Mahnbescheid nach mehr als 2 Jahren verjährt ???

14. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
thescito
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid nach mehr als 2 Jahren verjährt ???

Hi,

ich habe im Oktober 2006 einen Mahnbescheid erhalten, gegen den ich Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt habe.

Im August 2007 bin ich umgezogen – ohne Nachsendeauftrag.

Nun erhalte ich im Januar 2009 ein Schreiben von den beauftragten Rechtsanwälten: "Unser Schreiben vom 24.10.2008 blieb Ihrerseits unbeachtet (nicht erhalten). Wir fordern Sie auf die Gesamtforderung 150 EUR auszugleichen. Sollte die Frist verstreichen, werden wir, wie bereits angekündigt, die Klage begründen."

Meine Frage: Ist das nicht verjährt? Und was ist mit meinem Einspruch, gegen den Mahnbescheid?

Besten Dank im Voraus für jeden klärenden Beitrag.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Dein Widerspruch gegen den damaligen Mahnbescheid hat bewirkt, daß kein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde. Also ist die Forderung noch offen.
Die versuchen die Anwälte jetzt einzutreiben.

Wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist, kannst Du ja abwarten, ob die Anwälte ernst machen. Und falls Du wirklich ein säumiger Schuldner bist, dann wäre es angebracht, über eine Zahlung nachzudenken, da Du auch die anfallenden Kosten zu tragen hast und alles weitere Hinauszögern die Sache unnötig verteuert.

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#2
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 73x hilfreich)

Generell zur Verjährung:

Zivilrechtlich verjähren Ansprüche i.d.R. nach drei Jahren, beginnend mit dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist.

Forderungen aus z.B. 2006 (egal ob im Januar oder im Dezember) verjähren also mit Ablauf von 2009.

Lesestoff:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html

Gruß
Xavienne

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