Guten Tag allen,
ich möchte mich gerne mal erkundigen zu meiner Situation:
Ich bin letzten Jahres in eine Intensiv Betreute Wohngruppe[Therapeutische Form] eingezogen - Hier gibt es einen Mitbewohner der kontinuierliche Lärmbelästigung begeht - wodurch wir als Mitbewohner auch eingezogen werden in die Konsequenzen. Wir wohnen im 3ten Stock und zwischen den zwei WGs wurde früher immer mit schwarzem Maker " Name du HuSohn" geschrieben bzw. inzwischen auch eingeritzt, unser Briefkastenschild wird immer wieder [zum teil]abgerissen, was mich auch betrifft da mein Name über seinen Steht - & diesen Mittwoch steckte von außen ein Zahnstocher in unserem Schlüsselloch wodurch mein Mitbewohner & ich nicht wieder in die Wohnung gekommen wären ohne Hilfe.
Dadurch das ich auf Midi-Job Basis arbeiten gehe, muss ich einen Anteil der Miete selbstständig zahlen - jetzt wollte ich fragen ob es rechtens wäre diesen Betrag einzubehalten?
Seitens der Leitung kommt nicht wirklich etwas, auch wenn es uns gesagt wird - meiner Auffassung nach sind manch Betreuer & Betreuerinnen wegen der Situation auch etwas "genervt" "ratlos" oder haben nicht so ein Verständnis das da nicht wirklich was geschieht.
Weswegen ich halt gerne ein bisschen was auslösen möchte - ich bin auch gewillt, sofern ich die Miete kürzen dürfte, diese zurückzuzahlen - da ich hier ansonsten echt zufrieden bin. Aber ich habe das Gefühl das ohne "Druckmittel" nichts passiert.
Außerdem geht er wohl öfters mal an die Lebensmittel meines anderen Mitbewohners, ist aus Vergangenheit auch bekannt, und beteiligt sich auch nicht am Haushalt oder Therapieprogramm.
Ich wünsche euch schöne & erholsame Feiertage
VeHe.
-- Editiert von User am 18. April 2025 10:05
Mietminderung möglich? Betreuutes Wohnen.
18. April 2025
Thema abonnieren
Frage vom 18. April 2025 | 09:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung möglich? Betreuutes Wohnen.
#1
Antwort vom 20. April 2025 | 00:48
Von
Status: Unbeschreiblich (130730 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :Mietminderung möglich? Betreuutes Wohnen.
Vermutlich zahlt man gar keine Miete und hat auch keinen Wohnraummietvertrag. Bedeutet, es gilt nicht das Wohnungsmietrecht sondern das WBVG (Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz)
Das wäre erst mal zu prüfen, bevor man an weitere Schritte denkt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
306.572
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten