Maklergebühren bei "Nicht - Verkauf" ?

15. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Quo Vadis
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Maklergebühren bei "Nicht - Verkauf" ?

Hallo zusammen,

im Dezember 2007 wurde (aus Trennungsgründen) von meiner Ex und mir ein Makler mit dem Verkauf unseres Hauses beauftragt.
Hierbei wurde lediglich ein mündlicher Vertrag mit Einräumung eines Vorverkaufrecht über ca. 2-3 Monate geschlossen. Wir erhielten weder Hinweis / Einblick in die AGB noch wurde über evt. Ansprüche bei vergeblichen Verkaufsversuchen oder eine genaue Vertragslaufzeit gesprochen..
Im Verlauf des Jahres wurde vom Makler das Haus in der örtlichen Tageszeitung und im Internet angeboten. Von den wenigen interessierten Kaufparteien hat es letztendlich keine erworben.
Da ein möglichst zeitnaher Verkauf nicht absehbar ist werde ich evt. ihren Anteil übernehmen und somit das Haus behalten.

Meine Fragen sind nun, kann der Makler für seine Bemühungen eine Aufwandsentschädigung oder ähnliches geltend machen ? Kann der Makler auf eine nicht besprochene Vertragslaufzeit / Kündigungsfrist bestehen ?

-Danke im Voraus-

-- Editiert von Quo Vadis am 15.11.2008 14:00

-- Editiert von Quo Vadis am 15.11.2008 14:00

-- Editiert von Quo Vadis am 15.11.2008 14:26

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Bei mündlichen Verträgen ist es immer ein Beweisproblem. Hier müßte also der Makler beweisen, dass er ein Antrecht auf Bezahlung für seine Bemühungen hätte. Provision erhält er im Normalfall nur im Erfolgsfalls und der ist hier ja nicht gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der Makler hat im vorliegenden Fall mangels anderer Vereinbarung keinen Anspruch auf Vergütung.



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