Mahnung nach Einlösen von Scheck

9. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
go436706-5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung nach Einlösen von Scheck

Hallo, ich habe vor einem halben Jahr eine Reise bei ab in den Urlaub gebucht und einen Geld zurück Gutschein über 100€ angegeben.
Nach einigem warten wurden mir die 100€ auf mein Konto überwiesen. Einige Tage später erhielt ich zusätzlich einen Scheck per Post über die 100€. Diesen habe ich natürlich auch noch eingelöst.
Jetzt habe ich gestern am 08.03.16 eine Mahnung über 100€ erhalten, die ich bis zum 10.03 zahlen soll, sonst würden Mahngebühren anfallen.
Meine Frage:
Muss ich der Mahnung nachkommen?
Sind 2 Tage Zeit zulässig?
Kann ich es hinauszögern und hoffen, dass die Mahnung untergeht und nicht weiter bearbeitet wird?
Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von go436706-5):
Muss ich der Mahnung nachkommen?

Ja, schließlich hast du Geld bekommen, das dir nicht zusteht.

Zitat (von go436706-5):
Sind 2 Tage Zeit zulässig?

Ist sehr kurz. Imho zu kurz.

Zitat (von go436706-5):
Kann ich es hinauszögern und hoffen, dass die Mahnung untergeht und nicht weiter bearbeitet wird?

Viel Glück dabei

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