Medizinrecht? Strafrecht? Klnischer Abschlußbericht

22. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
oohpss
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Medizinrecht? Strafrecht? Klnischer Abschlußbericht

Ein konstruierter Fall, der auf tatsächlichen Begebenheiten beruht:

Eine 30jährige Patientin begibt sich in eine HNO-Klinik zur Operation.
Im Rahmen des Anästhesiegespräches wird sie unter anderem gefragt, ob sie Kontakt zu Drogen gehabt habe. Sie bejaht und führt aus, dass sie als Jugendliche Drogen probiert habe. 1 x Heroin und 2 oder 3 mal Canabis. Weiterhin würde sie pro Tag rund ein Päckchen Zigaretten rauchen, Alkohol nur gelegentlich trinken.

Die Operation wird erfolgreich durchgeführt.
Die Patientin wird entlassen.

Die Patientin findet sich zu Kontrolluntersuchungen regelmäßig in der Klinik ein.
Sie verliert in den folgenden 4 Wochen rund 10 Kilogramm Gewicht.
Die Ärzte können sich den Gewichtsverlust nicht erklären und lassen von einem Psychiater der angeschlossenen Psychiatrie ein Konsil erstellen.

Auch hier wird die Patientin nach dem Kontakt zu Drogen befragt. Sie gibt die gleiche Auskunft: Als Jugendliche mit 13 oder 14 Jahren, 1 x Heroin (wie sich später herausstellte war es tatsächlich Kokain), 2 - 3 mal Canabis.

Das psychaitrische Konsil ergibt nach ca. 1 stündiger Untersuchung einige psychiatrische Diagnosen wie Borderline mit der Empfehlung der Aufnahme der Patientin in die der Klinik angeschlossenen Psychiatrie.
Die Patientin verweigert die Behandlung in der Psychiatrie der Klinik, aber nicht die Behandlung in einer anderen Psychiatrie.

Im späteren Abschußbericht der Klinik steht unter anderem:

"Diagnosen:
Z.N. Heroinabusus"

Entspricht es den gegenwärtigen Normierungen, dass eine einzelne, für die aktuelle oder zukünftige Therapie nicht relevante Diagnose in einem Arztbericht aufgeführt wird.
Entspricht es aktuellen Normierungen, dass ein in der Anamnese gewonnene behauptung des Patientin ungeprüft als Diagnose übernommen wird.
Insbeondere wenn gewürdigt wird, dass eine solche Angabe neben einem ehrverletzenden Charakter auch noch weitere Folgen für die Patientin bei der weiteren Behandlung haben wird (z.B. Medikamentengabe bei Nachbehandelnden Ärzten)?

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19 Antworten
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#1
 Von 
Inka F.
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo oohpss,

da kann man garnichts machen.
Ärzte schreiben in die Akten was sie wollen. Schweigepflicht gibts keine unter Ärzten, zumindest glauben sie das. Und wenn du sie wegen irgendwas verklagen willst, verschwinden Akten und einer nimmt den anderen in Schutz.

Da haben sich schon hochspezialisierte Änwälte die Zähne ausgebissen...

Wer da glaubt, den "Göttern in Weiss" eine falsche Diagnose nachsagen zu wollen, hat schlechte Karten.

Und wenn besagte Patientin erst mal die Diagnose Borderline hat, glaubt ihr sowieso kein Mensch, nicht mal ihr eigener Anwalt, geschweige denn das Gericht. Traurig aber wahr.

LG

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#2
 Von 
oohpss
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Inka F.,
es geht nicht um eine falsche Diagnose, jedenfalls nicht bei meiner Frage.
Es könnte bestenfalls um einen falsche Befunderhebung gehen. Aber selbst da bin ich mir recht unsicher, ob die Angaben eines Patienten von einem Arzt geprüft werden müssen. jedenfalls habe ich dazu nichts gefunden.
Ich weiß, warum die "Götter in Weiß" ebenso berechtigterweise benannt werden.
Aber hier geht es darum, dass die Patientin durch irrelevante Angaben stigmatisiert wurde, dass der Eindruck erzeugt werden sollte, dass es sich um eine drogensüchtigen psychiatrisch auffälligen Menschen handelt.
Dazu gibt es auf einen konkreten Anlass für die Klinik einerseits und eine wundersame Heilung, da sich die Patientin in eine andere Klinik (mit Psychiatrie) verlegen ließ und sich einer mehrtätigen Untersuchung durch ein mehrköpfiges Team unterzog. Das Ergebnis: Keine der ersten Behauptungen war zu belegen.
Nun gibt es einerseits einen Anlass für die erste Klinik, diese Diagnosen aufzustellen und andererseits gibt es die durch aufwändigere und umfangreichere Untersuchungen ermittelte "Befundlosigkeit" oder Falschheit der ersten Angaben.
Aber einer der kleinen "Gipfel" ist dennoch, die Darstellung des Zustandes nach Drogenkonsums oder gar des Drogenentzuges, so als sei dies aktuelle und ohne Hinweis darauf, dass der Konsum mehr als 16 Jahre zurück liegt, dass es keinen Entzug gab und dass diese Angabe keinerlei Bezug zur akuten Behandlung hat. (Übrigens reagierten alle nachbehandelnden Ärzte, die die Patientin kannten, mehr oder weniger schockiert und empfahlen im einen oder anderen Fall den Rechtsweg). Der dagegen akute Nikotinkonsum, der die Anästhesisten interessiert könnte, der wurde nicht erwähnt.

Deshalb die Frage nach irgendwelchen diesbezüglichen Normierungen.

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#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Entspricht es aktuellen Normierungen, dass ein in der Anamnese gewonnene behauptung des Patientin ungeprüft als Diagnose übernommen wird.

Selbstverständlich gehören auch Aussagen des Patienten möglicherweise dann zu einer Diagnose, wenn sie nicht mehr verifizierbar sind. Wie sollte man sonst zu einem vollständigen Krankheitsbild kommen, nur weil eine vor 3 Jahren auf Aruba durchgeführte Behandlung (oder eben Drogenmißbrauch vor 10 Jahren) vielleicht nicht mehr durch Dokumente ´geprüft´ werden kann?

Im übrigen könnte ich mir vorstellen, daß ein bereits geschehener Drogenmißbrauch für eine Borderline-Therapie relevant sein könnte.

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#4
 Von 
oohpss
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Leibgerichtshof,
für die Bemerkungen.
Allein der Begriff "Drogenmissbrauch" erscheint für mich (in diesem Fall) wertent. ich habe in meiner Jugend auch mal eine Canabis-Zigarette geraucht und betrachte mich als "Z.n. Drogenabusus".
Darf man jedem der raucht oder schon einmal Alkohol über (von mir aus) 0,6 Promille getrunken hat, Drogenmissbrauch attestieren, wenn er wegen einer Grippe zum Arzt geht? Darf mal wohl nicht, den irgendwo habe ich den Begriff "Angemessenheit" im Hinterkopf.

Aber natürlich kann ich mich irren und lasse mich gerne belehren. Dann allerdings haben rund 100 % aller Brüger mit gesundheitsrelevanten Versicherungen (z.B. BU, Kapitallebensversicherung, private Krankenversicherung) keinen Versicherungsschutz mehr. Denn die haben ihren Drogenabusus garantiert nicht angegeben oder der Makler sagte beim Abschlussgespräch, dass sei irrelevant.

Die Diagnose des Verdachts auf Borderline war das Ergebnis einer rund 1 stündigen Untersuchung. Das keine Borderline - um genau zu sein - dass überhaupt keine psychiatrischen Auffällikeiten vorliegen, war das Ergebnis einer einwöchigen Untersuchung/Beobachtung an einer anderen psychiatrischen Klinik.
Übrigens hatte die Patientin auch rund 15 Brüche die versorgt werden mussten. Ein 1,5 seitiges Schreiben zum psychischen Zusatnd erreichte die neue, aufnehmende Klinik per FAX noch vor der Patientin. Die Unterlagen zur chirurgischen Versorgung der Brüche (inklusive z.B. externem Fixateur am Becken und internem Fixateur an der Wirbelsäule) erreichte die weiterbehandelnde Klinik erst kurz vor der Entlassung aus der weiterbehandelnden Klinik! Der Chirurg an der zweiten Klinik war fast am Verzweifeln, weil er nicht genau wusste was er mit der Patientin machen sollte und was sie alles hatte.

Alles Hinweise die darauf deuten, wie tendenziös die Angaben der ersten Klinik waren. (Und sie hat einen guten Grund dafür.)

Es erscheint mit nicht angemessen, das ein probieren von Drogen in der Jugend höhere Relevanz hat, als akute Nikotinsucht oder die Versorgung von 15 Brüchen.

Aber weiterhin bleibt die Frage unbeantwortet, ob es irgendwo Normierungen zu klinischen Abschlußberichten gibt.
Möglicherweise weiß auch jemand ob es Vereinigungen oder Verbände oder Hilfsorganisationen gibt, an die man sich wenden könnte.
(Ein Jurist ist eingeschaltet, aber die Angelgenheit ist noch viel komplexer, als in diesem Beispiel dargestellt und wird daher noch dauern. Diese Anfrage gilt einzig um Wissenslücken zu füllen.)

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#5
 Von 
Inka F.
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 32x hilfreich)

So richtig folgen kann ich deinen Ausführungen nicht.
Zuerst ist es eine HNO-operation mit Gewichtsabnahme und Borderline diagnose, dann 15 Knochenbrüche die in der nächsten Psychiatrie behandelt werden sollen.
Aber möglich ist alles....

Was genau will die Patientin erreichen?

LG

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#6
 Von 
oohpss
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Patientin will erreichen, dass die Diagnose "Z.n. Heroinabusus" aus den Unterlagen verschwindet bzw. so korrigiert wird, dass ersichtlich wird, dass es sich um einen Drogenkonsum in der Kindheit handelt.

Möglicherweise auch, dass beschrieben ist, dass diese Diagnose - wenn die schon nicht aus den Krankenunterlagen gelöscht werden kann - keinerlei Bezug zur aktuellen Behandlung hat.
(Beispielsweise steht auf jedem Blatt des Patienten-Pflegeberichts am oberen Rand "Z.n. Heroinabusus", obwohl in den vorherigen Unterlagen extra vermerkt ist "im Jugendalter", aber dieser Hinweis wurde den behandelnden Schwestern und Ärzten nicht mitgeteilt.)

Wenn das erreicht ist, wären andere Wünsche auch noch auf der Liste, aber die sind sekundär.


-- Editiert von oohpss am 22.09.2008 16:59:04

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#7
 Von 
Inka F.
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 32x hilfreich)

Abusus bedeutet meines Wissens doch nicht "Sucht" sondern Missbrauch.

Und noch einmal.
Man wird keinen Erfolg haben gegen solche Diagnosen oder subjektive Meinungsbildungen der Ärzte vorzugehen. Dann wird eben nicht schriftlich, sondern telefonisch oder per Email weitergemeldet.
Zusätzlich gibts noch die Bemerkungen "Vorsicht! Querulant, Hypochonder, Hysterikerin oder Ärztehasser" dazu...
In jeder Krankenhausinformationssystem (KIS) und Praxisprogramm gibt es für so was extra Seiten, die werden bei jedem neuen Besuch als erstes aufgerufen und bei jeder Überweisung weitergemeldet!

In kleineren Städten gibts dann noch die Mundpropaganda. Zitat eines lachenden Arztes "Denken sie etwa, die Ärzte unterhalten sich nicht über ihre Patienten?"

Auf die zweite Klinik würde ich mich auch nicht verlassen. Hat sie ein felsenfestes Gutachten das sie psychisch völlig ok ist?

LG

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#8
 Von 
oohpss
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Inka,
Danke für das anhaltende Interesse.

Ja, nach Thieme bedeutet "Abusus" Mißbrauch.

"Man wird keinen Erfolg haben gegen solche Diagnosen oder subjektive Meinungsbildungen der Ärzte vorzugehen. Dann wird eben nicht schriftlich, ..."
Zum eine ist es aber schriftlich dokumentiert in Entlassungsbriefen, in Berichten an die weiterbehandelnde Klinik und auf den Pflegebrichten der Krankenakte, zum anderen wurde in diesem Fall systematisch ein bestimmtes, von der Direktion gewünschtes Bild der Patientin dargestellt. Einerseits hatte die Direktion einen konkreten Anlass für diese Vorgehensweise, andererseits steht die Stigmatisierung in keinem Verhältnis zu den behandelten Erkrankungen bzw. den erlittenen Schäden (Brüche).

Der Entlassungsbrief der zweiten Klinik wurde aufgrund einer einwöchigen Beobachtung mit Untersuchungen teilweise durch 5 Fachkräfte gleichzeitig erstellt. Ein felsenfestes Gutachten kann es nicht geben, aber ein weiteres Gutachten, dass entsprechend medizinischen Maßstäben und Leitlinien erstellt wird, hat kaum Chancen zu anderen Ergebnissen zu kommen.

Deshalb konzentrieren wir uns ja auch zunächst auf die - offensichtlich ohne jeden Maßstab und ohne jeden Zusammenhang mit dem Eingangsbefund und ohne Zusammenhang mit irgendeiner Therapie, praktisch willkürlich gewählten - Darstellung des "Z.n. Heroinabusus."
Und deshalb suchen wir nach Musterurteilen, Rechtsnormen und/oder Kommentaren zu dieser Vorgehensweise.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ooohps

quote:
Entspricht es aktuellen Normierungen, dass ein in der Anamnese gewonnene behauptung des Patientin ungeprüft als Diagnose übernommen wird.



@inka hat sich ja sehr viel mühe gemacht, dir zu sagen: vergiss es.

ich wiederhole also nur: vergiss es.

was im anamnesebogen steht bleibt auch dort.
*meine* tumore (fuß) sind auch psychatrischer scher natur :augenroll:

anfangs hat mich das höllisch aufgeregt, wurden mir doch wahrnehmungsstörungen (nicht nur) schriftl. attestiert, behandelnder hausarzt wurde telefonisch gebeten, mich in die psychatrie zu schicken...
ich bin vielfach operiert worden, nicht die wahrnehmungsstörungen wurden entfernt, sondern tumore (und andere nicht erklärbare teilchen)...

übt euch in gelassenheit.

sunbee

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#10
 Von 
oohpss
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo sunbee,

Du hast leider nur den Teil zitiert, in dem ich tatsächlich nicht genau war:
Statt "Entspricht es aktuellen Normierungen, dass ein in der Anamnese gewonnene behauptung des Patientin ungeprüft als Diagnose übernommen wird.", hätte es heißen müssen: "Entspricht es aktuellen Normierungen, dass ein in der Anamnese gewonnene Behauptung des Patientin ungeprüft und verändert als Diagnose dargestellt wird."
Bitte beachte den Gesamtzusammenhang.
Es geht auch nicht darum Einträge im Anamnesebogen zu ändern. Dort ist dargestellt das es einen Kontakt zu Drogen in der Jugendzeit gab. Das ist richtig.
Im Entlassungsbrief, in den täglichen Pflegeberichten der behandelnden Station und in einem Schreiben an eine weiternehandelnde Klinik, sowie an den Hausarzt steht aber dass ein Zustand nach Heroinentzug vorliegen würde.
DAS IST EINE KOMPLETTE LÜGE!
Gellsenheit ist gut und schön, aber hier get es um einige hundert tauschen Euro und da fällt es wirklich schwer gelassen zu bleiben.
Zudem hat die Patientin Probleme mt der Medikamentation bei nachbehandelden Ärzten, weil eben der Eindruck erzeugt wird sie hätten einen Ex-Junkie vor sich.
Ich spreche auch nicht davon, dass der Patientin im großen Rundumschlag noch ein Verdacht auf Borderline und ein paar andere psychiatrische Auffälligkeiten unterstellt wurden. bemerkenswert: An einem Tag ergibt das psychiatrische Konsil eine nicht vorhanden Suizidalität, am nächsten Tag gibt es extra nochmals eine Untersuchung mit der Fragestellung nach der aktuellen Suizidalität. Usw., usw.
Es geht also nicht um die ganzen Psychothemen. Da sind wir gelassen.
Es geht um die Lüge und um die damit verbundenen Folgen. Und der Tip mit der Gelassenheit ist wenig hilfreich, wenn ein Patient einen Entlassungsbericht bekommt in dem gelogen wird.
Wenn Du Dich mit so etwas abfinden könntest, mag das für Dich okay sein. Ich hoffe für die meisten Patienten in Deutschland wäre das nicht okay.
Bitte unterscheidet worum es geht: Es geht nicht um Mutmaßungen, es geht nicht um psychiatrische Diagnosen. Es geht um eine handfeste Lüge.
Und dazu müsste es eigentlich Normierungen geben. Doch leider habe ich bisher dazu nichts gefunden und erbitte deshlab von jenen, die Ahnung haben, Hinweise oder Tipps.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@oohpps

z.n (zustand nach) ist keine diagnose nach icd sondern ein möglicher hinweis auf genese d. krankheitsbildes.

ein anwalt für arzthaftungsrecht gibt rechtsverbindliche auskünfte.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
oohpss
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo sunbee,
Danke für den Hinweis "z.n (zustand nach) ist keine diagnose nach icd sondern ein möglicher hinweis auf genese d. krankheitsbildes."
Mit ist das klar, aber das Krankenhaus hat das unter Diagnosen aufgeführt. Ist aber an sich auch unerheblich, denn es geht um die falsche Darstellung.
Soweit der Begriff "Heroinabusus" nicht meint, der Patient habe in der Jugend einmal Kontakt zu der Droge gehabt, ist die Angabe nicht richtig. Im Gesamtzusammenhang möglicherweise falsch.

Einen Anwalt für Arzthaftunsgrecht haben wir nicht, wir haben einen Anwalt für Medizinrecht.

Aber ich billige jedem Anwalt dieser Welt zu nicht alles kennen und wissen zu müssen. Zudem sind in diesem Fall bereits Kosten von rund 5.000 Euro aufgelaufen und wir möchten, soweit möglich, auch selbst informiert sein.

Deshalb kam ich auf die Idee nach Musterurteilen, Kommentaren oder öhnlichem bezüglich falscher Angaben in Entlassungsberichten im dargestellten zusammenhang zu fragen.

War das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Inka F.
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat oohpss

'aber hier get es um einige hundert tauschen Euro '

Von der Klinik?
Dann wird die Klinik natürlich den Entlassungsbericht ändern :grins:

Egal ob ihr ein Verfahren wegen Schadenersatz anstrebt, oder ob Leistungen aus einer Unfallvers. gewollt sind - es gibt vorher immer Gutachter. Die holen sich ihre Infos garantiert nicht nur vom Papier....

Versucht lieber den jeweiligen Gutachter die Sache genauso zu erläutern. Beruft euch auf die negativen Drogentests.

LG

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#14
 Von 
oohpss
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Inka F.,

das Geld sollte iegentlich von der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung kommen.
Aber das läuft wohl auf einen Rechtsstreit hinaus. Es geht um zuviel.

Die Rechtsschutzversicherung ziehrt sich zur Kostenübernahme bei einer Auseinandersetzung gegen die Klinik, da nach Ihrer Meinung keine Rechtsnormen verletzt seien. (Ihr geht es wohl um zuviel.)

Die Klinik will es nicht ändern, da - lt. einem Verwaltungsrechtler - möglicherweise der Versicherungsvertrag für die Nutzung zum ruhen kommt, wenn sich herausstellt, dass der Unfall, der in diesem Zusammenhang geschehen war, durch die Gegebenheiten an der Klinik befördert wurde. Hier geht es bei der Klinik um Millionen.

Und die Klinik will es nicht ändern, weil sie wohl versucht - nach Lage der Akte - Mängel in der Behandlung zu beseitigen. Diese wiederum könnten dazu führen, dass die kompletten Kosten der Behandlung, alle Folgekosten + Schadensersatz + Schmerzengeld auf sie zukommen. Das wären wohl einge hundertausen bis Millionen.

Insofern ist unser Betrag der kleine, der der Gegenseite ein gewaltiger.

Und dies erklärt hinreichend, warum praktisch jeder Aufwand gerechtfertigt ist um unsere Änderungsbegehren abzulehnen.

Deshalb suchen wir zunächst, als kleinen Schritt, den wir notfalls auch privat finanzieren können, die eindeutig falsche Angabe aus dem Entlassungsbericht zu bekommen.

Ist das geschafft, ahben wir wieder etwas in der Hand um der Rechtsschutzversicherung darstellen zu können, dass unsere Argumentation richtig ist, den bisher behauotet die einfach, dass sie ekine Rechtsnormverletzung sieht.

Und deshlab die Suche nach einem Musterurteil, einem Kommentar oder ähnlichen bezüglich falscher Angaben in Entlassungsberichten, Arztberichten und/oder ärztlicher Dokumentation.



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#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@oohpss

sorry, aber in diesem land werden weder millionen noch hunderttausende als schadensersatz gezahlt. desweiteren hat euch der anwalt mit sicherheit darüber informiert, dass der patient BEWEISEN muss, dass ein behandlungsfehler, falsche diagnose mit ABSICHT etc vorlag.

in deinem ersten beitrag schreibst du: diagnose: z.N. ...
das IST zustand nach und du solltest mit dem anwalt besprechen, was dieses kürzel sagt oder eben auch nicht! nämlich alles und nix.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
oohpss
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

"sorry, aber in diesem land werden weder millionen noch hunderttausende als schadensersatz gezahlt."
Die Schadenersatzsummer egibt sich in der Heöhe von huntertausenden, da die Klinik bze. derren Versicherung die Kosten der Behandlung zu tragen hat. Bei einem entsprechend komplexen Verletzungsmuster, der absrhbaren Behandlung einer 30jährigen bis zum Ende Ihres Lebens, einer 100%ogen Erwerbusunfähigkeit einer 30jährigen ergbit sich ganz schnell und ganz locker eine Schadensersatzanspruch der unsere Vorstellungen bei weiten übertrifft. Die Rechtsabteilungen der Krankenkasse und der privaten Versicherungen warten nur auf eine entsprechende Möglichkeit um sich ihr Geld zu holen.
Zusätzlich hat die Versicherte eine Unfallversicherung über rund 175.000 EUR (bei GdB 50; bei GdB 100% = ca. 350.000 EUR) und eine Berufsunfähigkeitsversicherung über rund 900 EUR/Monat. Zuzüglich der Beitragsfreistellung sind das 1.000 EUR/Monat. 1.000 x 12 x 35 = 420.000 EUR.
420 TEUR + 350 TEUR = 770 TEUR + Behandlungen = > 1 Millionen.
Ist das plausibel?

Ja, wir sind dementsprechend informiert. Und deshalb ist ein Indiz in der Kette die vorsätzliche und falsche Darstellung des Kontakts zu Drogen, die trotz der Auffroderung zur Korrektur (und damit eihergehend Kontrolle) seitens der Klinik aufrecht erhalten wird. Und deshalb die Suche nach Musterurteilen/Kommentaren o.ä.

"Z.n ..." ist ja nur ein Teil. der andere ist "Heroinabusus". Und eigentlich sollte es Ärzten nicht möglich sein willkürlich Tatsachenangaben so zu verändern, dass diese falsch sind. Es gibt ja auch noch einen Aspekt der Angemessenheit, neben dem der verfälschenden Darstellung.

Wenn ein Haut-Arzt vor der Operation eines melanomverdächtigen Patienten fragt, ob dieser schon Kontakt zu Alkohol hatte. Und der Patient sagt, er trinke schon seit 15 Jahren keinen einzigen Schluck mehr, aber davor könne er sich daran erinnern, dass er sich mal so betrunken habe, dass er nie wieder etwas trinken wird, dann erscheint es nach meinem Dafürhalten nicht angemessen, wenn der Arzt im Arztbrief schreibt "Z.n. Alkoholabusus".

Du meinst das habe seine Richtigkeit?

Nun, der Patient wird sich bedanken, denn damit hat er bei allen kommenden Behandlungen schöne Probleme - mal abgesehen von den versicherungstechnischen (wie wir lernen durften).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@oohpss

an der verbissenheit sieht man einiges und glaub mir, genau daran werden sich die gutachter *aufhängen*

was ich richtig finde oder nicht, ist dabei irrelevant.

ich wünsche euch erfolg und so ihr ihn (auch nur teilweise) habt, wird man groß in allen medien davon lesen können.


sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Inka F.
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 32x hilfreich)

@oohpss

genau daran werden sich die gutachter *aufhängen

Genau dass, sehe ich auch so. Da wirst du gleich in eine psychologische Schublade gesteckt, die deine Glaubwürdigkeit einschränkt.

Sieh doch ein, wenn du Geld von Versicherungen haben willst kannst du dirs nicht vorher mit der Ärzteschaft verderben.

Die Versicherungen sehen sich doch sowieso dei kompletten Krankenhausunterlagen an. Ich denke überhaupt du solltest lieber mit deinen Versicherungen diskutieren als mit dieser Klinik. Oder willst du von der auch Geld?

Im übrigen kann ich dich vollkommen verstehen.
Was ich (und sunbee) dir nur sagen wollen, das Medizinrecht ist ein ganz besonderes Recht. Selbst bei schlimmstem Ärztepfusch bekommt der Patient oft kein Recht!
Ärzte geben keine Fehler zu, auch nicht bei der Diagnose... :(


0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
oohpss
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst wollen wir überhaupt kein Geld, sondern Gerechtigkeit.
Wenn sich Gerechtigkeit "erkaufen" lässt, dann wollen wir doch Geld. Am liebsten zunächst von den privaten Versicherungen.
Deshalb läuft ja auch noch nichts juristisches gegen die Klinik.
Wegen der Taktik und wegen "nicht mit Ärzten verderben".
Und wenn das mit der Versicherung durch ist, dann kommt das mit dem Krankenhaus. Und wenn das mit dem Krankenhaus durch ist, dann kommt das mit den Medien (so in ca. 20 Jahren).
Möglicherweise gibt es bis dahin auch ein eigenes Forum/eine Webpage die diese nicht direkt medizinischen Medizinerfälle darstellt.
Jedenfalls habe ich den Glauben an das System noch nicht aufgegeben und die "Verbissenheit" kommt einfach aus dem Unglauben, dass das Geschehene einfach so hingenommen werden soll. Wenn das Geld reichen würde dann würde ich noch Psychiatrie und Jura studieren nur um "die" mit ihren eigenen Waffen zu schlagen.
Nun den bis dahin bin halt weiter auf Suche nach Rechtsnormen bezüglich falscher Angaben in ärztlichen Dokumentationen.

Allerdings weiß ich nicht was sunbee meint mit "an der verbissenheit werden sich gutachter aufhängen".
Wir benötigen im Prinzip gleich mehrere Gutachten:
1. Wg. falscher Behauptungen im Abschlußbericht
2. Wg. Verdacht auf Fehler in der Behandlung vor dem Unfall.
3. Wg. Gutachten zum Unfallhergang
4. Wg. der Behandlung nach dem Unfall.
Hatte cih erwähnt das die Angelegenheit in seiner Gesamtheit recht komplex ist.
Und ich kann verstehen, wenn nun der eine oder andere Leser denkt: "Wieder so ein Psycho, der sich ungerecht behandelt fühlt und auf die Menscheit los geht. Ich kann aber versichern, wer sich die rund 500 Seiten der Krankenakte zu Gemüte führt, kommt aus dem staunen nicht mher raus. Den nachbehandelnden Ärzten reichten jeweils die Entlassungsberichte der Klinik um die unterschiedlichsten Varianten menschlicher Ausdruckweisen von Erstaunen und Ungläubigkeit zu zeigen. Hätte nur einer die gesamte Akte gekannt, wäre er vom Glauben abgefallen. Und alle Ärzte, die sich dazu äußerten, und es waren aufgrund der komplexen Verletzungen einige, meinten, dass hier die Juristen urteilen sollten.
Und deshlab ist die Hoffnung groß. Die Pateintin ist ca. 30 Jahre alt, sie hat also noch die (Lebens-)Zeit, die es brauchen wird.

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