Hallo,
ab wann ist eine Mandatschaft angenommen?
Könnte mir das jemand erklären?
Vielen Dank.
Zauselchen
Mandatschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ihre Frage ist unklar.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Das Zustandekommen eines Mandantsverhältnisses regelt sich nach § 611 ff BGB .
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Hallo,
wir wohnen auf dem Dorf. Um rechtl. etwas zu klären, beauftragte ich einen Rechtsanwalt.
Dieser wollte das Mandat nicht annehmen, da er sich befangen fühlte.
Er bot mir an, sich vermittelnd einzubringen.
Tatsächlich hat er einen Brief geschrieben und danach tat sich nichts mehr.
Das geht nun schon seit 1/4 Jahr. Deshalb will ich jetzt einen anderen Anwalt einschalten. Kann ich das einfach so machen?
Kann ich das einfach so machen?
ja
@ richter:
'ja': ??
Warum nicht? Ich kann auch mehrere Anwälte beauftragen, mich zu vertreten.
Vorliegend ist jedoch gar kein Mandatsverhältnis zustande gekommen, so dass diese Frage nicht steht.
-- Editiert von cand.jur.Richter am 14.02.2006 13:55:34
liege ich richtig, das eine Mandatschaft erst zustande kommt, wenn ein Vertrag unterschrieben ist, oder reicht es aus, wenn ich Ihm eine Vollmacht unterschrieben habe um für mich den Brief zu schreiben?
Es ist ausreichend, dass Sie eine entsprechende Vollmacht unterschrieben haben.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Ein Mandatsverhältnis unterliegt keinem Formzwang und kann auch mündlich begründet werden.
Für bestimmte Handlungen benötigt der Anwalt jedoch zwingend eine schriftliche Vollmacht.
Wenn der Anwalt erklärte, nur einen Brief für euch zu schreiben, ist das Mandantsverhältnis mit Abfassung / Versendung des Briefes jedoch auch schon wieder beendet.
So ist es.
Übrigens ist es doch nicht verwunderlich, dass seit einem Vierteljahr nichts passierte. Der Anwalt hat doch gesagt, dass er das Mandat nicht übernehmen will. Warum sollte er dann tätig werden?
Sie können jederzeit einen anderen Anwalt beauftragen. Im Strafverfahren ist die Zahl allerdings auf drei begrenzt.
Wenn der RA für Sie "einen Brief geschrieben hat", wie Sie mitteilen, wird er sich für Sie unter Vorlage einer Vollmacht bestellt haben, wird also mitgeteilt haben, daß er Ihre rechtlichen Interessen vertrete. Wo liegt im Übrigen Ihr Problem? Wollen Sie eine Kostenrechnung des RA abwehren? Hierfür dürften die Erfolgsaussichten gegen Null tendieren.
-- Editiert von thosim am 14.02.2006 17:33:03
...Wollen Sie eine Kostenrechnung des RA abwehren?...
Ich denke, das ist nicht der Zweck der Frage, sondern lediglich die herrschende Unsicherheit.
Hier reicht jedoch sicher ein Anruf bei dem Anwalt.
Wie auch wastl schon schrieb, ist dieser ja allenfalls hinsichtlich dieses Briefes bevollmächtigt worden, wobei wir alle den zugrunde liegenden Sachverhalt nicht kennen.
Hallo,
vielen Dank für Ihre umfassenden Antworten. Ich war heute bei einem neuen Anwalt, der das Mandat nun übernommen hat. Er riet mir den ersten Anwalt anzuschreiben und Ihn von dem Fall zu entbinden. Dies werde ich nun tun, da ich nicht unbedingt zwei Anwälte mit dem Fall beauftragen möchte.
Mit freundlichem Gruß
Zauselchen
Der fängt ja gut an. Wenn ich, so wie Sie jetzt den Anwalt wechseln würde, dann würde ich erwarten, dass der neue Anwalt das dem bisherigen mitteilt. Schließlich soll er ja den Schriftverkehr machen und das nicht dem Mandanten übertragen. Das würde ich dem neuen Anwalt, der ja Geld dafür bekommt, auch sagen.
An sich ist das auch üblich so, wird doch der zweite Anwalt den Erstanwalt um Übermittlung etwaiger Bescheide/Titel und dergleichen - auf Sie dürfte das nicht zutreffen - zu bitten haben, ggf. auch innerhalb einer bestimmten Frist, um handlungsfähig zu sein.
Und jetzt?
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