Mahnbescheid wurde angenommen, aber mir nicht ausgehändigt

22. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ainesorcha
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid wurde angenommen, aber mir nicht ausgehändigt

Hallo,

ich habe einen Mahnbescheid bekommen. Er war jedoch an meiner Frau gehändigt und sie hat mir darueber nichts gesagt, weil wir miteinander nicht mehr reden. Kann ich einen Anspruch haben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 80x hilfreich)

quote:
ich habe einen Mahnbescheid bekommen.


Wann?

quote:
Kann ich einen Anspruch haben?


Mit Sicherheit, gegen deine Frau.



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ainesorcha
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aus welchem Paragraph des BGB koennte ich den Anspruch haben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 80x hilfreich)

Als erst kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, muss die §§ 280 BGB und Co sein.

Das gilt natürlich nicht, wenn deine Frau beweisen kann, dass du die Mahnbescheidsansprüche sowie bezahlen musste.







-- Editiert am 22.06.2009 15:50

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