...

Zitat (von Harry van Sell):
Falscher Name und falsches Geschlecht sollte ein Zusteller erkennen können, das sind Basics seines Berufes. Wenn er das nicht beherrscht, ist das selbstverständlich mehr als genug ihm das vorzuwerfen.


Also auf dem Großteil der Briefkästen steht einfach nur ein Namen (z.B. Klose) und ich wüsste auch nicht das dies unzulässig wäre.

PS: :kotz: Deinen Zynismus kannst Du dir sckenken! :kotz:

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#7
 Von 
Darkwolf91
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Person hat nun die Sorge, das bei ihm Gepfändet werden könnte, oder der Name im Nachgang geändert werden könne.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Also auf dem Großteil der Briefkästen steht einfach nur ein Namen (z.B. Klose) und ich wüsste auch nicht das dies unzulässig wäre.

Das ist auch nicht unzulässig. Hat mit dem Thema aber nichts zu tun.

Nur muss ich dann als Zusteller damit leben, dass wenn ich bei "Klose" derartige Schriftstücke für " Huber-Klose" zustelle, ernsthafte Zweifel an meiner Eignung aufkommen. Und entsprechender Ärger droht.


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#9
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Darkwolf91):
Auch der Antragssteller ist Person A unbekannt.


Aber irgendwie sind da zu viele Übereinstimmungen (Name, Geburtsname, Adresse, Geburtstag (01.03)) um von einer Personenverwechselung auszugehen.

Ich würde mich mit den Gericht in Verbindung setzten, dem Irrtum und die Sachlage erklären und nachfragen wie hier weiter zu verfahren ist. Im Prinzip gibt es ja zwei Varianten.

1.) in deinem Namen die Forderung bestreiten
2.) den Brief an das Gericht zurücksenden mit dem Vermerk das eine Frau xxx an der angegebenen Adresse unbekannt ist.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Aber irgendwie sind da zu viele Übereinstimmungen (Name, Geburtsname, Adresse, Geburtstag (01.03&rpar um von einer Personenverwechselung auszugehen.

Nö, gerade so was verursacht diese angeblichen "Personenverwechselungen".


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#11
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nur muss ich dann als Zusteller damit leben, dass wenn ich bei "Klose" derartige Schriftstücke für " Huber-Klose" zustelle, ernsthafte Zweifel an meiner Eignung aufkommen. Und entsprechender Ärger droht.


Es gibt aber gar kein Schriftstück an "Huber-Klose", es gibt dem TE nach ein Schriftstück an "Huber Klose" (ohne Bindestrich).
Und das z.B. bei Ehepaaren einer seinen Namen behält und der andere einen Doppelnamen annimmt ist auch nicht ungewöhnlich, dennoch steht auch an diesen Briefkasten (alleine schon aus Platzgründen) häufig nur der gemeinsame Namen/Namensteil.

Aber lange Rede, kurzer Sinn, hier ist etwas schief gelaufen und derjenige der am wenigsten dafür kann ist der Briefzusteller.

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#12
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, gerade so was verursacht diese angeblichen "Personenverwechselungen".


Warum auch immer es zu dieser Verwechselung gekommen ist und wie der Antragsteller des Mahnbescheides sich die Daten von "Frau Huber Klose" zusammengebastelt hat. Wer weiß das schon?

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#14
 Von 
Darkwolf91
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Wichtig wäre nun wenn Person A nicht widerspricht.

könnte der Gerichtsvollzieher bei Person A Pfänden ?
(also direkt Person A pfänden)


Zb. Weil der Gerichtsvollzier den Namen einfach Korrigiert, oder die Der Meinung ist besagte Frau X wohnt oder wohnte dort.



-- Editiert von Darkwolf91 am 01.12.2021 18:23

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#16
 Von 
Darkwolf91
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Frage ist nur:

Könnte eine Pfändung bei Person A selber stattfinden ?

Oder eine Pfändung im Haushalt weg. der Adresse. zb. Da angenommen wird, das Betreffende Person dort gewohnt hat bzw. wohnen würde.

-- Editiert von Darkwolf91 am 01.12.2021 18:58

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von Darkwolf91):
Oder eine Pfändung im Haushalt weg. der Adresse. zb. Da angenommen wird, das Betreffende Person dort gewohnt hat bzw. wohnen würde.

Kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an, in der Regel erfolgt die Pfändung im Haushalt und damit würde dann auch eine Pfändung bei Person A selber stattfinden.

Da müsste man sich dann mit dem Konstrukt der "Drittwiederspruchsklage" beschäftigen.


Signatur:

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#18
 Von 
Darkwolf91
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Was könnte Person A davor tun, das das nicht passiert.

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#20
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Darkwolf91):
Könnte eine Pfändung bei Person A selber stattfinden ?

Oder eine Pfändung im Haushalt weg. der Adresse. zb. Da angenommen wird, das Betreffende Person dort gewohnt hat bzw. wohnen würde.

Nein, eher nicht, denn man ist ja schlicht nicht die Person und hat mit der Forderung auch nichts zu tun.
Es gibt leider solche "Verwechselungen", besonders auch bei Namensvettern. Da hat Hans Meier aus Buxtehude was bestellt und nicht bezahlt und Hans Meier aus Frankfurt kriegt einen Mahnbescheid. Passiert. Man hätte den Brief nicht öffnen sollen. Man sollte die Sache klären und gut ist.

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von FancyFox):
Nein, eher nicht

Für den Optimismus sehe ich nicht so viel Grund.



Zitat (von FancyFox):
denn man ist ja schlicht nicht die Person und hat mit der Forderung auch nichts zu tun.

Die Behauptung kann man dann ja gerne im Klageverfahren anbringen. Wenn es einem gelingt das dann zu beweisen, gut. Falls nicht, Pech gehabt.
Jedenfalls kann bis dahin der Titel vollstreckt werden.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#22
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass solche "Verwechslungen" besonders dann vorkommen, wenn Leute mit rabenschwarzer Bonität irgendwelche Anverwandten erfinden um online bestellen zu können und dann die Zeche nicht bezahlen.

Es gibt auch Inkassobüros, die nicht auf den Kopf gefallen sind. Wenn dann plötzlich rauskommt, das David Klose ein Paket für Frau Hober Klose angenommen hat, gewinnt die Sache ganz schnell an strafrechtlicher Fahrt....

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#23
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Betrug mit gefälschter Identität ist die eine Sache. Es gibt aber auch tatsächliche Verwechselungen, rein auf Grund von zufälligen Ähnlichkeiten.

Wenn jetzt Hans Meier von der Goethestr. 7 Rechnungen nicht bezahlt hat, dann will ich aber mal sehen, wie da ein Mahnbescheid, der zufällig an Hans-Peter Maier in der Goethestr. 9 geht, eingetrieben wird, wenn im Mahnbescheid Hans Meier steht.

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#24
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Behauptung kann man dann ja gerne im Klageverfahren anbringen. Wenn es einem gelingt das dann zu beweisen, gut. Falls nicht, Pech gehabt.
Jedenfalls kann bis dahin der Titel vollstreckt werden.

Wie will man eigentlich beweisen mit etwas nichts zu tun zu haben? Wenn ich nun auf deinen Namen etwas bestelle, wie weist du dann nach, dass du das nicht warst? Das geht doch überhaupt nicht.

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#25
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass solche "Verwechslungen" besonders dann vorkommen, wenn Leute mit rabenschwarzer Bonität irgendwelche Anverwandten erfinden um online bestellen zu können und dann die Zeche nicht bezahlen.

Es gibt auch Inkassobüros, die nicht auf den Kopf gefallen sind. Wenn dann plötzlich rauskommt, das David Klose ein Paket für Frau Hober Klose angenommen hat, gewinnt die Sache ganz schnell an strafrechtlicher Fahrt....


Das ist natürlich auch sehr nett und hilfreich, den TS (ohne jegliche Anhaltspunkte) indirekt als Betrüger darzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Falscher Name und falsches Geschlecht sollte ein Zusteller erkennen können, das sind Basics seines Berufes.
Quatsch. Die Adresse un der Name der Frau Huber Klose stimmen, also kann auch an diese Adresse zugestellt werden.
Alleine "Klose" auf dem Türschild wäre völlig ausreichend.
Den Zusteller trifft hier keine Schuld.

-- Editiert von -Laie- am 02.12.2021 14:54

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#27
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Das ist natürlich auch sehr nett und hilfreich, den TS (ohne jegliche Anhaltspunkte) indirekt als Betrüger darzustellen.


Es darf sich jeder selbst ausmalen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass unter der Adresse des David Meier geb. Klose eine Frau Meier Klose wohnt, die obendrein am gleichen Tag Geburtstag hat wie David.

Im Übrigen steht der Geburtstag des Empfängers nicht in einem Mahnbescheid... :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Es darf sich jeder selbst ausmalen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass unter der Adresse des David Meier geb. Klose eine Frau Meier Klose wohnt, die obendrein am gleichen Tag Geburtstag hat wie David.

Aber nicht im selben Jahr.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Darkwolf91):
oder der Name im Nachgang geändert werden könne.


Das wird er sehr sicher, wenn der Gläubiger eigentlich Herrn David Klose geb. Huber meint, mit seiner Forderung. Die Namensberichtigung ist aber ein offizielles, bzw. förmliches Verfahren und wird nicht mal eben per Federstrich zwischen Tür und Angel gemacht.

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Zitat:
(von Darkwolf91):
könnte der Gerichtsvollzieher bei Person A Pfänden ?


JA

Steht schon. Im ersten Beitrag


Es steht zwar im ersten Beitrag, ist aber nicht richtig. Alleine aus einem unwidersprochenen Mahnbescheid erwächst noch kein vollstreckbarer Titel. Zunächst mal müsste zusätzlich ein Vollstreckungsbescheid ergehen und ebenfalls rechtskräftig werden. Letzteres kann man verhindern, indem man gegen den VB das Rechtsmittel des "Einspruchs" (beim MB heißt es Widerspruch, beim VB Einspruch) einlegt.

Wäre ich betroffen würde ich schlicht das beigefügte Widerspruchsformular (den rosa Zettel) nutzen und mitteilen, dass ich a) nicht die adressierte Person bin und b) die Forderung mir unbekannt ist und ich deswegen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlege.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Es darf sich jeder selbst ausmalen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass unter der Adresse des David Meier geb. Klose eine Frau Meier Klose wohnt, die obendrein am gleichen Tag Geburtstag hat wie David.

Im Übrigen steht der Geburtstag des Empfängers nicht in einem Mahnbescheid...


Aber man kann seine Bonität auch nicht einfach "steigern", indem man Personen erfindet. Meistens erfolgen diese Betrügereien ja per Rechnungskauf und dieser sollte bei nicht existierenden Personen nach der SchuFa-Abfrage oder Abfrage bei einer anderen Auskunftsdatei abgelehnt werden. Im Normalfall läuft es eher so ab, dass auf real existierende Personen bestellt wird, aber eben an eine andere Lieferadresse oder das Paket wird abgefangen. Es könnte hier auch eher gut sein, dass der TS selbst Opfer einer Betrugs geworden ist.

Das mit dem Geburtsdatum stimmt, ist mir nicht aufgefallen, keine Ahnung, was es damit auf sich hat.

@Darkwolf91 Du könntest dich ja auch mal mit dem Absender des Mahnbescheids in Verbindung setzen und demjenigen klar machen, dass du nicht die entsprechende Person bist und bei dir niemand mit diesem Namen wohnt?



-- Editiert von CarstenF am 02.12.2021 19:05

-- Editiert von CarstenF am 02.12.2021 19:06

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