Hallo,
Ein Fitnessstudio bietet für Kunden die auf Grund eines Umzugs kein Studio in der Nähe haben eine sogenannte "Move-Option" für 99€ an.
Der Kunde A ist am 1.5. weg gezogen und hat am 5.2.22 die Meldebescheinigung sowie die Inanspruchnahme der "Move Option" beim Fitnessstudio eingereicht.
Dies wurde 14 Tage später bestätigt, mit der Aufforderung einen weiteren Nachweis (Strom oder Telefonrechnung) zuzusenden.
Diese Aufforderung führt bei Umzug natürlich zu erheblichen Verzögerungen, da diese Rechnungen erst im Nachhinein ausgestellt werden. Die erforderlichen Dokumente konnten somit erst am 6.6.22 bereitgestellt werden.
Das Fitnessstudio erkennt somit auch den 6.6.22 erst als Tag an dem die "Move-option" bestellt worden ist an.
Das wirft nun die Frage auf ob es grundsätzlich richtig ist eine aktuelle Amtliche Meldebescheinigung nicht anzuerkennen und weitere Nachweise wie eine Stromrechnung zu fordern?
Vielen dank im Voraus.
Meldebescheinigung als Adressnachweis nicht ausreichend
Was sind denn die vertraglich vereinbarten Bedingungen, die zur Nutzung der Move-Option berechtigen und wie ist die vertragliche bezüglich des Nachweises der Erfüllung dieser Bedingungen?
Zitat :Was sind denn die vertraglich vereinbarten Bedingungen, die zur Nutzung der Move-Option berechtigen[/quote
Diese sind leider nirgends aufgeführt,
lediglich ein gelbes Feld mit dem Inhalte "Move-Option- für 99€ den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen bei Umzug kündingen"
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Zitat :Das wirft nun die Frage auf ob es grundsätzlich richtig ist eine aktuelle Amtliche Meldebescheinigung nicht anzuerkennen und weitere Nachweise wie eine Stromrechnung zu fordern?
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Das wird dann irgendwann mal ein Gericht unter Abwägung der Güte der Argumente aller Parteien entscheiden.
Ich tippe mal darauf, dass das Studio eher weniger Interesse hat, da eine gerichtliche Entscheidung herbei zu führen, insbesondere wenn der Vertragspartner entsprechend auftritt.
Andererseits steht die mangelnde Glaubwürdigkeit der Meldebescheinigung zugunsten des Studios ...
Zitat :Diese Aufforderung führt bei Umzug natürlich zu erheblichen Verzögerungen, da diese Rechnungen erst im Nachhinein ausgestellt werden.
Komisch, alle meine Stromanbieter haben es bisher geschafft mir die Abschlagsrechnungen vor oder extrem zeitnah nach dem Umzugstermin zukommen zu lassen.
Zitat :Andererseits steht die mangelnde Glaubwürdigkeit der Meldebescheinigung zugunsten des Studios ...
Aha. Die offizielle Bestätigung über den Wohnsitz soll keine ausreichende Glaubwürdigkeit haben. Hier würde mich ja Mal das Argument interessieren, zumal ja insbesondere vorsätzliche Verstöße gegen das Meldegesetz doch signifikante Geldbußen nach sich ziehen.
Zitat :Hier würde mich ja Mal das Argument interessieren
Deutsche Behörden pflegen regelmäßig zu verweigern, Ereignisse zu bescheinigen die noch nicht stattgefunden haben.
Wenn man also eine Bescheinigung auf den Tisch bekommt, in der eine deutsche Behörde bescheinigt, dass das erst in gut 3 Monaten geplante Ereignis "Umzug" am Tage X stattgefunden habe, wird der Empfänger durchaus berechtigt sein, das er da einige Zweifel hat und weitere Nachweise fordert.
In wie weit dann der 06.06.22 erst als "Bestell-Tag" zu nehmen ist, hat hingegen erheblichen Diskussionsbedarf.
Da sehe ich das Studio nicht unbedingt im Vorteil.
Eine Meldebescheinigung, die 3 Monate in die Zukunft reicht?Zitat :Der Kunde A ist am 1.5. weg gezogen und hat am 5.2.22 die Meldebescheinigung sowie die Inanspruchnahme der "Move Option" beim Fitnessstudio eingereicht.
Das Zitat aus der E-Mail kann ich nun durch eins aus den AGB´s ersetzten.
"Die MKS Sport 3 GmbH gewahrt dem Mitglied die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft bei Umzug mit einer Frist von vier Wochen nach Eingang der Ummeldebestätigung des Erstwohnsitzes und Nachweis des neuen Energieversorgers, Der neue Erstwohnsitz muss mindestens 25 km Luftlinie von einem smile x fitnessclub entfernt sein.
Der Beitrag ist mit Vertragsbeginn der Mitgliedschaftsvereinbarung zur Zahlung fallig."
Zitat :Das wird dann irgendwann mal ein Gericht unter Abwägung der Güte der Argumente aller Parteien entscheiden.
Damit wäre dies wohl zutreffend.
Zitat :In wie weit dann der 06.06.22 erst als "Bestell-Tag" zu nehmen ist, hat hingegen erheblichen Diskussionsbedarf.
Da sehe ich das Studio nicht unbedingt im Vorteil.
An diesem Punkt kann man wohl noch ansetzen,
Zitat :und Nachweis des neuen Energieversorgers
Seit wann ist man verpflichtet, einen Vertrag mit einem Energieversorger abzuschliessen?
Oder vielleicht zahlt ja auch der (Ehe-)Partner den Strom. Dessen Vertrag mit dem Energieversorger geht das Studio aber nun mal gar nichts an.
-- Editiert von User am 20. April 2023 09:57
Zitat :Seit wann ist man verpflichtet, einen Vertrag mit einem Energieversorger abzuschliessen?
Sehe ich grundsätzlich ähnlich, scheint jedoch hier und da gängige Praxis zu sein.
Jedoch ist es meistens Meldebescheinigung ODER Nachweis des Energieversorgers.
Zitat :Das wirft nun die Frage auf ob es grundsätzlich richtig ist eine aktuelle Amtliche Meldebescheinigung nicht anzuerkennen und weitere Nachweise wie eine Stromrechnung zu fordern?
Eine solche Vertragsklausel wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich unwirksam, weil sie den Vertragspartner unangemessen benachteilt.
Eine amtliche Meldebescheinigung ist das stärkste und glaubwürdigste Dokument, um einen Wechsel der Wohnanschrift nachzuweisen.
Die Forderung nach einer Stromrechnung o.ä. ist insofern unsinnig und m.E. wäre eine solche Forderung nicht mal vor Gericht durchsetzbar, wenn sie so in den AGB stünde (weil die dann in dem Punkt unwirksam wären, s.o.)
Das Ganze sieht stark nach Verzögerungs- bzw. Verhinderungstaktik des Fitness-Studios aus.
P.S.: Der Betroffene sollte sich mit seinem Problem an eine Verbraucherzentrale wenden. Die kann den Fitness-Studio-Betreiber wegen seiner AGB abmahnen.
leicht-OT und unjuristisch:
Die genannte Fitness-Studio-Kette ist Teil der "lifefit-group", die Studios in diversen Ländern betreibt.
In einigen Ländern (in denen die Bürokratie nicht so stark ist wie in Deutschland und es deshalb kein Meldewesen wie in Deutschland gibt), ist der Nachweis eines Umzugs mittels Stromrechnung oder Festnetz-Telefonrechnung durchaus üblich. Vielleicht wurden hier einfach die angloamerikanischen Bedingungen übertragen ...
Zitat :Seit wann ist man verpflichtet, einen Vertrag mit einem Energieversorger abzuschliessen?
Oder vielleicht zahlt ja auch der (Ehe-)Partner den Strom. Dessen Vertrag mit dem Energieversorger geht das Studio aber nun mal gar nichts an.
Richtig, einer der Gründe, weshalb diese Klausel nichtg sein könnte.
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