Medizinrecht - Frage nach Möglichkeiten der (rechtzeitigen) Sicherung von Krankenakten im KH

25. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)
Medizinrecht - Frage nach Möglichkeiten der (rechtzeitigen) Sicherung von Krankenakten im KH

Hallo!

Folgendes:

Meine Mama erkrankte im Januar 19 zunächst unerklärlich an starken Magen-Darm-Beschwerden. Nach ca. 2 Wochen diagnostizierte ein HA eine Divertikulitis, und meine Mum bekam, neben Medis auch eine Einweisung ins KH, sollten die Beschwerden für sie zu stark werden.

Naja, sie schleppte sich von Woche zu Woche verlor in Rund 3 Monaten gut 25kg. Als Sie letztlich völlig geschwächt war, ging sie dann Ende Juni ins örtliche Krankenhaus.

In den ersten 7 Stunden, die sie in der NA verbrachte, wurde ein CT, Blutuntersuchungen und ein Röntgenbild erstellt. Soweit, so normal.
Generell geplant war für den Aufenthalt eine Darm-Spiegelung, um ENDLICH Klarheit über die langen Beschwerden zu erhalten.

Beim Bild am folgenden Tag sollte sie mit dem Bett zum Röntgen gebracht werden, jedoch weigerte sich der Transportdienst, ein Bett zu schieben, verfrachtete sie in einen Rollstuhl, brachte sie zur Untersuchung, jedoch musste sie knapp 2 Stunden aufm einem zugigen Flur auf den Rücktransport warten.

Die Quittung am nä Tag -> Lungenentzündung!!

Im Lauf des Tages wurde sie (so wurde uns mitgeteilt, später) auf die ITS verlegt, kurz darauf sogar ins künstliche Koma versetzt mit Intubation!!
Dies für 3 Tage, bis wohl die Entzündung rückläufig war und die Sauerstoffwerte dies zuliess.
Es gab in dieser Zeit min. 2 Not-Ct-Untersuchungen und Röntgenbilder, aber logischerweise weiss meine Mum nix davon.

Nach weiteren 2 Tagen auf der ITS sollte sie an sich zurück auf die "Normal"-Station verlegt werden, jedoch stellte man einen (wie meinem Bruder mitgeteilt wurde) multiresistenten Darmkeim fest!!

Also Quarantäne auf ITS"Light".

Ich muss an dieser Stelle einfügen, dass ich 400km entfernt wohne, natürlich in Dauerleitung mit meinem Bruder und, wenn es möglich war, meiner Mum! Telefonisch bekam ich genau 0,0 Auskünfte, obgleich direkt zu Beginn der Behandlungen mein Name, Adresse und Telefon-Nr als Angehörige hinterlegt wurde.
Tja, angeblich nicht im PC vermerkt, also hatte ich "Pech".

Mein spanischer Vater flog, nachdem er davon erfuhr binnen 48 Stunden zu mir und gemeinsam fuhren wir zu meiner Mum.
Bei unserer Ankunft auf ITS"Light" mussten wir uns noch "verkleiden" (Mundschutz, Kittel, Handschuhe, "Häubchen"), da ja Quarantäne.
Dann kam eine Schwester rein und verkündete die Verlegung auf eine Normal-Station. Auf unsere Frage, wie das ginge mit dem Multires. Keim hiess es lapidar, es handele sich lediglich um einen HARMLOSEN, NORMALEN Keim, wie ihn jeder Mensch hat!!

Okay, also zurück auf Station.

Glaubten wir noch daran, dass nun endlich die Darm-Spiegelung gemacht werden könnte, so belehrte uns man mal wieder eines anderen ...

OHNE weitere Diagnostik, alleine anhand der Blutergebnisse wurde sie 5 Tage später, trotz inzwischen dazu gekommener Rippenfellentzündung, entlassen!!
Mein Gespräch mit dem Arzt, welches 3 Tage lang immer wieder verzögert wurde ("Frau Dr. ist nicht mehr im Haus" / "Sie warten seit 4 Stunden trotz Termin? Dann hat Frau Dr. wohl Wichtigeres zu tun" etc. ) brachte folgende "Erkenntnisse":

1) Die Intubation und das k.Koma war nur prophelaktisch, also zur reinen Vorsicht!

2) Es gab nie einen multiresistenten Darmkeim

3) Die Darmspiegelung kann derzeit nicht gemacht werden, dafür ist der Darm zu entzündet!!!

Im Arztbrief gab es dann schon ein paar andere Wahrheiten.....

u.a. war dort ein Co2-Wert von 75% weiter stark fallend zu lesen, der dann zur Intubation etc. führte

Eine Darmspiegelung wurde für in 6-8 Wochen empfohlen, damit dann die Entzündung weiter zurückgehen könne.
Dumm nur, dass KEINERLEI Antibiotika ab Entlassung verordnet oder empfohlen wurden!!

Als Schmerzmedikation wurden BIS ZU 4x 500mg Paracetamol pro Tag empfohlen.
(Wer jemals eine Diverticulits hatte, weiss, WAS FÜR SCHMERZEN das sind!!)

Achja, die Rippenfellentzündung wurde erst garnicht erwähnt ...

Ich kürze etwas ab:

Es kam zu 4Tages-Kreisläufe:

1. und 2. Tag Sehr starke Schmerzen mit extremen Erbrechen, selbst jeder Schluck Wasser wurde erbrochen.

3.Tag Leichte Besserung, kaum Schmerzen, etwas Nahrung konnte aufgenommen und behalten werden

4.Tag relative "Normalität" Wasser und Nahrung wird gut vertragen.

Dann gehts wieder mit Tag 1-2 los, u.s.w.

Mein Vater (ich musste 1 Woche nach Entlassung selbst zurück nach Hause), blieb und versuchte permanent meine Mum zu bewegen, wieder ins KH zu gehen. Vergebens, zu gross der erlebte Horror :-(

Es gab 2 Besuche und 3 Blutbilder beim Hausarzt, sowie ein Vorbesprechungstermin zu einer ambulanten Darmspiegelung.
Entzündungswerte laut HA rückläufig, der ambulante Gastroenterologe wollte sie dazu ins KH schicken, zu gross das Risiko.

Dennoch blieb leider der o.g. 4-Tages-Kreislauf, durch den meine Mum sich noch weitere 4 Wochen quälte.

Am letzten Dienstag dann der Anruf von meinem Vater:

Meine Mum war zwischen Sofa und WC auf dem Flur zusammengebrochen und konnte weder vor noch zurück :-(

Krankenwagen mit Blaulicht und wieder ab in die gleiche (weil einzige) Klinik vor Ort.

15:30 erreichten sie die NA und schnell wurde ein "Blasenverschluss" festgestellt, so arg, dass die Blase zu reissen drohte.

Die Erstmassnahmen waren dann erfolgt und es kam zu den obligatorischen Blut- sowie Röntgen und CT-Untersuchungen.

Es dauerte dann bis halb 2 Nachts (also 10 !!!! Stunden nach Einlieferung!) ehe sie in ein Zimmer geschoben wurde.

Die Ärzte waren aber jetzt aktiviert, binnen 48h fand ENDLICH die erhofften Darmspiegelung statt, die sich als blanker Horror herausstellte...

DIREKT von der Spiegelung wurde sie notfallsmässig in den OP geschoben und kam mit einem künstlichen Darmausgang heraus :-((

Das ist das letzte, was bislang passierte, DENN, den Chirurgen oder einen ZUSTÄNDIGEN Arzt haben seitdem (immerhin 3 Tage) weder meine Mum, noch mein Vater gesehen respektive gesprochen !!!!

Sämtliche Anfragen werden ignoriert, effektiv wissen wir NICHT, was GENAU mit dem Darm war, was während der OP passiert ist und auch nicht, wieso sie (wieder) unmittelbar nach der OP in Quaratäne gelegen hat!

Sämtliche Infos werden vorenthalten, morgendliche Nahtüberprüfungen finden von (sprachlich) kaum verständliche Ärzte (AiPler???) statt, die man erst garnicht fragen braucht.


Ich habe aufgrund des ganzen Verhaltens (und nicht nur ich), dass es da grossen "Murks" (noch sehr harmlos ausgedrückt) gab und dieser versucht wird, zu vertuschen!

Meine Familie und ich möchten nun erwirken, dass SÄMTLICHE Unterlagen des 1ten wie aktuellen Aufenthalt gesichert werden, uns zwar ALLES, von jeder Temperaturmessung bis hin zum OP-Bericht!!

Wie können wir das schnell und effektiv bewirken? Brauchen wir dazu einen Anwalt, damit der das dann in die Wege leiten kann??

Bitte, wir brauchen dringend Hilfe!!
Es geht uns vor allem um AUFKLÄRUNG, alles andere kann danach in Ruhe weiter gesehen werden.


Es tut mir wahnsinnig leid, wie lang mein Beitrag geworden ist und ich danke ALLEN, die bis unten durchgehalten haben!!

Viele Grüsse,
MurphysLaw

-- Editiert von MurphysLaw am 25.08.2019 02:29

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

tl;dr

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3503 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat:
Sämtliche Infos werden vorenthalten, morgendliche Nahtüberprüfungen finden von (sprachlich) kaum verständliche Ärzte (AiPler???) statt, die man erst garnicht fragen braucht.


AiPler sind in der Regel auch nicht die Ansprechpartner. Stationsarzt, Oberarzt sollte man aufsuchen um näheres über den Gesundheitszustand zu erfahren. Warum wurde in diese Richtung nichts von der Familie unternommen? Wenn die Mutter noch stationär ist, kann das nachgeholt werden.

Gibt es eine Vorsorgevollmacht der Mutter, wenn nein, ist das alles nicht so einfach. Vielleicht haben die Ärzte mit der Mutter gesprochen und sie hat es vergessen oder nicht klar verstanden.

Wenn sie meinen es ging nicht mit rechten Dingen zu, dann sollten sie einen Anwalt für Medizinrecht einschalten.

Persönlich würde ich zuerst mit der Klinikleitung oder deren Vertretung reden. Allerdings in einem sachlichen Ton. Abgeblockt wird doch meistens, wenn keine Sachlichkeit vorhanden ist.

Fakt ist, sie wurde auf die Intensivstation verlegt als die Ärzte dies für notwendig hielten. Für einen Besuch dort müssen sich die Angehörigen an die Vorgaben halten. Wenn dann kein gefährlicher Keim festgestellt wurde, sollten sie doch froh darüber sein.

Der Vorlauf einer Darmspiegelung ist unangenehm, während gespiegelt wird, erhält man eine leichte Narkose und spürt nicht. Das Ergebnis gab offenbar Anlass, dass kurzfristig eine OP erfolgen muss. Ein künstlicher Darmausgang kann nach Abheilung der Ursache wieder zurückgelegt werden.

Wünsche ihrer Mutter alles Gute.


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Loni,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich bitte meine Emotionalität zu entschuldigen, wir (die Familie) sind, aufgrund der Ereignisse, ziemlich fertig und einfach wütend und auch hilflos!

Mein Vater versucht seit geschlagenen 4 Tagen inzwischen, den verantwortlichen Arzt zu sprechen!! Nix passiert! Er wartet mitunter viele Stunden pro Tag am Krankenbett und wird permanent vom Pflegepersonal vertröstet!

Und, wie erwähnt, NICHTMAL MEINE MAMA weiss bis heute, was während der OP festgestellt und mit dem Darm gemacht wurde, sodass man sich zum künstlichen Darmausgang entschied!!

Sie haben zudem missverstanden, was es die "Vorgaben" bzgl. der ITS betraf. Es wurde, ärztlicherseits, beim ersten Aufenthalt, meinem Bruder der Befund "multiresistenter Darmkeim" mitgeteilt, nur 2 Tage später hiess es, vom Pflegepersonal aus "normaler Darmkeim". Ja bitte, was denn nun??

Es war auch so, dass bei meinem Gespräch mit der seinerzeit zuständigen Stationsärztin, ALLES verharmlost wurde.

"multires. Darmkeim? Neeeein, normale Keimbesiedlung im Darm!"
"Die Intubation war eine reine Vorsichtsmassnahme und 3 Tage künstl. Koma sind vollkommen harmlos"
"Anschlussheilbehandlung? Braucht Sie nicht, das bekommen nichtmal Patienten, die 1 Monat im Koma gelegen haben" (O-TON!!!)
u.s.w.
(Das sauge ich mir wirklich nicht aus den Fingern! :-(( )

Sie müssen es sich bitte vorstellen, meine Mum kam auf 2 gesunden Beinen damals ins KH und kann nun, nach den ganzen "Behandlungen" vom Bett bis zum Klo nur noch massivst geschwächt mit Rollator tippeln!

Sie hat (körperlich!!) dermassen in den wenigen Wochen abgebaut und Erkrankungen verkraften müssen, die aus unserer Sicht, von der Klinik (mit-)verschuldet wurde, MÖGLICHERWEISE!!

Ist es da tatsächlich zuviel verlangt, wenn man a) mit den Nerven fertig ist und b) einfach Aufklärung und Antworten haben möchte??

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

@FloRyan

Hast du auch eine Antwort auf die Fragestellung oder geht es dir nur um eine empathielose Erhöhung deiner Postingszahl?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

Was genau verstehtst Du unter

Zitat (von MurphysLaw):
Sicherung von Krankenakten im KH
?

Das KH ist ja gesetzlich verpflichtet die Patientenakte über Jahre aufzubewahren.
Das Problem: was den Weg in die Patientenakte (absichtlich?) nicht findet ist im Nachgang meist nicht mehr auffindbar / rekonstruierbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Harry,

wir möchten (im Idealfall) erreichen, dass die ganzen Untersuchungsergebnisse von A bis Z von einem neutralen Sachverständigen überprüft werden, um anhand dessen Einschätzung (zunächst) Gewissheit zu erhalten, ob Fehler gemacht wurden oder nicht und natürlich im "Ja-Fall", welche.

Alles andere, was dann kommen KÖNNTE, spielt jetzt im Augenblick eine untergeordnete Rolle, noch jedenfalls!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
wir möchten (im Idealfall) erreichen, dass die ganzen Untersuchungsergebnisse von A bis Z von einem neutralen Sachverständigen überprüft werden,

Dann sollte die Patientin (oder ein entsprechend Bevollmächtigter) auf die Einsichtnahme in die Akte bestehen und dann von der Akte eine Kopie anfertigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Das ist ein Rechtsforum, für Empathie und Mitleid sind andere zuständig. Also konzentriere dich auf das Wesentliche und das ist die rechtliche Frage, nicht die Verschwörungstheorien aussenrum.


Eben WEIL es ein (Diskussions-!)Forum ist, wollte ich sämtliche (aus meiner Sicht) relevanten Ereignisse auflisten.
Um halt mögliche Rückfragen zu sparen und gleich ein (hoffentlich) vollständiges Bild zu geben.

Zudem habe ich mich s.o. bereits für meine Emotionalität entschuldigt, ein weiteres Mal tue ich es nicht!

Du selbst hast leider immer noch nicht mit einer konkreten Antwort auf die rechtliche Frage geantwortet, insofern frage ich mich:

Kommt da noch was oder möchtest du mich weiterhin nur belehren?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich weiss nicht, ob hier Ärzte auch unterwegs sind im Forum, aber auch wenn, glaube ich nicht, dass irgend jemand hier eine Ferndiagnose stellen kann. Fakt ist nun mal, dass die Mutter, so traurig das ist, Monate zu spät in die Klinik marschiert ist. Das wird hier immer verdrängt.

Fakt ist weiterhin, dass Medizin doch sehr stark experimentell geprägt ist. Bei aller Technik, allen Laboruntersuchungen, die es so gibt, bleibt immer die Frage, was bei DIESEM Menschen los ist, und was bei DIESEM Menschen anspricht.

Krankenakten verschwinden lassen oder zu manipulieren, das ist nicht so einfach. Es gibt ja auch noch die Abrechnungen bei der Krankenkasse, die Unterlagen des Hausarztes.

Abgesehen davon, um mal auf die juristische Ebene zurück zu kommen, gab es denn überhaupt eine Bevollmächtigung seitens der Mutter, dass die Ärzte dritten Personen überhaupt detailliert Auskunft geben durften?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Harry,

Zitat (von wirdwerden):
Abgesehen davon, um mal auf die juristische Ebene zurück zu kommen, gab es denn überhaupt eine Bevollmächtigung seitens der Mutter, dass die Ärzte dritten Personen überhaupt detailliert Auskunft geben durften?


ja, natürlich! (Bei meinem, in Teilen zitierten) Gespräch war sie sogar anwesend! (Fand am Bett statt)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Ihr werdet als Angehörige nicht einfach so eine Auskunft (erst recht nicht am Telefon!) bekommen u. auch nicht in die Patientenakte sehen dürfen - Stichwort Schweigepflicht, Datenschutz...
Ich habe diese Erfahrung bereits vor 18 Jahren gemacht u. konnte es damals auch nicht verstehen - Mittlerweile kann ich es sehr gut nachvollziehen!

Unter https://www.aerzteblatt.de/archiv/186005/Recht-auf-Akteneinsicht-Was-Aerzte-wissen-sollten kann man sich schon einmal grob einlesen. Ich meine zu wissen das Angehörige nur ein Recht auf Akteneinsicht haben wenn der Patient verstorben ist u. die Angehörigen Schmerzensgeld u./od. Schadensersatz geltend machen.
Was die Mutter irgendwann mal geäußert hat, ist vollkommen unerheblich, denn im Zweifelsfall kann der Arzt bzw. das Pflegepersonal nicht nachweisen das man von der Schweigepflicht entbunden wurde - Jeder Arzt, Krankenpfleger... mit auch nur zwei Hirnzellen wird daher auf eine mündliche Aussage nichts geben. Die Mutter (zum. konnte ich nirgendwo herauslesen das die Mutter zwischenzeitlich verstorben ist!) sollte daher eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung zur Patientenakte geben.

Wenn man den Verdacht hat das ein Behandlungsfehler vorliegt, dann kann man sich an die Krankenkasse wenden u. diese wird ggf. den MdK einschalten/beauftragen.
Es gibt zwar noch den zivilrechtlichen Weg (Anwalt, Gutachter, Klageweg...), aber das wäre mit Kosten verbunden!

Ps.: Auch wenn die Aussage ("Das ist ein Rechtsforum, für Empathie und Mitleid sind andere zuständig.") von FloRyan sehr hart erscheinen mag, hat er dennoch irgendwie Recht - Wir sind außenstehende die von deiner Situation nicht betroffen sind u. die "Rechtsfuzzis" sehen es dann noch nüchterner.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3503 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat:
Heisenzwerg:Ihr werdet als Angehörige nicht einfach so eine Auskunft (erst recht nicht am Telefon!) bekommen

Natürlich bekommt man als Angehöriger Auskunft, vor allem dann, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Ich war bei allen Gesprächen mit den Ärzten im Krankenhaus dabei, als mein Mann wg. seiner Krebserkrankung behandelt wurde, auch bei anderen Krankenhausaufenthalten war das der Fall.

Der TE soll halt mit den Ärzten und der Mutter einen Termin vereinbaren. Schriftliche Unterlagen lasse ich mir immer dann geben, wenn z.B. eine Überweisung zu einem Radiologen erfolgt. Da bitte ich gleich um eine Kopie des Schreiben welches an den überweisenden Arzt geht.

Ob eine Akteneinsicht im KH besteht, da habe ich schon Zweifel. Vor allem können Fachausdrücke für Laien verwirrend sein.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ob eine Akteneinsicht im KH besteht, da habe ich schon Zweifel.

§ 630g BGB ist da eindeutig formuliert. Einsichtnahme in die Patientenakte ist unabhängig davon ob die im KH oder sonstwo geführt wird.



Zitat (von Loni12):
Vor allem können Fachausdrücke für Laien verwirrend sein.

Die kann man nachschlagen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Das Problem wird der lange Abstand zwischen den Krankenhausaufenthalten sein. Ihre Mutter wird dadurch einiges weitaus schlimmer gemacht haben.

Während einer Diverticulitis-OP wird oft ein Stück Darm entnommen, weil - gerade aufgrund der langen Wartezeit - die Darmwand sprichwörtlich droht, porös zu werden. Das fehlende Darmteil spielt keine wirkliche Rolle, sofern nicht meterlang Darmgewebe entnommen wurde. Das Stoma ist in diesem Fall ein sogenanntes Entlastungsstoma, welches die Nähte des Zusammenfügen der einzelnen Darmteile schützt. Wie bereits gesagt wurde, wird ein Entlastungsstoma im Allgemeinen nach etwa sechs bis neun Monaten zurückgelegt. Es ist keinesfalls unüblich, in manchen Kliniken sogar Standard, daß ein temporäres Stoma gelegt wird.

Letztendlich werden Sie sich an einen Anwalt wenden müssen, der sich im Medizinrecht bestens auskennt und das wird eine Schlacht der Gutachter werden, wenn Sie versuchen wollen, aus der Geschichte Honig zu saugen. Ihre Mutter wird sich aber wesentlichen Anteil am Verlauf der Geschichte zurechnen lassen müssen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Der letzte Satz ist für mich ganz entscheidend.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Hallo,

ich rate immer, sich in solchen Fällen vorab mal an die unabhängige P-Beratung zu wenden

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