Hallo,
ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt. beim googeln kam ich zu keinem abschließendem ergebnis.
- ich bin ganz normaler verbraucher
- ich habe online eingekauft und zahlungsart klarna gewählt.
- die rechnung kam in form einer email mit fälligkeitsdatum 18.07.2013.
- ich habe aufgrund urlaub vergessen zu zahlen
- am 25.07.2013 erhielt ich eine "erste mahnung" rechnungsbetrag (ca 16 €) zuzuglich mahnungsgebühr (4,95 €) sei zu zahlen
- ich habe umgehend (ausschließlich) den rechnungsbetrag bezahlt
- nun habe ich eine weitere "erste mahnung" es seien noch 4,95 € zu zahlen
wie ist die rechtslage?
muss ich zahlen?
ist die erste mahnung noch eine zahlungserinnerung? (und somit keine mahngebühr fällig)
sind die 4,95 nicht überverhältnismäßig (ich habe gelesen max 2,5€ seien gerichtlich anerkannt)
vielen dank im voraus für eure hilfe
Mahnungsgebühr bei Klarna.de rechtens/ angemessen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Du befindest dich im Verzug und Verzugskosten sind zu zahlen.
An Mahngebühren sind nach Ansicht des BGH regelmäßig nur die direkten Kosten zu bezahlen (etwa Briefporto und dergleichen). Strafgebühren oder Personalgebühren sind nicht erstattungsfähig. Bei eMails fallen ja Briefporto u. ä. nicht an.
Insofern: Ja, du musst noch etwas zahlen. Die Höhe dessen ist aber relativ gering. Vielleicht gutmütig aufgerundet 0,50€? Auf jeden Fall sollte man, wenn man das nicht vollständig zahlt, kurz erläutern (per eMail in der Hoffnung es kommt an oder per Einschreiben), warum man nicht derart viel zahlt, sondern nur einen Teil. Gar nicht reagieren, da könnte man in ein ungünstiges Fahrwasser kommen.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Vielen Dank für die Info.
ich habe mit diesen Infos jetzt direkt bei Klarna angerufen.
Nach dem Telefonat kann ich betonen, dass die durchaus mit sich reden lassen.
Aus Kulanz wurden die Mahngebühren zurückgenommen.
Man hat mich aber noch einmal darauf hingewiesen, dass man der Mahnung entgehen kann indem man im Vorfeld das Fälligkeitsdatum auf Klarna.de ändert.
Insofern Kompliment an den Klarna Kundenservice - freundlich und kompetent.
Ich bin zufrieden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten