Mahnung aufgrund von nicht bezahlten Studiengebühren

26. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Unmechanikal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung aufgrund von nicht bezahlten Studiengebühren

Ich habe vor zwei Tagen eine Mahnung erhalten, dass ich meine Studiengebühren noch nicht bezahlt habe mit der Drohung auf Exmatrikulation und Vollstreckung. Jetzt ist es aber der Fall, dass ich bereits exmatrikuliert bin, da ich am 27.06.22 eine Wiederholungsprüfung nicht bestanden habe. Mir wurde dort mündlich mitgeteilt, dass dies zur Exmatrikulation führt wenn ich keinen Einspruch erhebe und ich dies schriftlich bekomme. Ich hatte nicht vor Einspruch zu erheben, da mir das Studium sowieso viel zu viel wurde und habe mir zum 01.09.22 einen Ausbildungsplatz gesucht. Ich habe das Schreiben über den Prüfungsverlust und die dadurch folgende Exmatrikulation mit der Möglichkeit auf Einspruch aber erst zum 15.12.22 erhalten (geschrieben 13.12.22), also 5 1/2 Monate später. Jetzt soll ich die Studiengebühren bezahlen für das Studienjahr welches am 01.10.22 anfing, da ich zu diesem Zeitpunkt scheinbar noch eingeschrieben war. Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen oder bin ich tatsächlich verpflichtet die Studiengebühren zu bezahlen? Ich stehe unter Zeitdruck, da die Frist am 01.02.23 abläuft.

PS: Zum Verständnis: Es handelt sich um ein Duales Studium. Am Tag nach der Wiederholungsklausur startete wieder eine Praxisphase, ich habe also von diesem Tag an bis zum Ende des Semesters (und auch seit dem nicht mehr) keinen Fuß in die Hochschule gesetzt sondern gearbeitet.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Um welches Semester geht es denn? Das SS 2022 wirst Du jedenfalls bezahlen müssen. Ob das WS, können wir hier schwer abschätzen, mal in die Studienordnung Deiner Hochschule schauen. Es könnte durchaus sein, dass Du noch nicht exmatrikuliert bist, dann müsstest Du auch zahlen. Jedenfalls würde ich das schleunigst nachholen und den Sachverhalt darstellen. Es mag sein, dass man automatisch exmatrikuliert wird, unabhängig einer förmlichen Erklärung seitens der Hochschule, es kann aber auch sein, dass ein förmlicher Akt erfolgen muss, und wann dieser erfolgt, letztlich eine Entscheidung der Hochschule ist und man bis dahin noch immatrikuliert ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32226 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Unmechanikal):
Mir wurde dort mündlich mitgeteilt, dass dies zur Exmatrikulation führt wenn ich keinen Einspruch erhebe und ich dies schriftlich bekomme.
Hattest du das evtl. missverstanden?
Wenn du sowieso nicht weiter studieren wolltest und schon in 09/22 einen Ausbildungsplatz hattest, konntest du dich sogar längst selbst exmatrikulieren. Man muss nicht warten, bis man ge-ext wird.

Zitat (von Unmechanikal):
Jetzt soll ich die Studiengebühren bezahlen für das Studienjahr welches am 01.10.22 anfing, da ich zu diesem Zeitpunkt scheinbar noch eingeschrieben war.
Ja, das ist wohl tatsächlich so. Sind die Gebühren nicht pro Semester fällig?
Je nachdem, wann an dieser Einrichtung das nächste Semester beginnt, solltest du VOR Beginn zahlen...oder eben VOR dem 1.2.23 gut begründeten Einspruch erheben.
Postzugang erst zum Jahresende--- würde mir dazu einfallen, falls du die verspätete Zustellung nicht selbst zu vertreten hättest.

Zitat (von Unmechanikal):
keinen Fuß in die Hochschule gesetzt sondern gearbeitet.
Ja, aber immatrikuliert/eingeschrieben wohl trotzdem noch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Unmechanikal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Um welches Semester geht es denn


Um das WS 2022

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#4
 Von 
Unmechanikal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hattest du das evtl. missverstanden?

Nein, es war die zweite Wiederholungsprüfung in einem Hauptfach, also ohne Einspruch aufgrund von formalem Fehler oder Härteantrag war eine Exmatrikulation unumgänglich. Mir wurde auch gesagt, dass ich die Exmatrikulation innerhalb 1-2 Monate erhalten werde, habe mir aber keine große Gedanken gemacht als nichts kam da ich schon die Ausbildung hatte und selbst wenn ich wollte nicht hätte weiterstudieren
können.
Zitat (von Anami):
Ja, das ist wohl tatsächlich so. Sind die Gebühren nicht pro Semester fällig?

Nein, bei der DHBW zahlt man für ein Studienjahr, also beide Semester auf einmal.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32226 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Anami):
.oder eben VOR dem 1.2.23 gut begründeten Einspruch erheben.
Dann wohl so.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ich verstehe das alles nicht so recht.
So wie ich das kenne, wird man bei Nichtzahlung der Semesterbeiträge exmatrikuliert, man kann dann nicht einfach weiter immatrikuliert bleiben und schuldet damit auch keine Beiträge mehr...

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
So wie ich das kenne, wird man bei Nichtzahlung der Semesterbeiträge exmatrikuliert,

Hier ist es nun mal anders ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Auch wenn man bei Nichtzahlung exmatrikuliert wird, heißt das nicht, dass man dadurch von allen Zahlungen befreit ist, auch für die Vergangenheit. Ein Blick in die Studienordnung der Hochschule ist da erforderlich. Außerdem, ich hatte schon darauf hingewiesen, muss die Hochschule nicht zwingend exmatrikulieren, sie kann. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

wirdwerden

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