Mahnung wegen nicht bezahlter Ware erhalten, Bestellung wurde jedoch storniert, was tun?

31. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung wegen nicht bezahlter Ware erhalten, Bestellung wurde jedoch storniert, was tun?

Hallo,

habe bei Br... eine Puppe bestellt und diese auch bezahlt. Auf die Mahnung hin sendete ich der Firma den Beweis der Bezahlung.

Nun hatte ich eine zweite Puppe bestellt und diese aber einen Tag später stornieren lassen. Die Stornierung wurde angenommen. Ich hatte die Puppe aber schon bezahlt und drei Wochen später bekam ich von Br... das Geld mit dem Vermerkt "Gutschrift Überzahlung" wieder zurück. Damit war damals der Fall für mich erledigt.

Nun mahnen Sie immer noch an und ich habe alle drei Beweise zugesendet (2 x meine Bezahlung, 1 x deren Gutschrift wegen Überzahlung).

In ihrer Mail haben sie nun den Verlauf, dass ich beide Puppen bekommen hätte angegeben. Also die Sendungsverfolgung. Es kam aber nie eine zweite Puppe an und die Stornierung wurde auch akzeptiert.

Frage an Sie: Leider habe ich den Mail Kontakt von Januar nicht mehr, darin wäre gestanden, dass ich die Puppe stornieren möchte und die Antwort, dass sie mir das Geld zurück überweisen werden. Sie dagegen haben beide Sendungsverfolgungen, dass die Ware bei mir angekommen ist (hierfür bat ich, sie sollten sich um die Unterschriften kümmern, ob jemand aus meiner Familie unterschrieben hat. Die Antwort weiß ich jetzt schon: Nein, denn wie erwähnt, die Bestellung wurde storniert und auch nicht ausgeliefert).

Welche Chancen habe ich mit den drei Beweisen? Reichen diese für den Fall der Fälle aus? Kann ich auf die Unterschrift bestehen, die angeblich bei der 2. Puppe gemacht wurde? Ich denke, da wurde etwas verwechselt, auf jeden Fall stimmt da etwas ganz und garnicht. Es geht um € 180 und das ist sehr viel Geld für mich. Hätte ich nur diese eine Puppe bestellt. Aber nun ist es eben, wie es ist.

Wie soll ich weiter vorgehen? Was, wenn sie eine Anzeige gegen mich aufgeben oder ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt?

Ich frage mich, wer da unterschrieben hat. Wir hatten mal einen Paketzusteller, der selbst unterschrieben hat und die Ware behalten hat. Laut DHL wurde dieser Fahrer gekündigt, also kann das nicht schon wieder passiert sein.

Wer ist in der Pflicht, nachzuweissen, ob es eine unserer Unterschriften war?

Entschuldigung, ich hoffe, Sie verstehen meine Fragen, bin gerade etwas aufgewühlt und sehr sauer.

Danke für jeden Tipp. Gerne können Sie nachfragen.

Mahnung kam per Mail, falls das wichtig ist, aber mittlerweile ist diese auch gültig.

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26 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo soll es hin? Kaufrecht passt doch auch nicht, Vertragsrecht auch nicht.

Achso falsches Forum. Dann kann ich hier keine Rechtsauskunft erhalten. Wo soll ich dann hin? Familienforen?



Mir ist noch etwas aufgefallen. Die zweite Puppe soll laut Sendungsverfolgung am 17.01.19 bei mir angekommen sein. Br... hat mir erst am 31.01.19 das zu viel bezahlte Geld wegen der Stornierung zurückbezahlt. Es dauert sicher keine zwei Wochen, bis das Geld auf meinem Konto war, somit hat doch Br... bestätigt, dass ich im Recht bin angesichts der Stornierung, du nun plötzlich doch ausgeliefert sein soll.

Da passt doch nichts mehr zusammen.

-- Editiert von Annemarieglueck am 31.03.2019 12:42

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Annemarieglueck):
Da passt doch nichts mehr zusammen.


Den Eindruck kann man gewinnen.

Ich würde nochmals schreiben und den Ablauf mit Fakten in tabellarischer Form auflisten.
Auch bei Händlern läuft mal was quer.

Wieso löscht man vertragswichtige mails?

Berry

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Annemarieglueck):
Dann kann ich hier keine Rechtsauskunft erhalten.

Nein, Rechtsauskunft gibt es hier neben an: https://www.frag-einen-anwalt.de/
Hier ist ein Meinungforum in dem juristisch interessierte diverse Fälle diskutieren.



Zitat (von Annemarieglueck):
hierfür bat ich, sie sollten sich um die Unterschriften kümmern, ob jemand aus meiner Familie unterschrieben hat. Die Antwort weiß ich jetzt schon: Nein, denn wie erwähnt, die Bestellung wurde storniert und auch nicht ausgeliefert).

Nun, diese Antwort wäre natürlich ideal.


Ich würde jetzt mal abwarten was die Antworten und bis dahin gar nicht mehr mit denen kommunizieren.



Zitat (von Annemarieglueck):
Wer ist in der Pflicht, nachzuweissen, ob es eine unserer Unterschriften war?

In dem Falle der Verkäufer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meinte, weil es hieß, dass ich im falschen Forum bin, ob mein Problem kein Fall für hier wäre. Wurde wohl auch falsch verstanden. Die Mail Kontakte habe ich erst gelöscht, nachdem die Firma mir das Geld für die Stornierung zurück überwiesen hat. Für mich war damit der Fall erledigt. Wie hätte ich auch nur erahnen können, dass bei Vorkasse UND Gutschrift der Firma eine Mahnung kommen könnte.

Ich habe am Sonntag alles tabellarisch, wie es ablief, aufgeschrieben und bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Ich bat um Rückmeldung, ob der Fall hiermit erledigt wäre.

Danke Harry, also muss der Verkäufer nachweisen, dass er die Ware versendet hat und bei mir angekommen ist. Das klingt beruhigend. Denn wie erwähnt, es kam nie etwas an, laut Sendungsverfolgung jedoch schon. Allerdings haben sie die 1. Bestellung angemahnt, die wirklich angekommen ist und bei der ich die Bezahlung per Vorkasse auch nachweisen kann.

Hoffe wirklich, dass da nur etwas schief gelaufen ist.

0x Hilfreiche Antwort



#8
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute die nächste Mail von Bradford.

Soll bis 10.04.19 bezahlen, ansonsten leiten sie die Sache an ein Inkasso Unternehmen weiter.

Begründung dieses mal. Es ist die gleiche Ware (Puppe) aber ein anderer Familienname, jedoch gleiche Adresse. Ich bin sicher, dass meine Eltern (2 Generationen Haus) die nicht bestellt haben und bei mir wurde die erste geliefert und am gleichen Tag der Bestellung bezahlt. Diese wurde angemahnt.

Die zweite wurde storniert und ich bekam zwei Wochen nach der Bezahlung das Geld wieder zurück. Ist das dann nicht ein Beweis, dass sie storniert wurde, sonst würden sie mir das Geld doch nicht zurück überweisen, sondern einbehalten oder liege ich hier falsch?

2. Puppe kam nie an und jetzt das Theater.

Soll ich mal da anrufen, vielleicht löst sich dann der Fall oder soll ich abwarten. Habe keinen Nerv für Inkasso usw.

-- Editiert von Annemarieglueck am 02.04.2019 13:50

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Anrufen kann nicht schaden. Ansonsten halt alle Beweise aufheben, sollen die ruhig klagen, werden sie halt verlieren. Ab einem gewissen Punkt macht es keinen Sinn mehr, gegen Wände zu reden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Neuer Stand und ich weiß nicht mehr weiter. Mir wurde gestern per Mail beide Sendungsverfolgungen als zugestellt angegeben. Das kann aber nicht sein, weil

1. Ich die 2. Puppe nicht erhalten habe.
2. Meiner Stornierung zugestimmt wurde (Mail nach der Gutschrift der Firma leider gelöscht)
3. Mir von Bradford 3 Wochen später der Betrag wegen "Überzahlung" zurückgebucht wurde.
_______________________________________________________________________________________________________

Nun habe ich angerufen, um dem Spuk ein Ende zu setzen. Am Telefon (Name der Dame, notiert, könnte auch Fake Name sein) wurde mir nun von zwei Kundennummern erzählt. Auf meine Nachfrage ging sie nicht darauf ein.

Habe ihr auch alles erzählt, wie es sich zugetragen hat.

31.12.18 1. Puppe bestellt und sofort bezahlt.
09.01.19 2. Puppe bestellt
10.01.19 Fehler bemerkt und wegen Stornierung angefragt.
10. oder 11.01.19 wurde mir die Stornierung bestätigt.
31.01.19 Gutschrift wegen "Überzahlung"

Fall dadurch für mich erledigt.

Nun eben die Mail mit zwei Sendungsverfolgungen, bei denen beide Puppen angekommen sein sollen. Wie kann das sein?

Angemahnt wurde per Brief die 1. Puppe, per Mail die 2. Puppe. Dann zweierlei Kundennummern, zwei Familiennamen usw.

Als ich sie darauf hingewiesen habe, dass die 2. Puppe am gleichen oder nächsten Tag per Mail storniert wurde und dies auch von deren Seite anerkannt wurde, bekam ich das Geld auch zurück, da ich schon bezahlt habe. Ich fragte die Dame, weshalb ich eine Gutschrift erhalten hätte, obwohl ich die Puppe angeblich erhalten hätte. Darauf wollte sie das Gespräch beenden mit den Worten, sie würde das mit der Buchhaltung besprechen und mir morgen eine Mail schicken.

Ich weiß jetzt schon, dass sie auf der Sendungsverfolgung herumhaken werden. Auf meinen Hinweis, sie sollten sich darum kümmern, sich von der Post (angeblich DHL) die Unterschrift zeigen zu lassen kam nur wieder ein. Sie beendet nun das Gespräch. Das wars.

Wer hat nun die besseren Beweischancen, falls es zum schlimmsten kommen würde.

Bradford wegen der Sendungsverfolgung.
Ich weil Bradford mir das Geld zurück überwiesen hat, da ich zuviel bezahlt habe?

Danke euch schon jetzt, ich werde so langsam nervös und schreibe nun DHL selbst an.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Biggibiggibiggi, habe deinen Post übersehen. Leider stimmt das mit der Sendungsverfolgung. Habe beide Nummern bei DHL eingegeben. Fakt ist, die 2. kam nie an, Stornierung wurde bestätigt (leider gelöscht, da Gutschrift erhalten).

Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob ich gewinnen würde.

Hatte schon den Verdacht, dass DHL die Ware einbehalten hat (hatten wir schon bei Hermes, dieser wurde gekündigt, da mehrfach passiert) und Bradford nichts dafür kann. Aber das kann auch nicht sein, da Bradford mir doch dann keine Gutschrift des stornierten Artikels gegeben hätte.

Wenn ich die Puppe, wie DHL schreibt, erhalten hätte, würde mir Bradford doch nicht das Geld zurück überweisen, da stimmt doch irgendwo etwas nicht, nur wo ist da der Fehler?

Was, wenn Bradford behauptet, sie hätten einen Fehler bei der Gutschrift gemacht? Dann habe ich sowieso verloren.

Habe ich nun überhaupt noch eine Chance? Bei DHL habe ich nun die Unterschrift angefordert, vielleicht hilft mir das weiter.

-- Editiert von Annemarieglueck am 02.04.2019 15:38

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#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Sendungsverfolgung alleine wird womöglich noch kein Beweis sein. Diverse Versandunternehmen (auch die renommierten) sind da regelmäßig schlampig, da wird dann auch "vor die Tür gestellt" oder "beim Nachbarn abgegeben" als "Zustellung an Empfänger" angekreuzt, oder es ist eine unleserliche Unterschrift drauf, die nicht dem Empfänger zugeordnet werden kann usw.

Ich hatte bei Hermès schon mal den "Spaß", daß ein Paket als zugestellt drin stand mit einem unbekannten Namen als Unterzeichner und bei Nachforschung stellte sich heraus, daß es doch im Paketshop gelandet war (was dann offenbar vom Zusteller als "an Empfänger zugestellt" vermerkt wurde, und unterschrieben hatte der Shop-Betreiber).

Sprich, wenn sich im Zweifelsfall der Zusteller nicht daran erinnern kann, daß er die Ware übergeben hat, nutzt dem Absender die Sendungsverfolgung als Beweis nichts.

Zitat:
Was, wenn Bradford behauptet, sie hätten einen Fehler bei der Gutschrift gemacht?


Dann fragst du, wieso dann nicht auch der Versender einen Fehler bei der Zustellungsbestätigung haben kann. ;)

-- Editiert von BigiBigiBigi am 03.04.2019 12:46

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Sendungsverfolgung alleine wird womöglich noch kein Beweis sein. Diverse Versandunternehmen (auch die renommierten) sind da regelmäßig schlampig, da wird dann auch "vor die Tür gestellt" oder "beim Nachbarn abgegeben" als "Zustellung an Empfänger" angekreuzt, oder es ist eine unleserliche Unterschrift drauf, die nicht dem Empfänger zugeordnet werden kann usw.

Eben. Das lässt sich durchaus angreifen, zumal viele Reportagen die Arbeitsweise eindrucksvoll belegen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

es hört nicht auf, die senden immer wieder die Sendungsverfolgung und behaupten, es wurde unter verschiedenen Familiennamen bestellt usw.

Auf meine Fragen, weshalb die Stornierung angenommen wurde und ich die Gutschrift erhalten habe wird weder telefonisch, noch per Mail eingegangen.

Auch den Namen des anderen Familiennamens wird mir nicht mitgeteilt.

Habe bei DHL nachgefragt, ob ich die Unterschrift sehen kann, das darf jedoch nur der Auftraggeber, aber Bradford interessiert sich nicht dafür.

Ich versuche wirklich, den Fall aufzuklären und das einzige was von deren Seite kommt ist die Sendungsverfolgung. Erst wurde die 1. Puppe angemahnt, nachdem ich den Beweis meiner Bezahlung zugesendet habe, ist es nun die 2. Puppe, die storniert wurde.

Wie soll ich jetzt erfahren, wer damals unterschrieben hat, wenn Bradford dem nicht nachgehen möchte?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Kommunikation komplett einstellen.
Wenn die zu blöde sind ist das deren Problem.


Wenn was vom Inkasso / Anwalt kommt, dann wieder hier melden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Harry van Sell. Habe der Firma die Mail von DHL weitergeleitet mit der Bitte, dass sie sich endlich um die Angelegenheit kümmern würden, da ich keine Auskunft erhalte. Ich rechne natürlich mit weiteren Mails. Wenn wieder nur die Sendundsverfolgung erwähnt wird, werde ich nicht mehr darauf eingehen, dies habe ich Bradford auch so mitgeteilt. Gibt es Neuigkeiten, gebe ich hier Bescheid.

Danke an alle für Ihre Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf meine drei Fragen bei Bradford bekam ich heute endlich auf eine! eine Antwort.

Auf die Frage, wie der zweite Name wäre, weil sie behaupteten, dass sie wegen des anderen Namens ein 2. Konto erstellt haben, kam heute die Antwort. Es waren beides mein Vor- und Nachname. Genau gleich. Nicht mal ein Buchstabe verdreht oder ein Buchstabe weggelassen.

Habe jetzt noch einmal darum gebeten, sie sollen endlich bei der Post nach den beiden Unterschriften fragen, da DHL mir hierzu keine Angaben machen darf.

Ebenfalls habe ich geschrieben, dass ich es nicht erlaube, meine Daten an ein Inkasso Unternehmen weiterzuleiten, ansonsten werde ich rechtliche Schritte einleiten.

Zu 100 % wird ein Schreiben von einem Inkasso Unternehmen kommen. Dann geht der Stress weiter. Bezahlen werde ich dennoch nicht, denn ich bin im Recht. Hoffe, der Richter sieht es genauso, falls es soweit kommen sollte.

Wollte euch nur auf dem laufenden halten. Ich habe der Firma nun dreimal geschrieben und am Telefon erwähnt, sie sollen doch bitte bei der Post sich die Unterschriften von mir zeigen lassen und mir zum Vergleich weitergeben. Ich verstehe nicht, weshalb sie nicht darauf eingehen, der Fall könnte längst geklärt sein. Die Sendungsverfolgung war natürlich wie jedes mal als Anhang mit dabei.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Annemarieglueck):
Ebenfalls habe ich geschrieben, dass ich es nicht erlaube, meine Daten an ein Inkasso Unternehmen weiterzuleiten, ansonsten werde ich rechtliche Schritte einleiten.
Lustig. Da werden die aber Angst bekommen.
Zitat (von Annemarieglueck):
denn ich bin im Recht. Hoffe, der Richter sieht es genauso, falls es soweit kommen sollte.
DAS käme dann erst lange nach dem Inkasso.

Wie oft wurde dir hier in diesem Thread geraten, erstmal gar nichts mehr zu machen?

Zitat (von Annemarieglueck):
habe bei Br... eine Puppe bestellt und diese auch bezahlt. Auf die Mahnung hin sendete ich der Firma den Beweis der Bezahlung.
Nun hatte ich eine zweite Puppe bestellt und diese aber einen Tag später stornieren lassen. Die Stornierung wurde angenommen. Ich hatte die Puppe aber schon bezahlt und drei Wochen später bekam ich von Br... das Geld mit dem Vermerkt "Gutschrift Überzahlung" wieder zurück. Damit war damals der Fall für mich erledigt.
Der Fall war für dich erledigt.

Und ich halte es durchaus für Kaufrecht-

-- Editiert von Anami am 04.04.2019 16:05

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Was meinst du mit Kaufrecht?

Natürlich wollte ich nicht mehr schreiben, doch ich finde, wenn die Firma die beiden Unterschriften an mich weiterleiten könnte, könnte sich evtl. schnell die Lösung des Problems zeigen. Z.B. das ein Nachbar unterschrieben hat, der Postzusteller persönlich... Deshalb war mir die Unterschrift so wichtig.

Ja, für mich war der Fall erledigt. Storno, Storno akzeptiert, Rückzahlung des zu viel bezahlten Geldes zurückerhalten.

Wäre für mich immer noch erledigt, wenn nicht zwei, statt nur dieser einen, Sendungsverfolgung an mich angeblich zugestellt wurden. Genau DAS macht mich wirklich nervös, da könnte mir das Genick brechen. Wo ist die Puppe? Das ist die Frage, die ich gerne mit Bradford geklärt hätte bzw. was wir unternehmen könnten, um die Wahrheit zu finden. Doch die Firma ruht sich auf den Sendungsverfolgungen aus, laut denen ich die Ware zweimal erhalten habe.

Das das Inkasso kommen wird, ist mir zu 100 % klar. Ich sehe aber nicht ein, dass ich € 200 bezahlen soll für nichts. Kommt jedoch das Inkasso ins Spiel, dann steigen die Gebühren wohl erheblich an.

Mich ärgert es, dass die Firma kein Interesse an einer Lösung zeigt. Ich bin kooperativ.

Mehr als um die Herausgabe der Unterschrift zu bitten, kann ich auch nicht. Deshalb werde ich wirklich nicht mehr schreiben. Fand das mit den angeblich unterschiedlichen Familiennamen fast lustig, wenn der Hintergrund nicht so traurig wäre. Genau der gleiche Name und dafür zwei Konten angelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Nächste Mail, wieder mit der Sendungsverfolgung. Jedes mal habe ich darum gebeten, Bradford soll Einsicht auf die Unterschrift des Empfängers verlangen, damit die Sache aufgeklärt wird. Machen Sie nicht.

Nun teilen Sie mir mit, dass der Mahnbescheid kommen wird. Eine Antwort gebe ich nicht. Und nun? Dem Mahnbescheid in vollem Umfang widersprechen und die beiden Zahlungen vorlegen ist klar.

Soll ich auch die ganze Sache mit Stornierung und Gutschrift mitteilen und das es eine Sendungsverfolgung gibt, aber Bradford nicht die Unterschrift zur Einsicht anfordert? Wäre das gut zu erwähnen oder nicht? Oder vor der Antwort einen Anwalt aufsuchen? Bekomme ich da einen Beratungsschein, da ich mir keinen leisten kann?

Mir ist gerade flau und hoffe auf Gerechtigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Annemarieglueck):
Eine Antwort gebe ich nicht.

Sehr gut.



Zitat (von Annemarieglueck):
Und nun? Dem Mahnbescheid in vollem Umfang widersprechen

Korrekt.



Zitat (von Annemarieglueck):
und die beiden Zahlungen vorlegen ist klar.

Nö, dann erst mal abwarten was passiert. Die werden sich da noch mal melden und dann muss man schauen was genau die da wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, dachte, ich habe nur eine Chance und dann geht es vor Gericht. Also nur widersprechen und abwarten.

Schon wieder eine Mail. Die haben wohl Langeweile.

Wie versteht ihr diese Mail:
________________________________________

Ihre Zahlungen erhielten wir unter der Kundennummer B7931311. Eine Rückzahlung erhielten Sie dann selbstverständlich auch über diese Kundennummer.

Guthaben können nicht mit anderen Kundennummern bzw. Kundenkonten verrechnet werden.
_________________________________________

Die mit ihren zwei Konten. Wie oben erwähnt, es sind beides meine Namen ohne Buchstabendreher oder Schreibfehler.

Jetzt ist es soweit. Ich verstehe nur noch Bahnhof. Vielleicht kann mir jemand von euch erklären, was Bradford mir mit dieser Mail mitteilen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Annemarieglueck):
habe bei Br... eine Puppe bestellt und diese auch bezahlt.
Zitat (von Annemarieglueck):
Nun hatte ich eine zweite Puppe bestellt und diese aber einen Tag später stornieren lassen.

Zitat (von Annemarieglueck):
Die mit ihren zwei Konten.
Also ich verstehe es. Zumindest das.

Zitat (von Annemarieglueck):
Was meinst du mit Kaufrecht?
Es gibt hier diverse Unterforen. Eins davon ist *Kaufrecht*. Dort gehört deine Riesenkiste eigentlich hin.
Es ist kein *Generelles Thema* wie etwa Klimawandel, Todesstrafe, Bankraub--- oder Fingernagel in der S-Bahn verloren. Wer haftet?---- oder sowas.

Bitte: Wenn noch mehr mails kommen: du brauchst das hier nicht mitteilen.
:dau:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, habe die letzte Mail von denen nicht verstanden. Ob das nun ein Beweis ist, dass sie die Gutschrift nicht gemacht haben.

Es war eine Nachfrage.

Wenn dich das Thema aufregt, du brauchst hier nicht mitlesen.

Ich bin hier total verzweifelt und wollte die letzte Mail erklärt bekommen.

Deinen Smiley kannst du dir schenken, das ist Kindergartenkram.

Ich werde hier weiterhin schreiben, wenn ich nicht weiß, wie ich mich verhalten soll. Das ist mein Recht.

Sitze hier und weine. Kann seit Tagen nicht mehr schlafen.

Gut, lasse ich mich eben löschen und bezahle den Betrag und Ruhe ist.



Und wieder hat die Ungerechtigkeit gesiegt.

-- Editiert von Annemarieglueck am 05.04.2019 16:35

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von guest-12305.04.2019 16:40:57):
Wie oben erwähnt, es sind beides meine Namen ohne Buchstabendreher oder Schreibfehler

Und die Kundennummern / Kontonummern?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

du hast das mit dem "Mails nicht mehr mitteilen" wohl falsch verstanden. Gemeint war sicher, dass es nichts bringt wenn du schreibst das wieder eine Mail nur mit den Sendungsdaten gekommen ist, das hilft hier nicht weiter. Wenn neue Fakten kommen solltest du das natürlich auch hier schreiben.

Zitat:
Sitze hier und weine. Kann seit Tagen nicht mehr schlafen.
Hast du niemand der dich persönlich unterstützen kann (Familie, gute Freunde etc.)? Ich glaube das dir das mehr bringen kann als ein Forum.
Was ist denn mit den Eltern, die wohnen doch sogar bei dir im Haus.

Zudem ist das hier ein Rechtsforum, da bekommst du eher keinen seelischen Beistand (sogar im Gegenteil, oft wird auch geschrieben was im schlimmsten Fall passieren kann).

Zum Problem: Kannst du die beiden Sendungen auseinanderhalten? Also, welche wird jetzt angemahnt? Ich vermute die 2. (stornierte).
Da wäre dann meine Argumentation: "Die Sendung wurde storniert. Und da die Zahlung 14 Tage später erstattet wurde ist wohl klar wo sie sich befindet - niemand erstattet schon vor Erhalt. Bei mir wurde sie jedenfalls nicht zugestellt, ein gegenteiliger Beweis wird ihnen nicht gelingen".

Zitat:
Dem Mahnbescheid in vollem Umfang widersprechen und die beiden Zahlungen vorlegen ist klar.
Widersprechen ist korrekt (und zwar unbedingt). Wem du aber etwas vorlegen willst verstehe ich nicht, beim (Mahn)Gericht geht das jedenfalls nicht.

Übrigens hoffe ich für dich (und rate entsprechend für die Zukunft), dass du nicht gesagt hast, dass dir einige Belege fehlen.

Stefan

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