Mandatsbeendigung durch Anwalt

28. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
mücke2003
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mandatsbeendigung durch Anwalt

Hollo zusammen,

ich hoffe das ich hier richtig bin und für neuen Diskussionsstoff sorge
Angenommen Anwalt Y möchte sein Mandat niederlegen, weil es zwischen ihm und Frau X reiberreien gegeben hat.Anwalt stellt beim Amtsgericht Entpflichtungsantrag. Frau X ist aber auf Anwalt angewiesen da sie PKH bekommt und diese kein zweites mal bewilligt wird. Anwalt Y will unbedigt Mandat beendigen und schickt Frau X eine Vereinbahrung über vollständige Mandatsbeendigung. In der Vereinbarung gibt Anwalt Y an keine Gebührenerstattungsansprüche zu Lasten der Staatskasse geltend zu machen und das alle Gebührenansprüche an Frau X aus dem Mandatsverhältnis ausgeglichen und erledigt sind. Ausserdem sollen keine wechselseitigen Ansprüche aus dem Mandatsverhältsnis, gleich aus welchem Rechtsgrund bekannt oder unbekannt, gegenwärtig und künftig bestehen.
Frage: Hat schon mal einer so was gehört oder selbst erlebt. Etwas merkwürdig?! Oder nicht? Was haltet Ihr davon?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Nö, so ungewöhnlich finde ich das gar nicht. Allerdings weiß ich nicht, wie es sich in Bezug auf PKH verhält. Ob da evtl. andere 'Vorschriften' gelten.

Mir ist das mal passiert. Da habe ich über einen RA eine Klage eingereicht und dem RA lang und schlapp vorher erklärt um was es geht. Er hat sich Notizen gemacht und hat von mir auch noch eine Zusammenfassung der Angelegenheit sowie Schriftstücke zum Beweis erhalten.

Klageschrift war ja auch gut. Dann aber kam die Stellungnahme der beklagten Partei. Ich wieder hin zum RA. Wieder langes Gespräch geführt, ich wieder schriftlich alles reingereicht - er hätte das eigentlich nur in 'Anwaltsdeutsch' ummuddeln müssen. Nö, statt dessen hat er wichtige Dinge einfach rausgelassen bzw. Widersprüche nicht klar gestellt. Forderte ihn mehrfach telefonsich wie auch schriftlich auf, seine Darstellung nachzubesser. 'Das ist nicht so wichtig, das sind nur Nebensächlichkeiten' etc. waren seine Aussagen. Da mir das zu blöd war habe ich dann selber an das Amtsgericht geschrieben und den Sachverhalt klargestellt. Das AG hat daraufhin dem RA eine Kopie meines Schreibens zukommen lassen. Daraufhin hat der RA über das AG das Mandant aufgekündigt ohne mit mir vorher Rücksprache zu halten.

Im übrigen habe ich den Prozess gewonnen. Die Richterin bescheinigte mir während der mündlichen Verhandlung noch, dass meine Darstellung immens wichtig gewesen sei und wenn ich das nicht klargestellt hätte, sie zu einem anderen Urteil gekommen wäre!

Ja, ja - unsere lieben Rechtsanwälte. Nein, ich will nicht alle verurteilen. Ich habe jetzt wirklich einen sehr guten.

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"Scientia potentia est."

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