Hallo,
mir ist folgendes passiert: Im Sommer 1999 habe ich meine Wohnung für 2 Monate untervermietet. Als ich nach Ablauf dieser Zeit zurückkam, hatte der Untermieter die Wohnung weitervermietet, einiges von meinem Eigentum mitgenommen, eine Telefonrechnung i.H.v. ca. DM 1.400 hinterlassen und war selbst unauffindbar. Ich stellte damals Strafanzeige wegen Diebstahls und Betrugs, doch zivilrechtlich konnte ich nichts weiter unternehmen, da ich keinerlei Informationen über den Wohnort des Täters hatte (zwar kannte ich seinen Namen, doch Einwohnermeldeamt und/oder Polizei wollten/konnten mir als Privatperson keine Auskunft geben - offenbar gibt es derartige Datenschutzbestimmungen).
Die Ermittlungen der Polizei dauerten ziemlich lange und zwischendurch war ich selbst wieder für längere Zeit im Ausland, doch war der Täter wohl kein Unbekannter und letzlich kam es zum Prozeß, wobei er in zweiter Instanz im Februar 2003 rechtskräftig wegen Unterschlagung und Betrugs verurteilt wurde. Zum ersten Mal seit den Geschehnissen sah ich ihn dabei im Gerichtssaal wieder, und auf meine Anfrage teilten mir die Gerichtsbehörden seine Anschrift mit.
Unnötig zu sagen, daß er nicht bereit ist, mir das Geld für die Telefonrechnung zu erstatten.
Meine Frage ist nun folgende: Ich weiß nicht, ob ich jetzt, da ich seine Adresse habe, nach der verstrichenen Zeit noch die Möglichkeit habe, einen Mahnbescheid zu erwirken, oder ob hier gewisse Verjährungsfristen gelten? Wenn ja, würde es eine Rolle spielen, daß ich zuvor ganz einfach nicht in der Lage war, mit dem Betreffenden in Kontakt zu treten?
Falls mir dies jemand beantworten könnte, wäre ich sehr dankbar.
Ach ja, und wieviele schriftliche Mahnungen muss man verschicken, bevor man einen Mahnbescheid beantragen kann?
Wie gesagt, im voraus vielen Dank für etwaige Antworten!
Viele Grüße,
Simon
Mahnbescheid - schon zu spaet?
4. Mai 2003
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Frage vom 4. Mai 2003 | 15:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid - schon zu spaet?
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#1
Antwort vom 4. Mai 2003 | 19:44
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
Hi!
Wie die Lage genau ist kann ich dir leider nicht sagen. Ich würde jedoch einen Mahnbescheid auf jeden Fall beantragen. Nch 2 Wochen einen Vollstreckungsbescheid. Wenn er nicht widerspricht, kannst du ihn Pfänden lassen. Ich denke das Urteil ist Beweis genug dafür, dass er dir Geld schuldet. Einen Mahnbescheid kannst du theorietisch nach 30 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung stellen.
Gruß,
Andy
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