Mahnbescheid vom Amtsgericht

22. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Blackdeer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid vom Amtsgericht

Hallo bin neu hier im Forum und hoffe mal das das das richtige Sparte für die Frage ist.
Habe am Samstag einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen. Habe die genannt Summe plus Zinsen an die genannte Anwaltskanzlei mit Aktenzeichenüberwiesen. Nun meine Frage, muss ich das Formular für Wiederspruch trotzdem zurück schicken und wie ist der weitere Werdegang? Bekomme ich von der Anwaltskanzlei und dem Amtsgericht bescheid das die Sache erledigt ist ? Gruß Sebastian

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Blackdeer):
Nun meine Frage, muss ich das Formular für Wiederspruch trotzdem zurück schicken

Würde ich mit der Anwaltskanzlei absprechen.
Ansonsten gilt: sicher ist sicher ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blackdeer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nichts ankreuzen und zurück zum Amtsgericht ? Oder was dazu schreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Blackdeer):
Also nichts ankreuzen und zurück zum Amtsgericht ? Oder was dazu schreiben?
es gibt Situationen im Leben, da ist es durchaus hilfreich, wenn man sich ein oder zwei Sätze zum Sachverhalt herausquetschen könnte. Woher sonst sollen die wissen, wieso der Wisch sang- und klanglos zurückgeschickt wird?

Eine Kopie der Überweisung ist wohl auch hilfreich, wenn's nicht zuviel verlangt ist. Viele Grüße!

-- Editiert von fb367463-2 am 23.07.2019 00:23

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kreuze "Ich widerspreche komplett" an und schicke es per Einschreiben ans Gericht zurück. Du kannst handschriftlich noch "bezahlt" daneben schreiben bzw. ergänzend dem Anwalt eine Info zuschicken, dass du widersprochen hast, da es bezahlt wurde.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go520618-57
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

OK dann erstmal vielen Dank für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.098 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen