Guten Tag zusammen,
ich bitte um Tips was ich tun kann. Folgender Sachverhalt.
Ich habe Anfang Juni 2007 einem vermeintlichen Freund 7500 Euro geliehen. Darüber gibt es einen Darlehensvertrag. Nun zahlt er weder seine Raten zurück noch reagiert er überhaupt auf meine Emails. Er arbeitet für eine süddeutsche Firma in China, die so freundlich war meine Email an Ihn weiterzuleiten, so daß nunmehr wohl sicher ist das er absichtlich nicht reagiert. Sein Gehalt bekommt er von der chinesischen Tochterfirma des deutschen Stammbetriebes bezahlt.
Was kann ich klugerweise tun?
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"Carl Matthias Scheel, Mülheim an der Ruhr"
Mein "Freund" zahlt mir das Darlehen nicht zurück
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hi,
nun ja, nicht viel. Sie können ihm einen Mahnbescheid schicken und ihn dann pfänden lassen - theoretisch. In China kommen Sie weder an ihn noch an sein Gehalt heran.
Gruß vom mümmel
Hallo
Sie können Ihn wegen Betrug anzeigen, sie können auch einen Titel erwirken, der steht 30 Jahre, irgendwann wird er ja wohl mal zurückkommen.
Ich würd ihm das mal nach China schreiben und dann auch machen.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, gut, wenn nicht, kostet es etwas.
Die Anzeige wegen Betrug kann man selber bei dem nächsten Polizeirevier machen,
Vielleicht riskiert er es doch nicht.
Viele Glück
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*Sie können Ihn wegen Betrug anzeigen*
Darüber würde er sich schlapplachen, da der Straftatbestand, den er Begangen hat allenfalls Unterschlagung ist, es sei denn, man kann ihm nachweisen, daß er von Anfang an die Absicht hatte, das Geld nicht zurückzuzahlen.
@normi,
wenn er nicht auf Forderungen reagiert,
kann man von einer Betrugsabsicht ausgehen.
Man kann ja vermuten, dass er sich gedacht hat, in China kann mir keiner was.
Die Anzeige kostet nichts, man hat schliesslich nichts zu verlieren und wenn kein Betrug, dann eben Unterschlagung, das ist auch strafbar.
Aber das muss jeder selbst wissen.
Und was bringt so eine Anzeige? Nichts.
Den Nachweis zu führen, dass der Freund bereits bei Abschluss des Darlehensvertrages die Absicht hatte, diesen nicht wieder zurückzuzahlen, dürfte schwierig sein.
Solange sich der Bekannte in China befindet und dort sein Gehalt bezieht, bestehen kaum Möglichkeiten, rechtlich wirksame Schritte zu unternehmen. Auch eine Strafanzeige würde ins Leere laufen.
Aufpassen muss man jedoch, dass die Forderungen nicht verjähren. Das passiert aber frühestens zum 31.12.2010.
Hallo,
unverzüglich Titel erwirken und gegenüber dem Stammbetrieb *ausbringen* [nennt man(n) so]. In aller Regel kann es auch umgesetzt werden. Aus Kostengründen wird vom Tochter-Unternehmen gezahlt. Meistens bleibt es von der Personalseite als Stammwerk-Belegschaft. Bei ganz großen Unternehmen wird es meines Wissens so gehandhabt.
Viel Erfolg und gutes Gelingen.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
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