Hallo, es geht um folgendes, wir haben eine Küche gekauft, die letztes Jahr im März aufgebaut wurde. Soweit alles gut, jedoch ist mir gestern aufgefallen, weil uns was ausgelaufen ist, dass bei der Arbeitsplatte wohl beim zuschneiden was abgebrochen/gesplittert ist. Also eine kleine Stelle von der obersten Schicht. Das wurde mit Silikon oder Ähnlichen angeklebt/abgedichtet, es ist mir erst so spät aufgefallen weil das direkt bei der Maserung der Holzoptik war. Daher war es schwer erkennbar, da man das aber weiß stört es einen.
Kann man da noch auf Mängel/Nachbesserung oder ähnlichem hoffen oder ist es schon zu spät ?
Mangel Küchenarbeitsplatte
17. Januar 2020
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Frage vom 17. Januar 2020 | 07:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangel Küchenarbeitsplatte
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#1
Antwort vom 17. Januar 2020 | 07:27
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Nach 6 Monaten trägst du die Beweislast (§ 477 BGB), dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Das wird relativ schwer.
#2
Antwort vom 17. Januar 2020 | 08:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
ZitatKann man da noch auf Mängel/Nachbesserung oder ähnlichem hoffen :
Hoffen kann man immer. Kommt halt auf den Vertragspartner an...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Januar 2020 | 13:25
Von
Status: Unbeschreiblich (32226 Beiträge, 5662x hilfreich)
Genau. Das ist aber auch schon alles.Zitatda man das aber weiß stört es einen. :
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. ---Versuch macht kluch. Schreib doch dem Küchenbauer...ZitatKann man da noch auf Mängel/Nachbesserung oder ähnlichem hoffen oder ist es schon zu spät ? :
Aber falls er nicht kulant reagiert---wie willst du beweisen, dass das nicht dir passiert ist?
Geht wohl schlecht, nach fast einem Jahr.
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