Mahnbescheid überhaupt gültig ?

11. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid überhaupt gültig ?

Hallo, ich habe aktuell leider ein sehr großes Problem.

Zum Sachverhalt:

Ich hatte ein Konto bei der Postbank, dies hatte ich jedoch gekündigt.

Später erhielt ich eine Mahnung da laut dem Schreiben das Konto mit ca. 4 Euro im minus wäre.

Für mich jedoch nicht nachvollziehbar, da es Werder auf den letzten Konto Auszügen ersichtlich war und zudem wurde das restliche Guthaben auf mein neues Konto ausgezahlt.

Also habe ich im entsprechende Nachweisese gebeten.

Nachdem jedoch nichts mehr kam war die Sache für mich zunächst erledigt.

Später habe ich eine sehr teure Mahnung von Ralf heyl erhalten.

Nachdem ich im netzt gelesen hatte, daß dieser Anwalt Forderungen eintreibt die nicht immer rechtens sind, habe ich der Forderung per einschreiben (mit Rückschein) widersprochen und um nachweise gebeten.

Auch hier habe ich keinerlei Nachweise erhalten lediglich weitere Mahnungen.

Also habe ich nochmals widersprochen (ebenfalls einschreiben & rückschein) und mitteilt das ich die Forderung nicht anerkenne solange ich keine Nachweise erhalte.

Heute kam meine Mutter aus dem Urlaub zurück und rief mich an.
In ihrem Briefkasten befand sich ein Mahnbescheid.
Dieser war mit meinem Vornamen der Familien name war jedoch der Geburtsname den ich schon seit 10 jahren nicht mehr trage. Auch war ich an der Anschrift meiner Mutter nie wohnhaft oder gemeldet.

Meine Mutter hatte den Brief jedoch versehentlich geöffnet, da sie nicht auf den Vornamen geschaut hatte, sie sah lediglich den Familien namen.

Kurz um: die Wiederspruchs Frist ist nun seit 4 Tagen abgelaufen.

Wie sollte uch hier nun am besten vorgehen ?

Ist dieser bescheid überhaupt gültig ?


PS. Meine Mutter und ich wohnen auch nicht in der gleichen Stadt. Mit dem Auto muss man ca. 1 Stunde fahren, ich verstehe daher ohnehin nicht wie der Anwalt auf diese Adresse kommt.

-- Editiert von User am 11. August 2024 11:50

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28 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von Frager8365532):
Wie sollte uch hier nun am besten vorgehen ?
Ich würde gar nicht vorgehen, also gar nichts tun.
und zwar--->Wenn ich nicht XY heiße und nicht an der Adresse lt. Mahnbescheid wohne/auch nie dort gemeldet war.
Solch ein Mahnbescheid ist wirkungslos.

Es gibt keine Pflicht, dass irgendeine andere Person auf einen Mahnbescheid reagiert, der offenbar als Irrläufer ankam. Deine Mutter kann den Brief beiseite legen/aufbewahren.

Zitat (von Frager8365532):
Später habe ich eine sehr teure Mahnung von Ralf heyl erhalten.
1. Wann nach der Kündigung war denn --später--- ? Jahre??
2. Was bedeutet ---teuer---?
3. Vermutlich sind deine Schreiben bei der Postbank und bei Heyl nicht angekommen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128284 Beiträge, 40963x hilfreich)

Zitat (von Frager8365532):
ich verstehe daher ohnehin nicht wie der Anwalt auf diese Adresse kommt.

Entweder aus den Akten oder durch Adressermittlung.



Zitat (von Frager8365532):
Ist dieser bescheid überhaupt gültig ?

Er hat den Empfänger ja nun offenbar erreicht.



Zitat (von Frager8365532):
Wie sollte uch hier nun am besten vorgehen ?

Eine Widereinsetzung in den vorherigen Stand unter entsprechender Darlegung beantragen.
Dann kann man auch gleich den Widerspruch mit formulieren


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami, schon mal danke für deine Antwort.

Die Forderung stammt ohnehin aus 2018 und wäre ohnehin schon verjährt. Ich hatte jetzt sehr lange nichts mehr von dem Anwalt gehört und dan kann der Mahnbescheid.

Die schreiben beim anwalt sind beide eingegeben, der rückschein wurde in beiden Fällen bei der Annahme der Kanzlei unterschreiben.

Ich habe selbstverständlich alle Schreiben und Belege dennoch aufbewahrt.

Das erste schreiben von Ralf heyl erreichte mich im Februar 2019.
Aus den 3,98 € sind dan 75,24 geworden. Also inkl aller Gebühren und Zinsen, wobei die Kosten des Anwalts wahrscheinlich ohnehin zu hoch sind.

Mit Mahnbescheid, Zinsen und Kosten bis heute laut bescheid 168,23 €
Der Anwalt hatte hier zwischenzeitlich noch mehr Gebühren angesetzt bzw. Berechnet inkl. Zinsen.

Ich hatte schon Sorgen das der Mahnbescheid dennoch gültig ist und die Forderung somit wieder aktiv.

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#4
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

Mist heißt also der bescheid ist somit dennoch gültig.

Ok das mit dem Verfahren sollte ich somit am besten einem Anwalt überlassen ?

Ich würde immerhin beratungshilfe erhalten und bestimmt auch gerichtskosten Hilfe. Ich bin ja nur gering verdiener inkl. Aufstockender Leistung.

PS. Was mir einfällt bei der Konto Eröffnung damals wurde so weit ich weiß der Geburtsname eingetragen, ich bin jedoch nicht umgezogen und die Adresse hatte sich auch nicht geändert. Also seit 2016 nicht.

Das Konto hatte ich nicht sehr lange, da ich mit der Postbank unzufrieden war.
Eröffnet hatte ich es Januar 2018 und gekündigt März 2018.

-- Editiert von User am 11. August 2024 12:42

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von Frager8365532):
Aus den 3,98 €
Du hast alles aufgehoben. Das ist gut.

Wenn die W-Frist gegen den Mahnbescheid abgelaufen ist, und niemand reagiert, könnte Heyl klagen.
Ob er das tut ????

Ich sehe noch nicht, dass der Mahnbescheid seinen korrekten Empfänger erreicht hat.

Ich würde weder den Aufwand für einen Beratungshilfeschein noch die Suche nach einem Anwalt betreiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, somit zunächst abwarten, falls ein vollstrekungs bescheid kommt am besten zum Anwalt damit.

Ich möchte einfach nichts falsch machen.

Immerhin ging mir das ganze schon damals auf den Sa......

Habe mal im online telefonbuch nachgesehen. Mit meinem alten famlienen namen ist meine Mutter tatsächlich die nächste Person von der Entfernung her, die im Telenfonbuch mit rufnummer und adresse steht.

Vermutlich hatte er daher die adresse, denn ich war nie dort gemeldet oder wohnhaft. Jedoch war der Geburtsname so weit ich weiß das Postbank bekannt.

Ich vermute der Postbote hat nur den Namen gesehen und ich wahrscheinlich davon ausgegangen das ich dort wohne.

-- Editiert von User am 11. August 2024 13:40

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17994 Beiträge, 9792x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn die W-Frist gegen den Mahnbescheid abgelaufen ist, und niemand reagiert, könnte Heyl klagen.

Ähm - das mit dem Mahnbescheid geht anders.
Wenn niemand reagiert, könnte Heyl einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dann kommt der/die Fragesteller/in in die Situation, gegen einen Vollstreckungsbescheid vorgehen zu müssen.

Zitat (von Frager8365532):
Die Forderung stammt ohnehin aus 2018 und wäre ohnehin schon verjährt.

Bei Schulden aus Kontoüberziehung kommt meist die 10jährige Hemmung nach §497(3) BGB zum Tragen, so dass sich effektiv Verjährung erst nach 13 Jahren eintritt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von Frager8365532):
Ich vermute der Postbote hat nur den Namen gesehen und ich wahrscheinlich davon ausgegangen das ich dort wohne.
Der Postbote hat ja nun wahrlich die uninteressanteste Position in diesem Spiel. Der hat den Brief (gelbe PZU oder Einwurfeinschreiben) so zugestellt, wie es auf der Adresse steht.
In den Briefkasten gesteckt.

Ob Heyl einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid stellt, ist auch abzuwarten.
Ob der Brief wegen *Empfänger unbekannt* an die Post zurückgeht, ist die Entscheidung deiner Mutter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ja das ganze hat mich schon etwas verunsichert. Aber ich sehe das ganze dennoch positiv den es würde es dieses kontominus wirklich geben hätte mir dies doch spätestens der Anwalt belegen müssen, was ja nicht passierte.

Zudem habe ich online nochmals recherchiert undbherraus gefunden das dieser Anwalt vorzugsweise solle Bescheide bewußt an falsche Adressen sendet, so daß man gernicht widersprechen kann.

Scheinbar hat dieser Anwalt in den letzten Jahren genau deswegen viele Prozesse verloren und musste teils sogar strafen und Entschädigungen zahlen.

Somit denke ich habe ich doch recht gute Chancen falls da überhaupt noch etwas kommt.

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#10
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde mich nun zunächst mal schriftlich per einschreiben und rückschein an das Gericht wenden und widersprechen, ebenso werde ich alle nachweise beifügen und den Sachverhalt schildern, die kennen diesen Anwalt bestimmt schon.

Zur Not nehme ich mir dan doch einen anwalt und den beratungshilfe Gutschein, sollte Ralf heyl so weit gehen, bin ich mir sicher das das Gericht mir recht gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 11. August 2024 15:54

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128284 Beiträge, 40963x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn die W-Frist gegen den Mahnbescheid abgelaufen ist, und niemand reagiert, könnte Heyl klagen.
Ob er das tut ????

Nö, das wird er nicht machen, denn im Gegensatz zu Dir ist er nicht völlig inkompetent was das Mahnverfahren angeht.



Zitat (von Anami):
Der hat den Brief (gelbe PZU oder Einwurfeinschreiben) so zugestellt, wie es auf der Adresse steht. In den Briefkasten gesteckt.

Nö, das hat er eben nicht.



Ein kleiner Hinweis:
Es darf hier fast jeder schreiben, Kompetenz ist kein Zulassungskriterium. Da bleibt nicht aus, das man Beträge liest, die mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, unverständlicher Ausblendung der Realität, völliger Unkenntnis der Rechtslage, … verfasst wurden.
Die Beiträge gewisser User geben daher oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, die sie einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten, da sie bei befolgen in (massiven) Nachteilen enden könnten



Zitat (von Frager8365532):
Mist heißt also der bescheid ist somit dennoch gültig.

Ja, der Mangel in der Zustellung ist nun geheilt,
Hätte die Mutter den Brief nicht geöffnet, hätte man ganz anders verfahren können.



Zitat (von Frager8365532):
Scheinbar hat dieser Anwalt in den letzten Jahren genau deswegen viele Prozesse verloren und musste teils sogar strafen und Entschädigungen zahlen.

Neben Frau Mumm ist das einer der unseriösesten Anwälte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, das wird er nicht machen,
Ich hatte mich schon selbst korrigiert.
Und auch @drkabo hat den Verfahrenslauf schon richtig gestellt.
Zitat (von Harry van Sell):
Hätte die Mutter den Brief nicht geöffnet, hätte man ganz anders verfahren können.
Darf ich nachfragen?
Hätte die Mutter nun den TE nicht angerufen und würde der sich nun nicht selbst und intensiv um *das Problem* kümmern wollen--- wie könnte die Mutter dann verfahren?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals danke für die Antworten.

Ja schuldig...... ich kenne mich hier leider nicht so gut aus, und habe auch mein Wissen darüber online geholt.

Daher habe ich letztendlich hier nachgefragt. Ich will halt nix falsch machen.

Ich werde dan sehen was das Gericht macht / sagt. Ich denke aber das sich dies dennoch regeln wird, auch wenn meine Mutter und ich in diesem Fall fehler gemacht haben.

Immerhin kann ich dem Gericht zur Not meine Bemühungen der Klärung vorlegen und ich denke da auch nix belegt wurde Werder von der Postbank noch vom Anwalt das das Gericht falls es so weit geht bestimmt Rücksicht darauf nimmt.

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#15
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Ergänzung

Rückblickend hätte ich nun lieber die 4 Euro gezahlt. Da alleine 1 einschreiben schon mehr gekostet hat.

Anderer Seitz hattdie Forderung (so sehe ich es zumindest) ja keinen Bestand.

Ich habe zwar 1 Zahlungsaufforderung der Postbank erhalten und dan die Briefe vom RA aber keine Nachweise.

Das ist ja fast so als würde ich nun sagen Person x schuldet mir 4 Euro, aber ich habe keine Beweise dafür.

Immerhin wurde das Guthaben des Kontos ja an mich ausgezahlt, daher ist ein angebliches minus das nicht einmal auf den letzten Kontoauszügen ersichtlich ist, überhaupt nicht verständlich.

Ich könnte höchstens annehmen das es sich hier um einen Fehler der Postbank handelt, und wohl mit der Bearbeitung bei der Postbank meiner Anfrage nach nachweisen auch etwas schief gelaufen ist. Dies könnte evtl. Auch an mir liegen oder an der Post oder der Bank. Naja das ich aber denke ich Nebensache.

Der Anwalt hatte die Forderung laut seinem Schreiben ja von der Bank gekauft, und so wie es aussieht ohne selber nachweise dafür zu haben.

Spätestens bei meinen 2 schreiben hätte er dies vorlegen können, und die Sache hätte sich ggf. Schneller geklärt.

PS. Anami

"Hätte die Mutter nun den TE nicht angerufen und würde der sich nun nicht selbst und intensiv um *das Problem* kümmern wollen"

Mit wollen hat das leider nichts zu tun, eher ich muss da jetzt ein Fehler sehr teuer werden kann.

-- Editiert von User am 11. August 2024 16:33

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von Anami):
wie könnte die Mutter dann verfahren?
Ich dachte, @HvS könnte das erklären.
Zitat (von Frager8365532):
Mit wollen hat das leider nichts zu tun, eher ich muss da jetzt ein Fehler sehr teuer werden kann.
Dann mal viel Glück und langen Atem und ein nettes Amtsgericht für BH-Schein und Findung eines geneigten Anwalts und für sonstigen Zwist mit dem fast unseriösesten aller.

Jetzt ist es mE müßig, aufzuzählen, was seit 2018 alles hätte sein sollen. Du musst dich nicht rechtfertigen.
Evtl. kann später ein mandatierter Anwalt für dich alles vorbringen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry sollte keine Kritik sein oder so.

Nur lieber bezahle ich jetzt die 20 Euro Für den Anwalt, anstatt die ganzen Kosten. Da ist dies wohl das kleinere Übel. Und wer weiß vielleicht erhalte ich ja vom RE auch eine entschädigt für das ganze.

Ja ich ärgere mich hätte ich nur die 4 Euro gezahlt, aber jetzt ist es leider zu spät.

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128284 Beiträge, 40963x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Darf ich nachfragen?
Hätte die Mutter nun den TE nicht angerufen und würde der sich nun nicht selbst und intensiv um *das Problem* kümmern wollen--- wie könnte die Mutter dann verfahren?

Nun, wenn der Briefkasten korrekt mit Name und Vorname beschriftet war, dann würde ich vom Umschlag eine Kopie machen und dann dem Gericht das ganze gerichtsfest zurückschicken, mit entsprechenden Anschreiben in dem ich auffordern würde, man möge sich doch bitte künftig Zustellen bedienen, welche ein Mindestmaß an Intelligenz korrespondierend zur Wichtigkeit solcher Angelegenheiten aufweisen.

Gleiches würde ich als Beschwerde an die Bundesnetzagentur senden, sowie an den Zustelldienstleister.

Gegenüber letzterem könnte man sogar überlegen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage zu initiieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17994 Beiträge, 9792x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, wenn der Briefkasten korrekt mit Name und Vorname beschriftet war, dann würde ich vom Umschlag eine Kopie machen und dann dem Gericht das ganze gerichtsfest zurückschicken,

Was soll das?
Laut Ausgangsbeitrag waren Nach-Name auf dem Umschlag und Name auf dem Briefkasten doch identisch.
Der Zusteller hat keinen Fehler gemacht, wohl aber der Absender:
- Der Name auf dem Umschlag ist nicht mit dem Namen der/des Fragestellers/in identisch
- Die Adresse auf dem Umschlag ist die Adresse der Mutter der/des Fragestellers/in und nicht die der/des Fragestellers/in.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128284 Beiträge, 40963x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Was soll das?
Laut Ausgangsbeitrag waren Nach-Name auf dem Umschlag und Name auf dem Briefkasten doch identisch.

Das reicht aber nun mal nicht, denn wenn die Vornamen sich unterscheiden, darf in diesen - fremden - Briefkasten in solchen Fällen nicht zugestellt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut meiner mutter steht der Name folgendermaßen am Briefkasten (ein Beispiel / Name verfremdet)

A. Bauer

Der anfangs buchstabe meines Vornamens ist ein anderer wie der meiner Mutter.

PS. Eine Frage an Harry van Sell,

Sie kennen sich scheinbar sehr gut aus, darf ich sie fragen, sind sie ein Anwalt ?

Würde mich sehr interessieren.

-- Editiert von User am 11. August 2024 18:51

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von Frager8365532):
A. Bauer
Wie also hätte Frau A. Bauer hier verfahren können?
Ich meine, sie könnte auch heute noch das tun, was @HvS in #18 vorschlug.
Zumindest den Akt der Zurücksendung ans Mahngericht...
Denn Frau A. Bauer hat absolut nichts mit Heyl oder einem Mahnbescheid zu tun.
Frau A. Bauer muss ebenso wenig wie ich ein Experte im Mahn-und Inkassowesen sein und die kniffligsten Verfahrensschritte kennen.

Zitat (von drkabo):
Der Zusteller hat keinen Fehler gemacht, wohl aber der Absender:
Das sehe ich auch so.
Und scheinbar macht Heyl RA das öfter.

Aber der TE hofft ja... und kann ganz unabhängig von Frau A. Bauer auch warten, ob und was Heyl RA tut.
Das sei jedem gegönnt. Das Ding läuft ja erst seit ca. 5,5 Jahren. Das muss nicht heute schon end-gelöst sein.

p.s. @TE
Es gibt hier nebenan auch Online-Anwälte, die man zwar nicht für 4,- aber unwesentlich mehr auch befragen kann. Die dürfen dann auch Rechtsauskünfte geben.

frag-einen-anwalt.de

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#23
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Anami,

Das habe ich gesehen, aber wer weiß wie sich das noch entwickelt,
Da ist mir ein Anwalt vor Ort der mit dem beratungshilfe Gutschein arbeitet doch etwas lieber.

Vorallem wenn das andauert.


Zudem ich jedoch davon ausgehe das Ralf heyl (auch wenn er solche Aktionen öfters bringt) dies wohl eher als letzten Versuch gemacht hat um Druck aufzubauen etc. Denn spätestens wenn er die Forderung vor Gericht nicht belegen kann, wovon auszugehen ist wird er verlieren.

PS. Sorry falls ich diene Antwort falsch verstanden habe, aber mir wäre es sogar lieber wenn dies schon damals geklärt hätte werden können und wenn da nix mehr kommen würde. Nur wenn ich jetzt einen Fehler mache bzw nicht reagiere könnte es sein das ich unter Umständen die Summe zahlen muss, was ich nicht möchte. Daher jetzt lieber ein längerer Atem also hohe Kosten.

Ich danke euch dennoch allen für eure Antworten und Beiträge.

-- Editiert von User am 11. August 2024 20:01

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von Frager8365532):
Da ist mir ein Anwalt vor Ort der mit dem beratungshilfe Gutschein arbeitet doch etwas lieber.
Ja. Das ist verständlich. Deshalb wünschte ich dir Glück, dass du 1. einen BH-Schein vom Amtsgericht bekommst (ob---darüber entscheidet das Amtsgericht auf Antrag). Denn nicht jeder, der sich finanziell keinen Anwalt leisten kann, hat automatisch Anspruch auf einen Beratungshilfe-Schein.
https://www.gesetze-im-internet.de/berathig/__1.html
2. Zunächst würde sich der *Gutschein* auf eine Beratung durch einen Anwalt beschränken. Dieser entscheidet dann, ob und wie man weiter vorgehen könnte.

Zitat (von Frager8365532):
Denn spätestens wenn er die Forderung vor Gericht nicht belegen kann, wovon auszugehen ist wird er verlieren.
Warum denkst du, dass hierüber unbedingt ein Gericht tagen und verhandeln würde?

Du brauchst nicht ständig wiederholen...was du besser schon 2019 gemacht hättest.
Jetzt tickt die Uhr von 2024. Der Sachverhalt ist jetzt aktuell.

Ich frag nochmal: DU würdest also den Brief von deiner Mutter holen bzw. dir schicken lassen?
Und DU würdest dann DEINEN Weg mit *Gutschein* gehen?

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#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128284 Beiträge, 40963x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich meine, sie könnte auch heute noch das tun, was @HvS in #18 vorschlug.
Zumindest den Akt der Zurücksendung ans Mahngericht...

Ja, man kann völlig nutzlose Sachen machen.
Man kann sogar einem Gericht mitteilen, das man strafrechtlich relevante Handlungen begangen hat - je nachdem wie kompliziert man sein künftige Leben gestalten möchte ...


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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Frager8365532
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung ich habe das glaube ich nicht richtig verstanden und sorry falsch ich jetzt damit falsch liege.

Wollte ihr mir durch die Blume sagen:

Bei mir kam nix an ich weiß von nix.
Füsse stillhaten und teetrinken ?

Meine Mutter schickt den Brief zurück da falsch zugestellt und versendlich geöffnet.

-- Editiert von User am 11. August 2024 20:55

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#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128284 Beiträge, 40963x hilfreich)

Zitat (von Frager8365532):
Wollte ihr mir durch die Blume sagen:



Das wäre recht schachsinnig zu raten, da jetzt nicht zu handeln. Denn der Gläubiger bekommt nun einen Titel und kann damit jederzeit pfänden.


Signatur:

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#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von Frager8365532):
Wollte ihr mir durch die Blume sagen:
Du merkst aber schon, dass @HvS etwas anders tun würde als ich, oder?

Signatur:

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