Hi,
ich habe vor 5 Tagen einen Parkplatz bei „Anbieter1" online gebucht und per Kreditkarte bezahlt (65 Euro). Dafür habe ich eine Reservierungsbestätigung bekommen und meine Kreditkarte ist entsprechend belastet. Heute bekomme ich per Post eine 1.Mahnung von der Firma „Anbieter2" mit der Forderung, einen offenen Rechnungsbetrag für Parken zuzüglich Mahngebühr (64,50 Euro) zu überweisen. Ich habe bei der Firma aber nix bestellt. Es scheint sich um einen Betrug zu handeln. Wie verhält man sich richtig?
Danke im Voraus.
-- Editiert von Moderator topic am 18.07.2021 13:54
Mahnung für eine Rechnung ohne Bestellung. Betrug? Wie verhält man sich richtig?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatWie verhält man sich richtig? :
Man fordert Anbieter2 auf er möge eine Zustellung der Rechnung gerichtsfest nachweisen und er möge eine vertragliche Vereinbarung gerichtsfest nachweisen.
Man könnte auch einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen mit diesem Anbieter1 lesen. Eventuell würde man dann darauf kommen, das dieser nur vermittelt? Und zwar an den Anbieter2? Und das da dann was schiefgelaufen ist.
Oder man stell fest, das Anbieter2 den Anbieter1 betreibt und vermutlich in deren Buchhaltung was schief gegangen ist?
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe keinen Hinweis dafür gefunden, dass es sich um eine Vermittlung von „Best Place (Deutschland) GmbH" handelt. Bei der Rechnung ist eine Frist von 7 Tagen angegeben. Soll ich der Mahnung schriftlich widersprechen? Wenn ja, mit welcher Frist?
Danke im Voraus.
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ZitatIch habe keinen Hinweis dafür gefunden, dass es sich um eine Vermittlung von „Best Place (Deutschland) GmbH" handelt. :
Dann
ZitatMan fordert Anbieter2 auf er möge eine Zustellung der Rechnung gerichtsfest nachweisen und er möge eine vertragliche Vereinbarung gerichtsfest nachweisen. :
Für das ganze würde ich eine Frist von 14 Tagen nach Datum setzen und das ganze mit Zustellnachweis.
Hallo,
ich würde als erstes den Anbieter 2 nach der Vertragsgrundlage fragen. Im ersten Schritt sollte das auch telefonisch gehen.
Zusatzfrage: Hast du den Parkplatz denn bereits genutzt, oder handelt es sich um eine Buchung für die Zukunft?
Denn wenn bereits genutzt, dann könnte auch der Onlineanbieter bei dem du gebucht hast ein Betrüger sein. Du hättest dann konkludent durch das Parken einen (neuen/weiteren) Vertrag geschlossen.
Fraglich wäre dann aber, woher der Anbieter deine Adresse hat (über das Kennzeichen halte ich eher für unwahrscheinlich).
Stefan
Hi,
Vielen Dank für die Antworten.
ich habe den Parkplatz noch nicht benutzt, sondern plante es für Dienstag. Langsam bin ich mir gar nicht sicher, ob es sich bei „Happy Parking" nicht um einen Betrüger handelt. Wie kann man das überprüfen, bzw. was kann ich dagegen tun?
Die Adresse habe ich bei dem Onlineanbieter angegeben.
Danke
Hallo,
Am Besten sogar beide anschreiben (oder anrufen - es ist ja nicht mehr viel Zeit). Ich vermute, dass einer einen Fehler gemacht hat.Zitat:Wie kann man das überprüfen, bzw. was kann ich dagegen tun?
OK. Somit arbeiten die beiden schon mal zusammen, da ist gut.Zitat:Die Adresse habe ich bei dem Onlineanbieter angegeben.
Vorstellbar, aber ziemlich eindeutig betrügerisch wäre noch, dass du nur für eine Reservierung bezahlt hast, nicht aber für den Parkplatz. Das wäre aber arglistig, und vor Gericht kaum haltbar (erinnert an die Foto- und Pappenverkäufer bei Ebay).
Stefan
ZitatAm Besten sogar beide anschreiben oder anrufen :
Für den ersten Erkenntnisgewinn ist das meist der sinnvollste und zielführenste Schritt.
Falls parallel irgendwelche Fristen zu verstreichen drohen, kann man ja zeitgleich auch was Schriftliches auf den Weg bringen.
Hi,
Vielen Dank für die Antworten!
Die Firma „Best Place (Deutschland) GmbH" hat tatsächlich einen Fehler gemacht und an mehrere ehemalige Kunden ( Kunde vor 5 Jahren…) die Mahnungen verschickt.
Na bitte, Fall gelöst. Danke für die Rückmeldung.
Und jetzt?
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