Folgender Sachverhalt liegt meinem "Fall" zugrunde:
Expose Makler: Kaltmiete für einen Wohnraum EUR 460,-, hierauf wird eine Maklercourtage von 2,38 % der Nettokaltmiete vereinbart. Soweit so gut.
Etwas abgesetzt im Expose der Vermerk: Ein Tiefgaragenstellplatz kann für monatlich EUR 40,- mit angemietet werden.
Bei Unterschrift des Mietvertrages (hier war dann auch der Eigentümer der Wohnung anwesend) hiess es dann plötzlich, die Anmietung des Tiefgaragenstellplatzes sei obligatorisch und gewünscht. Ich könne ihn ja später weitervermietet. Ich fühlte mich etwas überrumpelt allerdings was mich sehr ärgerlich macht ist die Tatsache, dass die Courtage auch auf den Tiefgaragenstellplatz berechnet wird, obwohl die Vermittlung gar nicht gewünscht war. Ich wollte die Wohnung unbedingt haben, aber es ärgert mich sehr. Wie ist ihre Meinung hierzu? Noch habe ich die Cortage nicht bezahlt und überlege, zu kürzen.
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Maklercourtage abweichend vom Expose
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es herscht ja grundsätzlich erstmal Vertragsfreiheit.
D.h. wenn den Stellplatz nicht haben willst, dann miete ihn halt nicht. Du must natürlich damit Leben, dass dann der Vermieter evtl. überhaupt keinen Vertrag mit dir macht.
Die Courtage geht so wohl auch in Ordnung. Weil ohne die Vermittlung wärst du nicht an den Tiefgaragenstellplatz gekommen. Das du ihn nicht willst, ist für die Courtage ja unterheblich. Du musst ja auch die Courtage für die Wohnung zahlen, auch wenn du sie nicht haben wollstet, aber trotzdem anmietest.
Natürlich ist das Gebahren des Vermieters etwas komisch. Man muss sich dann überlegen, ob man da überhaupt mieten möchte.
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Du hast also Wohnung UND Parkplatz gemietet?
Dann ist die vertraglich vereinbarte Provison fällig.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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