Meine nur amtlich bei mir gemeldete EX-Freundin hat mich aus meiner Wohnung geworfen

15. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb421432-23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine nur amtlich bei mir gemeldete EX-Freundin hat mich aus meiner Wohnung geworfen

Hallo zusammen. Ichbauch da ein ganz mieses Problem.

Also ich wohne seit einem Jahr mit meiner mittlerweile ex Partnerin und ihren 2 Kindern zusammen.
Leider hat sie viel ******* gebaut was Geld an geht,wie man es so macht wenn man nie eigenes verdient hat mit 32 und seit kurzen ist auch klar das sie mich betrogen hat.

Daher habe ich ihr gesagt das sie bis zum Wochenende ihre Sachen packen soll oder ich sie ggf entferne. Der neue macker hätte nämlich sogar mehr Platz als ich was die Sache für sie ja relativ einfach macht.

Darauf antwortete sie nur das sie die Polizei riefe.
Und das war zu viel weil sie mir zu verdanken hat das sie die schlimmste Zeit Ihrer lebend überstanden hat als sie inhaftiert und ihr die damals noch 3 Kinder weggenommen wurden. Darauf hin habe ich,auch wenn ich weiß das es nicht gut war etwas die Fassung verloren und habe ihr mal demonstrieren wollen wir schnell sowas geht. Ich bin sehr Laut geworden was aber sicher nicht an 1.2 Promille nach ein paar Bier lag ich bin generell sehr aufbrausend wenn man mich derart verarscht.

Darauf hin rief sie die Polizei die mich kurzerhand für 10 Tage aus meiner Wohnung verbannte.

Da ich alleine im Mietvertrag stehe stellt sich mir die Frage ob das rechtens ist da ich soweit ich bisher recherchiert habe das Recht habe sie jeder Zeit raus zu werfen.

-- Editiert von Moderator am 15.08.2015 16:53

-- Thema wurde verschoben am 15.08.2015 16:53

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Da ich alleine im Mietvertrag stehe stellt sich mir die Frage ob das rechtens ist Ja. Wenn ich mal aus dem Gewaltschutzgesetz zitieren darf: Steht dem Täter allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zu, auf dem sich die Wohnung befindet, oder hat er die Wohnung allein oder gemeinsam mit einem Dritten gemietet, so hat das Gericht die Wohnungsüberlassung an die verletzte Person auf die Dauer von höchstens sechs Monaten zu befristen. Da sind Sie mit 10 Tagen bisher noch gut weggekommen...

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#2
 Von 
fb421432-23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn man bedenkt das sie einen Tag zuvor ihre Schwester auf öffentlicher Straße geschlagen hat und mit Krankenhaus droht irgendwie fies was? :)

Und wenn meinen Eltern das Haus gehört lässt sich da irgendwie schneller was Regeln bzw kann ich nicht trotzdem von meinem Recht Gebrauch machen sie aus der Wohnung zu entfernen? Dann wäre dies ja hinfällig.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Sache ist ganz einfach. Ihr habt zusammen gelebt. Damit ist sie auch Besitzerin der Wohnung. Und die Wohnung steht nun mal unter besonderem Schutz des Grundgesetzes. Also, einfach jemanden rausschmeissen, das läuft nicht.

Also, Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung beim Gericht beantragen, das dürfte relativ schnell durchgehen. Wie das läuft, das weiss der Anwalt. Mit Fristsetzung und so.

Noch ein Rat: Selbstjustiz und Ausrasten kommt nicht unbedingt gut an. Da ist man schnell im strafrechtlichen Bereich in Richtung Nötigung, Körperverletzung unterwegs. Und die Erklärung, man sei halt so gestrickt, die beeindruckt nun wirklich niemanden. Ich kann ja auch nicht sagen, ich neige nun mal dazu, meine Schwiegermütter umzubringen. Vielleicht in der Richtung auch mal an sich selbst arbeiten.

wirdwerden

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#4
 Von 
fb421432-23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm...

Irgendwie ist man sich hier http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=198627 ziemlich einig das das Gegenteil der Fall ist.

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#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Nicht die Ex hat dich aus der Wohnung befördert, sondern die Polizei. Und das ist völlig normal, wenn jemand betrunken randaliert . Dann wird derjenige entfernt, der ausrastet, egal auf wen der Mietvertrag läuft, wenn beide da wohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Irgendwie ist das doch ein völlig anderer Fall. Außerdem, auch in dem Forum sind überwiegend Laien unterwegs. Fakt ist, dass Ihr eine gemeinsame Wohnung habt. Du bist als Randalierer von der Polizei der Wohnung verwiesen worden. Und dreimal "hinweg von mir" ist nun mal im deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen worden. Der legale Weg ist Dir aufgezeigt worden.

wirdwerden

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