Hallo,
ich habe einen Mahnbescheid bekommen. Er war jedoch an meiner Frau gehändigt und sie hat mir darueber nichts gesagt, weil wir miteinander nicht mehr reden. Kann ich einen Anspruch haben?
Mahnbescheid wurde angenommen, aber mir nicht ausgehändigt
22. Juni 2009
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Frage vom 22. Juni 2009 | 15:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid wurde angenommen, aber mir nicht ausgehändigt
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#1
Antwort vom 22. Juni 2009 | 15:35
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 80x hilfreich)
quote:
ich habe einen Mahnbescheid bekommen.
Wann?
quote:
Kann ich einen Anspruch haben?
Mit Sicherheit, gegen deine Frau.
#2
Antwort vom 22. Juni 2009 | 15:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aus welchem Paragraph des BGB koennte ich den Anspruch haben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Juni 2009 | 15:44
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 80x hilfreich)
Als erst kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, muss die §§ 280 BGB
und Co sein.
Das gilt natürlich nicht, wenn deine Frau beweisen kann, dass du die Mahnbescheidsansprüche sowie bezahlen musste.
-- Editiert am 22.06.2009 15:50
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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