Merkwürdige Postzustellung - wer kann sich beschweren? Oder ist das eh sinnlos?

24. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)
Merkwürdige Postzustellung - wer kann sich beschweren? Oder ist das eh sinnlos?

Hallo Ihr,

mal eine Frage zu DHL. Ich bin vorhin nach Hause gekommen, da lagen vor meiner Wohnungstür (3.OG) zwei Pakete. Adressiert an Frau X mit Zusatz - Rewe Markt. Ja, in unserem Hauskomplex ist unten dieser Supermarkt. Aber Frau X kenne ich nicht. Und nach Eingabe in die Online-Suche steht da: zugestellt an Wunschort. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Frau X als Wunschort wirklich die Ablage öffentlich im Hausflur vor meiner Wohnungstür bestimmt hat.
Jetzt muss ich da Montag zusehen, die Pakete loszuwerden. Da hat der DHL-Bote doch sicherlich irgendwas gravierend falsch gemacht, wenn er einfach irgendwo im Hausflur Pakete ablegt?
Kann ich mich da beschweren oder muss das Frau X machen? Oder hat Frau X wirklich als Wunschort unseren Hausflur angegeben? Kann ich mich dann auch beschweren? Was mich so stört an der Sache ist, dass ich jetzt a) verantwortlich bin das Zeug zeitnah zuzustellen. Und b) die Pakete hätten ja auch wegkommen können. Hätte man mir dann was ankreiden können, weil der DHL-Bote ja sicherlich vermerkt, vor welcher Haustür genau er sie abgelegt hat?
Ich hab die Pakete ja nicht angenommen, die lagen einfach da. Aber ich muss jetzt schon "drauf aufpassen"? Oder kann ich die einfach unten in den Hausflur legen oder dem Supermarkt vor die Tür?

LG

-- Editier von Yogi1 am 24.09.2016 17:07

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
a) verantwortlich bin das Zeug zeitnah zuzustellen.

Wieso? Was gehen Dich die Pakete fremder Leute an?
Las die da stehen, das Frau X die auch finden kann, sonst könnte man Dir noch unlauteres unterstellen.



Zitat (von Yogi1):
b) die Pakete hätten ja auch wegkommen können.

Nicht Dein Problem.



Man könnte sich mal bei DHL beschweren, das da Pakete im Flur liegen für Leute dieimHaus unbekannt sind und DHL möge sich mal darum kümmern.
Wenn die dann nicht reagieren, könnte man die Fundstücke zum Fundbüro bringen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Rechtlich vermutlich wenig - ich würde mich aber mindestens mal beschweren (nicht per Telefon!) sondern per Einschreiben an die GFFührung der DPAG. Meistens "spuren" dann die Zusteller ;)

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Yogi1):
a) verantwortlich bin das Zeug zeitnah zuzustellen.

Wieso? Was gehen Dich die Pakete fremder Leute an?
Las die da stehen, das Frau X die auch finden kann, sonst könnte man Dir noch unlauteres unterstellen.



.


naja, da stehen lassen möchte ich sie nicht. Die lagen direkt vor meiner Tür auf der Fußmatte. Dann müsste ich da immer drüber klettern beim rein- und rausgehen.
Aber ja, genau dass man mir Unlauteres unterstellen könnte, ärgert mich am meisten.
Direkt vor der Tür auf der Fußmatte ist kein Option. Aber kann ich die neben meine Tür stellen und dann einfach warten?

-- Editiert von Yogi1 am 24.09.2016 18:10

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Dann schieb sie zur Seite, hänge unten einen Zettel aus, auf dem steht, dass herrenlose Pakete für Frau x im Stockwerk xy abzuholen seien. Und gut ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich hab jetzt DHL angerufen. Die Dame war sehr nett, also bin ich mal so nett und bring die Pakete Montag dahin.
Hoffentlich wird der Fahrer wirklich abgemahnt. Ich hab vollstes Verständnis dafür, dass die Stress haben und n miesen Job und miese Bezahlung und alles. Aber einfach irgendwo halböffentlich Pakete abstellen, das geht ja nun nicht. Wenn der Empfänger nicht da ist, muss man halt gucken, ob ein Nachbar da ist. Und wenn da auch keiner da ist, dann muss man das Paket eben in die Filiale bringen und kann es nicht einfach irgendwo abstellen.

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Dann schieb sie zur Seite, hänge unten einen Zettel aus, auf dem steht, dass herrenlose Pakete für Frau x im Stockwerk xy abzuholen seien. Und gut ist.

wirdwerden


Das möchte ich nicht machen. Frau X kann da ja vermutlich auch nichts dazu. Und Supermarkt und unser Treppenhaus haben getrennte Eingänge. Frau X hat keinen Zugang zu unserem Treppenhaus. Darum war ich ja so verwundert, dass für Frau X/Supermarkt bei mir was vor der Tür liegt. Der Supermarkt gehört zwar zum Haus. Aber mit dem Treppenhaus hat der nichts zu tun.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Na ja, dann sagste halt im Supermarkt bescheid.

wirdwerden

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Es weiß ja nun auch keiner, was genau passiert ist. Vielleicht hat auch jemand die Pakete angenommen und dann in den falschen Hausflur gestellt, oder in den richtigen und noch ein weiterer Dritter hat sie dann an die falsche Stelle verbracht. Es muß also nicht zwingend ein Versäumnis des Zustellers sein.

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#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
also bin ich mal so nett und bring die Pakete Montag dahin.


wie blöd, sich doch noch selbst mit in die Haftungskette aufzunehmen.

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#11
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Das wäre zu einfach.... Da "stiehlt" man lieber erstmal fremde Pakete, will sie zur Post bringen und macht ein Fass auf, was mit dem bösen Zusteller zu passieren hat. Dabei geht einen das nichts an.


Hä? Wenn auf meiner Fußmatte direkt vor meiner Tür Pakete liegen, muss ich entscheiden, ob ich sie in Sicherheit bringe und sicher zustelle. Oder ob ich sie da liegen lassen und sie geklaut werden.
ich hab die Pakete heute zugestellt, alles gut. Aber die Antwort versteh ich nicht. Was hätte ich sonst machen sollen, die Pakte offen im Hausflur mit 8 Parteien liegen lassen, wo die Empfängerin keinen Zugang zu hat?
und wieso geht mich das nichts an, wenn ein Zusteller Pakete einfach so irgendwo ablegt? Das war sicher nicht im Sinn der Empfängerin. Und wenn der Zusteller auch meiner ist, dann ist es auch nicht in meinem Sinn, dass er meine Pakete einfach irgendwo ablegt und dann online einträgt: Wunschort, obwohl das zwei Häuser weiter ist öffentlich im Hausflur vor der Wohnungstür einer Person, die ich nicht kenne und die mich auch nicht kennt.

-- Editiert von Yogi1 am 27.09.2016 05:12

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Was hätte ich sonst machen sollen, die Pakte offen im Hausflur mit 8 Parteien liegen lassen, wo die Empfängerin keinen Zugang zu hat?

Entweder das (woher weis man denn ob das nicht tatsächlich der Wunschort war und der Zusteller sich nicht nur in der Etage vertan hat?) oder man benachrichtigt den Zusteller oder bringt die Dinge wie bei Fundsachen üblich ins Fundbüro.



Zitat:
ich hab die Pakete heute zugestellt

Deine Handlung ist zwar überaus nett, aber auch mit Risiko versehen. Wenn jetzt in den Paketen was fehlt oder beschädigt ist, rate mal an wen sich dann Absender/Empfänger wenden?
Kannst Du beweisen, das bei Übergabe von Dir alles in Ordnung war?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Wenn jetzt in den Paketen was fehlt oder beschädigt ist, rate mal an wen sich dann Absender/Empfänger wenden?
Kannst Du beweisen, das bei Übergabe von Dir alles in Ordnung war?


Das müßte er ja gar nicht bei einer reinen Gefälligkeit. Da haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, was man ihm beweisen müßte.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Yogi1):
Was hätte ich sonst machen sollen, die Pakte offen im Hausflur mit 8 Parteien liegen lassen, wo die Empfängerin keinen Zugang zu hat?

Entweder das (woher weis man denn ob das nicht tatsächlich der Wunschort war und der Zusteller sich nicht nur in der Etage vertan hat?) oder man benachrichtigt den Zusteller oder bringt die Dinge wie bei Fundsachen üblich ins Fundbüro.



Zitat:
ich hab die Pakete heute zugestellt

Deine Handlung ist zwar überaus nett, aber auch mit Risiko versehen. Wenn jetzt in den Paketen was fehlt oder beschädigt ist, rate mal an wen sich dann Absender/Empfänger wenden?
Kannst Du beweisen, das bei Übergabe von Dir alles in Ordnung war?


Nö, das kann ich nicht beweisen. Aber der Zusteller hat Wunschort vermerkt und falls der wirklich öffentlich im Hausflur war, dann trägt meiner Meinung nach die Empfängerin das Risiko, falls was wegkommt. Wenn sie sich offiziell mit so einer Zustellung einverstanden erklärt hat. Und falls das doch nicht der Wunschort war, dann wird der Zusteller wohl erklären müssen, warum er Pakete einfach öffentlich wo abgelegt hat.
Und die Pakete wurden ja nicht zugestellt an mich gegen Unterschrift, dann wär ich wohl verantwortlich. Ich hab sie lediglich gefunden und war so nett, sie zu der auf den Paketen angegebenen Person zu bringen. Ist das nicht dasselbe wie das Fundbüro, nur dass ich dem Empfänger und auch mir einen langen Weg erspart habe?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
und falls der wirklich öffentlich im Hausflur war, dann trägt meiner Meinung nach die Empfängerin das Risiko, falls was wegkommt.

Ja, aber unter Umständen nur solange, bis Du Dich der Pakete annimmst.

Zwar könnte man da noch mit "Gefälligkeit" argumentieren, aber das ist keine so sichere Sache.



Zitat (von Yogi1):
Ist das nicht dasselbe wie das Fundbüro, nur dass ich dem Empfänger und auch mir einen langen Weg erspart habe?

Wenn man den Empfänger problemlos auftreiben kann, ist das die beste Variante für beide Seiten.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Yogi1):
und falls der wirklich öffentlich im Hausflur war, dann trägt meiner Meinung nach die Empfängerin das Risiko, falls was wegkommt.

Ja, aber unter Umständen nur solange, bis Du Dich der Pakete annimmst.

Zwar könnte man da noch mit "Gefälligkeit" argumentieren, aber das ist keine so sichere Sache.





Inwiefern nicht so sicher? Der Supermarkt war zu übers Wochende, schneller zustellen konnte ich die Sachen nicht. Und wie gesagt, gerade wenn ich sie einfach offen hätte liegen lassen, wär vielleicht was weggekommen.
Und in meinem Hausflur, vor meiner Tür, auf meiner Fußmatte. Muss ich doch nicht davon ausgehen, dass da jemand vorbei kommt, um sein Zeug zu suchen?
Ich gehe von einem Fehler des Zustellers aus. Aber selbst wenn nicht. Ich darf doch sicher als Wunschort gar nichts angeben, was mir gar nicht gehört? Ich kann doch nicht angeben: Die Garage des Nachbarn. Wenn der Nachbar davon nichts weiß.
Ich hab das Zeug gefunden und abgegeben. Ich glaube nicht, dass mir da jetzt wer was kann, falls wirklich was fehlen sollte, denn immerhin lagen die Pakete ja stundenlang einfach vor meiner Tür. Wenn was weggekommen sein sollte, dann sicherlich in dieser Zeit. Und wer will mir was anderes beweisen?

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Und wie gesagt, gerade wenn ich sie einfach offen hätte liegen lassen, wär vielleicht was weggekommen.

Und genau dann wärst Du komplett raus gewesen aus der Haftung. Ob das nun was weggekommen wäre, ist dann nicht Dein Problem, denn fremde Sachen muss man sich nicht kümmern.



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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Der Fragestellerin zu suggerieren, dass sie bei Inobhutnahme der Pakte ein Haftungsrisiko trägt, entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage.

Die dahinter stehende Grundhaltung, solche herrenlose Pakete besser zu ignorieren mag rechtlich nicht zu beanstanden sein, moralisch ist das aber sehr fragwürdig. Leider ist eine derart egoistische Grundhaltung in unserer Gesellschaft weit verbreitet und sie wird hier im Forum durch das Schüren von Ängsten vor einer fiktiven Haftung noch geschürt.

Tatsächlich besteht in so einem Fall natürlich kein Haftungsrisiko.

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