Manipulation an Statistiken

25. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
buttercookie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Manipulation an Statistiken

Hallo zusammen,

ich schreibe zur Zeit eine Seminararbeit über das Thema Medienmanipulation. Nun habe ich eine Frage bezüglich Manipulation von Statistiken:
Kann solche Fälschung überhaupt rechtlich belangt werden? Wenn ja ab welchem Punkt wird diese Manipulation illegal? - Ab dem verzerren von Schaubildern oder der Bildung falscher Durchschnittswerte oä?

Gruß buttercookie

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

*lach* es heisst ja nicht umsonst:

"Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast"

Die Frage ist, ob wirklich manipuliert wurde, oder ob nur ein Teil der Auswertung verwendet wird.

Sternchen

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#2
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

...ich denke mal der Fragestellerin geht es darum, daß Sie für Ihr Examenswerk genau abklopfen will ob es rechtliche Gesichtspunkte gibt, die eine Manipulation strafrechtlich einschränken könnten.

(Die Arbeit ist, so verstehe ich es jedenfalls, allgemein über Manipulation, wobei Sie den rechtlichen Aspekt hier auch mit einbeziehen will?)

Dann sollte Sie aber auch etwas konkretere Beispiele bringen, damit man hier überhaupt antworten kann, denn so ins Blaue hinein fällt es wohl sehr schwer - da eine Straftat zu sehen?


(P.S.: Buttercookie, das klingt so weiblich - für mich?) :)

-----------------
"Die beste aller möglichen Welten???"

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Kann solche Fälschung überhaupt rechtlich belangt werden?

Das kommt sehr auf die Umstände an.

Es ist für mich nicht strafbar, eine Statistik zu veröffentlichen '99% aller Befragten waren für eine Abschaffung des Rauchverbotes', auch wenn das glatt gelogen ist.

Es müßte also zumindest weiter eingeschränkt werden, welche Statistik von wem zu welchem Zweck wie 'gefälscht' wird.

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ist eine Stistik nur dann aussagefähig, wenn mindestens 3000 Menschen befragt werden

Das stimmt so pauschal nicht. Repräsentative Umfragen können auch mit wesentlich weniger Personen durchgeführt werden, allerdings steigt dann die Fehlertoleranz.

Nämlich durch die unrichtige Auswahl der Befragten.

Solange eine Umfrage nicht behauptet, 'repräsentativ' zu sein... Man kann schließlich auch eine Umfrage unter Schülern machen, ob die Schulzeit verlängert werden soll und sich über 99% Gegenstimmen freuen. ;)

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#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, man kann jede statistik so drehen wie man sie will. Einfach die Fragenabgrenzung geschickt wählen.

Nehmen wir mal die heurige Bayrische Unfallstatistik.

Hier werden 13.4% der Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht.
Pro Unfälle können in dieser Statistik bis zu 3 Punkte genannt werden.
Was erst auf dem zweiten Hinsehen auffällt ist, daß der Punkt auch dann angekreuzt wird, wenn man den Umständen nach zu schnell war; aber gar nicht die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten hat.
Lustig wird das ganze, wenn hochrangige Beamte dann hier von der hauptunfallursache sprechen, und deswegen die Kontrollen ausdehnen wollen.
Noch lustiger ist, wenn fast die hälfte der Unfälle an Kreuzungen passieren, ohne das eine überhöhte Geschwindigkeit mit dabei ist.

Hier kann man recht gut sehen,
erst grenzt man etwas unsauber ab. Und dann schreibt man nochwas ganz anderes dazu. Wer macht sich schon die Mühe, die ganzen Zahlen zu lesen, wenn unten bequem eine Zusammenfassung und eine Schlußfolgerung steht.
Und ich bezweifel, daß sich da irgendwer strafbar gemacht hat.

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#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

daß der Punkt auch dann angekreuzt wird, wenn man den Umständen nach zu schnell war; aber gar nicht die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten hat

Der Statistiker kann nichts dafür, daß Sie den Begriff 'überhöhte Geschwindigkeit' oder 'nicht angepaßte Geschwindigkeit' nicht verstehen oder mit 'über Tempolimit' assoziieren. Vielleicht wäre mal ein Auffrischungskurs in der Fahrschule angebracht. ;)

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#8
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Mir ist schon klar, was überhöht bedeutet.
Ich finde es nur dreist, daß 13.4 % als Hauptgrund genannt werden, obwohl falsches Abbiegen und Anfahren bei 52,3% liegt.
Weiterhin finde ich es noch treister, daß bei den 13,4% wohl unter 5% schneller waren, als durch beschilderung erlaubt.
Jedoch sind über 95% der erteilten Beanstandungen mit Bußgeld aus dem Bereich Tempoverstoß.
Bei Ordnungsgeldern sieht es anders aus, weil auch im ruhenden Verkehr ordentlich kassiert wird.

Ich wollte mit dem beispiel nur klar machen, daß man mit Statistiken alles beweisen kann.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Die meistens manipulierten Statistiken sind ja gar nicht gefälscht.

Schon durch ein entsprechende (manipulative) Fragestellung lässt sich ein Umfrageergebnis erheblich beeinflussen.

Dann kann man natürlich noch 'vergessen', dass eine Umfrage repräsentativ sein sollte und somit die Ergebnisse beeinflussen.

Und die sogewonnenen Ergebnisse kann man dann noch im eigenen Sinne interpretieren.

Und wie das Beispiel von Lifeguard zeigt, funktioniert das sogar mit scheinbar objektiven Statistiken. Es wird dabei ausgenutzt, dass die Öffentlichkeit sich eben nicht genau damit beschäftigt, wie die Zahlen ermittelt wurden.

Und auch Mareike manipuliert hier schon dadurch, dass sie suggeriert, man müsse nur einen Auffrischungskurs in der Fahrschule machen, um das von Lifeguard genannte Beispiel richtig zu interpretieren.

Der Spruch 'traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast' bezieht sich auch gar nicht auf echte Fälschungen. Es kommt eher selten vor, dass jemand bezogen auf das Beispiel von lifeguard die Zahl 25% veröffentlich, obwohl er ganz genau weiß, dass die Statistik 13,4% gesagt hat.

Die 'Fälschung' liegt in dem Fall darin, dass dem Leser suggeriert wird, es handle sich um Verstöße gegen ein Tempolimit. Wenn man dem Beamten dann vorhält, dass die Zahl auch nicht angepasste Geschwindigkeiten beinhaltet, kann der auch noch zu Recht sagen, er hätte nie etwas anderes behauptet.

Aber selbst bei einer offensichtlichen Fälschung (25% statt 13,4%) liegt im Regelfall keine Straftat vor.

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#10
 Von 
buttercookie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Faktoren die eine Statistik verfälschen können habe ich schon gesammelt. Mir ging es nur darum ob es irgendwann, vllt ab einem bestimmten Grad von Falschinformation, zur Straftat wird.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich könnte mir vielleicht vorstellen, dass sowas in der Werbung strafbar ist,
also wenn das Unternehmen versucht, mit bestimmten Statistiken sein Produkt in zu gutem Licht darzustellen.
Du könntest ja mal beim Verbraucherschutz fragen, ob sowas schon mal vorgekommen ist, vielleicht kennen die ein gutes beispiel.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

In der Werbung findet man das tatsächlich häufig, wenn z. b. der Produzent einer Antifaltencreme im Werbespot oder Inserat behauptet, dass 90% der Nutzerinnen eine Besserung der Falten festgestellt hätten. Am unteren Bildschirmrand oder -heftrand steht dann allerdings: Das ergab eine Umfrage unter 50 Frauen - das liest kaum jemand, hat aber den Vorteil, dass haften bleibt, die Creme ist toll.

Genauso die Arbeitsagenturen: Wenn von dort gemeldet wird, dass die Zahl der Arbeitssuchenden um 8 Prozent zurück gegangen sei, ist das so korrekt, verzerrt aber die Wirklichkeit weil verschwiegen wird, dass diese Personen nur in Maßnahmen rumdümpeln, aber noch lange keine Arbeit gefunden haben.

Das ist Manipulation ohne Lüge - das ist jedoch Manipulation durch (teilweises) Verschweigen aller Hintergründe.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

Zitat:
´´Mir ging es nur darum ob es irgendwann, vllt ab einem bestimmten Grad von Falschinformation, zur Straftat wird.´´


Wie soll das denn gehen? Die Manipulation erfolgt durch Vorenthalten von Informationen, die die Beurteilung der Gesamtsituation unmöglich oder zumindest beschwerlich machen und das ist nicht strafbar. Es gibt auch keine Regelung die besagt, dass-nochmal Beispiel der bayr. Verkehrsstatistik- die Angabe 13.4 % noch bis 20 % hochgelogen werden kann und ab dem 21. Prozentpunkt erst strafbar wird.


Andererseits, wenn ein Unternehmen seine Statistiken tatsächlich verfälscht und unwahre Angaben über Gewinne, prod. Güter usw. macht, um einen Finanzier zu gewinnen, dann ist das Betrug.

-- Editiert von HeHe am 30.05.2008 15:38:56

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