Medikamente im Krankenhaus

22. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Informiert100
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Medikamente im Krankenhaus

Guten Abend!
Ist es Rechtens das Medikamente die man zu Hause hat mit ins Krankenhaus nehmen muß um diese dort weiter einnehmen muß, oder muß das Krankenhaus die Medikamenten versorgung erbringen?


Viele Grüße,
Informiert100!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Informiert100):
Ist es Rechtens das Medikamente die man zu Hause hat mit ins Krankenhaus nehmen muß um diese dort weiter einnehmen muß

Ja, ist es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Informiert100):

Ist es Rechtens das Medikamente die man zu Hause hat mit ins Krankenhaus nehmen muß um diese dort weiter einnehmen muß, oder muß das Krankenhaus die Medikamenten versorgung erbringen?

Bei einem in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Patienten ist das unzulässig.

Das ergibt sich schon daraus, daß in dem Moment, wo der Patient stationär im Krankenhaus aufgenommen ist, kein niedergelassener Arzt mehr für ihn eine Behandlung abrechnen oder Rezepte ausstellen darf.

In dem Moment, wo er stationär im Krankenhaus aufgenommen ist, ist das Krankenhaus für die vollständige medizinische Versorgung zuständig.

Es ist aber durchaus üblich und auch sinnvoll, daß die behandelnden Ärzte im Krankenhaus den Patienten bitten, alle Medikamente mitzubringen, die er zu Hause einnimmt. Auf diese Weise kann man am besten einen Überblick bekommen, was der Patient alles an Medikamenten einnimmt, und das ist ja alles andere als unwichtig...

Bei einem privat versicherten Patienten müsste es m.E. genauso sein, auch wenn es abrechnungstechnisch für den Patienten letztlich egal ist, denn er bekommt so oder so erstmal eine Rechnung, sowohl für die ärztlichen Leistungen als auch für Medikamente, die er sich von seiner PKV dann erstatten lassen kann.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Informiert100):
Ist es Rechtens das Medikamente die man zu Hause hat mit ins Krankenhaus nehmen muß um diese dort weiter einnehmen muß

Ja, ist es.

Nein, ist es durchaus nicht... Siehe oben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Bei einem privat versicherten Patienten müsste es m.E. genauso sein, auch wenn es abrechnungstechnisch für den Patienten letztlich egal ist, denn er bekommt so oder so erstmal eine Rechnung, sowohl für die ärztlichen Leistungen als auch für Medikamente, die er sich von seiner PKV dann erstatten lassen kann.


Hinsichtlich der Kosten für Medikamente ist die Aussage bei stationärer Behandlung falsch.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 23.09.2018 00:37

3x Hilfreiche Antwort

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