Mahnungsgebühr bei Klarna.de rechtens/ angemessen?

2. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
steve123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnungsgebühr bei Klarna.de rechtens/ angemessen?

Hallo,

ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt. beim googeln kam ich zu keinem abschließendem ergebnis.

- ich bin ganz normaler verbraucher
- ich habe online eingekauft und zahlungsart klarna gewählt.
- die rechnung kam in form einer email mit fälligkeitsdatum 18.07.2013.
- ich habe aufgrund urlaub vergessen zu zahlen
- am 25.07.2013 erhielt ich eine "erste mahnung" rechnungsbetrag (ca 16 €) zuzuglich mahnungsgebühr (4,95 €) sei zu zahlen
- ich habe umgehend (ausschließlich) den rechnungsbetrag bezahlt
- nun habe ich eine weitere "erste mahnung" es seien noch 4,95 € zu zahlen

wie ist die rechtslage?
muss ich zahlen?
ist die erste mahnung noch eine zahlungserinnerung? (und somit keine mahngebühr fällig)
sind die 4,95 nicht überverhältnismäßig (ich habe gelesen max 2,5€ seien gerichtlich anerkannt)

vielen dank im voraus für eure hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du befindest dich im Verzug und Verzugskosten sind zu zahlen.

An Mahngebühren sind nach Ansicht des BGH regelmäßig nur die direkten Kosten zu bezahlen (etwa Briefporto und dergleichen). Strafgebühren oder Personalgebühren sind nicht erstattungsfähig. Bei eMails fallen ja Briefporto u. ä. nicht an.

Insofern: Ja, du musst noch etwas zahlen. Die Höhe dessen ist aber relativ gering. Vielleicht gutmütig aufgerundet 0,50€? Auf jeden Fall sollte man, wenn man das nicht vollständig zahlt, kurz erläutern (per eMail in der Hoffnung es kommt an oder per Einschreiben), warum man nicht derart viel zahlt, sondern nur einen Teil. Gar nicht reagieren, da könnte man in ein ungünstiges Fahrwasser kommen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
steve123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Info.

ich habe mit diesen Infos jetzt direkt bei Klarna angerufen.
Nach dem Telefonat kann ich betonen, dass die durchaus mit sich reden lassen.

Aus Kulanz wurden die Mahngebühren zurückgenommen.

Man hat mich aber noch einmal darauf hingewiesen, dass man der Mahnung entgehen kann indem man im Vorfeld das Fälligkeitsdatum auf Klarna.de ändert.

Insofern Kompliment an den Klarna Kundenservice - freundlich und kompetent.

Ich bin zufrieden.

0x Hilfreiche Antwort

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