Marderbefall - kann Mieter Beseitigung beauftragen, wenn Vermieter untätig bleibt?

23. Mai 2026 Thema abonnieren
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guest-12305.06.2026 20:48:07
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Schüler
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Marderbefall - kann Mieter Beseitigung beauftragen, wenn Vermieter untätig bleibt?

Vorgeschichte: Im Wohnhaus gibt es seit Jahren einen Marderbefall. Die Vermieterin wurde ca. 2020 mündlich darüber informiert. Seitdem gab es einige Versuche, den/die Marder zu fotographieren, einzufangen oder zu verjagen (Klappfalle, verschiedene Vergrämungsmittel, Ultraschallpiepser, Wildkamera), die ohne Erfolg blieben. Ca. ein- bis zweimal im Jahr wird nachgefragt, ob der Marder noch da sei, und auf eine positive Antwort hin passiert entweder nichts, oder einer der o. g. genannten Tips aus dem Internet wird ausprobiert (und anschließend passiert nichts mehr).

Aktuelle Situation: Seit etwa zwei Wochen hat sich im Zwischenboden eine Marderfamilie eingenistet. Frühmorgens, abends und nachts wird immer wieder gepoltert, gekämpft, gescharrt oder geschrien. Auf dem Dachboden befinden sich zahlreiche Marderhaufen und Urinflecken. Stellenweise sind Löcher in die Spanplatten gekratzt worden, ein kleiner Bollen Isoliermaterial liegt herum. Es stinkt nach Kot und Urin und Fliegen schwirren herum. Seit es wieder warm geworden ist, dringt der Kotgeruch ins Erdgeschoß (einstöckiges Haus) in wenigstens vier Zimmer, Diele und Flur. Einen Meter vor der Haustür und einer Sitzbank liegt ein Kotbrocken, der in Anwesenheit des Mieters durch einen Spalt in der Holzdecke herabgeworfen wurde.

Auf Webseiten von Kammerjägern kann man nachlesen, daß Marderbekämpfung erstens aus dem Entfernen des aktuellen Befalls bestehts *und* zweitens daraus, einen weiteren Befall zu verhindern, z. B. durch Gitter oder verschließen allerZugangswege. (Dazu muß man wissen, daß der Dachboden rundum offen ist, d. h. man kann auf die Straße und in den Garten sehen.)

Am 21.5. wurde schriftlich (eigenhändiger Einwurf, die Vermieterin wird den Erhalt sicher nicht abstreiten) eine Frist von 14 Tagen zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache gesetzt. Auf bereits entstandene Schäden und Belästigungen sowie weitere Gefahren wurde im Schreiben sachlich hingewiesen. Die Ankündigung einer Mietminderung ab 1.6. wird in den nächsten Tagen folgen. Ein Protokoll der Geräusch- und Geruchsentwicklung wird seit 18.5. geführt. Fotos von Kot und Urinflecken und der Beschädigung der Deckenisolierung wurden am 21.5. bzw. 23.5 gemacht. (Potentielle Zeugen sind gerade im Pfingsturlaub.)

Frage: Vorausgesetzt die Mieterin bleibt untätig oder ergreift absehbar unwirksame Bekämpfungsmaßnahmen ("im Internet gelesen").
1) Kann der Mieter grundsätzlich selbst einen Kammerjäger für beide o. g. Maßnahmen beauftragen und dessen Kosten als Schadenersatz gegenüber der Vermieterin geltend machen?
2) Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage ja oder nein?
3) Wenn ja, was ist zu beachten, um am Ende nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?
4) Was ist, falls es wieder zu absehbar unwirksamen "Tips-aus-dem-Internet"-Maßnahmen kommt? WIe lange müßte der Mieter das hinnehmen, auch angesichts der bisherigen vier ergebnislosen Versuche seit ca. 2020?

Ich bin dankbar für Hinweise auf die rechtliche Situation und bitte auf Bekämpfungshinweise sowie Beiträge von Anami zu verzichten.

P.S.: Sorry, der Beitrag sollte eigentlich ins Mietrecht. Durch die Untifen der Seitenbedienung ist er im Falschen Forum gelandet. Kann die Moderation ihn bitte verschieben?

-- Editiert von User am 23. Mai 2026 23:50




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130019 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von nefrage234):
Seitdem gab es einige Versuche, den/die Marder zu fotographieren, einzufangen oder zu verjagen (Klappfalle, verschiedene Vergrämungsmittel, Ultraschallpiepser, Wildkamera), die ohne Erfolg blieben.

Das spricht nicht dafür das es einen Marderbefall gab. Und Phantom-Marder muss kein Vermieter bekämpfen.



Zitat (von nefrage234):
Aktuelle Situation: Seit etwa zwei Wochen hat sich im Zwischenboden eine Marderfamilie eingenistet.

Das ist - juristisch gesehen - ein Glücksfall, denn dadurch ist die Vernichtung der Mieerrechte durch das jahrelange hinnehmen irrelevant.



Zitat (von nefrage234):
die Vermieterin wird den Erhalt sicher nicht abstreiten

Aber es wird das erste sein, was der Anwalt macht. Warum man da ein paar EUR spart statt eine gerichtsfeste Zustellung zu machen werde ich nie verstehen.



Zitat (von nefrage234):
1) Kann der Mieter grundsätzlich selbst einen Kammerjäger für beide o. g. Maßnahmen beauftragen
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente (z.B. juristisch korrektes Vorgehen), der Motivation und des finanziellen Spielraumes (man muss für alles in Vorleistung gehen). Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen". Und auch das "wollen" spielt ja oft eine Rolle.

Bei den baulichen Maßnahmen gibt es 2 Probleme. Das eine wäre, ob der Kammerjäger da überhaupt bauliche Maßnahmen vornehmen will. Das andere wäre die fehlende Befugnis des Mieters zu baulichen Veränderungen.



Zitat (von nefrage234):
und dessen Kosten als Schadenersatz gegenüber der Vermieterin geltend machen?

Das geltend machen ist weniger das Problem. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (z.B. juristisch korrektes Vorgehen, kann er, will er, darf er, …) mit.


Wenn der Vermieter trotz gerichtsfester Aufforderung untätig bleibt, können in der beschriebenen Situation Ordnungs- oder Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz einschreiten, um hygienische Missstände zu prüfen und zu beseitigen. Das wäre mein erster Weg, denn wenn die Behörden da tätig werden, dann - so meine Erfahrung - mit sehr kurzen Firsten und Anordnungen ohne aufschiebende Wirkung.



Zitat (von nefrage234):
3) Wenn ja, was ist zu beachten, um am Ende nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?

1. juristisch absolut korrektes Vorgehen.
2. der Wille es auch bis zum nde durchzuziehen und nicht auf halber Strecke aufgeben.



Zitat (von nefrage234):
4) Was ist, falls es wieder zu absehbar unwirksamen "Tips-aus-dem-Internet"-Maßnahmen kommt?

Da würde es dann darauf ankommen, ob eine fachlich qualifizierte Person diese Tipps auch als unwirksam einstuft. Solche unwirksamen "Tipps-aus-dem-Internet" wären dann unbeachtlich.



Zitat (von nefrage234):
WIe lange müßte der Mieter das hinnehmen, auch angesichts der bisherigen vier ergebnislosen Versuche seit ca. 2020?

Eine angemessene Frist bestimmt sich an den Umständen des Einzelfalles. Wer 5 Jahre nichts macht, kann seine Rechte sogar gänzlich verwirkt haben, wird sich aber unter Umständen durchaus auf eine Frist von 6-12 Monaten einstellen können. Insofern sind die "Zugezogenen" ein juristischer Glücksfall.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12305.06.2026 20:48:07
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 38x hilfreich)

Zitat:
Das spricht nicht dafür das es einen Marderbefall gab. Und Phantom-Marder muss kein Vermieter bekämpfen.

Nun ja, der damals von der Vermieterin in einen Eimer zusammengekehrte Berg von mehreren hundert Kotklumpen deutet eher auf einen realen Marder als ein Phantom hin. Sie hat damals sogar die Kothaufen mit Marderkotbildern verglichen. ;-) Übrigens hat die Wildkamera deswegen keinen Marder aufgenommen, weil sie ständig von herumschwebenden Staubflocken aktiviert wurde und infolgedessen die Batterie stets nach wenigen Stunden leer war.

Zitat:
Aber es wird das erste sein, was der Anwalt macht.


Welcher Anwalt? Die Vermieterin, eine große Freundin jeglicher Kostenvermeidung, wird sicherlich frühestens einen Anwalt beauftragen, wenn eine Klage oder wenigstens eine Schadensersatzforderung vorliegt. Bis dahin wird es zu vielerlei Gesprächen und Besuchen gekommen sein, die ein Abstreiten hinfällig machen.

Zitat:
Warum man da ein paar EUR spart statt eine gerichtsfeste Zustellung zu machen werde ich nie verstehen.


Weil es auch eine soziale Dimension gibt und es für das weitere Vertragsverhältnis absolut kontraproduktiv ist, sich frühzeitig zu überwerfen. Denn das könnte auf lange Sicht sehr, sehr viel teurer werden als einen Kammerjäger auf eigene Kosten zu beauftragen.

Zitat:
Bei den baulichen Maßnahmen gibt es 2 Probleme. Das eine wäre, ob der Kammerjäger da überhaupt bauliche Maßnahmen vornehmen will. Das andere wäre die fehlende Befugnis des Mieters zu baulichen Veränderungen.
...
Wenn der Vermieter trotz gerichtsfester Aufforderung untätig bleibt, können in der beschriebenen Situation Ordnungs- oder Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz einschreiten, um hygienische Missstände zu prüfen und zu beseitigen.


Okay, das sind sehr gute Hinweise, danke dafür!

Zitat:
Wer 5 Jahre nichts macht, kann seine Rechte sogar gänzlich verwirkt haben


Nun, das ist ja so nicht. Die Vermieterin wurde immer wieder auf den Befall hingewiesen und ist auch immer wieder tätig geworden, nur eben erfolglos. Immerhin liegt der ganze Mardervergrämungskrempel bis auf die Falle (und die Kamera) noch auf dem Dachboden und ist da wohl kaum durch Untätigkeit hingekommen.

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#3
 Von 
guest-12305.06.2026 20:48:07
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 38x hilfreich)

P.S.: Die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache umfaßt natürlich nicht nur das Vertreiben der Marder (plus fraglich ein bauliches Verhindern weiteren Befalls), sondern auch das Entfernen der Verunreinigungen (was erfordert, den Fußboden auf dem Dachboden zu öffnen, um an das verdreckte "Nest" heranzukommen), des Ungeziefers und des Gestanks und die Reparatur der Dämmung.

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#4
 Von 
guest-12305.06.2026 20:48:07
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 38x hilfreich)

Inzwischen hat sich die Lage so zugespitzt, daß das Schlafzimmer vor Gestank und Lärm nicht mehr bewohnbar ist. Die Vermieterin gibt keinen Piep von sich, ist telefonisch nicht erreichbar, möglicherweise im Urlaub. Eigentlich gibt es nur noch die Möglichkeit, entweder ins Hotel zu ziehen oder (bzw. und) selbst einen Kammerjägernotdienst zu beauftragen sowie eine Reinigungsfirma, die Exkremente und Gestank vom Dachboden und aus dem Zwischenboden entfernt. Auf das Ende der Vierzehntagesfrist zu warten ist an sich nicht zumutbar.

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#5
 Von 
gerlind
Status:
Praktikant
(559 Beiträge, 38x hilfreich)

wissen Sie, , was die Schädlingsbekämpfungs-Firma kostet und ob sie garantieren kann, dass das Problem dann komplett beseitigt ist????????

Signatur:

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#6
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 218x hilfreich)

Zitat (von nefrage234):
Eigentlich gibt es nur noch die Möglichkeit, entweder ins Hotel zu ziehen oder (bzw. und) selbst einen Kammerjägernotdienst zu beauftragen sowie eine Reinigungsfirma, die Exkremente und Gestank vom Dachboden und aus dem Zwischenboden entfernt. Auf das Ende der Vierzehntagesfrist zu warten ist an sich nicht zumutbar.


Naja: Aber die letzten 5 Jahre wars zumutbar. Ich würde jetzt nicht an Pfingsten die Welt viereckig machen, sondern noch paar Tage/Wochen warten.
Sollten sie jetzt Hotel und Kammerjäger beauftragen, sind die Chancen gut, dass sie das zahlen....

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#7
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(707 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Sollten sie jetzt Hotel und Kammerjäger beauftragen, sind die Chancen gut, dass sie das zahlen....

Die sind 100%


Zitat (von nefrage234):
Auf das Ende der Vierzehntagesfrist zu warten ist an sich nicht zumutbar.

Dann machen.
Wenns das wert ist.
Der Vermieter muss da nix zahlen

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#8
 Von 
dhtnrw
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Marder sind von März bis September streng geschützt. Sie werden kaum einen Schädlingsbekämpfer finden, der die Tiere zur Zeit entfernt.

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