Mandatschaft

13. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
zauselchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 18x hilfreich)
Mandatschaft

Hallo,

ab wann ist eine Mandatschaft angenommen?

Könnte mir das jemand erklären?

Vielen Dank.

Zauselchen

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ihre Frage ist unklar.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Das Zustandekommen eines Mandantsverhältnisses regelt sich nach § 611 ff BGB .

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zauselchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,
wir wohnen auf dem Dorf. Um rechtl. etwas zu klären, beauftragte ich einen Rechtsanwalt.
Dieser wollte das Mandat nicht annehmen, da er sich befangen fühlte.
Er bot mir an, sich vermittelnd einzubringen.
Tatsächlich hat er einen Brief geschrieben und danach tat sich nichts mehr.

Das geht nun schon seit 1/4 Jahr. Deshalb will ich jetzt einen anderen Anwalt einschalten. Kann ich das einfach so machen?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Kann ich das einfach so machen?

ja

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
T-Rex
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 15x hilfreich)

@ richter:

'ja': ??

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Warum nicht? Ich kann auch mehrere Anwälte beauftragen, mich zu vertreten.
Vorliegend ist jedoch gar kein Mandatsverhältnis zustande gekommen, so dass diese Frage nicht steht.

-- Editiert von cand.jur.Richter am 14.02.2006 13:55:34

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
zauselchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 18x hilfreich)

liege ich richtig, das eine Mandatschaft erst zustande kommt, wenn ein Vertrag unterschrieben ist, oder reicht es aus, wenn ich Ihm eine Vollmacht unterschrieben habe um für mich den Brief zu schreiben?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Es ist ausreichend, dass Sie eine entsprechende Vollmacht unterschrieben haben.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Ein Mandatsverhältnis unterliegt keinem Formzwang und kann auch mündlich begründet werden.
Für bestimmte Handlungen benötigt der Anwalt jedoch zwingend eine schriftliche Vollmacht.

Wenn der Anwalt erklärte, nur einen Brief für euch zu schreiben, ist das Mandantsverhältnis mit Abfassung / Versendung des Briefes jedoch auch schon wieder beendet.


1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So ist es.
Übrigens ist es doch nicht verwunderlich, dass seit einem Vierteljahr nichts passierte. Der Anwalt hat doch gesagt, dass er das Mandat nicht übernehmen will. Warum sollte er dann tätig werden?
Sie können jederzeit einen anderen Anwalt beauftragen. Im Strafverfahren ist die Zahl allerdings auf drei begrenzt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Wenn der RA für Sie "einen Brief geschrieben hat", wie Sie mitteilen, wird er sich für Sie unter Vorlage einer Vollmacht bestellt haben, wird also mitgeteilt haben, daß er Ihre rechtlichen Interessen vertrete. Wo liegt im Übrigen Ihr Problem? Wollen Sie eine Kostenrechnung des RA abwehren? Hierfür dürften die Erfolgsaussichten gegen Null tendieren.

-- Editiert von thosim am 14.02.2006 17:33:03

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Wollen Sie eine Kostenrechnung des RA abwehren?...
Ich denke, das ist nicht der Zweck der Frage, sondern lediglich die herrschende Unsicherheit.

Hier reicht jedoch sicher ein Anruf bei dem Anwalt.
Wie auch wastl schon schrieb, ist dieser ja allenfalls hinsichtlich dieses Briefes bevollmächtigt worden, wobei wir alle den zugrunde liegenden Sachverhalt nicht kennen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
zauselchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Ihre umfassenden Antworten. Ich war heute bei einem neuen Anwalt, der das Mandat nun übernommen hat. Er riet mir den ersten Anwalt anzuschreiben und Ihn von dem Fall zu entbinden. Dies werde ich nun tun, da ich nicht unbedingt zwei Anwälte mit dem Fall beauftragen möchte.

Mit freundlichem Gruß

Zauselchen

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der fängt ja gut an. Wenn ich, so wie Sie jetzt den Anwalt wechseln würde, dann würde ich erwarten, dass der neue Anwalt das dem bisherigen mitteilt. Schließlich soll er ja den Schriftverkehr machen und das nicht dem Mandanten übertragen. Das würde ich dem neuen Anwalt, der ja Geld dafür bekommt, auch sagen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

An sich ist das auch üblich so, wird doch der zweite Anwalt den Erstanwalt um Übermittlung etwaiger Bescheide/Titel und dergleichen - auf Sie dürfte das nicht zutreffen - zu bitten haben, ggf. auch innerhalb einer bestimmten Frist, um handlungsfähig zu sein.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.023 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen