Mahnbescheid wie ausfüllen?

5. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid wie ausfüllen?

Guten Tag,

wie füllt man einen Mahnbescheid aus?
Person A möchte einen Mahnbescheid an Person B beantragen, da Person B 180€ an Person A schuldet. Person B hatte Person A übers Internet betrogen. Alle Beweise vorhanden. Person A wohnt in Köln. Person B wohnt in Wilhelmshaven.

1.) in welchem Bundesland bzw. Gericht muss der Bescheid erlassen werden.

2.) muss der Betrag höher angesetzt werden bezüglich der Kosten was wegen dem Bescheid entstehen wird, oder wird dies automatisch vom Gericht an Person B weitergegeben?

3.) unter welche Kategorie Nummer fällt das? Muss man im Bescheid angeben.


-- Editiert von User am 5. September 2024 05:25

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1401 Beiträge, 234x hilfreich)

Man lese selbst:
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/mahnverfahren/mahnbescheid/hinweise/index.php

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#2
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Beantwortet leider nicht frage 2&3

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#3
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1401 Beiträge, 234x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Beantwortet leider nicht frage 2&3
Doch.

1. Die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsvergütung für den Mahn- und
Vollstreckungsbescheid werden vom Mahngericht maschinell berechnet
und in den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid aufgenommen.

2. Allen Kategorien mit Erklärungen sind im Online-Antrag nachzulesen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Person B hatte Person A übers Internet betrogen. Alle Beweise vorhanden

Es gab also eine strafrechtliche Verurteilung des B?



Zitat (von Whatsup50):
wie füllt man einen Mahnbescheid aus?

Man lese die Anleitung und prüfe ob ein Mahnbescheid überhaupt das Mittel der Wahl wäre oder eine Klage das korrekte Rechtsmittel wäre.

Idealerweise beauftragt man einen Rechtanwalt - denn die Wahrscheinlichkeit das da ein Widerspruch kommt, ist überdurchschnittlich hoch. Und dann müsste man eh Klage vor Gericht einreichen will man weitermachen.



Zu den Fragen:
In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.

Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
oder hier: [link=https://www.123recht.de/forum_forum.asp?
forum_id=79]https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79[/link]


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39369 Beiträge, 14147x hilfreich)

... und Beweise/Dokumente, die vorliegen, haben im Mahnbescheid nichts zu suchen. Interessieren dort gar nicht.

wirdwerden

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#6
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja. Ihr habt recht: eine Klage wäre optimaler. Aber Keil Geld für Vorauszahlung an Anwalt.

Person b wollte das Geld zurück senden und hatte auch zugegeben, dass sie betrogen hat und entschuldigte sich. Jedoch bisher kein Geldeingang.

Person a würde auch klagen, wenn ein Widerspruch gemacht wird. Muss man dann Rechtsbeistand holen oder kann man auch ohne vor Gericht auftauchen? Die Sache ist ja sowieso glasklar. Da könnt ihr drauf zählen.

Nichtsdestotrotz war person A nur wichtig, dass der Vorgang vom Mahnbescheid und all dessen kosten von Person B getragen wird.

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7887 Beiträge, 1621x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Nichtsdestotrotz war person A nur wichtig, dass der Vorgang vom Mahnbescheid und all dessen kosten von Person B getragen wird.


Na erstmal muss man die Auslagen für den Bescheid usw. aber natürlich vorstrecken...

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
hatte auch zugegeben, dass sie betrogen hat und entschuldigte sich.

Hoffentlich nicht nur mündlich?
Dann ist das natürlich ein sehr guter Nachweis.



Zitat (von Whatsup50):
Aber Keil Geld für Vorauszahlung an Anwalt.

Nun, den ganzen Prozess inklusive Mahnbescheid muss man komplett vorfinanzieren, genau wie die Kosten der Vollstreckung.
Ist die Gegenseite nicht zahlungsfähig, bleibt man auf den Kosten auch erst mal sitzen



Zitat (von Whatsup50):
Nichtsdestotrotz war person A nur wichtig, dass der Vorgang vom Mahnbescheid und all dessen kosten von Person B getragen wird.

siehe oben



Zitat (von Whatsup50):
kann man auch ohne vor Gericht auftauchen?

Klar.

Nur was macht man wenn die Gegenseite dann einfach mal bestreitet das sie was zugegeben hat? Wi8e begegnet man Anträgen, Beschlüssen etc.?
Kurzum, wie viel Ahnung hat man von korrekter Prozessführung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)



Person B hat es schriftlich zugegeben.
Durch die Screenshots müsste das ein selbstläufer werden.
Wenn ihr es sehen würdet, würdet ihr wissen, was ich meine.



P.S. Es geht um 180€. Hatte ich vergessen zu erwähnen, falls es relevant ist.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34017 Beiträge, 5876x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Es geht um 180€
Ja, kannst du auch selbst oben lesen.
Zugeben, versprochen und entschuldigen sollte doch genügen, bevor man (selbst ohne Geld) einen Mahnbescheid und evtl. eine Klage *lostritt*.
uU müsste man zum entspr. Gericht erstmal auf eigene Kosten anreisen?

Kannst du dem Schuldner nicht erstmal ne Ratenzahlung anbieten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

betrügen und eine Ratenzahlung anbieten? Den Komfort bekommt sie net. Bin doch keine Bank, der Darlehen austeilt :D

Das Geld sollte Ende letzten Monat schon drauf sein. Wurde so versprochen. Jedoch antwortet sie nicht mehr.

Frist hatte ich per Einschreiben erteilt. Vergebens.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Person B hat es schriftlich zugegeben.
Durch die Screenshots müsste das ein selbstläufer werden.

Das wäre schon der erste Fehler vor Gericht. Da reicht regelmäßig kein Screenshot, da müsste dann das Schreiben im Original vorgelegt werden.

In der Klagebegründung kann man eine Kopie verwenden und dann mitteilen, dass das Original bei Gericht vorgelegt wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34017 Beiträge, 5876x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
betrügen und eine Ratenzahlung anbieten?
Na denn, ich dachte A braucht das Geld. Dann wirds eben noch teurer für A, denn die Kosten für den Mahnbescheid zahlt zunächst ...Na?
Dagegen ist kein Kraut gewachsen. :grins:
Du hattest schon im Mai wegen dieses Internet-Betruges mit dem Nintendo gefragt. Es gab 28 Antworten im Thread, und viele gute Hinweise. Du weißt alles besser... Jetzt fragst du, wie ein Mahnbescheid... :augenroll:
https://www.123recht.de/forum/generelle-themen/Bankueberweisung-betrug-__f621266.html

So wird das nichts. Jedenfalls nicht in absehbarer Zeit.
Es wird so enden...wie mit dem HZA.
Irgendwann vergleicht man sich (zB zu Raten)...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist egal. Die Vorauszahlung hierfür ist in weitem nicht so hoch als für einen Anwalt. Was am Ende geschieht ist egal. Raten oder Vergleich von Richter. Hauptsache alles wird am Ende bezahlt

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#15
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

Ich fülle grad den mahnbescheid aus. Was muss ich als Privatperson angeben?

Ich bin jetzt auf der Seite nähere Angaben zum Anspruch. Da habe ich Kategorie Nummer 37
Ungerechtfertigte Bereicherung
Angegeben. Dann gibt es eine Spalte mit Schreiben Rechnung Mahnung, Kontoauszug etc. und andere. Ich habe andere gewählt. Daneben steht, wenn andere: Was muss ich hier eintippen da steht in Klammern Rechnungsnummer Kontonummer Kundennummer. Das hab ich ja nicht. Und darunter steht Rechnungsnummer oder Ähnliches hab ich als Privatperson auch nicht. Was sollte ich da angeben?

Vielen Dank im Voraus


-- Editiert von User am 11. September 2024 01:46

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