Minderung von Eigentum

25. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tikonteroga
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Minderung von Eigentum

Hallo,

ich habe mir in diesem Jahr eine Eigentumswohnung mit einer Garage gekauft. Zum Grundstück gehört auch eine Garageneinfahrt die Rechtwinklig zur Straße (30er Zone) verläuft. Gegenüber von dem Haus in dem sich meine Eigentumswohnung befindet sich ein Mietshaus. Dazwischen befindet sich meine Garageneinfahrt und einer Feuerwehrzufahrt bzw. Fußgängerweg mit Zugang zum Mietshaus.

Nun habe ich folgende Probleme.

1) Einige Bewohner des Mietshauses fahren über die Feuerwehrzufahrt zum Be- und Entladen an ihre Wohnungseingangstür. Dabei stehen die Fahrzeuge zum Teil auch auf meiner Garageneinfahrt, so dass es mir nicht mehr möglich ist in die Garage zu fahren. Mir ist es dann auch nicht mehr möglich nur in die Garageneinfahrt zu fahren, da dann das andere Fahrzeug nicht wieder herausfahren kann und die Feuerwehrzufahrt blockiert. Ich muss mir dann in der Straße einen Parkplatz suchen.

2) Besucher der Bewohner des Mietshauses parken in meiner Garageneinfahrt.

Rechtwinklig zur Garageneinfahrt und Feuerwehrzufahrt befindet sich eine Straße (30er Zone). Dabei darf man auf der Straßenseite parken, an der sich auch mein Haus befindet. Man darf jedoch nicht direkt angrenzend zur Feuerwehr- bzw. Garagenzufahrt parken. Sondern es muss wie bei Garageneinfahrten üblich ein gewisser Platz freigehalten werden. Dies ist auch durch eine Linie gekennzeichnet.

3) Jetzt benutzen drei Parteien des Mietshauses diesen Platz täglich als ihren Parkplatz. Ich kann dann zwar noch aus meiner Garageneinfahrt herausfahren, sehe aber nicht mehr was von rechts kommt.

Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich mich gegen diese Mieter erwehren kann? Reden hilft nichts. Ich habe es schon versucht. Ein Miteigentümer meiner WEG und mein voreigentümer auch. Die machen das schon seit Jahren. Die machen das ja vorsätzlich, die wissen dass sie es nicht dürfen.

a) Kann ich die Mieter anzeigen? Als Beweis hätte ich Zeugen (Miteigentümer, Vorbesitzer) und ich könnte eine Fotodokumentation machen.
b) Darf ich Fahrzeuge abschleppen lassen, die in meiner Garageneinfahrt parken? Muss ich die Kosten vorstrecken oder der Fahrzeugeigentümer bei der Abholung?
c) Dürfte ich ein Fahrzeug aus meiner Einfahrt steht wegfahren, wenn der Schlüssel stecken würde (Selbsthilfe)?
d) Darf ich dem Fahrzeughalter den Schlüssel wegnehmen und das Fahrzeug aus der Ausfahrt fahren, wenn er nach Aufforderung das Fahrzeug nicht aus meiner Ausfahrt fährt?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Mal ganz platt gesagt: wenn Du weisst, wem der PKW gehört, dann musst Du dort klingeln und auffordern, wegzufahren. Wenn das nicht geht, dann kannst Du den Abschleppdienst holen. Da Du Auftraggeber bist, musst Du in Vorlage gehen, finanziell. Kannst Dir das Geld aber zurückholen.

Ich würde einen Aushang im Haus machen, der klar darauf hinweist, was in Zukunft passiert, wenn Dein Eigentum mal wieder rechtswidrig in Anspruch genommen wird. Wenn allerdings nur die Strasse beparkt wird, dann ist das Sache der öffentlichen Hand, nicht Deine Angelegenheit, auch wenn Du dadurch schwer aus der Einfahrt raus kommst. Das wäre Sache des Ordnungsamtes.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Seh ich anders. Wenn die auf seinem Eigentum parken, dann hat der die Rechte, die oben geschrieben sind. Ganz unabhängig davon, ob er noch raus kommt oder nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
Tikonteroga
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten. Ich habe leider keinen Anwalt und auch keine Rechtsschutzversicherung. Deshalb würde ich ungern über einen Anwalt gehen.

Wenn ich die regelmäßigen Falschparker anzeigen würde, weil sie mich beim Ausfahren aus meiner Garageneinfahrt behindern, wie sollte ich dann vorgehen? Was soll ich alles dokumentieren?

Ich habe von jedem Fahrzeug bereits mehrere Fotos an unterschiedlichen Tagen mit dem iPhone gemacht. Hier ist aber nur ersichtlich das falsch geparkt wurde aber nicht von wann bis wann.

Mit freundlichen Grüßen

Tikonteroga

2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
M.E. nicht


Wieso nicht? Wäre angemessene Beseitigung der Besitzstörung (sofern man das Kfz nicht drölf Straßen weiter parkt).

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tikonteroga
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

nochmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich habe mich entschieden folgendermaßen vorzugehen.

1. Ich werde jeden Fahrzeughalter höflich bitten a) nicht mehr ohne vorherige Rücksprache mit mir in meiner Garageneinfahrt zu parken oder zu halten und b) nicht (ständig) im Parkverbot zu parken und mich dabei beim Ausfahren aus der Garageneinfahrt zu behindern.
2. Ich werde bis 01.07.2015 abwarten und Verstöße gegen a) und b) ggfs. mit einem Foto dokumentieren.
3b). Wenn ab dem 01.07.2015 weiterhin gegen b) verstoßen wird, werde ich für jedes Fahrzeug so viele Anzeigen stellen, wie ich Fotos dokumentiert (ein Foto pro Tag) habe. Dabei werde ich nach Möglichkeit versuchen die Fahrzeughalter mit dem dicksten Auto und ohne Kinder zuerst anzuzeigen und hoffen, dass es die anderen abschreckt.

Jetzt hätte ich noch einige Fragen:

1) Ich habe von jedem der betreffenden Fahrzeuge seit 01.02.2015 bereits einige Fotos erstellt (jeweils ca. 5). Wie lange darf ich diese als Beweismittel verwenden?
2) Es handelt sich bei den Falschparkern, die mich beim Ausfahren behindern, um vorsätzliche Wiederholungstaten. Ich möchte nicht nur das Falschparken sondern auch die vorsätzliche Widerholungstat anzeigen. Wie kann ich das machen? Kann ich z. B. pro Tag an dem ich ein Foto von einem bestimmten Fahrzeug gemacht habe, eine Anzeige schreiben und diese Menge an Anzeigen in einem großen Umschlag an die Bußgeldstelle schicken?
3) Wie oft darf ich einen Fahrzeughalter wegen der gleichen Ordnungswidrigkeit anzeigen, damit dieser nicht gleich seinen Führerschein verliert und evtl. seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann?
4) Was muss ich beachten, wenn ich meine Fotos als Beweismittel verwenden möchte? Ich habe meine Fotos mit dem iPhone gemacht, dabei war GPS für die Kamera freigegeben.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

ad 1.

Bis zur Verjährungsfrist. Das Fotografieren war unabhängig davon auch vollkommen zulässig. Du kannst die Fotos also auch in dein Fotoalbum kleben und in 80 Jahren deinen Urururenkeln zeigen.

ad 2.

Es bleibt ja letztlich bei einer Anzeige eines mehrfachen Handelns. Auf wieviele Zettel du das schreibst, ist dein Privatvergnügen. "Viel hilft viel" gilt da aber nicht.

ad 3.

Wegen OWis verliert man typischerweise nie die Fahrerlaubnis.

ad 4.

So gut wie alles an Fotos kann man manipulieren, auch GPS-Koordinaten oder Uhrzeit. Du könntest einen Zeugen beiziehen, das Foto ausdrucken und den Zeugen auf dem Ausdruck Uhrzeit und Ort bestätigen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

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