Welche Rechte haben Patienten, wenn diese mit der Behandlung eines Krankenhauses nicht zufrieden sind.
Nehmen wir an, in einem Krankenhaus werden zum Teil nachweisbare Pflegefehler vorgenommen.
Kann eigenständig ein neuer Krankenhaus ausgesucht werden?
Ist es möglich, die Pflegedokumentation mit zu nehmen?
Worauf ist im einzelnen zu beachten, um z.B. den Versicherungsschutz zu gewährleisten?
Was ist mit einer Beweissicherung?
Danke & Grüße!
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Medizinrecht: Patient / Krankenhaus
18. Juli 2011
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Frage vom 18. Juli 2011 | 08:23
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 47x hilfreich)
Medizinrecht: Patient / Krankenhaus
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#1
Antwort vom 18. Juli 2011 | 12:58
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Sie können die Pflegedienstleitung als ersten Schritt ansprechen und der Patient kann sich verlegen lassen.
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