Maskenpflicht - Zutrittsverbot trotz Vorliegen eines ärztlichen Attestes über Befreiung zulässig?

18. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hievelchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Maskenpflicht - Zutrittsverbot trotz Vorliegen eines ärztlichen Attestes über Befreiung zulässig?

Guten Abend,

ich fühle mich ein wenig aufgeschmissen, daher hier meine Frage:

Ich bin aufgrund von wichtigen, medizinischen Gründen nicht in der Lage eine Mund-Nasen-Bedeckung vorzunehmen. Ich habe mir hierüber auch gleich am 27. April ein ärztliches Attest ausstellen lassen und dieses wird im Allgemeinen auch anerkannt. Nun ist es mir aber heute gleich zwei Mal passiert, dass ich sehr unfreundlich "vor die Tür gesetzt" wurde.

Nun natürlich meine Frage: Ist dies zulässig? Fällt das unter das Hausrecht? Oder geht es eher in Richtung Diskriminierung? Denn so habe ich mich gefühlt, da ich ja nicht aus Protest sage: "Ich will nicht!", sondern es mit Maske bei mir zu weiteren, erheblichen, gesundheitlichen Einschränkungen kommt . (Um nicht so kryptisch zu klingen: es geht um psychische Gründe und das Verdecken meines Gesichtes führt bei mir zu Panikattacken, Herzrasen, Flashbacks, (...).) Ich habe aufgrund der zugrunde liegenden Erkrankungen auch einen GdB von 40.

Und vielleicht noch zur Info: Ich gehöre keiner Risikogruppe an, wohne in Hessen und für den Fall, ich hätte Krankheitssymptome, käme ich gar nicht auf die Idee überhaupt rauszugehen...

Wäre super, wenn vielleicht jemand eine Antwort für mich hat.

Liebe Grüße und bleibt gesund!

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43 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Hievelchen):
Nun natürlich meine Frage: Ist dies zulässig? Fällt das unter das Hausrecht?

Kommt darauf an, wer da den Zutritt verweigert.

Im allgemeinen dürfte aber der Schutz vor Ansteckung ein sehr hohes Gewicht haben.



Zitat (von Hievelchen):
und für den Fall, ich hätte Krankheitssymptome, käme ich gar nicht auf die Idee überhaupt rauszugehen...

Da Problem ist die Zeit in der man ohne Symptome zu zeigen seine Viren verteilt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Nun natürlich meine Frage: Ist dies zulässig? Fällt das unter das Hausrecht?

Wahrscheinlich schon.

Zitat:
Oder geht es eher in Richtung Diskriminierung?

Wahrscheinlich werden sich genug nicht diskriminierende Gründe vorbringen lassen - Gesundheitsschutz ist nur einer davon.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat (von Angezeigter):
Absolut richtig so. Diese "Asureden" sind doch völliger Unsinn. Man kann immer unter einer Maske atmen. So dicht und dick sind die ja nicht.
[/editmessage]

Seufz. Und wer psychisch krank ist, soll sich gefälligst zusammenreißen, oder was soll so ein unreflektierter Kommentar?!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Hievelchen):
Nun ist es mir aber heute gleich zwei Mal passiert, dass ich sehr unfreundlich "vor die Tür gesetzt" wurde.
Nun, da wird man in der Situation Verständnis für aufbringen müssen.
1. der Gegenüber ist idR ohne ärztliche Ausbildung und kann gar nicht beurteilen, ob da wirklich ein valides Attest vorliegt, oder er gerade von dem "Querulanten" an der Nase herum geführt wird.
1,5. der Gegenüber ist, zumindest in den mir bekannten Geschäften, häufig ein nicht wirklich der dt. Sprache mächtiger "Hilfsarbeiter". Das ist dem Punkt 1. jetzt auch nicht gerade zuträglich
2. es gilt nach wie vor das Hausrecht. Der Gegenüber kann erstmal frei entscheiden, mit wem er ein Geschäft eingehen möchte oder nicht. Davon gibt es zwar Ausnahmen, meines Erachtens nach, dürfte sein Vorgehen hier aber vorerst gerechtfertigt gewesen sein.
*wenn mir genau dieses GEschäft wichtig wäre, würde ich als Betroffener die Sache proaktiv an die Geschäftsleitung eskalieren und um Lösung bitten.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Angezeigter):
Man kann immer unter einer Maske atmen. So dicht und dick sind die ja nicht.


Als gesunder Mensch, klar.
Nur es gibt eben nicht nur gesunde Menschen.

Zitat (von Angezeigter):
Wir haben auf Arbeit zwei Kollegen die mit Asthma und einer mit Herzklappenfehler fast den ganzen Tag mit Maske FFP3


Ja Glückwunsch.
Ich habe hier einen mit COPD und einem Restlungenvolumen von 25% rumlaufen, kannst Dir ja mal überlegen was der macht wenn man ihm eine Maske aufsetzt.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17018 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Hievelchen):
Ist dies zulässig?
Ja.

Zitat (von Hievelchen):
Oder geht es eher in Richtung Diskriminierung?
Nur wenige Arten der Diskriminierung sind verboten. Hier sehe ich keine unerlaubte Diskriminierung.

Zitat (von Hievelchen):
sondern es mit Maske bei mir zu weiteren, erheblichen, gesundheitlichen Einschränkungen kommt .
Und ohne Maske könnte es, nach der Meinung einiger, bei anderen evtl. zu erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen kommen.

Zitat (von Angezeigter):
Diese "Asureden" sind doch völliger Unsinn.
Aha, du kannst also die Psyche des Fragestellers beurteilen.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Hievelchen):
Nun ist es mir aber heute gleich zwei Mal passiert, dass ich sehr unfreundlich "vor die Tür gesetzt" wurde.
Wer war das denn? Hat er dein Attest nicht gelesen?
Zitat (von Hievelchen):
Ist dies zulässig? Fällt das unter das Hausrecht?
Könnte beides durchaus sein.

Nun natürlich meine Frage: Wie willst du zukünftig damit umgehen? Denn es wird noch längere Zeit die Pflicht zu Mund-und Nasenschutz geben, auch für total gesunde Personen.

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#9
 Von 
Megami
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn man wirklich Probleme mit einen enganliegenden Mund-Nasen-Schutz hat, kann man wenigstens auf ein Faceshield zurückgreifen, um andere zu schützen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38483 Beiträge, 14013x hilfreich)

Oder sich einen modischen Schal um den Hals schlingen, welchen man dann beim Betreten der Räumlichkeit etwas hoch zieht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Wenn man wirklich Probleme mit einen enganliegenden Mund-Nasen-Schutz hat, kann man wenigstens auf ein Faceshield zurückgreifen, um andere zu schützen.

Die sind aber nicht überall erlaubt.
In Bayern kommuniziert das Staatsministerium für Gesundheit klar, dass Faceshields nur zusätzlich zur Maske erlaubt sind, aber nicht als Ersatz für eine Maske.
In Baden-Württemberg ist eine Anweisung vom Sozialministerium rausgegangen, wo Kommunen zurückgepfiffen wurden, die Faceshields erlaubt hatten.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
großmädle
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 10x hilfreich)

Ein Attest vom Arzt genügt nicht.
Mit diesem Attest kann man eine entsprechende Bescheinung bekommen, wo - das ist in jeder Stadt anders und steht jeweils in deren Corona Verordnungen.

Eine ffp Maske wäre für viele Menschen problematisch, aber hier geht es um Alltagsmasken.
Diese sind ja dann doch recht breit gefächert, vom Umbinden eines Schals über Einmal -Op-Masken bis zu diesen selbstgenähten.
Ich kenne sehr viele die mobile Sauerstoffgeräte haben, und ebend dann doch auch mal was einkaufen müssen, die aber sich und andere schützen wollen, die tragen dann halt solche Alltagsmasken trotzdem für die paar Minuten die es brauch durch den Supermarkt oder in der Apotheke. Die passen dann halt auf bevor sie Probleme kriegen wie Vergiftungserscheinungen.
Solches ich will aber nicht, klingt daher für andere nicht nachvollziehbar.....
Vielleicht mal zu Hause versuchen, einen Schal gelockert für ein paar Minuten, oder oder, sich da einfach rantasten.....
Für viele ist nicht zu verstehen wie man andere in Gefahr bringen kann, ganz oft auch durch den falschen Umgang mit den Hi!fsmitteln. (Ich beobachte jeden Tag so Helden die literweise Flächendesinfektion in die Hände reiben, usw.)

Das mit dem Hausrecht steht ja schon, und Bußgelder gibt es ja dann auch noch.
Muß man sich halt am End auch alles leisten können, wer weiß wie lange das noch geht?
Wenn dann daraus noch ein längeres Hausverbot resultiert, sollte nicht nur ein Laden am Ort sein...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Angezeigter):
Diese "Asureden" sind doch völliger Unsinn. Man kann immer unter einer Maske atmen

War es nicht Einstein der feststellte das Dummheit und der Weltall unendlich sind ... ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3552 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von Hievelchen):
habe aufgrund der zugrunde liegenden Erkrankungen auch einen GdB von 40.


der ist dbzg. unwichtig. Es geht nicht nur um sie, sondern um die anderen Kunden. Ich habe Asthma und einen GdB von 60, trage die Maske, käme gar nicht auf die Idee, diese nicht zu tragen.

Wenn sie meinen keine tragen zu können, müssen andere für sie einkaufen.



2x Hilfreiche Antwort



#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Angezeigter):
Ja und? So eine billige OP Maske wird er wohl kurzfristig überstehen.


Viel zu sagen, bei vollkommener Ahnungslosigkeit.

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Chantal Weber
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Laut "Spiegel.de" -> "Maskenpflicht fällt nicht unter das Hausrecht"

"https://www.spiegel.de/auto/corona-masken-im-nahvrekehr-pflicht-ja-rauswurf-eher-nein-a-dec76670-2d6d-4453-8a0b-3c1a8814e9cc"

"... Doch was tun, wenn Fahrgäste keine Masken tragen? In diesem Fall können die Verkehrsbetriebe nichts tun, erklärt BVG-Sprecherin Nelken. Denn bei der Maskenpflicht handele es sich um eine Verordnung, und die dürfe nur die Polizei oder das Ordnungsamt durchsetzen. "Wir dürfen Menschen, die sich weigern, also auch nicht rauswerfen", so Nelken. ..."

PS: Bin für dass Tragen von MNS, toleriere allerdings Menschen, denen mit MNS gesundheitlicher Schaden droht.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von Meinereine/r):
"Wir dürfen Menschen, die sich weigern, also auch nicht rauswerfen", so Nelken. ..."


Ob das alle Verkehrsbetriebe so sehen sei mal dahingestellt.

Zitat (von Meinereine/r):
toleriere allerdings Menschen, denen mit MNS gesundheitlicher Schaden droht.


Der Sinn der Maske ist ja, andere vor Ansteckung zu bewahren. Das hat nichts mit Toleranz zu tun.
Deshalb würde ich als Arbeitgeber auch die strikte Einhaltung der Maskenpflicht einfordern, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet sein kann, um meine Mitarbeiter zu schützen.

Man muss natürlich schauen, ob es dann eine andere Möglichkeit gibt, denjenigen zu unterstützen bzw. weiter zu helfen, der keine Maske tragen kann. Ein Zutrittsrecht hat er IMHO aber keinesfalls.

Und für den lieben @Angezeigter: Es gab da mal den tollen Spruch "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ... halten".
Mit gewissen Lungenkrankheiten kann atmen durch ein Seidentuch schon zur Qual werden.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Meinereine/r):
Laut "Spiegel.de" -> "Maskenpflicht fällt nicht unter das Hausrecht"

Das ist Unfug - da sieht man mal wieder ein schöne Beispiel für den angeblichen "Qualitätjournalismus".



Zitat:
Denn bei der Maskenpflicht handele es sich um eine Verordnung, und die dürfe nur die Polizei oder das Ordnungsamt durchsetzen.

Seltsame Auffassung, bei Gesetzen wäre es anders?
Wo ist da die Rechtsgrundlage?



Zitat:
Das bestätigt auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): "Die Maskenpflicht steht nicht in den Beförderungsbestimmungen, dadurch fällt sie nicht mehr unter das Hausrecht",

Das ist Unfug, weil das Hausrecht nicht auf die Sachen beschränkt ist was in den Beförderungsbestimmungen steht - es erleichter nur die Durchsetzung des Hausrecht.
Was man auch beachten muss: der ÖPNV hat nur ein sehr eingeschränktes Hausrecht, im Gegensatz zum Privatmann



Eventuell sollte man in die Verordnung aufnehmen, das die einzelen Inhaber des Hausrechtes zum Rauswurf von Verweigeren berechtigt sind?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort



#23
 Von 
Chantal Weber
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Da es - auch heute "noch" Behinderte gibt wurden zwischenzeitlich - warum auch immer - in die Verordnungen aller Bundesländer Ausnahmen eingefügt.

@Harry van Sell:
Die Rangfolge gibt es , sie war - per IfSG - zeitweilig ausgehebelt. IfSG vs AGG sind beide Gesetze evtl. gleichrangig ?

Zum Unterschied zwischen förmlichen Gesetzen und Rechtsverordnungen

"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/unterschied-zwischen-foermlichen-gesetzen-und-recht.html"
"Im Bundesrecht (und entsprechend im Landesrecht) unterscheidet man zwischen mehreren verschiedenen Normentypen. Diese sind nach folgender Normenhierarchie geordnet: Höchste Norm des Bundesrechts ist die Verfassung, d. h. das Grundgesetz. Unmittelbar darunter sind die einfachen Bundesgesetze einzuordnen. Es folgen Rechtsverordnungen, Satzungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften. Im Fall von Widersprüchen gehen höherrangige Normen den niederrangigen vor. ..."

PS: Vorgeblich Behinderte, denen irgendwer ein Attest ausstellt schaden allen die MNS nicht tragen können.

-- Editiert von Meinereine/r am 20.05.2020 21:30

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Chantal Weber
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

@Harry van Sell:
Können Sie Selbstschutz - Masken erkennen ?
Selbstschutz-Masken haben Ventile damit die Träger dieser Masken einfacher atmen können ...
Träger dieses MNS schützen sich selbst, gefährden aber Andere ...

-- Editiert von Meinereine/r am 20.05.2020 22:21

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Angezeigter):
Absolut richtig so. Diese "Asureden" sind doch völliger Unsinn. Man kann immer unter einer Maske atmen. So dicht und dick sind die ja nicht.

Das zu beurteilen sollte man schon einem Arzt überlassen.

Zitat:
Wir haben auf Arbeit zwei Kollegen die mit Asthma und einer mit Herzklappenfehler fast den ganzen Tag mit Maske FFP3 (nicht wegen Corona) umherlaufen.

Das ist schon deshalb Unsinn, weil es arbeitsschutzrechtlich nicht erlaubt ist...

Für FFP2- und FFP3-Masken gilt:

Bei längerer Tragedauer (über 30 Minuten täglich) sind arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen (G26) obligatorisch. Ferner gelten folgende Tragezeit-Begrenzungen (gemäß BGR 190):

Filtrierende Halbmaske ohne Aus-atemventil: 120 Minuten - dann 30 Minuten Erholung (drei Einsätze pro Schicht).
Filtrierende Halbmaske mit Ausatemventil: 75 Minuten - dann 30 Minuten Erholung (5 Einsätze pro Schicht).

Bei der Verwendung von Masken ohne Ausatemventil dürfen pro Woche vier Schichten gearbeitet werden, während bei Ventil-Masken fünf Schichten erlaubt sind.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Meinereine/r):
Laut "Spiegel.de" -> "Maskenpflicht fällt nicht unter das Hausrecht"

"https://www.spiegel.de/auto/corona-masken-im-nahvrekehr-pflicht-ja-rauswurf-eher-nein-a-dec76670-2d6d-4453-8a0b-3c1a8814e9cc"

"... Doch was tun, wenn Fahrgäste keine Masken tragen? In diesem Fall können die Verkehrsbetriebe nichts tun, erklärt BVG-Sprecherin Nelken. Denn bei der Maskenpflicht handele es sich um eine Verordnung, und die dürfe nur die Polizei oder das Ordnungsamt durchsetzen. "Wir dürfen Menschen, die sich weigern, also auch nicht rauswerfen", so Nelken. ..."

Der ÖPNV hat auch eine Beförderungspflicht.
Ein Supermarkt z.B. kann sich (von wenigen Ausnahmen abgesehen) seine Kunden selbst aussuchen. Er unterliegt im Regelfall keinem Kontrahierungszwang.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Meinereine/r):
Können Sie Selbstschutz - Masken erkennen ?

Nicht immer, schlicht weil es diverse Bauformen gibt.

Ist aber egal, da es hier nicht um Selbstschutz - Masken geht.



Zitat (von Meinereine/r):
Selbstschutz-Masken haben Ventile

Falsch, sie können Ventile haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das ist schon deshalb Unsinn, weil es arbeitsschutzrechtlich nicht erlaubt ist...

Es ist eher Unsinn, zu behaupten das etwas Unsinn weil nicht erlaubt ist, nur um dann eine Erklärung zu posten die belegt das es doch erlaubt ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
AndyPfalz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich möchte hier nicht auf das Unverständnis Gesunder eingehen, die sich nicht vorstellen können, dass das Tragen von Masken Athemnot bis hin zum Asthmaanfall auslösen kann. Zum Glück ist die Gesetzeslage recht eindeutig und anders, als sich manche hier vorstellen. Ich hatte diese Woche zu diesem Thema ein Gespräch mit dem Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz. Er meinte das Hausrecht von Geschäften hat Grenzen, es darf nicht willkürlich angewendet werden, das verbietet das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Die Läden müssen Personen ohne Maske reinlassen sofern diese ein Attest haben. Wird dies verweigert, sollte man bei der Antidiskriminierungsstelle des Landes anrufen.

Lieder werden diese Informationen in vielen Berichten, Werbungen, sogar von Behörden verschwiegen und sind kaum bekannt, was zu erheblicher Dikriminierung Betroffener führt. Eine angemessene Darstellung findet sich zB hier https://stadt-bobingen.de/ausnahmen-maskenpflicht-pressemitteilung

Würden die betreffenden Personen hier es denn ok finden, wenn ein Rollstuhlfahrer aus einem Geschäft geschmissen wird nur weil er im Rollstuhl sitzt? Warum finden sie es dann richtig, wenn Personen mit Attest ohne Maske kein Geschäft betreten dürfen? Ist das Gleiche, unzulässige Diskriminierung wegen einer körperlichen Beeinträchtigung.

7x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Es besteht ein wichtiger Unterschied. Jemand ohne Maske ist eine potentielle Gefährdung für andere, weshalb der Rollstuhl-Vergleich hinkt.

Niemand würde sagen das es Diskriminierung ist, wenn ein Blinder nicht Auto fahren darf oder wenn HIV positive Menschen kein Blut spenden dürfen. Das ist zwar auch ein abstrakter Vergleich und die Gefährdungslage ist im wesentlichen anders, aber es trifft den Kern.

2x Hilfreiche Antwort

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