Mein Eigentum bei jemandem Untergestellt der jetzt ins Gefängnis musste

11. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Chrizz2k
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Eigentum bei jemandem Untergestellt der jetzt ins Gefängnis musste

Schönen guten Abend zusammen,

die Überschrift schneidet ja grob an worum es geht.

Folgende Situation: Anfang des Jahres bin ich umgezogen in eine neue Wohnung die leider keinen Keller hat. Ein Bekannter der ein paar Straßen weiter wohnt bot mir an das ich die Sachen ruhig erstmal in seinen Keller stellen kann, da er diesen selber weniger nutzt und somit genug Platz vorhanden ist.

Jetzt habe ich dieses Wochenende von Dritten erfahren, dass mein Bekannter wohl vor 1-2 Wochen ins Gefängnis gewandert ist.

Nun stellt sich mir natürlich die Frage... Was passiert mit meinem Eigentum das noch in seinem Keller steht und wann sollte ich mich als erstes wenden?

Schönen 3. Advent
Chris

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Chrizz2k):
Was passiert mit meinem Eigentum das noch in seinem Keller steht

Wie könnte man denn beweisen, das es das Eigentum ist?
Und das es dort in dem Keller steht?



Zitat (von Chrizz2k):
wann sollte ich mich als erstes wenden?

An den Bekannten natürlich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Chrizz2k
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie könnte man denn beweisen, das es das Eigentum ist?
Und das es dort in dem Keller steht?


Es sind Aktenordner mit Papieren von mir mit dabei.
Und ggf die Aussagen von denen die mir beim Tragen geholfen haben.

Zitat (von Harry van Sell):
An den Bekannten natürlich.


Da beginnt das Problem. Weder weiß ich wo er sitzt, noch habe ich Kontakt zu jemanden den ich Fragen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Chrizz2k):
Weder weiß ich wo er sitzt,

Heute Abend war es nur ein Gerücht, jetzt ist es schon Fakt das er sitzt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Chrizz2k):
Was passiert mit meinem Eigentum das noch in seinem Keller steht
Zunächst mal wird damit nichts passieren. Denn dein Bekannter wird vor seiner *Wanderung* vermutlich nicht seine Wohnung incl. Mietkeller gekündigt haben. Wohnte der dort allein?
Zitat (von Chrizz2k):
noch habe ich Kontakt zu jemanden den ich Fragen könnte.
Die Dritten meinen aber zu wissen, dass er *sitzt*? Die könnte man fragen, ob es evtl. länger dauern könnte.

Zitat (von Chrizz2k):
und wann sollte ich mich als erstes wenden?
An wen? Falls der Bekannte Mieter ist, und nach ca. 2 Monaten noch nicht zurück ist, würde ICH nach ca 2 Monaten versuchen, über dessen Nachbarn den Vermieter zu erfahren und mit diesem eine Lösung für deine Kartons zu finden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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