Moin , moin , PKH kann man ja mehrfach stellen (wenn mal einer abgelehnt ist) dazu gibt es einen Text: (ZITAT)
Beschlüsse mit denen die PKH versagt wird, enthalten keine materielle Rechtskraft und schliessen so einen neuen Antrag nicht aus. Ein Antrag kann auf neue Tatsachen gestützt werden. Zu seiner Begründung können aber auch neue rechtliche Tatsachen angeführt werden, die im Ausgangsverfahren noch nicht berücksichtigt werden konnten. Neue Sachentscheidung kann beansprucht werden, wenn neue, entscheidungserhebliche Anhaltspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art vorgetragen werden. (ENDE ZITAT)
Wo bitte steht dieser Text? Oder wo ist so entschieden worden? Oder wo... ?
Sachdienliche Hinweise sind an dieses Forum zu richten (würde jetzt die Polizei sagen)
Gruss
TH
Mehrfach-PKH
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Diesen Text findest Du bestimmt x-hundertmal in jedem Fachbuch über Verwaltungsrecht, jedem Fachbuch über Prozessrecht, jedem Repetitorium u.s.w. Ist einfach Grundlagenwissen.
Jede Klage, jeder Antrag kann beliebig oft eingereicht/gestellt werden. Die Frage ist nur, wie das Teil zu bearbeiten ist. Und da wird abgelehnt/zurückgewiesen, wenn keine neuen Fakten dazu gekommen sind, die eine neue Überprüfung/Entscheidung rechtfertigen.
wirdwerden
ZitatDiesen Text findest Du bestimmt x-hundertmal in jedem Fachbuch über Verwaltungsrecht, jedem Fachbuch über Prozessrecht, jedem Repetitorium u.s.w. Ist einfach Grundlagenwissen. :
wirdwerden
Danke mal für den Hinweis. Nur: Wenn man nicht jedes (sogar kein) Fachbuch hat, was dann? Frage war, wo steht es zum Nachlesen. Oder besser: Wo steht es zum Ausdrucken?
Noch ne Frage: Was ist wenn der Richter - trotz Vorbringen neuer rechtlicher Tatsachen - einfach sagt: Ich lehne eine weitere Bearbeitung des PKH Antrages ab, weil alles schon mal da gewesen ist. Ne glatte Lüge, aber er macht es so. Was dann? Ein Rechtsmittel gegen eine Nichtbearbeitung gibt es ja vermutlich nicht, oder?
Herzlichen Gruß
TH
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Man setzt sich ganz altmodisch in eine Bibliothek.
Ich weiss nicht, was mit rechtlichen Tatsachen gemeint ist. Wenn man Rechtsfehler im Ablehnungsbescheid erkennt, dann legt man den Rechtsbehelf ein. Wenn man was neues vorbringen kann, dann ist der Neuantrag das richtige Mittel.
wirdwerden
ZitatMan setzt sich ganz altmodisch in eine Bibliothek. :
Ich weiss nicht, was mit rechtlichen Tatsachen gemeint ist. Wenn man Rechtsfehler im Ablehnungsbescheid erkennt, dann legt man den Rechtsbehelf ein. Wenn man was neues vorbringen kann, dann ist der Neuantrag das richtige Mittel.
wirdwerden
Dank für die nicht sehr hilfreiche Antworte! Was nämlich wenn in dem Ort (und ummenum) es keine Bibliothek gibt?? Und wozu ist dieses Forum gut, wenn nur auf externe - also Hiflsmittel auserhalb des Forums - verwiesen wird? Was rechtliche Tatsachen sind?? Geht doch aus dem Eingangstext klar hervor: Wenn neue rechtliche Tatsachen vorgetragen werden, ist ein neuer PKH Antrag berechtigt und neue Sachentscheidung kann verlangt werden. Was ist daran unklar?
Fazit: Es ist schonviel geschrieben, aber die Eingangsfrage ist bislang nicht beantwortet. Wo bitte steht zum Nachlesen was die Frage fragt?
Gruss und Kuss, Julius (TH)
Nicht bei rechtlichen neuen Tatsachen (was immer das sein mag, rechtliche Erkenntnisse?) mussn neu entschieden werden, sondern nur, wenn sich ein neuer Sachverhalt ergibt. Für rechtliche Fehleinschätzungen hat man den Rechtsbehelf.
wirdwerden
ZitatNicht bei rechtlichen neuen Tatsachen (was immer das sein mag, rechtliche Erkenntnisse?) mussn neu entschieden werden, sondern nur, wenn sich ein neuer Sachverhalt ergibt. Für rechtliche Fehleinschätzungen hat man den Rechtsbehelf. :
wirdwerden
Hallo ww! rechtliche neue Tatsachen sind i.m.h.o. wenn man rechtliche andere Gesichtspunkte in den neuen PKH Antrag einfliessen lässt. Z.B. der erste PKH beruht auf Schädingung, also "Forderung" einer Rückzahlung oder Ähnliches. Der zweite beruht auf die Schuldrechtsreform - die im ersten Antrag nicht erwähnt wurde - in welcher steht, daß Fehler an einem Fahrzeug die nach dem Kauf auftreten schon 6 Monata vorher vermutet werden dürfen. Also die rechtliche Argumentation mit der Schuldrechtsreform im ersten Antrag nicht vorhanden war.
das wäre, wie im Text oben ausgeführt, eine neue rechtliche Tatsache vorgetragen.
Aber die Frage wo es steht bleibt unbeantwortet --- bislang.
Viel "Getöse" neben der Frage, aber keine Antwort.
Trotz und Alledem, herzlichen Gruß
TH
Ich hab sowas befürchtet. Du liegst völlig falsch. Die rechtliche Bewertung hat in dem Antrag auf PKH nichts zu suchen. Es wird der Sachverhalt geschildert und das ganz grob. Und das Gericht prüft (ebenfalls sehr summarisch), ob überhaupt ein wie auch immer gearteter Anspruch existieren könnte, einerlei aus welchem Rechtsgrund auch. Es gibt die Lehre vom Streitgegenstand, daraus ergibt sich dann alles andere. Ist der Streitgegenstand identisch, dann ist die Neueinreichung eines PKH-Antrags zwar nicht ausgeschlossen, kann man ja, wenn man lustig ist, jeden Tag tun. Nur, eine erneute materiell-rechtliche Prüfung erfolgt nicht. Da hätte man gegen den Ablehnungsbescheid Beschwerde einlegen müssen. Gibt es einen neuen Lebenssachverhalt, der bisher nicht vorgetragen war, dann haben wir einen anderen Streitgegenstand, dann muss das Gericht neu bewerten.
So, ich hoffe, jetzt wird es etwas klarer.
wirdwerden
ZitatGibt es einen neuen Lebenssachverhalt, der bisher nicht vorgetragen war, dann haben wir einen anderen Streitgegenstand, dann muss das Gericht neu bewerten. :
wirdwerden
Jawoll! es werde Licht.... und es ward Licht. gut erklärt. Nur: Der Streitgegenstand muss doch immer identisch sein, oder? Wenn ich ein Auto kaufe und die Kiste ist Blech(will sagen Schrott) dan streite ich ja um den Schadensersatz. Und das kann man doch nicht ändern, denke ich mal. Und was bitte ist ein neuer "Lebenssachverhalt" ?
Gruß
TH
Nö, der Streitgegenstand betrifft alles, was aus diesem Kauf an Schaden entstanden ist oder auch die Rückabwicklung. Es geht um das, was durch den Verkauf entstanden ist. Das kann man in einem PKH-Verfahren nicht wissen, auch nicht beurteilen.
wirdwerden
ZitatNö, der Streitgegenstand betrifft alles, was aus diesem Kauf an Schaden entstanden ist oder auch die Rückabwicklung. Es geht um das, was durch den Verkauf entstanden ist. Das kann man in einem PKH-Verfahren nicht wissen, auch nicht beurteilen. :
wirdwerden
Diese Erklärung nun wiederum, ist ein Bömisches Dorf. O.K., klar ist, daß der Streitgegenstand alles betrifft. Was ein neuer Lebenssachverhalt ist, bleibt leider immernoch unklar. Können wir mal über ein praktisches Beispiel reden um Klarheit reinzubringen? Angenommen jemand kauft ein Auto. Das Ding wurde im Internet als Zustand A1 angeboten. Keine Besichtigung aus Entfernungsgründen - Fahrzeug wird per Fracht geliefert. Bei Anlieferung stellt der Käufer fest: Das Ding ist Schrott. Ungläcklicherweise beauftragt er eine Rechtsanwältin die ebenfalls Schrott ist und Null Ahnung von der Materie hat. Zunächts versäumt die, den Verkäufer zur Nachbeserung aufzufordern.. Alsp PKH Ablehnung. Sofortige Beschwerde. Ebenfalls abgelehnt aus den zutreffenden Argumenten des Erstgerichtes. (war ja wohl klar) Zweiter PKH Antrag. Wird wieder abgelehnt weil die Rain die Rechnung des Kaufes nicht vorgelegt hat. Muss das im PKH Prüfungsprozess? War aber im ersten PKH Antrag dabei. Beschwerde: abgelehnt aus den zutreffenden Gründen ...usw. hat alles die Rain gemacht und dafür 1000 Teuronen verlangt.
Dritter Antrag. Und damit zur Sache. Wird nicht beschieden. Gericht schweigt, macht nichts. Präsident LG sagt, man kann dem Richter nicht vorschreiben was er tun muss (könnte richtig sein)
So, wie muss man nun einen neuen "Lebenssachverhalt" da hineinzaubern um die Sache neu aufzurollen???
Das mit dem Lebenssachverhalt habe ich immer-noch-nicht begriffen, was das ist.
Herzlichen Gruß
TH
War doch immer derselbe Lebenssachverhalt/Streitgegenstand. Gerichte sind nicht dazu da, unfähige Anwälte zu subventionieren, oder deren Fehler zu heilen. Das ist nicht Sinn der PKH.
wirdwerden
Du redest Wahrheit, aber in Rätseln. Kannst vielleicht mal `n bisseken einfacher die Sache erklären und nicht wie ein Universitätsprofessor. Nicht alle Menschen haben vielleicht soviel Rechtsverständnis wie Du, um alles gleich und sofort zu begreifen. Deshalb u.A. wendet man sich an ein Forum bevor man einem Ra viel Geld hinschmeisst.
Aber es muss in besagtem Forum auch verständlich gepostet werden.
Nochmal: Wenn der sog. Lebenssachverhalt mit dem Streitgegenstand gleichzusetzen ist, wieso dann zwei Worte für einen Begriff? (Und der Streitgegenstand ist die Forderung die man stellen will???) Und wieso muss oder soll man den Lebenssachverhalt/Streitgegenstand ändern. Wenn, wie in diesem Beispiel, die Kiste Schrott war und man auf Schadensersatz klagen will, kann man nicht einfach auf eine x-beliebige andere Forderung umschwenken. Oder meinst Du das so? Also einfach nen anderen Forderungsgrund einbringen? Z.B. Rückzahlung des Kaufpreises? Dann muss der Kaäufer aber auch den Gegenstand zurückgeben
>>> auf seine Kosten! Das könnte mehr sein als die Kiste wert ist. Haste das so gemeint?
Herzlichen Gruß
TH
Nachtrag. Und was ist mit der Aussage wie im Eingangspost: ... zu seiner Begründung können aber auch neue rechtliche Tatsachen angführt werden.
Ist es z.B. eine neue rechtliche Tatsache, wenn im ersten PKH Antrag nicht von der Schuldrechtsreform gesprochen wird. Im nächsten oder übernächsten aber dann doch?
Oder bezieht sich "rechtliche Tatsachen" nur auf dem Kaufgegenstand und nicht die Argumantation in der Sache??
ZitatDer zweite beruht auf die Schuldrechtsreform - die im ersten Antrag nicht erwähnt wurde - in welcher steht, daß Fehler an einem Fahrzeug die nach dem Kauf auftreten schon 6 Monata vorher vermutet werden dürfen. :
Nein, das steht da ganz und gar nicht drin.
Hoffentlich es das kein Indiz für den Inhalt des Rest des Antrages ...
Wenn keine neuen Tatsachen oder neue rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen würden, dann sei ein zweiter PKH-Antrag missbräuchlich und infolgedessen – mangels Rechtsschutzbedürfnisses – als unbegründet zurückzuweisen.
OLG Düsseldorf (AZ I-1 W 40/16)
Das man was vergessen hat, ist weder eine neue Tatsache oder neuer rechtlicher Gesichtspunkt, sondern nur schlicht "vergessen"...
Zum Glück nicht.Zitat:Nicht alle Menschen haben vielleicht soviel Rechtsverständnis wie Du

Das ist ein allgemeines Problem hier im Forum.Zitat:Viel "Getöse" neben der Frage, aber keine Antwort.

Aber ich muss auch leider sagen, dass Sie es meiner Meinung nach bisher nicht gechafft haben, ein Mal vollständig und verständlich den gesamten Sachverhalt in korrekter Reihenfolge zu schildern. Sie schreiben in sehr gestauchten Sätzen. Und Sie lassen Infos aus, die womöglich entscheidend sind.
Allgemein scheint es so, als würden Sie mit einem gewissen "Halbwissen" versuchen, die Sache nun selber in die Hand zu nehmen. Das dürfte schiefgehen. Mein Rat wäre, entweder mit dem Fall abzuschließen oder einen kompetenten Rechtsanwalt zu beauftragen.
DIe Frage ist etwas ungewöhnlich, oder? Sie haben diesen Text doch von irgendwo her kopiert. Sie müssen die Quelle also doch kennen.Zitat:Wo bitte steht dieser Text?
Wer hat diesen dritten Antrag denn gestellt? WIe lange ist das nun schon her?Zitat:Dritter Antrag. Und damit zur Sache. Wird nicht beschieden. Gericht schweigt, macht nichts.
Verzögerungsrüge?
Meiner Meinung nach ist es überflüssig, sich hier darüber zu streiten, ob oder wie Sie neue rechtliche Tatsachen vortragen können. Mit dem nachgereichten Kaufvertrag (Rechnung) scheint mir ein tatsächlicher Mangel des vorherigen PKH-Antrags behoben zu sein.
Im Übrigen kann ich Ihrem Vortrag keine neuen rechtlichen Tatsachen entnehmen. Das hier verstehe ich überhaupt nicht:
Was wurde da nun verlangt? Schadenersatz? Rückzahlung aus Rückgewähr nach Rücktritt? Jedenfalls soll das die erst rechtliche Tatsache sein. Und die zweite soll dann die Beweislastumkehr sein? Das sind doch zwei völlig unterschiedliche Baustellen???Zitat:Z.B. der erste PKH beruht auf Schädingung, also "Forderung" einer Rückzahlung oder Ähnliches. Der zweite beruht auf die Schuldrechtsreform - die im ersten Antrag nicht erwähnt wurde - in welcher steht, daß Fehler an einem Fahrzeug die nach dem Kauf auftreten schon 6 Monata vorher vermutet werden dürfen. Also die rechtliche Argumentation mit der Schuldrechtsreform im ersten Antrag nicht vorhanden war.
Sowieso dürfte "die Schuldrechtsreform" niemals eine neue rechtliche Tatsache sein. Man darf wohl getrost davon ausgehen, dass die dem Gericht hinreichend bekannt war und das Gericht darauf eingegangen wäre, wenn die irgendwie relevant gewesen wäre. Hier scheint sie mir aber nicht relevant zu sein. Genau beurteilen kann das aber leider niemand, da Sie den bisherigen Verfahrensgang nicht ansatzweise verständlich schildern.
Ganz nebenbei würde ich auch bezweifeln wollen, dass das mit der Beweislastumkehr hier so funktioniert, wie Sie sich das vorstellen. Um das beurteilen zu können, fehlen hier wieder.... SIe wissen schon.
Wenn jedenfalls jetzt die Beweislastumkehr das Zugpferd des neuen Antrag sein soll, würde ich befürchten, dass auch dieser Antrag abgelehnt wird. Dann kann es Ihnen auch egal sein, wenn ganz einfach nicht über den Antrag entschieden wird.
WIe hoch ist die Forderung?
Mir ist immer noch ein Rätsel, wie der Antrag auf PKH so begründet werden konnte, dass eine Ablehnung erfolgte. Dahinter steht doch noch ein Sachverhalt, den wir nicht kennen. Denn auch fehlende außergerichtliche Bemühungen auf eine Einigung, der Verzug, sind doch nicht Voraussetzung für eine Klage. Da ist dann nur die Frage, wie die Kosten verteilt werden.
wirdwerden
Moin mal wieder Sonntagsschläfer,
Zitat: Wo bitte steht dieser Text?
DIe Frage ist etwas ungewöhnlich, oder? Sie haben diesen Text doch von irgendwo her kopiert. Sie müssen die Quelle also doch kennen.
Wenn ich wüsste wo er steht, der Text, würde ich hier wohl kaum fragen, oder? Manchmal liest man was irgendwo. Nur ich brauche halt die Quelle wo dieser Text steht. Und das ist trotz viel Bla-Bla-Bla hier noch nicht beantwortet.
Mit dem Bla-Bla-Bla meine ich ganz sicher nicht die hilfreichen Posts. Für die ich mich auch gerne bedanke. Nur wird auch viel Blech gefragt. Z.B. wie hoch ist der Streitwert und so. Was spielt denn das für `ne Rolle in diesem Thread?? Und wer den dritten Antrag gestellt hat ist doch auch unwichtig.
wirdwerden hat begonnen mir einige Begriffe zu erklären. Können wir dabei bleiben? An konstruktiver Info.
Zugegeben, ich bin hier in dieses Forum gekommen, um zu lernen. Nur das ist schwer zu managen, wenn einem ständig Vorhaltungen gemacht werden oder Dinge verneint werden, die richtig sein könnten. Z.B. Inhalt der Schuldrechtsreform. da wird nur gesagt: nein, das steht da ganz und gar nicht drin. Aber wie man das, was da steht, eventuell richtig auffassen muss (falls ich unrecht habe) das bleibt aussen vor.
Letztendlich: Das Ding ging 2011 über die Bühne (seitdem sind zig PKH Anträge gestellt die alle abgelehnt wurden. Mit Begründungen die nun wirklich nicht in einen PKH Prüfungsprozess gehören - wurde auch hier gesagt) Was sagt die Verjährung dazu? Schadensersatz verjährt oder nicht? Dann können wir evtl. das Thema beenden.
Gruß an alle die konstruktiv Info hinterlassen haben.
TH
Nochmals, dieser Text steht wahrscheinlich in tausenden von Beiträgen wo auch immer im www. Jeweils in anderem Zusammenhang, wahrscheinlich x mal falsch verknüpft oder aus dem Zusammenhang gerissen, denn es sind ja überwiegend Laien unterwegs.
Wenn es um 2011 geht, dann ist im Zweifel ohnehin alles verjährt. Und zwar schon seit vielen Jahren. Und - Du hast es immer noch nicht geschafft, mal den Antrag hier zu zitieren oder aber die Ablehnung, ich meine die erste.
Das mit Streitgegenstand ist erklärt, so dass ich nicht weiss, was hier noch erwartet wird.
wirdwerden
ZitatDas Ding ging 2011 über die Bühne (seitdem sind zig PKH Anträge gestellt die alle abgelehnt wurden. :
Bisher waren es nur 3, jetzt sind es plötzlich "zig Anträge". Wie viele waren es denn nun tatsächlich? Ab einer gewissen Anzahl von Wiederholungen fällt die Prüfung nämlich tatsächlich recht kurz aus ...
ZitatAber wie man das, was da steht, eventuell richtig auffassen muss :
Da man nicht weis, was da wo gelesen wurde, kann man das auch nicht erklären.
Im Gesetz findet sich jedenfalls, das wenn sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel bei einem Kauf durch einen Verbraucher zeigt, vermutet wird, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
ZitatNochmals, dieser Text steht wahrscheinlich in tausenden von Beiträgen wo auch immer im www. :
Nein, tut er nicht.
Er hat ihn sich offenbar aus dem Kopf im Rahmen seiner Erinnerungen zusammengestellt:
ZitatWenn ich wüsste wo er steht, der Text, würde ich hier wohl kaum fragen, oder? Manchmal liest man was irgendwo. :
Womit die Antwort auf die Frage "Wo bitte steht dieser Text?" lauten muss "hier https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=574010 und sonst nirgendwo."
ZitatWas sagt die Verjährung dazu? Schadensersatz verjährt oder nicht? :
Wurde doch hier schon erklärt?
Verjährung auch mit PKH ? https://www.123recht.de/forum/auto-kauf-und-verkauf/Auto-Kauf-und-Verkauf-__f573893.html
Zitat:ZitatDas Ding ging 2011 über die Bühne (seitdem sind zig PKH Anträge gestellt die alle abgelehnt wurden. :
Bisher waren es nur 3, jetzt sind es plötzlich "zig Anträge". Wie viele waren es denn nun tatsächlich? Ab einer gewissen Anzahl von Wiederholungen fällt die Prüfung nämlich tatsächlich recht kurz aus ...
Zitat:
>>> Drei kann man nicht als "zig" bezeichnen? (das ist Peanut-Picken, Sir Harry) >> Steht in Eingangsthread. Halt lesen und verstehen und drauf eingehen !! >> Genau das hebe ich auch gesagt, und Du hast es verneient. ! >> was für ein Kokulorus! Die Frage wurde VOR dem "hier" gestellt. Nochmal Kokulorus. Diesmal hoch 2. <<<
Der besagte Text ist ein Text nicht aus dem Internet sondern irgendwo aus einer Rechtsprechung (vermute ich mal) wenn ich es wüsste, würde ich hier nicht fragen. Logisch, oder? Nur die Antworten sind leider :: Kokulorus.
Nichts für ungut, aber das ist die Wahrheit.
Gruß
TH
hllo alle Mitstreiter,
Das Ding mit dem "Lebenssachverhalt/Steritgegenstand" habe ich immer noch nicht kapiert. Liegt`s an meinem IQ oder an der nicht guten Art und Weise des Erklärens, mag dahingestellt sein.
Deshalb mal der Versuch hier alles in die Reihe zu bringen.
Der erste PKH Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung der Antragsteller sei Gewerbetreibender.
(Der gewerbliche Verkäufer hat dem Käufer der Privatmann ist, keine Firma hat, unverlangt eine Rechnung als "Firma" ausgestellt. Dieses obwohl der Käufer seinen Namen ohne das Wort Firma angegeben hatte)
Zweiter PKH Antrag mit der Korrektur, daß der Käufer Privatmann ist.
Zweiter Antrag abgelehnt mit der Begründung, daß der Käufer nicht aktiv legitimiert sei.
(Der private(!) Käufer hatte von dem gewerblichen Verkäufer eine neue Rechnung erbeten die auf den Namen seiner Frau laufen sollte. Dieses weil das gekaufte Fahrzeug in einem Zollhafen stand - Fahrzeug wurde ausgeführt - und der Käufer das Fahrzeug nicht abholen konnte. Dafür seine Frau schickte. Der Zoll sagte die Frau könne das Fahrzeug nur ausgelliefert bekommen, wenn eine Rechnung auf ihren Namen vorliegt. Diese neue Rechnung wurde in Englisch ausgestellt. [ ist das in Deutschland als Beweis zulässig, weil doch Amtssprache Deutsch ist? ]
und dem Verkäufer gegenüber als "die neue Rechnung soll in Deutschland nicht relevant sein" beschrieben.
Im zweiten PKH Antrag wurde also das falsche Vorbringen im Ablehnungsbeschluss "Gewerbetreibender" korrigiert.
Dritter PKH Antrag mit der Begründung, daß der Antragsteller aktivlegitimiert ist, weil die Rechnung nur und ausschliesslich für den Zoll und zur Abholung des Fahrzeuges ausgestellt wurde.
Im dritten Antrag wurden somit die falschen Ablehnungsgründe des zweiten Antrages korrigiert.
Vierter PKH Antrag wurde gar nicht erst beschieden. Richter sagt: Gleicher Sachverhalt.
(verstehe ich, denn die Kalge lautet immer auf Schadensersatz wegen schwerer Mängel. Das kann man ja vermutlich nicht ändern)
Nun die Frage: Was ist falsch gelaufen?
Die falschen Begründungen der Ablehnungsbescheide mussten ja korrigiert werden. Nur die Forderung kann man ja nicht ändern, oder?
Danke für Hinweise jeglicher Art (und bitte verständlich!)
Gruß
TH
Zitathllo alle Mitstreiter, :
Das Ding mit dem "Lebenssachverhalt/Steritgegenstand" habe ich immer noch nicht kapiert. Liegt`s an meinem IQ oder an der nicht guten Art und Weise des Erklärens, mag dahingestellt sein.
Deshalb mal der Versuch hier alles in die Reihe zu bringen.
Der erste PKH Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung der Antragsteller sei Gewerbetreibender.
(Der gewerbliche Verkäufer hat dem Käufer der Privatmann ist, keine Firma hat, unverlangt eine Rechnung als "Firma" ausgestellt. Dieses obwohl der Käufer seinen Namen ohne das Wort Firma angegeben hatte)
Zweiter PKH Antrag mit der Korrektur, daß der Käufer Privatmann ist.
Zweiter Antrag abgelehnt mit der Begründung, daß der Käufer nicht aktiv legitimiert sei.
(Der private(!) Käufer hatte von dem gewerblichen Verkäufer eine neue Rechnung erbeten die auf den Namen seiner Frau laufen sollte. Dieses weil das gekaufte Fahrzeug in einem Zollhafen stand - Fahrzeug wurde ausgeführt - und der Käufer das Fahrzeug nicht abholen konnte. Dafür seine Frau schickte. Der Zoll sagte die Frau könne das Fahrzeug nur ausgelliefert bekommen, wenn eine Rechnung auf ihren Namen vorliegt. Diese neue Rechnung wurde in Englisch ausgestellt. [ ist das in Deutschland als Beweis zulässig, weil doch Amtssprache Deutsch ist? ]
und dem Verkäufer gegenüber als "die neue Rechnung soll in Deutschland nicht relevant sein" beschrieben.
Im zweiten PKH Antrag wurde also das falsche Vorbringen im Ablehnungsbeschluss "Gewerbetreibender" korrigiert.
Dritter PKH Antrag mit der Begründung, daß der Antragsteller aktivlegitimiert ist, weil die Rechnung nur und ausschliesslich für den Zoll und zur Abholung des Fahrzeuges ausgestellt wurde.
Im dritten Antrag wurden somit die falschen Ablehnungsgründe des zweiten Antrages korrigiert.
Vierter PKH Antrag wurde gar nicht erst beschieden. Richter sagt: Gleicher Sachverhalt.
(verstehe ich, denn die Klage lautet immer auf Schadensersatz wegen schwerer Mängel. Das kann man ja vermutlich nicht ändern)
Nun die Frage: Was ist falsch gelaufen?
Die falschen Begründungen der Ablehnungsbescheide im ersten und zweiten und auch im dritten PKH Antrag mussten ja korrigiert werden. Nur die Forderung als solche kann man ja nicht ändern, oder? DIe Forderung lautet auf Schadensersatz. Kann man daraus nun plötzlich was anderes machen???
Danke für Hinweise jeglicher Art (und bitte verständlich!)
Gruß
TH
Ja.Zitat:Liegt`s an meinem IQ
Dass der erste Antrag abgelehnt wurde, weil der Käufer eine "Firma" sei, fällt Ihnen jetzt erst ein? Nach einer Woche? Oben schrieben Sie, dass der erste PKH-Antrag abgelehnt wurde, weil die Aufforderung zur Nachbesserung gefehlt haben soll.
Problematisch ist wohl auch nicht wirklich, ob der Käufer eine "Firma" oder ein "Privatmann" ist. Sie wollen sich offenbar auf eine Beweislastumkehr stützen. Dafür muss der Käufer aber Verbraucher sein. Dafür ist es egal, ob er "Privatmann" ist oder nicht. Denn auch der "Privatmann" kann Unternehmer sein (für all diese Begriffe findet man die Definitionen bei Google). Damit kann der Herr Privatmann leider nicht viel mit der Beweislastumkehr anfangen. Dann ist es auch egal, was er selber dazu angegeben hatte. Wichtig wäre, dass er tatsächlich Verbraucher ist.
Ganz böse Zungen würden vielleicht den Verdacht äußern, dass das dem Käufer durchaus bewusst war und er deshalb die Rechnung auf seine Frau (die dann Verbraucherin ist) als Strohmann ausgestellt haben wollte. Aber darauf dürfte es hier nicht ankommen. Aber im Allgemeinen sehen Behörden (dazu kann man auch Gerichte zählen) es gar nicht so gerne, wenn für einen Kauf mehrere Rechnungen ausgestellt werden. Liegen dem Gericht jetzt eigentlich beide Rechungen vor? Wer hat diese vorgelegt? Wenn es der Kläger selber war: Hat er zufällig beim ersten Antrag die auf die "Firma" ausgestellte Rechung vorgelegt und beim zweiten Antrag dann die auf die Frau ausgestellte Rechnung?
Jetzt soll die Strategie darin bestehen, der Rechnung die Beweiseignung abzusprechen, weil diese auf Englisch verfasst ist? Kein Wunder, dass so viele PKH-Anträge abgelehnt wurden. Die Anträge 5 bis 203 dürften dieses Schicksal teilen.
Sie sprechen jetzt von einem vierten Antrag. Mit welcher Begründung wurde denn der 3. Antrag abgelehnt?
Ich verstehe aber auch nicht, wozu man jetzt überhaupt die Beweislastumkehr braucht. Die braucht man für später auftretende Mängel. Das Auto soll aber doch schon auf den ersten Blick "Schrott" gewesen sein. Wurde das nicht sofort reklamiert?
Inwiefern hat der Fall eigentlich einen Auslandsbezug? Immerhin wurde die Rechnung offenbar auf Englisch ausgestellt. Und das Auto ist irgendwie beim Zoll gelandet. So sitzt der Verkäufer? Ist das ein "Privatmann" oder eine "Firma"?
Und um wie viel Geld geht es denn nun hier?
Das ist eigentlich ganz einfach: Der Klärger hat sich nie bei einem kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen. Wenn er das doch hat machen lassen, dann könnte der Beratungserfolg nur beispielsweise deshalb ausgeblieben sein, weil dem Anwalt nicht alle Infos mitgeteilt wurden (zB die Nummer mit den zwei Rechnungen oder der möglicherweise bestehenden Unternehmereigenschaft).Zitat:Nun die Frage: Was ist falsch gelaufen?
Herr Zuckerberg! Sie verkennen die Sachlage bzw. die gegebenen Umstände gravierend.
a) Der Privatmann ist Verbraucher (zugegeben, kannte ich den Unterschied bis eben nicht. Ducrh Wikipedia erst schlau geworden. Als Privatmann habe ich mich bezeichnet weil ich keine Firma habe. Im gegensatz zum Unternehmer.
>>> In diesem Forum wird von einigen Leuten stets angenommen, daß der Fragesteller genauso rechtlich begabt ist wie der Antworter. Das ist ein genereller Irrtum. Sonst würde niemand hier Fragen stellen.
b) Stichwort Rechnungen. Die Rechnung für den Zoll hat der Antragsgegner dem Gericht untergeschoben. Dieses mit der Absicht den Antragsteller als nicht aktiv legitimiert hinzustellen obwohl damals gesagt wurde, daß die Rechnung auf die Frau nicht für Deutschland relevant ist. Die Unterstellung durch "böse Zungen", sind genau das was sie sagen: Böse und falsch.
Zur Ergänzung. Der Verkäufer hat schon bei der ersten Rechnug die auf den Käufer / Antragsteller lautete geschriben: Firma Herr XY. Dieses obwohl der Käufer klippe-klar dem VK die Rechnungsanschrift als "Herr XY" angegeben hatte. Allein daraus ergibt sich, daß der VK ein Betrüger ist. Der wusste bereits damals, daß die Kiste Schrott ist und es Schwierigkeiten geben wird. Und deshalb er "Firma" unverlangt davor setzte. Auch die Rechnung für den Zoll war als "Frau YX" verlangt. Auc hier setzte der VK ungefragt und unverlangt "Firma" vor Frau YX.
Zur weiteren Aufklärung weil das Verständnsis zur Sache wohl stolpert.
Das Fahrzeug wurde exportiert, (habe ich gesagt, lesen bitte) der Zoll des Einfuhrlandes USA versagte die Herausgabe des Fahrzeuges an die Frau des Käufers, weil die Rechnung eben auf den Käufer lautete. Dieser war bei der Abholung nicht anwesend und die Frau wurde nicht als Eigentümerin anerkannt, weill eben die Rechnung nicht auf sie lautete.
Der Zoll machte den Vorschlag eine Rechnung auf den Namen der Frau zu verlangen, damit das Fahrzeug an die Frau übergeben werden konnte. war also nur eine reine Formsache.
Und der Vorschlag mit dem Rechtsanwalt? Goldene Idee, dachte auch der Käufer nachdem er so betrogern worden war. Er beauftragte eine Rechtsanwältin mit der Sache. Diese stellte den ersten PKH Antrag. Vergass dabei die Nachbesserung v o r h e r zu verlangen. Abgelehnt eben wegne der Nachbesserung. Was macht die Rain? Sie reicht sofortige Beschwerde ein und sagt, das Verlangen zur B`Nachbesserung sei wegen der Entfernung (USA/Deutschland) nicht erforderlich weil der Warenwert die Rückführungskosten/Zollkosten/Wiedereinführung Zoll Deutschland usw. übersteigt. Ablehnung.
Der zweite PKH der Rain war ebenso doof verfasst und wurde ebenfalls abgelehnt. Wieder Sofortige Beschwerde. Wieder Ablehnung.
Dann verlangte die Rain 1014 Euro für die PKH Anträge und Gerichtsgebühren )die es noch nicht gab bei PKH) und angefallene MwsT, dieauch nicht angefallen war, da noch keine Rechnung erstellt war. Nur Geldverlangen!
Wurde gezahlt! Nach Zahlungseingang legt die Rain das Mandat nieder - was rechtswidrig ist. Legt ein Ra das Mandat ohne besonderen Grund nieder, kann er keine Gebühren verlangen, weil der Mandant die Gebühren nochmal bei Beauftragung eines anderen RA aufbringen muss.
Siehe Chr. Hamm: Der Anwaltsvertrag und § 628 BGB und BGH Beschluss 29.09.2011 - IX ZR 170/10
Siehste, super Ratschlag einen Ra zu nehmen!
Meine pers. Anmerkung dazu: Ach wäre ich doch niemals auf die Idee gekomen einen RA zu beauftragen.
damit habe ich gutes Geld dem schlechten noch hintergergeworfen.
Noch Fragen?
Nein, nicht jeder Unternehmer hat eine Firma. Eine Firma ist rechtlich gesehen eher so etwas wie eine Marke. Der ebay-Powerseller kann aber auch Unternehmer sein, auch wenn er keine Firma hat. Oder besseres Beispiel: Ihre Anwältin ist auch Unternehmerin, aber hat keine Firma. Deswegen können Sie auch ohne Firma Unternehmer sein.Zitat:Der Privatmann ist Verbraucher (zugegeben, kannte ich den Unterschied bis eben nicht. Ducrh Wikipedia erst schlau geworden. Als Privatmann habe ich mich bezeichnet weil ich keine Firma habe. Im gegensatz zum Unternehmer.
Es ist auch egal, was Sie da als Rechnungsanschrift angeben. Zumindest kann man nicht allein dadurch zum Verbraucher werden.
Ich frage mal anders: Was machen Sie beruflich? Sind Sie selbstständig? In den USA oder in Deutschland?
Dann ist weiterhin die Frage offen, was zu welchem Zeitpunkt Ihr Ziel war. Welcher "Schaden" soll da eingeklagt werden? In Betracht kommen verschiedene Schäden in verschiedener Höhe. Wurde der Rücktritt erklärt? Die Anfechtung?Zitat:Allein daraus ergibt sich, daß der VK ein Betrüger ist. Der wusste bereits damals, daß die Kiste Schrott ist und es Schwierigkeiten geben wird.
Sitzen Sie in den USA? Wurde das Auto noch vom Händler dort hingeschickt oder erst durch Sie?Zitat:Das Fahrzeug wurde exportiert, (habe ich gesagt, lesen bitte) der Zoll des Einfuhrlandes USA
Wieso sollte das Auto in die USA? Wer ist heute im Besitz des Autos bzw. wer sollte dessen Endabnehmer sein?
Mein Rautschlag lautete doch eher, einen kompetenten Anwalt zu beauftragen.Zitat:Siehste, super Ratschlag einen Ra zu nehmen!
Eine Frage dazu: Wurde die Anwältin vorab darüber informiert, dass es zum einen eine Rechnung gibt, die auf eine Firma lautet, und zum anderen eine Rechnung gibt, die auf die Ehefrau ausgestellt wurde?
Ja. Lesen Sie doch mal die vorherigen Beiträge verschiedener User und beantworten Sie diese endlich.Zitat:Noch Fragen?
-- Editiert von Zuckerberg am 12.06.2020 02:13
ZitatDer Zoll sagte die Frau könne das Fahrzeug nur ausgelliefert bekommen, wenn eine Rechnung auf ihren Namen vorliegt. :
Eine Fehlinformation - die Frau hätte nur eine entsprechende Vertretungsvollmacht haben müssen.
ZitatDiese neue Rechnung wurde in Englisch ausgestellt. [ ist das in Deutschland als Beweis zulässig, weil doch Amtssprache Deutsch ist? ] :
Klar. Als Beweis ist alles zulässig, was das Gericht als Beweis anerkennt.
Zitat(Der private(!) Käufer hatte von dem gewerblichen Verkäufer eine neue Rechnung erbeten die auf den Namen seiner Frau laufen sollte. :
ZitatDritter PKH Antrag mit der Begründung, daß der Antragsteller aktivlegitimiert ist, weil die Rechnung nur und ausschliesslich für den Zoll und zur Abholung des Fahrzeuges ausgestellt wurde. :
Prima, da hat das Gericht gleich ein Geständnis einer strafrechtlich relevanten Handlung frei Haus bekommen.
Zitatund dem Verkäufer gegenüber als "die neue Rechnung soll in Deutschland nicht relevant sein" beschrieben. :
Ob sie vor einem deutschen Gericht relevant wird oder vor einem amerikanischen Gericht, kommt darauf an, wohin das Gericht die Sache weiterleitet und ob die Stellen das dann als verfolgungswürdig erachten.
ZitatAllein daraus ergibt sich, daß der VK ein Betrüger ist. :
Nicht mal im Ansatz.
Zitat>>> In diesem Forum wird von einigen Leuten stets angenommen, daß der Fragesteller genauso rechtlich begabt ist wie der Antworter. :
Ja, so steht es in den Nutzungsbedingungen ...
ZitatNach Zahlungseingang legt die Rain das Mandat nieder - was rechtswidrig ist. :
Nein, ist es nicht - wie man in dem zitierten auch lesen kann.
Wenn die Anwältin jedoch Vergütungen und Gerichtskosten verlangt die nicht angefallen sind, dann wären diese zu erstatten - und das ganze ein Fall für die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwaltskammer.
ZitatNun die Frage: Was ist falsch gelaufen? :
Kein Wissen bzw. nur Halbwissen von der Materie beim Kläger, Anwalt ein schwarzes Schaf, Gericht durch fehlerhafte Anträge jetzt voreingenommen.
Also so ungefähr die Kombination die eigentlich nur theoretisch vorkommen sollte.
Spontan wüsste ich jetzt nicht wie man den gordischen Knoten lösen sollte.
Zitat:Nein, nicht jeder Unternehmer hat eine Firma. Eine Firma ist rechtlich gesehen eher so etwas wie eine Marke. Der ebay-Powerseller kann aber auch Unternehmer sein, auch wenn er keine Firma hat. Oder besseres Beispiel: Ihre Anwältin ist auch Unternehmerin, aber hat keine Firma. Deswegen können Sie auch ohne Firma Unternehmer sein.Zitat:Der Privatmann ist Verbraucher (zugegeben, kannte ich den Unterschied bis eben nicht. Ducrh Wikipedia erst schlau geworden. Als Privatmann habe ich mich bezeichnet weil ich keine Firma habe. Im gegensatz zum Unternehmer.
Es ist auch egal, was Sie da als Rechnungsanschrift angeben. Zumindest kann man nicht allein dadurch zum Verbraucher werden.
Ich frage mal anders: Was machen Sie beruflich? Sind Sie selbstständig? In den USA oder in Deutschland?
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Weder noch. Reiner Privatmann. Oder besser Rentner ohne jede Firma. Also, wie es hier herausgestellt wird: Verbraucher. Aber das hätte sich jeder Leser hier denken können, was ein Laie unter "Privatmenn" versteht. Nur werden von den "Volljuristen" hier Sachen hineiniterpretiert, die eigentlich nicht Sache sind. Was kein Vorwurf sein soll, denn auch Gerichte denken ja so. Die denken deshalb so, weil sie nach Gründen suchen PKH abzulehnen. Von daher verstehe ich die Denkweise hier, wie auch der Gerichte, schon ganz gut > mitlerweile.
Das ist ja das ganze Ding was hier vermutlich nicht richtig verstanden wird. Der VK hat das Wort "Firma" stets unverlangt vor den Namen des Käufers gesetzt. Ich behaupte, daß er damit die Absicht verfolgte, den Käufer von vornherein und v o r b e u g e n d als Gewerbetreibenden hinzustellen, weil er wusste daß er eine Schrottkiste verkauft. Ebenfalls mit der Zweitrechnung auf die Frau lautend. Da setzte er auch "Firma" vor den Namen der Frau.
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Dann ist weiterhin die Frage offen, was zu welchem Zeitpunkt Ihr Ziel war. Welcher "Schaden" soll da eingeklagt werden? In Betracht kommen verschiedene Schäden in verschiedener Höhe. Wurde der Rücktritt erklärt? Die Anfechtung?Zitat:Allein daraus ergibt sich, daß der VK ein Betrüger ist. Der wusste bereits damals, daß die Kiste Schrott ist und es Schwierigkeiten geben wird.
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Eingeklagt werden sollte Schadensersatz wegen "nicht zum Verwendungszweck geeignet". Sprich Strassenverkehr.
Als Schadensbeweis wurde eine Photodokumentation erstellt, die die Schäden genau widergibt und dem Gericht als Beweis beigegeben. Z.B. bei nur 29.000Km total abgefahrene Reifen. Incl. Reserverad! Alle Reifen unterschiedlicher Marken und Profilen. Was bei einem Fahrzeug aus Erstbesitz (so Verkaufsanzeige) und vermutlich noch dem ersten Reifensatz drauf bei den Km, und Zustand 1A, recht ungewöhnlich ist. Sitze aus denen das Innenleben hervorkommt. In Form von Stahldrähten/Verstärkungen, die dem Fahrer und Beifahrer in den Hintern pieksen. Abgebrochener Schalthebel. Grosse Löcher in der Ladefläche(Holz) usw. Es wird Manipulation des Tachos vermutet betreffend Km Stand und der total abgelatschten Reifen - alle unter 1 mm!
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Sitzen Sie in den USA? Wurde das Auto noch vom Händler dort hingeschickt oder erst durch Sie?Zitat:Das Fahrzeug wurde exportiert, (habe ich gesagt, lesen bitte) der Zoll des Einfuhrlandes USA
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Der Händler hat das Fahrzeug nach Zeebrugge in den Zollhafen gefahren, zum Verschiffen.
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Wieso sollte das Auto in die USA? Wer ist heute im Besitz des Autos bzw. wer sollte dessen Endabnehmer sein?
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Weil ich nicht in Deutschland lebe. Besitzer, nee, Eigentümer (das ist was anderes) bin ich, als Endabnehmer.
Das Fahrzeug war als "Wassertruck" gedacht mit nem Tank obendrauf, weil ich zu meinem Haus keine Wasserleitung habe.
Also reiner Privatgebrauch. Das Wasser kann ich von der Quelle/Pumpstation holen und zu meinem Haus fahren --- dachte ich!
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Mein Rautschlag lautete doch eher, einen kompetenten Anwalt zu beauftragen.Zitat:Siehste, super Ratschlag einen Ra zu nehmen!
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Und woher weisste das v o r h e r ? - Ob der Ra ""Kompetent"" ist?
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Eine Frage dazu: Wurde die Anwältin vorab darüber informiert, dass es zum einen eine Rechnung gibt, die auf eine Firma lautet, und zum anderen eine Rechnung gibt, die auf die Ehefrau ausgestellt wurde?
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Ja. war aber für die Rain unerheblich, weil die Rechnung auf die Frau als " nur für den US Zoll. Für Deutschland nicht relevant" gekennzeichnet war.
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Ja. Lesen Sie doch mal die vorherigen Beiträge verschiedener User und beantworten Sie diese endlich.Zitat:Noch Fragen?
-- Editiert von Zuckerberg am 12.06.2020 02:13
Zitat:ZitatDer Zoll sagte die Frau könne das Fahrzeug nur ausgelliefert bekommen, wenn eine Rechnung auf ihren Namen vorliegt. :
Eine Fehlinformation - die Frau hätte nur eine entsprechende Vertretungsvollmacht haben müssen.
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Sag das mal dem US Zoll. Die lachen sich kaputt! Und sagen Dir: Entwerder machst Du es wie wir wollen, oder das Fahrzeug wird eingestampft. So geht das in Schlamerika!
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Zitat(Der private(!) Käufer hatte von dem gewerblichen Verkäufer eine neue Rechnung erbeten die auf den Namen seiner Frau laufen sollte. :
ZitatDritter PKH Antrag mit der Begründung, daß der Antragsteller aktivlegitimiert ist, weil die Rechnung nur und ausschliesslich für den Zoll und zur Abholung des Fahrzeuges ausgestellt wurde. :
Prima, da hat das Gericht gleich ein Geständnis einer strafrechtlich relevanten Handlung frei Haus bekommen.
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Blödsinn. Alle Daten waren wie vorher. Keine Fälschung. Den Namen auf einer Rechnung darf man auch in Deutschland ändern, wenn man dem VK das abverlangt. Ausserdem war die Rechnung "nur für den US Zoll"
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Zitatund dem Verkäufer gegenüber als "die neue Rechnung soll in Deutschland nicht relevant sein" beschrieben. :
Ob sie vor einem deutschen Gericht relevant wird oder vor einem amerikanischen Gericht, kommt darauf an, wohin das Gericht die Sache weiterleitet und ob die Stellen das dann als verfolgungswürdig erachten.
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Blödsinn. Siehe oben
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ZitatAllein daraus ergibt sich, daß der VK ein Betrüger ist. :
Nicht mal im Ansatz.
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Blödsinn, weil klippe-klar erkennbar. Wenn der VK schon unverlangt stets "Firma" vor den Namen des Käufers setzt, weiß er ganau warum er das tut. Nämlich um abzusehenden Reklamationen vorzubeugen
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Zitat>>> In diesem Forum wird von einigen Leuten stets angenommen, daß der Fragesteller genauso rechtlich begabt ist wie der Antworter. :
Ja, so steht es in den Nutzungsbedingungen ...
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dann bin ich im falschen Forum, weil ich dann ja nicht fragen darf.
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ZitatNach Zahlungseingang legt die Rain das Mandat nieder - was rechtswidrig ist. :
Nein, ist es nicht - wie man in dem zitierten auch lesen kann.
Wenn die Anwältin jedoch Vergütungen und Gerichtskosten verlangt die nicht angefallen sind, dann wären diese zu erstatten - und das ganze ein Fall für die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwaltskammer.
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HvS, Du bist ein unverbesserlicher Theoretiker. Staatsanwaltschaft?? Oh, wie dumm nur, daß die Staatsanwaltschaft n i e m a l s gegen einen Ra vorgeht. Standesdünkel nann man das. Und die Kammer schon gar nicht gegen ihre zahlenden Mitglieder.
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ZitatNun die Frage: Was ist falsch gelaufen? :
Kein Wissen bzw. nur Halbwissen von der Materie beim Kläger, Anwalt ein schwarzes Schaf, Gericht durch fehlerhafte Anträge jetzt voreingenommen.
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Hier muss ich Dir wirklich Recht geben. Bravo. Gut erkannt!!!!!!!
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Also so ungefähr die Kombination die eigentlich nur theoretisch vorkommen sollte.
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Auch richtig!! Nur das Fatale ist: Die Sache ist real! das ich Fehler gemacht habe ist zugegeben. Bin halt nicht so schlau wie die Volljuristen hier. Und: "schamvoller Blick" - bereue das ich gefragt habe.
Grund: Die Nutzungsbedingungen verbieten mir das Fragen. Ich muss "Volljurist" sein (oder wenigstens so tun als wenn) um hier zu posten.
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Spontan wüsste ich jetzt nicht wie man den gordischen Knoten lösen sollte.
Standesdünkel?Zitat:Oh, wie dumm nur, daß die Staatsanwaltschaft n i e m a l s gegen einen Ra vorgeht. Standesdünkel nann man das. Und die Kammer schon gar nicht gegen ihre zahlenden Mitglieder.
Sie vermuten wohl gerne die große Verschwörung. Das zeigt sich ja in jedem (!) Ihrer Threads.
Ich habe schockierende Neuigkeiten: Staatsanwälte und Rechtsanwälte gehören überhaupt keinem gemeinsamen Stand an. Meiner persönlichen Meinung nach können die sich oft genug auch gar nicht gut "riechen". Jedenfalls geht die Staatsanwalt durchaus sehr konsequent gegen Rechtsanwälte vor. Dafür gibt es viele Beispiele. Aber leider nur dann, wenn es auch eine Grundlage dafür gibt.
Auch die Kammern sind meinem EIndruck nach sehr "streng" mit ihren Mitgliedern.
SIe ignorieren konsequent verschiedene Fragen?Zitat:Noch Fragen?
Um wie viel Geld geht es?
Mit welcher Begründung wurde der dritte Antrag abgelehnt (Sie sprechen von vier Anträgen)?
Hbane Sie mal an eine Verzögerungsrüge gedacht?
Über welchen Zeitraum ist das alles passiert?
Wurde jemals Rücktritt/Anfechtung erklärt? Da scheint es mir insbesondere auf den zeitlichen Velauf anzukommen, wie man Ihnen schon im anderen Thread sagen wollte.
Was ist das genaue Ziel? DIe Angabe "Schadenersatz" ist weiterhin nicht konkret genug. Schaden weil stattdessen ein anderer Truck gekauft werden musste? Schaden weil der Truck repariert werden musste? Soll der gesamte Kaufpreis zurückgefordert und der Wagen zurückgegeben werden? Schaden weil Sie ohne Wasser leben mussten?
Wurde das Fahrzeug als "normaler" Truck gekauft oder sollte der Wassertank schon dabei sein? In Deutschland wäre es eher unüblich, dass sich Privatleute einen Wassertruck kaufen. Dann wäre es gut nachvollziehbar, dass der Verkäufer von einem Unternehmer auf der Käuferseite ausging. Die Angabe "Firma" jedenfalls lässt noch keinen Betrug vermuten. Zum einen kommt es auf diese Angabe im Zweifelsfall nicht an. Zum anderen hätten Sie auch als Unternehmer genügens Rechte, die Sie bei so einer angeblich offensichtlichen Schrottkarre sofort hätten geltend machen können. Deswegen wäre der Nutzen für den Verkäufer nicht real gewesen. Insbesondere dann, wenn wirklich eine arglistige Täuschung vorliegt.
Jedenfalls scheitern Sie zurzeit doch selbst im PKH-Verfahren. Das sagt nichts Gutes über das eigentliche Verfahren aus. Dafür bräuchten Sie dann ja sowieso einen Anwalt. Warum also nicht jetzt an einen wenden?
Hatte die Anwältin die Mandatsniederlegung eigentlich irgendwie begründet?
Stand das mit dem "nur für den US-Zoll" auch auf der Rechnung selber drauf?
Bei dem eigentlichen Problem kann Ihnen dieses Forum doch unmöglich helfen. Angeblich bearbeitet der RIchter Ihren Antrag nicht. Da können Sie dem doch noch so viele rechtliche Erklärungen vorlegen. Wen den das nicht interessiert?
Wie ist eigentlich die Auskunft "entscheide ich nicht, da gleicher Sachverhalt" ergangen? Hat der Richter Ihnen das am Telefon mitgeteilt oder haben Sie da irgendein Schreiben, dass man ggf angreifen könnte?
Mir ist gegenwärtig nicht klar, ob hier wirklich keine neue Entscheidung erfolgen sollte oder nur in der Sache (!) keine neue Entscheidung erfolgen sollte, weil Ihnen das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (aber schon dessen Verneinung würde ich für eine Entscheidung halten).
-- Editiert von Zuckerberg am 12.06.2020 18:16
Abschliessende Frage: Um "den Gordischen Knoten zu lösen" (Zitat von HvS) , ist eine Klageeinreichung mit Frage nach Ratenzahlung der Gerichtsgebühren gleichzusetzen wie ein PKH Antrag? Wenn also nicht ein Klageentwurf zum PKH, sondern eine richtige Klage eingereicht wird. Genauer gefragt: Muss der gleiche Richter die Sache wieder entscheiden, ob Ratenzahlung genehmigt wird? Oder ist das Sache der Verwaltung des Gerichtes Ratenzahlung zu genehmigen?
Danke für abschliessende Ideen!
TH
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